Musik-Piraten angezeigt
Die Amis dürfen das, glaube ich. (Die dürfen ja auchKawa hat geschrieben:Die Musikindustrie loggt sich da eben nicht einfach ein sondern die stellen selber sehr interessante Files rein, nur so kannst du das echt verfolgen.
Dieses Vorgehen ist auf jeden Fall in der CH bis aufs äusserste umstritten.
Das ist Aufforderung zu einer Straftat und daher sind die Folge-Infos auch nicht verwendbar.
Die Polizei darf auch nicht einfach Heroin anbieten und die Käufer dann verknacken .....
foltern
Aber die Überwachung geht auch ohne aktiv Dateien
anzubieten.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die IFPI Schweiz mit
der Zuger Firma Logistep kooperiert:
Logistep war auch verantwortlich für die Abmahnung
tausender deutscher Sharer vor ein paar Monaten, die
das Game Earth2160 heruntergeladen haben.
Auf der Webpage steht leider ziemlich wenig, aber aus
den angepriesenen Features ihrer Lösung kann man
doch gewisse Rückschlüsse ziehen.
http://www.logistepag.com/
Ich kenn so viele, die es haben und nichts gehört haben bis heute! Wurde das je einmal von jemandem bestätigt oder ist das wieder ein Angstmach-Tour???Nikopol hat geschrieben:Die Amis dürfen das, glaube ich. (Die dürfen ja auch
foltern)
Aber die Überwachung geht auch ohne aktiv Dateien
anzubieten.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die IFPI Schweiz mit
der Zuger Firma Logistep kooperiert:
Logistep war auch verantwortlich für die Abmahnung
tausender deutscher Sharer vor ein paar Monaten, die
das Game Earth2160 heruntergeladen haben.
Auf der Webpage steht leider ziemlich wenig, aber aus
den angepriesenen Features ihrer Lösung kann man
doch gewisse Rückschlüsse ziehen.
http://www.logistepag.com/
Dieses Gesetz gibt es schon lange:Sharky hat geschrieben:Wieso gibts kein Gesezt, dass man für den privaten Gebrauch runterladen darf, aber keine wirtschafltichen Interessen dabei haben, wie z.b. als DJ oder die gebrannten CD's zu verkaufen.
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a19.html
Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch
1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:
a.
jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde].
Es kommt gar nicht darauf an, ob die Veröffentlichung legal oder illegal gemacht wird (wie IFPI behauptet http://www.ifpi.ch/main.html ), gemäss Art. 19 dürfen alle veröffentlichten Werke privat genutzt werden.
Übrigens: Wer in der Schweiz Datenträger kauft, zahlt eine Gebühr für die Verwendung gemäss Art. 19. Ein Kaufbeleg ist quasi ein impliziter Vertrag mit der Suisa, welcher die private Nutzung erlaubt:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a20.html
Art. 20 Vergütung für den Eigengebrauch
1 Die Werkverwendung im privaten Kreis gemäss Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a ist unter Vorbehalt von Absatz 3 vergütungsfrei.
2 Wer zum Eigengebrauch nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b oder Buchstabe c oder wer als Drittperson nach Artikel 19 Absatz 2 Werke auf irgendwelche Art vervielfältigt, schuldet dem Urheber oder der Urheberin hiefür eine Vergütung.
3 Wer Leerkassetten und andere zur Aufnahme von Werken geeignete Ton- und Tonbildträger herstellt oder importiert, schuldet dem Urheber oder der Urheberin für die Werkverwendungen nach Artikel 19 eine Vergütung.
4 Die Vergütungsansprüche können nur von zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Hat sich auf Deutschland konzentriert. IchEckfahne hat geschrieben:Ich kenn so viele, die es haben und nichts gehört haben bis heute! Wurde das je einmal von jemandem bestätigt oder ist das wieder ein Angstmach-Tour???
kenne persönlich niemand, der einen Brief
bekommen hat, aber es sind schon einige
Strafanzeigen rausgegangen. Auf der Page
hats ein paar Links zu (seriösen) Artikeln.
Aber zu den normalen Presseinfos von IFPI
und Konsorten kann man ja normalerweise
80% von der Dramatik abziehen und dann
ist immer noch die Hälfte erstunken und er-
logen. Aber in diesem Fall haben sie es durch-
gezogen und das einigermassen erfolgreich.
uns hier noch fundierte Infos http://www.heise.de/newsticker/meldung/68499Jamiroquai hat geschrieben:die verbotene zeitung, aus der verbotenen stadt
so jetzt will ich auch: FALSCH du Klugscheisser. Es gibt die Anonymität über ein TCP/IP Netz. Man muss halt mit den höheren Layern arbeiten. Da du ja an einer Hochschule eine Arbeit geschrieben hast, wundert es mich, dass dir das Prinzip von tor nicht geläufig ist.Nikopol hat geschrieben:Ich weiss ganz genau wie Bittorrent funktioniert. Ich rede
ja nicht von Bittorrent sondern von den anonymen Netzen,
über die ich mich mal informiert habe.
Solange du die IPs siehst, die dir Files liefern, ist gar nix
anonym. (aber ich glaube das brauche ich Dir nicht zu er-
klären)
Die Logtools die die Rechteinhaber benutzen funktionieren
nämlich so, dass sie sich als normaler Benutzer in die Netze
einloggen und dann mal schauen, wer auf bestimmte Files
als Server/Uploader fungiert. Dann wird die hübsche IP
geloggt. Da bringt es dir nichts, dass es keinen zentralen
Server hat.
