Musik-Piraten angezeigt

Der Rest...
Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »

Sisko hat geschrieben:so jetzt will ich auch: FALSCH du Klugscheisser. Es gibt die Anonymität über ein TCP/IP Netz. Man muss halt mit den höheren Layern arbeiten. Da du ja an einer Hochschule eine Arbeit geschrieben hast, wundert es mich, dass dir das Prinzip von tor nicht geläufig ist.
Ich hab von Filesharing eine Ahnung, aber könntest du das Prinzip hörer Layer ein wenig definieren?

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Eckfahne hat geschrieben:Ich hab von Filesharing eine Ahnung, aber könntest du das Prinzip hörer Layer ein wenig definieren?
Wenn einer von höheren Layern im Zusammenhang mit Tor blabbelt, wird er dir das kaum erklären können .......
Er verwendet gleich 2 Fremdwörter, von denen er aber keines versteht :D

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »

OK, wie wärs mit Links?

Benutzeravatar
Nikopol
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 972
Registriert: 21.10.2005, 22:37

Beitrag von Nikopol »

Eckfahne hat geschrieben:OK, wie wärs mit Links?
Vergiss es, wird eh nix.

Erst Tor
http://tor.eff.org/

und dann die höheren Layer im TCP/IP Protokoll Stack:
http://en.wikipedia.org/wiki/TCP/IP

Viel Spass! :p

Benutzeravatar
Gevatter Rhein
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 661
Registriert: 13.12.2004, 07:39
Kontaktdaten:

Beitrag von Gevatter Rhein »

Eckfahne hat geschrieben:OK, wie wärs mit Links?
LINKS zwo drei vier...

Bild
[CENTER](c) by Gevatter R.- alle Rechte vorbehalten
Dieser Beitrag richtet sich kostenfrei und ausschliesslich an die Leser dieser Webseite. Jegliche Verwendung ausserhalb dieses Forums ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Autors gestattet. Zitate nur mit Quellenangabe.

Dieses Posting ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich
von Dritten verändert werden. Ich schliesse deshalb jede Haftung oder rechtliche
Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus.
[/CENTER]

Benutzeravatar
Heaven Underground
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 515
Registriert: 07.12.2004, 11:33

Beitrag von Heaven Underground »

Eine allein erziehende Mutter wehrt sich gegen die Diebstahlvorwürfe der Musikindustrie und wird zur Heldin der Internetnutzer in den USA.

Strafanzeige auch in der Schweiz

Von Peter Sennhauser

«Patti hat gar nichts getan, weder Recht noch Unrecht u2013 punktum!» Ray Beckerman von der New Yorker Anwaltskanzlei Beldock Levine & Hoffman hat keine Zweifel, dass Patricia Santangelo ihren Fall gewinnen wird. Ein Sieg wäre ein Fanal gegen die beispiellose Klageserie, mit welcher die US-Musikindustrie gegen Inhaber von Internetanschlüssen vorgeht. Jetzt sammeln Sympathisanten im Web Geld für die Anwaltskosten Santangelos.

Die 43-jährige Hausfrau und allein erziehende Mutter von fünf Kindern sieht sich einem Goliath gegenüber: Der Verband der US-Musikindustrie, die RIAA, bezichtigt sie u2013 und 17 000 andere u2013 des Diebstahls. Sie habe auf der Internet-Musiktauschbörse Kazaa urheberrechtlich geschützte Lieder verbreitet. Das teilten die Musikkonzerne Santangelo in einem Schreiben mit, nachdem sie von deren Internetprovider als Inhaberin des inkriminierten Anschlusses identifiziert worden war.

Nur hat Patti Santangelo je weder von Kazaa noch von P2P gehört, noch hatte sie eine Ahnung, was «Filesharing» ist u2013 und die angeblich verbreiteten Musikstücke «sind nicht mein Stil». Deshalb lehnte sie es ab, die angebotene Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die geforderten 7500 Dollar zu bezahlen. «Ich kann nichts unterlassen, was ich nie getan habe», sagt Santangelo. Sie beschloss, das Zivilverfahren in Kauf zu nehmen.

