Verzeigungen?

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IP-Lotto
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Verzeigungen?

Beitrag von IP-Lotto »

Ich komme immer noch nicht so ganz draus, für welches Vergehen "die Mehrheit der Festgehaltenen" eigentlich verzeigt werden soll.

- Das mit der Menschenansammlung ist ja wohl lächerlich --> Soll etwa jeder in einem eigenen Zug anreisen? Anreise per Auto wäre erwünscht?

- Das mitführen von Feuerwerksmaterial ist nicht verboten, dagegen könnte nach meinem Rechtsempfinden erst beim Stadioneingang vorgegangen werden (Haarspalterei zwar, aber es liegt kein Vergehen gg. ein Gesetz vor)

- Gras im Hosensack? --> Zürcher, das ist eine armselige Ausflucht!

- Beamtenbeleidigung? --> stellt eine unheimliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar :rolleyes:

- Flasche aus dem Zug werfen --> mehr als 20 werden's sicher nicht gewesen sein -> Mehrheit?

Was gibts sonst noch?

Wodurch wurde bitteschön die öffentliche Sicherheit gefährdet?

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BS-Freak
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Beitrag von BS-Freak »

Liebes Dr.Sommer Team:

Ich bin heute morgen mit dem Zug zur Arbeit gefahren. Beim Ausstieg sammelte sich eine grossen Menschenmenge vor der Rolltreppe an, muss ich jetzt mit einer Anzeige rechnen??? :eek:

Amadrillo
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Beitrag von Amadrillo »

aber das Vergehen ist doch glas klar....das du das immer noch nicht begriffenn hast... :rolleyes:
BETEILIGUNG AN EINER ILLEGALEN DEMONSTRATION/MENSCHENANSAMMLUNG
-->Stören der öffentlichen Ruhe... :eek: :eek:

Edit:Motto der Demo: *sing* Marihuana per tutti......

pete boyle
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Beitrag von pete boyle »

IP-Lotto hat geschrieben:- Das mitführen von Feuerwerksmaterial ist nicht verboten, dagegen könnte nach meinem Rechtsempfinden erst beim Stadioneingang vorgegangen werden (Haarspalterei zwar, aber es liegt kein Vergehen gg. ein Gesetz vor)
Bist du dir da sicher? Klar, gegen das Mitführen von Seenotfackeln gibt es rechtlich wohl nichts einzuwenden, doch ist dies auch beim anderen Material der Fall?

Amadrillo
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Beitrag von Amadrillo »

Amadrillo hat geschrieben:aber das Vergehen ist doch glas klar....das du das immer noch nicht begriffenn hast... :rolleyes:
BETEILIGUNG AN EINER ILLEGALEN DEMONSTRATION/MENSCHENANSAMMLUNG
-->Stören der öffentlichen Ruhe... :eek: :eek:
Edit: Thema der Kundgebung sing: Marihuana per tutti......

illPhil
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Beitrag von illPhil »

Wo y dä beamti bi de befroogig nätt gfrogt ha wenn und wo är denn e Beteiligung annere illegale Menscheasammlig gseh het oder wenn defo d'red gsi isch het er nur grinst und gmeint är mies das halt so festhalte.

wo läbe mer eigetlich, unglaublich....
B3xx

Luz
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Beitrag von Luz »

Tatbestand: "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" (?)

Dä isch abr numme subjektiv, me ka jo nid eifach 427 lüt feschtnäh mit dr begründig si wärde denn irgendwenn emol, villicht (...), in verbindig mit em match go randaliere..

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IP-Lotto
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Beitrag von IP-Lotto »

Resistencia hat geschrieben:Bist du dir da sicher? Klar, gegen das Mitführen von Seenotfackeln gibt es rechtlich wohl nichts einzuwenden, doch ist dies auch beim anderen Material der Fall?
Ich bin Pyro-Analphabet und kann die Kategorieneinteilung (Beschreibung im Anhang 1 der Sprengstoffverordnung) nicht beurteilen.

