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Fans dürfen Ajax fünf Jahre nicht nach Den Haag begleiten
Eine drakonische Strafe hat am Mittwoch der Bürgermeister von Den Haag ausgesprochen. Fans von Ajax Amsterdam dürfen ihren Klub fünf Jahre lang nicht zu Auswärtsspielen nach Den Haag begleiten.
Wim Deetman verhängte die Strafe als Reaktion auf gewalttätige Übergriffe von Ajax-Anhängern gegen Den-Haag-Fans am vergangenen Freitag in deren Klubhaus.
Rund 70 Hooligans des niederländischen Fußball-Erstligisten Ajax hatten damals zwölf Anhänger von ADO Den Haag in deren Klubhaus angegriffen und dabei acht ADO-Fans verletzt, darunter zwei durch Messerstiche. Zehn Ajax-Fans wurden verhaftet.
Den Haag sperrt ALLE Fans von Ajax
Den Haag sperrt ALLE Fans von Ajax
Gem. Teleclub (@GR es funktioniert
) sperrt der Club Den Haag alle Fans von Ajax für die nächsten 5 Jahre.
- Gevatter Rhein
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Zutritt zu Privatveranstaltungen kann eben willkürlich gewählt oder nicht gewählt werden. Es besteht kein verfassungsmässiges Recht auf Besuch von Fussballspielen. Ich nehm jedenfalls mal an, dass das bei den Kaskoppen auch so ist wie hier.
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ein Hausverbot muss aber vom Rechteinhaber ausgesprochen werden, und das ist der FC, der Stadionbesitzer, aber wohl kaum der Bürgermeister. Den Zutritt zu einer ganzen Stadt kann ein Bürgermeister nicht einfach so verweigern.Gevatter Rhein hat geschrieben:Zutritt zu Privatveranstaltungen kann eben willkürlich gewählt oder nicht gewählt werden. Es besteht kein verfassungsmässiges Recht auf Besuch von Fussballspielen. Ich nehm jedenfalls mal an, dass das bei den Kaskoppen auch so ist wie hier.
Gehört das Stadion der Stadt, kann der Bürgermeister das Hausverbot erteilen. Aber dann ist er zumindest in der Schweiz an die Grundrechte gebunden und hat z.B. vorher die Parteien anzuhören.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
- Nur So...
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Genau das habe ich gemeint. Kommt noch dazu das ein solcher Anlass von Öffentlichen Interesse ist und von solchen Anlässen darf man nicht einfach Leute ausschliessen vorallem nicht über einen solch langen Zeitraum. (Sollte bezüglich SV's mal auch in der Schweiz geprüft werden) Ausserdem würde eine solche Handhabe (Ausschluss aller Fans einer Mannschaft) in der Schweiz gebenenfalls gegen das Diskriminierungsverbot verstossen oder nicht?Rankhof hat geschrieben:ein Hausverbot muss aber vom Rechteinhaber ausgesprochen werden, und das ist der FC, der Stadionbesitzer, aber wohl kaum der Bürgermeister. Den Zutritt zu einer ganzen Stadt kann ein Bürgermeister nicht einfach so verweigern.
Gehört das Stadion der Stadt, kann der Bürgermeister das Hausverbot erteilen. Aber dann ist er zumindest in der Schweiz an die Grundrechte gebunden und hat z.B. vorher die Parteien anzuhören.
Grüsse gehen an alle die es verdienen...
- Gevatter Rhein
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Ok. Nächstes Mal lese ich den Artikel richtig, bevor ich das Maul aufreisse 
(Bürgermeister übersehen)
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Chris Climax
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wäre in der schweiz ja gar nicht möglich, dass sie die fcb fans für 5 jahre aussperren, da praktisch jeder verein auf die einnahmen basels budgetieren.
andere Frage: was überlegt sich der Bürgermeister, wenn sich nun alle Ajax Fans während eines Spiels in Den Hag einfach in der Stadt Den Hag aufhalten?
andere Frage: was überlegt sich der Bürgermeister, wenn sich nun alle Ajax Fans während eines Spiels in Den Hag einfach in der Stadt Den Hag aufhalten?
- Holländer
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Schnauze!!Holländer gehören immer und überall aus- bzw. eingesperrt!
In Holland kommt es des Öfteren zu solchen Massnahmen, wo ein Verein für das Verhalten "gewisser" Anhänger bestraft wird oder auch enorm gebüsst..!
Ist wirklich nichts Neues - auch hier gibt es zum Teil ziemliche Willkür!
Genauso wie ein Rayonverbot für sämtliche Fans eines Gastclubs, welches, glaube `96 oder `98, in Rotterdam mal verhängt wurde...
Dies auch von den Stadtvätern...
Isches nid eso, dass annere Verastaltig wo e Iittittsgebühr verlangt wird (also nid e gschlosseni Gsellschaft) jede s'Rächt hett Teil z'neh, usser e Richter het e Verbot ussgsproche, aber ebbe e Richter und nid dr Verastalter? Z.b.: ka e discobsitzer (sträng gnoh) niemertem dr Iitritt verweigere wo zahlt und Altersvorgoob iihaltet, usser ebbe, e Richter hett e Verbot usgsproche, scho klar das niemerts d'Polizei holt willr käi Zuetritt zu irgend e Disco bekunnt aber sträng gnoh wärs möglich. Bi käi expärte im Gebiet aber i meinti die Sach isch öbbe eso...
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*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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Nei so isch es ebe genau nid, de Verastalter bstimmt s Verbot.rotoloso hat geschrieben:Isches nid eso, dass annere Verastaltig wo e Iittittsgebühr verlangt wird (also nid e gschlosseni Gsellschaft) jede s'Rächt hett Teil z'neh, usser e Richter het e Verbot ussgsproche, aber ebbe e Richter und nid dr Verastalter? Z.b.: ka e discobsitzer (sträng gnoh) niemertem dr Iitritt verweigere wo zahlt und Altersvorgoob iihaltet, usser ebbe, e Richter hett e Verbot usgsproche, scho klar das niemerts d'Polizei holt willr käi Zuetritt zu irgend e Disco bekunnt aber sträng gnoh wärs möglich. Bi käi expärte im Gebiet aber i meinti die Sach isch öbbe eso...
Do gits au gueti Gründ defür :
- veranstalter trägt d Verantwortig
- veranstalter hett au s finanzielle Risiko
- unpraktikabel am 3 am morge e richter vor d disco z hole
- usw...
- Privat muesch fürs Verbot gar kei Grund age und s isch au nid affechtbar
- Öffentlich scho