Richterin will den Fall verhandeln
Das macht sie zur Ausnahme unter Tausenden, die von der RIAA bedrängt werden, und sie hat nicht nur die Sympathien der Öffentlichkeit auf ihrer Seite: «Nehmen Sie sich einen Anwalt», riet die Richterin bei der ersten Anhörung, «ich würde diesen Fall zu gern in einer Verhandlung sehen.»

Es geht um mehr als den Stil, mit dem die RIAA ihre Macht auf einfache Bürger loslässt. «Die haben einfach keinerlei Beweise», sagt Ray Beckerman. «Alles, was sie haben, sind IP-Adressen, von denen aus über Kazaa Songs verteilt wurden.» Damit gingen sie auf einfache Leute los, so Beckerman. «Ich kenne einen Fall, in dem eine Frau als Kazaa-Nutzerin beschuldigt wurde», sagt der Anwalt, der sich auf die Copyright-Klagen der RIAA spezialisiert hat. «Aber sie nutzt einen Macintosh, und für das Apple-Betriebssystem gibt es gar kein Kazaa-Zugriffsprogramm.» Ein Dritter müsse sich auf das Funknetzwerk der Beschuldigten eingeloggt und ihren Internetanschluss missbraucht haben.

Ähnlich liegt Pattis Fall. Sie hat zwar Kazaa auf ihrem PC gefunden, sagt sie. «Aber es muss dort von einem Freund meiner Kinder installiert worden sein.» Daraufhin soll die Gegenseite Santangelo aufgefordert haben, die Namen zu liefern, damit die Klage auf die Kinder ausgedehnt werden könne. «Also habe ich meine Kinder befragt. Sie haben rund 50 enge Freunde u2013 sehr beliebt, meine Kinder», lächelte Santangelo verschmitzt in einem TV-Interview.

«Viele der Beschuldigten erzählen die gleiche Geschichte», kommentiert Cary Sherman, der Präsident der RIAA, «und wir bieten deshalb ja die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung. Aber wichtig ist uns, die Botschaft unter die Leute zu bringen, dass Musik-Downloads illegal sind.»

Haften Eltern für ihre Kinder?
Die Rücksichtslosigkeit, mit der die Industrie dieses Ziel verfolgt, kommt indes in der Öffentlichkeit nicht gut an. «Sie senden die Botschaft an die falschen Leute», enerviert sich Ray Beckerman.

Santangelos Antrag, die Klage sei als unbewiesen abzulehnen, ist von Bezirksrichterin Colleen McMahon abgewiesen worden u2013 allerdings mit dem Schlusskommentar, es müsse geklärt werden, ob «Eltern, die Internetanalphabeten sind und kaum ihre E-Mails abholen können, für Copyright-Verletzungen ihrer minderjährigen Kinder im Web verantwortlich sind, wenn diese ohne Erlaubnis und Kenntnis ihrer Eltern Musik herunterladen.»

Die Frage wird aller Aussicht nach von einem Geschworenengericht beurteilt werden. Anwalt Beckerman hat das Mandat offiziell niedergelegt u2013 aber das dürfte ein strategischer Schachzug sein, um Pattis Image der einsamen Mutter zu stärken (Beckerman kommentiert dies nicht). Santangelo jedenfalls will den Fall, der sie bis jetzt 24 000 Dollar gekostet hat, «bis zum Schluss durchziehen».

Inzwischen sammelt eine Gruppe von Sympathisanten im Internet, um die Kosten für das weitere Verfahren zu finanzieren u2013 innert einer Woche sind über 5000 Dollar in Kleinbeträgen zusammengekommen.