Achtung:
Rechtsverdreherdeutsch

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PizzaBaecker
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Beitrag von PizzaBaecker »

Was Leute betrifft, die ohne angeblich illegale Gegenstände oder Tatbestände verzeigt wurden, kann ich ja meine kleine Erfahrung schildern:

Mir hat der Typ beim Ausfüllen des Formulars gesagt, ich könne Rekurs einlegen sofern das Verfahren nicht sowieso sofort eingestellt wird. Bei fehlender Beweislage habe man beste Chancen damit Erfolg zu haben. Bei der Frage, ob ich gewusst habe, dass es sich um eine illegale Versammlung handelte, antwortete ich Nein, worauf er murmelte "Isch's au nid gsi..".

War wohl seine diplomatische Juristenart um auszudrücken, dass diese Verzeigung eine absolut lächerliche Farce der Zürcher Polizei ist. Ich nehme an, man musste solche Verzeigungen aussprechen, um zumindest einen Grund für das lange Festhalten vorweisen zu können.

Ich werde also auf jeden Fall Rekurs einlegen, mit so einem Schwachsinn kommen nicht mal diese Säcke durch. Da man mir auch nichts anlasten kann sehe ich keinen Grund zur Sorge. Und dass es sich angeblich um eine illegale Versammlung hielt - wohlgemerkt im Anschluss an den offiziellen Extrazug - ist ja wohl dermassen lächerlich.

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IP-Lotto
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Beitrag von IP-Lotto »

PizzaBaecker hat geschrieben:Was Leute betrifft, die ohne angeblich illegale Gegenstände oder Tatbestände verzeigt wurden, kann ich ja meine kleine Erfahrung schildern:

Mir hat der Typ beim Ausfüllen des Formulars gesagt, ich könne Rekurs einlegen sofern das Verfahren nicht sowieso sofort eingestellt wird. Bei fehlender Beweislage habe man beste Chancen damit Erfolg zu haben. Bei der Frage, ob ich gewusst habe, dass es sich um eine illegale Versammlung handelte, antwortete ich Nein, worauf er murmelte "Isch's au nid gsi..".

War wohl seine diplomatische Juristenart um auszudrücken, dass diese Verzeigung eine absolut lächerliche Farce der Zürcher Polizei ist. Ich nehme an, man musste solche Verzeigungen aussprechen, um zumindest einen Grund für das lange Festhalten vorweisen zu können.

Ich werde also auf jeden Fall Rekurs einlegen, mit so einem Schwachsinn kommen nicht mal diese Säcke durch. Da man mir auch nichts anlasten kann sehe ich keinen Grund zur Sorge. Und dass es sich angeblich um eine illegale Versammlung hielt - wohlgemerkt im Anschluss an den offiziellen Extrazug - ist ja wohl dermassen lächerlich.
Danke für die Ausführungen. Ich dachte, das mit der Versammlung sei nur der Vorwand gewesen um die Leute einzusammeln. Dass das gleichzeitig der Verzeigungsgegenstand sein soll, macht die Sache noch trauriger resp. lächerlicher.

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Goofy
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Beitrag von Goofy »

BS-Freak hat geschrieben:Liebes Dr.Sommer Team:

Ich bin heute morgen mit dem Zug zur Arbeit gefahren. Beim Ausstieg sammelte sich eine grossen Menschenmenge vor der Rolltreppe an, muss ich jetzt mit einer Anzeige rechnen??? :eek:
Sehr geehrtes Dr. Sommer Team, ich bin ein Fussballspiel mit 15'000 anderen Leuten besuchen gegangen, ist das eine illegale Ansammlung von Menschen, muss ich jetzt ins Gefängnis? :eek: :eek:

