Jede erwachsene Schaffhuuser, wo unsere Strofruum betritt, muess mitere Aaklag rächne!!
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BaZ online:
9-Jährige vor Gericht - Auf Zebrastreifen vor Auto gerannt
Schaffhausen. SDA/baz. Weil es einen Unfall auf dem Zebrastreifen provoziert haben soll, steht am Dienstag ein 9-jähriges Mädchen vor dem Schaffhauser Jugendgericht. Das Kind hatte sich bei dem Zusammenstoss mit einem Auto leicht verletzt. Das damals knapp 8-jährige Kind war am 18. August 2004 zusammen mit seiner Mutter, der jüngeren Schwester und einem Nachbarjungen auf dem Weg ans Kinderfest auf dem Munot in Schaffhausen. Auf einem Fussgängerstreifen bei einer Bushaltestelle geschah der Unfall.
Das Mädchen wurde auf der zweiten Fahrbahnhälfte von einem Auto angefahren und dabei leicht verletzt. Der beteiligte Autofahrer gab an, das Kind sei hinter einem Bus hervor direkt vor sein Auto gerannt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Die 9-Jährige jedoch muss sich vor dem Jugendrichter verantworten. Weil sie den Fussgängerstreifen überraschend betreten hatte, soll sich das Mädchen gemäss Jugendanwaltschaft einer Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht haben. Seine Eltern akzeptierten die Strafverfügung samt Gebührenrechnung nicht. Deshalb verhandelt am Dienstag das Jugendgericht.
Vom Opfer zum Täter
Der Fall des 9-jährigen Mädchens hat in der Schweiz für viel Aufsehen gesorgt. Die Strassenopfer-Stiftung Road Cross und der Anwalt der Familie werfen den Schaffhauser Behörden vor, sie machten Opfer zu Tätern. Leserbriefschreiber waren empört. Ein Professor für Jugendstrafrecht sprach in der Sendung «10 vor 10» von «Übereifer».
Die Jugendanwaltschaft konterte, es sei in Schaffhausen gängige Praxis, Kinder in solchen Fällen zu strafen, um sie deutlich auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Ziel sei, die Kinder vor Unfällen zu schützen
Nach der Intervention durch das Schaffhauser Obergericht hat die Jugendanwaltschaft ihre Praxis geändert. Statt eines Strafzettels gibts in Zukunft ein Gespräch mit dem fehlbaren Kind und seinen Eltern, wie der leitende Jugendanwalt Peter Möller Ende Januar vor den Medien bekannt gab.
Zeige sich das Kind einsichtig, sei die Sache erledigt. Wenn nicht, werde es formell zum Unfallhergang befragt. Zeige sich, dass das Kind keinen Fehler gemacht habe, werde das Verfahren eingestellt. Andernfalls werde man - wie bisher - eine Strafverfügung zustellen, aber auf eine Strafe verzichten.
http://www.baz.ch/news/index.cfm?Object ... 38EA639E5B