Benutzeravatar
Heaven Underground
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 515
Registriert: 07.12.2004, 11:33

Beitrag von Heaven Underground »

Die nächste Auflage des Filesharings
Der Internetdienst Pando erlaubt den Versand riesiger Dateien und ganzer Ordner per E-Mail. So wechseln auch Musik und Filme den Besitzer.

Von Peter Sennhauser

Das lateinische Wort «pando» lässt sich mit «ich biete dar» übersetzen. Und genau das tut die Software einer kleinen Firma in New York: Sie erlaubt die Verbreitung fast beliebig grosser Dateien oder ganzer Ordner an normale E-Mail-Empfänger.

Was unspektakulär klingt, ist der Grundstein für eine neue Auflage der umstrittenen Tauschbörsen u2013 in Form privater, nur für die Beteiligten sichtbarer «Tauschringe».

Bisher setzen E-Mail-Programme sowie -Konti den Benutzern enge Grenzen bei der Grösse der Daten, die an eine Mail angehängt werden können. Selbst Googles fette 2,5-Gigabyte-Briefkästen schlucken nur 10 Megabyte pro Nachricht.

Pando umgeht diese Begrenzung, indem es die Daten nicht in die Mailbox des Empfängers stopft, sondern im Netz zwischenspeichert. Der Empfänger erhält nur einen Download-Link. Der Bezug der Datenpakete wird dank einer Mischtechnik extrem beschleunigt. «Unser System basiert auf dem Bittorrent-Protokoll», erklärt Pando-Gründer Yaron Samid. Die Datei wird nicht nur von einem Punkt im Netz heruntergeladen, sondern parallel in kleinen Stücken von allen Pando-Nutzern, die sie zuvor schon bezogen haben und die gerade online sind.

Anonymes per E-Mail
Das System ist mehr als nur die fällige Erweiterung von E-Mail: Mit einem Mausklick auf den «Weiterleiten»-Knopf kann jeder Empfänger die Monsterdatei blitzschnell an weitere Adressaten verbreiten u2013 ohne sie mit dem meist quälend langsamen Upload erneut ins Netz einspeisen zu müssen.

«Wir wollten den Leuten eine Möglichkeit geben, ihr Ferienvideo oder die Fotosammlung schnell und bequem an ihre Verwandten und Bekannten zu verschicken, ohne den komplizierten Umweg über einen Speicherdienst im Web gehen zu müssen», sagt Samid.

Eine kommerzielle Verwertung plant das mit 4 Millionen Venture-Kapital finanzierte Team noch nicht; denkbar wäre der Einsatz für den Verkauf digitaler Inhalte oder spezielle Adaptionen des Systems in Firmennetzen.

Der breiten Schicht der Internetnutzer bietet Pando indes eine Hintertür aus dem Tauschbörsen-Dilemma: Die verschickten Daten bleiben «geheim» und für niemanden ausser den Absender und die Empfänger sichtbar. Das ermöglicht aber auch die rasche Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte wie Musik oder Filme.

«Pando ist keine Tauschbörse», betont Yaron Samid. Die Nutzungsbedingungen verbieten den illegalen Versand solchen Materials. «Wir haben zwar keinen Einblick in den Inhalt der verschlüsselten Anhänge, aber unser System erlaubt es, ganze Pakete sofort zu löschen, wenn uns ein Rechteinhaber auf eine Copyright-Verletzung aufmerksam macht.» Nur dürften Musikindustrie oder Filmstudios in den seltensten Fällen erfahren, welche ihrer Daten per Pando verschickt werden. Darüber hinaus könnte deren Austausch unter persönlich Bekannten im Rahmen des üblichen Gebrauchsrechts («fair use») sogar als legal betrachtet werden. Denn Pando funktioniert eben nicht wie klassische Tauschbörsen u2013 Daten bekommt man nur von Leuten, die man kennt, nicht wie normal per Suchfunktion. Samid, zu dessen Team sowohl ein ehemaliger Kazaa-Entwickler als auch ein Ex-Mitarbeiter der Musikindustrie gehören, sieht andere Präferenzen: «Erste Umfragen unter den Testbenutzern haben ergeben, dass private Videos, Fotos und Powerpoint-Präsentationen den Löwenanteil ausmachen.»