Etwas dazu ein deutscher Polizist erklärte (glaube von Nürnberg, habe die Quelle aber vergessen)für sie (Polizei) gilt als "gefährliche" Ansammlung von Menschen, wenns ab 10 Personen ist... (Eine Führung von 15 Personen im Museum ist also theoretisch eine Gefärdung der anderen Museenbesucher gegenüber, überspitzt ausgedrückt...)

illPhil
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Beitrag von illPhil »

Bedütet:

Azeig gege d'Schmier vo Basel wäge Nötigung und Azeig gege d'StaPo wäge Freiheitsberaubig, oder isch d'Schmier fyr alles verantwortlich weils vo däne ev. organisiert worde isch :confused:
B3xx

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Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

PizzaBaecker hat geschrieben:Bei der Frage, ob ich gewusst habe, dass es sich um eine illegale Versammlung handelte, antwortete ich Nein, worauf er murmelte "Isch's au nid gsi..".
Bei mir sagte der einvernehmende Polizist sogar klip und klar, dass es sich nicht um eine Ansammlung gehandelt habe, dass ich keine Schuld habe (da ich nicht entfliehen konnte) und dass das ganze lächerlich sei.

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Gizmo
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Beitrag von Gizmo »

Dr Büropolizist wird au nid freud ka ha wo sini Bigbosse beschlosse hän das är e ganze Sunntig lang mit hundertschafte vo Basler immer und immer wieder s gliche mues mache. Do würdi mim Arbetsgäber glaub au in Rugge falle

Psycho_BS
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Beitrag von Psycho_BS »

Also mein Sachberater (der bei der Befragung) riet mir auch sofort nach Erhalt des Bescheides sofort Rekurs einzulegen und den Wisch zurückzuschicken (sofern man nichts geworfen etc hat). Sie müssen Beweise vorlegen sofern man die Verzeigung nicht akzeptiert und wer bitteschön wird solch eine Begründung/Verzeigung akzeptieren, selbst wenn sie Schuldig wären.. Sie müssen es eben dann (Anhörung bei Gericht?) beweisen.
Der Herr dort war noch so freundlich und schrieb mir dann sogar die Telephonnummer des Büros für Akteneinsicht auf, wo man dann scheinbar die Löschung bei einem positivem Rekursbefund anrufen soll:
01-216 76 72

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PizzaBaecker
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Beitrag von PizzaBaecker »

Gustavo hat geschrieben:Bei mir sagte der einvernehmende Polizist sogar klip und klar, dass es sich nicht um eine Ansammlung gehandelt habe, dass ich keine Schuld habe (da ich nicht entfliehen konnte) und dass das ganze lächerlich sei.
Ist ja noch besser..

Vermutlich ist es tatsächlich so dass sie einfach einen Grund haben müssen, um das stundelange Festhalten zu rechtfertigen. In dem Falle wären die ganzen Formulare - sofern man nicht anderweitig negativ aufgefallen ist - eine reine rechtliche Alibiübung der Polizei. Dass sie dann bei einem Rekurs keine Chance haben, kann ihnen ja egal sein.

Bei mir hat sich der Beamte übrigens sogar nahezu entschuldigt beim Herausgehen, hat mir den Weg zum Bahnhof gezeigt (obwohl keine Züge mehr fuhren, aber da konnte er wohl nichts dafür) und mir trotz allem noch eine gute Heimfahrt gewünscht. Zeigt immerhin, dass sich einige wohl doch fast schon schämen mussten für das, was sie da an Schwachsinn ausführen mussten.

Trotzdem: HASS HASS HASS.

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PizzaBaecker
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Beitrag von PizzaBaecker »

Psycho_BS hat geschrieben: Der Herr dort war noch so freundlich und schrieb mir dann sogar die Telephonnummer des Büros für Akteneinsicht auf, wo man dann scheinbar die Löschung bei einem positivem Rekursbefund anrufen soll:
01-216 76 72
Danke vielmals für die Nummer!! Das wollte ich auch noch sicherstellen, dass die Daten bei positivem Rekurs auf jeden Fall gelöscht werden.

