2 Zueschauer, wo am 31.05.05 bim Spiel GC - FCB d`Tribüne aazündet händ, hett me mit Videoufnahme chöne überfiehre und sie jetzt mit 30 Täg Knascht und 2 Joohr Stadionverbot bestroft...

Mich würde wunder nehmen was sie alles gemacht haben mit dieser Tribüne für so ne Strafe... Bisschen Bretter runterwerfen? Oder Choreo - Papier ins Feuer schmeissen??? Dann könnten sie alle einlochen...Gevatter Rhein hat geschrieben:Wenns die Richtigen erwischt hat : Selber schuld, gut so. Man muss schon unglaublich behämmert sein, um einfach Tribünenbretter zu demontieren und abzufackeln (Jo ich weiss isch nid so wild xi wie in de Medie zT dargstellt, aber trotzdäm).
da wurden wohl die rädelsführer herausgesuchthousestyle hat geschrieben:Mich würde wunder nehmen was sie alles gemacht haben mit dieser Tribüne für so ne Strafe... Bisschen Bretter runterwerfen? Oder Choreo - Papier ins Feuer schmeissen??? Dann könnten sie alle einlochen...
Einfach so als Hinweis:teutone hat geschrieben:zur Ergänzung
30 tage bedingt
Somit hat bedingt oder unbedingt nichts mit der Tat (also landläufig der Schärfe der Bestrafung wegen des begangenen Unrechts), sondern nur mit dem Täter zu tun.Art. 41 Strafgesetzbuch
1. Der Richter kann den Vollzug einer Freiheitsstrafe von nicht mehr
als 18 Monaten oder einer Nebenstrafe aufschieben, wenn Vorleben
und Charakter des Verurteilten erwarten lassen, er werde dadurch von
weitern Verbrechen oder Vergehen abgehalten, und wenn er den
gerichtlich oder durch Vergleich festgestellten Schaden, soweit es ihm
zuzumuten war, ersetzt hat.
Der Aufschub ist nicht zulässig, wenn der Verurteilte innerhalb der
letzten fünf Jahre vor der Tat wegen eines vorsätzlich begangenen
Verbrechens oder Vergehens eine Zuchthaus- oder eine Gefängnisstrafe
von mehr als drei Monaten verbüsst hat. Ausländische Urteile
sind den schweizerischen gleichgestellt, wenn sie den Grundsätzen des
schweizerischen Rechts nicht widersprechen.
Brandstiftung wird aus historischen Gründen noch immer drakonisch bestraft, da eine Gemeingefahr (=Gefahr für viele Menschen) angenommen wird.Michel Friedman hat geschrieben:Ich bin nicht weit weg von diesem Feuer gestanden wegen so einem kleinen Feuerchen so ne drakonische strafe finde ich äußerst fragwürdig.![]()
Der Richter kann somti gar nicht einfach eine Busse verhängen, wenn eine Brandstiftung vorliegt.Art. 221
1 Wer vorsätzlich zum Schaden eines andern oder unter Herbeiführung
einer Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht, wird mit Zuchthaus
bestraft.
2 Bringt der Täter wissentlich Leib und Leben von Menschen in
Gefahr, so ist die Strafe Zuchthaus nicht unter drei Jahren.
3 Ist nur ein geringer Schaden entstanden, so kann auf Gefängnis
erkannt werden.
Sag ich ja, bei diesem kleinen Feuerchen hat nie eine Gefahr für Menschen bestanden.Starmaster hat geschrieben:leider stimmts gar nit das d tribüne brennt het!! das isch gar nit möglich!!! das holz isch nit sehr licht brennbar und wenn mir öpper cha zeige wie me dr schutthuffe wo suscht no drunter isch chan azünde den bitte!!!!!!! es het einzig und elei s choreomaterial brennt und das au nume well eine e bengale drufgschosse het!!!!!!! es isch also keineswegs e tribünebrand gsi wie das vili do inne darstelle!
Preiset Gott den Allmächtigen, der uns hat Gnade geschenkt. Allah Akbah!Seemann hat geschrieben:ich danke noch heute jeden abend gott dafür, dass er mir half, dieses flammende inferno lebend zu überstehen. ausser ein bisschen raucherhusten habe ich - soweit ich das selber beurteilen kann - keine folgeschäden davongetragen.