Der laufende Beta-Test hat buchstäblich durchschlagenden Erfolg: «Wir wurden überrannt und mussten in aller Eile die Infrastruktur ausbauen», freut sich Samid.

Pando

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »

Geili Sach! Hanis mi grad agmolde...

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »

Nach monatelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Ellwangen, Düsseldorf hat die Polizei heute an mehr als 200 Orten in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Polen und Tschechien Privat- und Geschäftsräume durchsucht. Nach Mitteilung des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg richtete sich die Razzia gegen das illegale Kopieren von Musik, Spielfilmen und Software sowie die Bereitstellung von Raubkopien im Internet.

Auslöser des Ermittlungsverfahrens waren Hinweise eines Informanten aus Baden-Württemberg. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden 50 Objekte durchsucht sowie 19 weitere in Nordrhein-Westfalen. Nach Recherchen des Magazins onlinekosten.de richten sich die Ermittlungen gegen insgesamt 131 Tatverdächtige, davon 35 mutmaßliche Szenemitglieder aus Deutschland.

Bei der Aktion gegen die Raubkopiererszene geriet auch die von der Film- und Softwareindustrie beauftragte Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ins Visier der Fahnder. Nach Recherchen des Computermagazins c't soll die GVU mindestens mit einem Administrator eines zentralen Austausch-Servers der Warez-Szene zusammen gearbeitet haben.

Angeblich soll die Hardware zur Ausrüstung der Server-Plattform, die in der Warez-Szene unter dem Namen IOH bekannt ist, von der GVU mitfiunanziert worden sein. Im Gegenzuge soll die GVU an Log-Dateien und damit an Zugriffs-IP-Adressen dieser so genannten "Box" gekommen sein. Eine Stellungnahme der GVU liegt noch nicht vor.

http://www.at-mix.de/news/1422.html

big_fish
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1177
Registriert: 26.08.2005, 15:25

Beitrag von big_fish »

Eckfahne hat geschrieben:Nach monatelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Ellwangen, Düsseldorf hat die Polizei heute an mehr als 200 Orten in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Polen und Tschechien Privat- und Geschäftsräume durchsucht. Nach Mitteilung des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg richtete sich die Razzia gegen das illegale Kopieren von Musik, Spielfilmen und Software sowie die Bereitstellung von Raubkopien im Internet.

Auslöser des Ermittlungsverfahrens waren Hinweise eines Informanten aus Baden-Württemberg. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden 50 Objekte durchsucht sowie 19 weitere in Nordrhein-Westfalen. Nach Recherchen des Magazins onlinekosten.de richten sich die Ermittlungen gegen insgesamt 131 Tatverdächtige, davon 35 mutmaßliche Szenemitglieder aus Deutschland.

Bei der Aktion gegen die Raubkopiererszene geriet auch die von der Film- und Softwareindustrie beauftragte Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ins Visier der Fahnder. Nach Recherchen des Computermagazins c't soll die GVU mindestens mit einem Administrator eines zentralen Austausch-Servers der Warez-Szene zusammen gearbeitet haben.

Angeblich soll die Hardware zur Ausrüstung der Server-Plattform, die in der Warez-Szene unter dem Namen IOH bekannt ist, von der GVU mitfiunanziert worden sein. Im Gegenzuge soll die GVU an Log-Dateien und damit an Zugriffs-IP-Adressen dieser so genannten "Box" gekommen sein. Eine Stellungnahme der GVU liegt noch nicht vor.

http://www.at-mix.de/news/1422.html
Was für Idioten, um solchen Bullshit kümmert man sich, obwohl es viel wichtigeres gibt.