P2P: IFPI-Klagen zeigen wenig Wirkung
IFPI-Präsident sieht keinen Rückgang bei Filesharing
23.1.2006
John Kennedy, CEO der IFPI (International Federation of the Phonographic Industries) sieht trotz der massiven Klagewellen der Musikindustrie keinen Rückgang bei der Nutzung von Filesharing. "Ich würde gerne hier sitzen und ihnen sagen, dass die Zahlen rückläufig sind", sagte Kennedy in einem Interview mit BBC News.
Laut dem Magazin Heise Online stehen immer noch rund 870 Millionen Songs in den P2P-Netzen zur Verfügung. Dies ist in etwa so viel wie vor zwei Jahren. Grund für die immer noch hohe Nutzung der Filesharing-Börsen ist laut Kennedy die steigende Zahl an Breitbandverbindungen. Diese führt zu einer weltweiten Stabilisierung der Tauschbörsen.
Zukünftig trotzdem mehr Klagen?
Obwohl die knapp 20.000 bisher eingereichten Klagen offensichtlich wenig Erfolg im Kampf gegen Filesharing brachten, sieht Kennedy in weiteren Gerichtsverfahren durchaus einen Sinn. Im Moment vertrauten viele Leute einfach darauf, nicht erwischt zu werden, so der IFPI-CEO. Mit noch mehr Klagen ließe sich dies vielleicht ändern.
Auch sollten die Internet-Service-Provider besser mit der IFPI zusammenarbeiten. Schon seit einigen Jahren wünscht sich die Musikindustrie, dass Filesharer ohne den Umweg über den Staatsanwalt identifiziert und anschließend auf Schadensersatz verklagt werden können.
23.1.2006
John Kennedy, CEO der IFPI (International Federation of the Phonographic Industries) sieht trotz der massiven Klagewellen der Musikindustrie keinen Rückgang bei der Nutzung von Filesharing. "Ich würde gerne hier sitzen und ihnen sagen, dass die Zahlen rückläufig sind", sagte Kennedy in einem Interview mit BBC News.
Laut dem Magazin Heise Online stehen immer noch rund 870 Millionen Songs in den P2P-Netzen zur Verfügung. Dies ist in etwa so viel wie vor zwei Jahren. Grund für die immer noch hohe Nutzung der Filesharing-Börsen ist laut Kennedy die steigende Zahl an Breitbandverbindungen. Diese führt zu einer weltweiten Stabilisierung der Tauschbörsen.
Zukünftig trotzdem mehr Klagen?
Obwohl die knapp 20.000 bisher eingereichten Klagen offensichtlich wenig Erfolg im Kampf gegen Filesharing brachten, sieht Kennedy in weiteren Gerichtsverfahren durchaus einen Sinn. Im Moment vertrauten viele Leute einfach darauf, nicht erwischt zu werden, so der IFPI-CEO. Mit noch mehr Klagen ließe sich dies vielleicht ändern.
Auch sollten die Internet-Service-Provider besser mit der IFPI zusammenarbeiten. Schon seit einigen Jahren wünscht sich die Musikindustrie, dass Filesharer ohne den Umweg über den Staatsanwalt identifiziert und anschließend auf Schadensersatz verklagt werden können.
Legales Geschäft mit Musikdownloads boomt
Wie die IFPI (Internationaler Verband der Phonoindustrie) in ihrem Musikreport mitteilte, verdreifachte sich der Umsatz der Plattenfirmen mit legalen Downloads auf der ganzen Welt auf 1,4 Milliarden Franken. 60 Prozent des Umsatzes geht auf Online-Musik und 40 Prozent auf Musik fürs Handy zurück. Die Plattenfirmen tätigen somit durchschnittlich 6% ihrer Verkäufe übers online Geschäft. Vor zwei Jahren waren diese fast bei Null.
Im letzten Jahr wurden 420 Millionen Musiktitel, aus einer Auswahl von bereits 2 Millionen Titeln und 165000 Alben, runtergeladen. Die legalen Onlinemusik-Käufe können mittlerweile in über 335 Onlinestores weltweit getätigt werden. Der grösste Markt befindet sich in den USA gefolgt von Grossbritannien und Deutschland!
Details : Digital Music Report
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Die haben jahrelang gepennt und den ganzen Online-Musikhype völlig verschlafen ......
Es ist halt schon praktischer die Titel zu laden, die mir gefallen, als eine ganze CD zu kaufen wegen 2 -3 guten Titeln
Im letzten Jahr wurden 420 Millionen Musiktitel, aus einer Auswahl von bereits 2 Millionen Titeln und 165000 Alben, runtergeladen. Die legalen Onlinemusik-Käufe können mittlerweile in über 335 Onlinestores weltweit getätigt werden. Der grösste Markt befindet sich in den USA gefolgt von Grossbritannien und Deutschland!
Details : Digital Music Report
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Die haben jahrelang gepennt und den ganzen Online-Musikhype völlig verschlafen ......
Es ist halt schon praktischer die Titel zu laden, die mir gefallen, als eine ganze CD zu kaufen wegen 2 -3 guten Titeln
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zuckermeitschi
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- Beiträge: 31
- Registriert: 10.01.2006, 16:14
Selber KlugscheisserSisko hat geschrieben:so jetzt will ich auch: FALSCH du Klugscheisser. Es gibt die Anonymität über ein TCP/IP Netz. Man muss halt mit den höheren Layern arbeiten. Da du ja an einer Hochschule eine Arbeit geschrieben hast, wundert es mich, dass dir das Prinzip von tor nicht geläufig ist.
TCPA geschrieben habe, heisst das noch lange nicht,
dass ich über jedes Info-thema eine Arbeit geschrieben
habe... Ansonsten hätte ich den gleichen Einwand wie
Kawa: Viel Spass beim warten.