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hotdog
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Beitrag von hotdog »

Ich glaube, die Bullen dürfen jeden ohne Grund bis zu 24 Stunden einbuchten, da brauchen sie gar keine Rechtfertigung... Mir wurde denundentes (??weissnümwiegenau) Verhalten gegenüber Polizeibeamten vorgeworfen, wird eine Anzeige geben.
Keine Ahnung, was jetzt zu machen ist...

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Am ehesten in Frage kommt ein Delikt aus der Kategorie Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden, hier wiederum am ehesten Landriedensbruch (260 StGB)
1 Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

2 Die Teilnehmer, die sich auf behördliche Aufforderung hin entfernen, bleiben straffrei, wenn sie weder selbst Gewalt angewendet noch zur Gewaltanwendung aufgefordert haben.

Aber glaubt mir, das kann unmöglich vor Gericht stand halten! 1. wars keine Zusammenrottung, 2. wurde die Mglkt von Abs. 2 nicht gewährt! Ist mir jetzt zu mühsam, das zu begünden, aber ihr könnt mir glauben (studiere schliesslich Jura)

Wer in der Hitze des Gefechts nicht einen Polizisten beleidigt oder angegriffen hat hat nichts zu befürchten (am Ende zumindest).

Heikel: Pyro (da bin ich mir nicht sicher wie das rechtlich aussieht)
Hasch (1. nur eine Bagatelle, 2. könnte man das auch als Zufallsfund werten, da die Aktion ja nicht gegen Drogen, sondern gegen Gewalt war. Und Zufallsfunde dürfen nicht verwertet werden, d.h. man tut so als gäbs den Fund gar nicht)

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irgendwer
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Beitrag von irgendwer »

ich denke mal, dass du zuerst einmal abwarten solltest. wenn die anzeige ins haus klappert kannst du beschwerde einreichen und gegebenenfalls akteneinscht verlangen. aber am besten mit anwalt.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

hotdog hat geschrieben:Ich glaube, die Bullen dürfen jeden ohne Grund bis zu 24 Stunden einbuchten, da brauchen sie gar keine Rechtfertigung... Mir wurde denundentes (??weissnümwiegenau) Verhalten gegenüber Polizeibeamten vorgeworfen, wird eine Anzeige geben.
Keine Ahnung, was jetzt zu machen ist...
Die Polizei braucht für eine sog. "Anhaltung" (keine Verhaftung übrigens) nicht keinen Grund, sondern schon was, aber nur einen Tatverdacht. Den kann man für die Einzelperson sich schnell aus den Fingern saugen. Problematisch ist die Gesamtaktion, die unverhältnismässig war - und die wird der sauberen Polizei auch gewiss noch Scherereien bereiten!

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PizzaBaecker
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Beitrag von PizzaBaecker »

Danke für die Infos Rankhof.


So ich geh jetzt mal 3294802394 Stunden Schlaf nachholen.

Gruss nochmal an die Knastgenossen aus Zelle B ;)

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Grundsätzliches Verhalten bei Anzeigen etc.:

-DV/FCB kontaktieren
-alles abstreiten oder gar nicht aussagen (Tipp für das nächste Mal in der verbotenen Stadt... :( )
-keine Verzeigungen / Strafbefehle akzeptieren
-rekurrieren/beschweren
-und der Gerichtsverhandlung gelassen entgegen sehen. Noch ists immer so, dass der Staat die Straftat beweisen muss.
-und übrigens: Viel schlimmer als es im Strafbefehl/Strafantrag oder was auch immer geschrieben steht, kanns kaum kommen, da grundsätzl. bei Rekurs etc. nicht mehr bestraft werden darf als ohne (sog. Verbot melioratio in peius)

Ach und übrigens: Bei der Masse von Verhaftungen ist es auch gut möglich, dass beim einen oder anderen grundsätzliche Verfahrensrechte (wie z.B. Information über die Rechte) nicht gewährt wurden. Dann kann die Polizei/Stawa eh einpacken...