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »

big_fish hat geschrieben:Was für Idioten, um solchen Bullshit kümmert man sich, obwohl es viel wichtigeres gibt.
Es hat diese Gruppen getroffen soviel wie bis jetzt bekannt ist:

UNR, Unreality, DRAGON, Laboratory, Final Heaven, Code Red, Sunshine Island

Vor allem um Unreality ist es Schade....

Hier weitere Infos: http://www.gulli.com/news/razzia-bei-re ... 006-01-24/

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »


Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Illegale Musikkopien führen zu Anzeigeflut bei Staatsanwaltschaft

Beitrag von Kawa »

Behörde sieht sich mit 40.000 Anträgen konfrontiert
Illegale Kopien von Musik, Software und Computerspielen haben zu einer Anzeigeflut bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft geführt. Innerhalb eines halben Jahres seien rund 40.000 Anzeigen eingelegt worden, berichtete Generalstaatsanwältin Christine Hügel am Donnerstag in Karlsruhe.
Dabei gehe es ausschließlich um das Filesharing, bei dem Dateien ohne Zwischenspeicherung direkt von Computer zu Computer heruntergeladen würden.
Eine Kanzlei nimmt die Rechte betroffener Unternehmen wahr.

--------------------------------------------------------
Lösungsvorschläge:
============

Soll doch die Staatsanwaltschaft 100,-- Euro Bearbeitungsgebühr pro angezeigter Person nehmen. Und zwar von der Anwaltskanzlei. Die hat nur dann das Recht auf Rückerstattung durch den Klienten, wenn der Fall mit einer Verurteilung endet. Danach dürften alle Kanzleien die Finger von solchen Serienanzeigen oder Serienabmahnungen (=Schutzgelderpressungen) lassen und das Problem hat sich erledigt.
---
wie wärs wenn man die Bürokratie mit den eigenen Mitteln schlägt. Jeder zeigt sich bei der behörde selbst an, insbesondere wenn er unschuldig ist... dann wird die ganze behörde mangels kapazitäten schachmatgesetzt und vielleicht schnallen es dann auch die Politiker, was das volk eigentlich will....

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »

Kawa hat geschrieben: Soll doch die Staatsanwaltschaft 100,-- Euro Bearbeitungsgebühr pro angezeigter Person nehmen.
Boah Alte, was hesch du graucht???? :D

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Eckfahne hat geschrieben:Boah Alte, was hesch du graucht???? :D
Was los ???
Findest du das gut, dass irgendeine Anwaltskanzlei 40'000 Anzeigen erstattet, obwohl sie wissen, dass die allermeisten Verfahren niedergelegt werden ? Der Staatsanwaltschaft entstehen dadurch ziemlich Kosten, die müssen wir Steuerzahler berappen !!!

Benutzeravatar
Cheerio
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 240
Registriert: 07.12.2004, 22:40

Beitrag von Cheerio »

Kawa hat geschrieben:Der Staatsanwaltschaft entstehen dadurch ziemlich Kosten, die müssen wir Steuerzahler berappen !!!
bisch e schwooB?

Benutzeravatar
Gevatter Rhein
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 661
Registriert: 13.12.2004, 07:39
Kontaktdaten:

Beitrag von Gevatter Rhein »

Kawa hat geschrieben:Was los ???
Findest du das gut, dass irgendeine Anwaltskanzlei 40'000 Anzeigen erstattet, obwohl sie wissen, dass die allermeisten Verfahren niedergelegt werden ? Der Staatsanwaltschaft entstehen dadurch ziemlich Kosten, die müssen wir Steuerzahler berappen !!!
Ich finde die Idee exellent. Genau so sollte man auch bei den deutschen Abmahungs-Geier-Anwälten verfahren, denen es ausschliesslich darum geht, Ahnungslose abzuzocken.
[CENTER](c) by Gevatter R.- alle Rechte vorbehalten
Dieser Beitrag richtet sich kostenfrei und ausschliesslich an die Leser dieser Webseite. Jegliche Verwendung ausserhalb dieses Forums ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Autors gestattet. Zitate nur mit Quellenangabe.