Ich schätze es so ein:
Bei 90% wird das Verfahren eh eingestellt, die hören nichts mehr.
Die restlichen 10%, d.h. die mit Raketen, grösseren Mengen Drogen, illegalen Waffen (Nunchakos etc) oder die auf die Polizei losgegangen sind, die werden etwas mehr Scherereien haben, womit noch lange nicht gesagt ist, was wirklich geschieht.

JEDER aber, der verhaftet wurde, soll sich dagegen wehren > Dachverband oder privat! Die Menge machts!

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Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Danke Rankhof für eine Ausführungen. Ich denke, das hat vielen etwas Ruhe gegeben, man weiss jetzt etwas genauer was los ist. Wie ich schon mal geschrieben habe, ich wusste bisher nicht mal so genau was das für ein Formular war...

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Gustavo hat geschrieben:Danke Rankhof für eine Ausführungen. Ich denke, das hat vielen etwas Ruhe gegeben, man weiss jetzt etwas genauer was los ist. Wie ich schon mal geschrieben habe, ich wusste bisher nicht mal so genau was das für ein Formular war...
gut bei den Zürchern weiss man ja nie :rolleyes:

Aber zentral ist: Ohne Grund dürfen die niemanden einfach so auf die Wache mitnehmen. Also müssen sie irgendwas "anhängen". Wenn sie das nicht tun, hat eine (Schadenersatz-)Klage gegen die Polizei relativ leichtes Spiel.

Bei 482 Verdächtigen ists auch wohl schon verwaltungsintern kaum möglich, soviele Verfahren auch durchzuziehen.
Man wird die 10-20% weiterverfolgen, die halt wirklich nicht ganz sauber sind, die werden schon weiterverfolgt, und an denen wird man dann auch versuchen zu zeigen, wie böse die sind und dass der Einsatz doch recht war. Umso wichtiger ist es, dass der unbescholtene Rest gegen die Polizei vorgeht. Denn wäre der Zug ausschliesslich mit Fans besetzt gewesen, die auch mal was kaputt machen oder Pyro zünden, die Aktion wäre u.U. verhältnismässig gewesen...

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IP-Lotto
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Beitrag von IP-Lotto »

@Rankhof:

Danke, sowas in der Art habe ich hier eigentlich als Anwort erwartet.

@others:

Die Dr. Sommer-Fragen waren trotzdem gut :cool:

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hotdog
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Beitrag von hotdog »

Rankhof hat geschrieben:Grundsätzliches Verhalten bei Anzeigen etc.:

--alles abstreiten oder gar nicht aussagen (Tipp für das nächste Mal in der verbotenen Stadt... :( )
Vielen Dank für die Infos!
Aber mir wurde gedroht (nach 4einhalb Stunden Haft), ich müsse wahrscheinlich noch länger bleiben, wenn ich die Aussage verweigern würde. Das hat gewirkt und ich habe sofort ausgesagt! :mad:

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

korrekt
deine Aussage ist nichtig, da unter Druck aufgesetzt.

Problem: Der liebe Beweis, dass der Polizist das gesagt hat...

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Goofy
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Beitrag von Goofy »

Resistencia hat geschrieben:Bist du dir da sicher? Klar, gegen das Mitführen von Seenotfackeln gibt es rechtlich wohl nichts einzuwenden, doch ist dies auch beim anderen Material der Fall?
Also beim Bild würde ich sagen mind. 2 Drittel sind nicht apriori verboten oder sind seit neustem selbst die kleinen Rauchbömbchen verboten, und das Zauberlädeli ist ein Illegaler Sprengstoffdealer?

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hotdog
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Beitrag von hotdog »

Dann hätte ich das wohl unter das Protokoll schreiben lassen sollen. Na toll! :mad:
Danke f. die Infos, warten wirs ab, was da kommt.

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