Dieses Posting ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich
von Dritten verändert werden. Ich schliesse deshalb jede Haftung oder rechtliche
Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus.
[/CENTER]

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »

Kawa hat geschrieben:Was los ???
Findest du das gut, dass irgendeine Anwaltskanzlei 40'000 Anzeigen erstattet, obwohl sie wissen, dass die allermeisten Verfahren niedergelegt werden ? Der Staatsanwaltschaft entstehen dadurch ziemlich Kosten, die müssen wir Steuerzahler berappen !!!
Es geht denen ums Prinzip, die scheissen doch aus Geld. Und das ganze ist da in Detschland passiert, nicht in der Schweiz, oder? Ich denke nicht dass das in der Schweiz so durchführbar wär bei unseren lockeren Gesetzen was Downloads u.ä. betrifft.

Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

Eckfahne hat geschrieben:Es geht denen ums Prinzip, die scheissen doch aus Geld. Und das ganze ist da in Detschland passiert, nicht in der Schweiz, oder? Ich denke nicht dass das in der Schweiz so durchführbar wär bei unseren lockeren Gesetzen was Downloads u.ä. betrifft.
Die gehen ja eher so vor, dass sie die Leute mit der DROHUNG einer Klage noetigen die aussergerichtliche Einigung zu akzeptieren. Ich wuerde da die gleiche Taktik wie die anwenden und mit Gegenklagen zurueckschlagen: Noetigung, Erpressung, Verstoss gegen das Datenschutzgesetz... des weiteren Anstiftung zu einer Straftat (sie haben die file angeboten und damit zur illegalen Verbreitung aufgerufen) und entrapment. (wie heisst das Fachwort da bei uns gleich nochmals? Wenn man jemanden dazu anstiftet, eine Straftat zu verueben um ihn dann einzuklagen/zu verhaften (im Falle der Polizei))

Wenn ich schon zehntausende von Franken fuer eine brauchbare Verteidigung ausgeben muesste, dann erwarte ich doch zumindest, dass man deren Leben fuer die naechsten Jahre zur Hoelle machen wuerde ;)
Jedenfalls so lange, bis es sich fuer die nicht mehr lohnt, Leute zu verklagen.

Wuerden die Leute nicht kampflos aufgeben, haette man diese Klagewelle gleich am Anfang ersticken koennen.

Benutzeravatar
Snowy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1256
Registriert: 07.12.2004, 14:57
Wohnort: Basel, Zürich, Fricktal, Davos

Beitrag von Snowy »

Gevatter Rhein hat geschrieben:Es ist in der Schweiz nach wie vor nicht strafbar, Musik zum privaten Gebrauch downzuloaden. Da können auch diese PR-Aktionen der Industrie nix dran ändern.

Strafbar ist lediglich der Upload.
Seeeeehr richtig! Alles angstmacherei!
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Soriak hat geschrieben:... des weiteren Anstiftung zu einer Straftat (sie haben die file angeboten und damit zur illegalen Verbreitung aufgerufen) und entrapment. (wie heisst das Fachwort da bei uns gleich nochmals?(wie heisst das Fachwort da bei uns gleich nochmals? Wenn man jemanden dazu anstiftet, eine Straftat zu verueben um ihn dann einzuklagen)
Frei übersetzt : jemanden hinterhältig reinlegen :D

Entrapment ist es aber kaum, die Leute waren bereit downzuloaden und dann ist das anbieten kein entrapment ......

In jurisprudence, entrapment is a procedural defense by which a defendant may argue that they should not be held criminally liable for actions which broke the law, because they were induced (or entrapped) by the police to commit said acts. For the defense to be successful, the defendant must demonstrate that the police induced an otherwise unwilling person to commit a crime. However, when a person is predisposed to commit a crime, offering opportunities to commit the crime is not entrapment, such as in the widely held misconception that policemen must answer questions truthfully if they are asked the same question three times, or that they must say "yes" if asked if they are a police officer.

Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

Diese Definition trifft aber in der Schweiz nicht zu...

Hier darf ein Polizist z.B. nicht als Drogendealer auftreten und die verhaften, die sie kaufen. In den USA ist das erlaubt und wird regelmaessig gemacht. Dort darf man aber auch waehrend Verhoeren luegen (z.B. behaupten, es wurden DNA Spuren gefunden, auch wenn das nicht wahr ist) ;)

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Soriak hat geschrieben:Diese Definition trifft aber in der Schweiz nicht zu...

Hier darf ein Polizist z.B. nicht als Drogendealer auftreten und die verhaften, die sie kaufen. In den USA ist das erlaubt und wird regelmaessig gemacht. Dort darf man aber auch waehrend Verhoeren luegen (z.B. behaupten, es wurden DNA Spuren gefunden, auch wenn das nicht wahr ist) ]

Lügen darf man auch bei uns, egal ob Beschuldigter, Polizei oder Justiz....man darf sich nur nicht erwischen lassen ;)

Topic:

Das mit der Erpressung könnte in der Schweiz hinhauen. Was meinen die Forumsjuristen?

Die sagen ja:
Wenn DU nicht zahlst und die Unterlassungserklärung unterschreibst, zeigen wir Dich an und verklagen Dich auf Schadenersatz.

Strafgesetzbuch:
Art. 156
1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern,
jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile
zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber oder einen
andern am Vermögen schädigt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren
oder mit Gefängnis bestraft.
Wenn die Musikindustrie auf Schadenersatz aus entgangenen Einnahmen klagt, würden sie sich ja nicht unrechtmässig bereichern. In diesem Artikel steht klar, dass es unrechtmässig sein muss. So greift die ganze Sache wohl nicht, obwohl erhebliche Nachteile angedroht werden.

Jedoch ist nicht klar, wieviel durch den einzelnen Nutzer verloren wurde. Also müsste wohl die Musikindustrie in jedem einzelnen Fall nachweisen, wieviel durch DIESEN einen NutzerEinnahmen verloren würde.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

Blutengel hat geschrieben:Lügen darf man auch bei uns, egal ob Beschuldigter, Polizei oder Justiz....man darf sich nur nicht erwischen lassen ]

Das ist bei allem so ;)
In den USA ist es aber legal fuer die Polizei waehrend eines Verhoers (natuerlich nicht vor Gericht) zu luegen um so z.B. einen Beschuldigten zu einem Gestaendnis zu ueberreden. Das Gestaendnis bleibt dann auch vor Gericht gueltig.
Wenn die Musikindustrie auf Schadenersatz aus entgangenen Einnahmen klagt, würden sie sich ja nicht unrechtmässig bereichern. In diesem Artikel steht klar, dass es unrechtmässig sein muss. So greift die ganze Sache wohl nicht, obwohl erhebliche Nachteile angedroht werden.
Eigentlich ganz klar: Ein Song auf iTunes kostet 2.-? Etwas in der Richtung? So viel entgeht ihnen mit jedem download... wenn ich ein Lied an 100 Leute uploade, entgehen ihnen 200.-

Die Klagen, die oftmals auf hunderttausende von Dollars gehen, waeren ganz klare Erpressung: So ein Schaden ist durch einen uploader unmoeglich entstanden und wuerde von einem Gericht in der Schweiz auch nie ausgesprochen werden. Man versucht mit diesen unrealistischen Forderungen den Beschuldigten so zu veraengstigen, dass er statt Prozesskosten und eben diesen Strafen freiwillig auf eine tiefere Strafe eingeht.

Benutzeravatar
Cheerio
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 240
Registriert: 07.12.2004, 22:40

Beitrag von Cheerio »

[quote="Blutengel"]Lügen darf man auch bei uns, egal ob Beschuldigter, Polizei oder Justiz....man darf sich nur nicht erwischen lassen ]
Offtopic:

falsch als beschuldigter hast du das recht zu lügen, kannst dich dabei auch erwischen lassen. die strafe wird nicht höher weil du gelogen hast. es ist aber trotzdem besser nicht dabei erwischt zu werden ;)

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »

http://www.gulli.com/news/cd-prerelease ... 006-01-27/

Die müsste man also auch anzeigen, nicht?

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

Kawa hat geschrieben: Entrapment ist es aber kaum, die Leute waren bereit downzuloaden und dann ist das anbieten kein entrapment ......

In jurisprudence, entrapment is a procedural defense by which a defendant may argue that they should not be held criminally liable for actions which broke the law, because they were induced (or entrapped) by the police to commit said acts. For the defense to be successful, the defendant must demonstrate that the police induced an otherwise unwilling person to commit a crime. However, when a person is predisposed to commit a crime, offering opportunities to commit the crime is not entrapment, such as in the widely held misconception that policemen must answer questions truthfully if they are asked the same question three times, or that they must say "yes" if asked if they are a police officer.
In einigen Ländern darf der STAAT dubiose Methoden anwenden wie Entrapment , NIE aber eine natürliche/jurischtische Person.


Blutengel hat geschrieben: Das mit der Erpressung könnte in der Schweiz hinhauen. Was meinen die Forumsjuristen?

Die sagen ja:
Wenn DU nicht zahlst und die Unterlassungserklärung unterschreibst, zeigen wir Dich an und verklagen Dich auf Schadenersatz.
Art. 180 (Drohung) und 181 (Nötiging) StGB kommen wohl eher zum Zug.

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Blutengel hat geschrieben:Das mit der Erpressung könnte in der Schweiz hinhauen. Was meinen die Forumsjuristen?
Die sagen ja:
Wenn DU nicht zahlst und die Unterlassungserklärung unterschreibst, zeigen wir Dich an und verklagen Dich auf Schadenersatz.
Ich weiss nicht so genau, jede aussergerichtliche Einigung ist ja irgendwie Erpressung ... Die Möglichkeit einer Anzeige ist mind. im Hintergrund doch immer vorhanden, resp. bei einer Nichteinigung offensichtlich !

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Kawa hat geschrieben:Ich weiss nicht so genau, jede aussergerichtliche Einigung ist ja irgendwie Erpressung ... Die Möglichkeit einer Anzeige ist mind. im Hintergrund doch immer vorhanden, resp. bei einer Nichteinigung offensichtlich !
Das ist in meinem Gerechtigkeitssinn auch so.

Bsp. Jackson: Eltern wollen 5 Millionen Dollar, ansonsten wird er angezeigt weil er mit ihrem Kind gespielt hat -> in meinen Augen ist das klar Erpressung.


Und wenn die Plattenfirmen Schadenersätze androhen würden, die sich nicht in geringster Weise rechtfertigen sehe ich das auch so.


Naja ist ja auch nicht relevant, da bei uns das downloaden ja nicht strafbahr ist :D
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Soriak hat geschrieben:Eigentlich ganz klar: Ein Song auf iTunes kostet 2.-? Etwas in der Richtung? So viel entgeht ihnen mit jedem download... wenn ich ein Lied an 100 Leute uploade, entgehen ihnen 200.-
Die Klagen, die oftmals auf hunderttausende von Dollars gehen, waeren ganz klare Erpressung: So ein Schaden ist durch einen uploader unmoeglich entstanden .....
So viel ich weiss waren die Summen in Deutschland um die 10'000 u20AC und das sind dann 5000 Songs.
Das ist leider realistisch, ich lade ja nicht einzelne Songs runter (und rauf natürlich), sondern ganze Albencollections mit manchmal mehr als 1 GB.

Klagesummen in Amerika sind übrigens ganz generell viel zu hoch angesetzt, nicht nur in der Musikindustrie .....

Antworten