Gericht bestätigt Schuldsprüche gegen "Hooligans" - (Basel-Luzern 02)
Gericht bestätigt Schuldsprüche gegen "Hooligans" - (Basel-Luzern 02)
die fett markierten stellen sind besonders aufmerksam zu lesen!!!
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Gericht bestätigt Schuldsprüche gegen Hooligans
Basel. SDA/baz. Das Basler Appellationsgericht hat am Freitag die Schuldsprüche gegen zwei Hooligans bestätigt. Die jungen Männer waren in die schweren Ausschreitungen nach dem Match FC Basel gegen FC Luzern im August 2002 verwickelt.
Das Strafgericht hatte die Männer wegen Landfriedensbruch und qualifizierter Gewalt und Drohung gegen Beamte zu vier respektive sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Vom Vorwurf, Steine gegen die Polizei geworfen zu haben, waren sie jedoch mangels Beweisen freigesprochen worden.
Anwesend, aber unbeteiligt
Die beiden Männer appellierten gegen das erstinstanzliche Urteil und machten geltend, zwar anwesend gewesen zu sein, sich aber an den Ausschreitungen nicht beteiligt zu haben. Der mit 27 Jahren jüngere der beiden sagte aus, er habe sich vom Mob fernhalten und ein Taxi nehmen wollen. Auf Videoaufnahmen sei lediglich zu sehen, wie sich sein Mandant weit weg vom Mob an einen Pfosten lehne, hielt der Verteidiger fest.
Der ein Jahr ältere zweite Mann sagte aus, er habe das Geschehen von der Terrasse aus betrachtet. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass er auf den Videoaufnahmen überhaupt nicht zu sehen sei.Da erscheine es wenig plausibel, dass er sich als Rädelsführer an vorderster Front beteiligt haben soll.
Beide Verteidiger bemängelten Ungereimtheiten beim zeitlichen Ablauf in der Schilderung durch die Anklage. Die Zeitfenster für eine Beteiligung als Rädelsführer seien zu knapp.
Verwechslung ausgeschlossen
Das Appellationsgericht folgte den Anträgen der Verteidigung auf Freispruch jedoch nicht und bestätigte die Urteile. Beide Männer hätten genügend Zeit gehabt, sich an den Ausschreitungen zu beteiligen.
Das Gericht schloss eine Verwechslung durch die Polizisten aus. Bei einer Menschenmasse würden einem jene Gesichter, die man schon kenne, eher in Erinnerung bleiben, sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Begründung.
(!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
Die beiden Männer waren im Frühling 2004 zusammen mit 30 weiteren Angeklagten vor den Schranken des Strafgerichts gestanden. Die erste Instanz hatte 29 Angeklagte zu Strafen zwischen 30 Tagen und 14 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt; in drei Fällen war es zu Freisprüchen gekommen.
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absolut unglaublich.
ohne auch nur den hauch eines beweises zu haben, bestätigt das appellationsgericht in blindem vertrauen auf die aussagen der "szenekenner" das urteil des strafgerichts...
da verlier ich doch glatt noch mein gottvertrauen in die schweizer justiz. grüezi wohl.
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Gericht bestätigt Schuldsprüche gegen Hooligans
Basel. SDA/baz. Das Basler Appellationsgericht hat am Freitag die Schuldsprüche gegen zwei Hooligans bestätigt. Die jungen Männer waren in die schweren Ausschreitungen nach dem Match FC Basel gegen FC Luzern im August 2002 verwickelt.
Das Strafgericht hatte die Männer wegen Landfriedensbruch und qualifizierter Gewalt und Drohung gegen Beamte zu vier respektive sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Vom Vorwurf, Steine gegen die Polizei geworfen zu haben, waren sie jedoch mangels Beweisen freigesprochen worden.
Anwesend, aber unbeteiligt
Die beiden Männer appellierten gegen das erstinstanzliche Urteil und machten geltend, zwar anwesend gewesen zu sein, sich aber an den Ausschreitungen nicht beteiligt zu haben. Der mit 27 Jahren jüngere der beiden sagte aus, er habe sich vom Mob fernhalten und ein Taxi nehmen wollen. Auf Videoaufnahmen sei lediglich zu sehen, wie sich sein Mandant weit weg vom Mob an einen Pfosten lehne, hielt der Verteidiger fest.
Der ein Jahr ältere zweite Mann sagte aus, er habe das Geschehen von der Terrasse aus betrachtet. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass er auf den Videoaufnahmen überhaupt nicht zu sehen sei.Da erscheine es wenig plausibel, dass er sich als Rädelsführer an vorderster Front beteiligt haben soll.
Beide Verteidiger bemängelten Ungereimtheiten beim zeitlichen Ablauf in der Schilderung durch die Anklage. Die Zeitfenster für eine Beteiligung als Rädelsführer seien zu knapp.
Verwechslung ausgeschlossen
Das Appellationsgericht folgte den Anträgen der Verteidigung auf Freispruch jedoch nicht und bestätigte die Urteile. Beide Männer hätten genügend Zeit gehabt, sich an den Ausschreitungen zu beteiligen.
Das Gericht schloss eine Verwechslung durch die Polizisten aus. Bei einer Menschenmasse würden einem jene Gesichter, die man schon kenne, eher in Erinnerung bleiben, sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Begründung.
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Die beiden Männer waren im Frühling 2004 zusammen mit 30 weiteren Angeklagten vor den Schranken des Strafgerichts gestanden. Die erste Instanz hatte 29 Angeklagte zu Strafen zwischen 30 Tagen und 14 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt; in drei Fällen war es zu Freisprüchen gekommen.
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absolut unglaublich.
ohne auch nur den hauch eines beweises zu haben, bestätigt das appellationsgericht in blindem vertrauen auf die aussagen der "szenekenner" das urteil des strafgerichts...
da verlier ich doch glatt noch mein gottvertrauen in die schweizer justiz. grüezi wohl.
- Gevatter Rhein
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"Beide Männer hätten genügend Zeit gehabt, sich an den Ausschreitungen zu beteiligen."
Gestützt auf diese Begründung bitte ich darum, gegen sämtliche im Grossraum Nordwestschweiz wohnhafte Menschen ein Verfahren zu eröffnen. Tatbestand scheissegal, man hat ja genügend Zeit, etwas anzustellen.
Justitia ist eine Hure
Gestützt auf diese Begründung bitte ich darum, gegen sämtliche im Grossraum Nordwestschweiz wohnhafte Menschen ein Verfahren zu eröffnen. Tatbestand scheissegal, man hat ja genügend Zeit, etwas anzustellen.
Justitia ist eine Hure
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Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus.
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- Szene Tours
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mooooment malkönig hat geschrieben:absolut unglaublich.
ohne auch nur den hauch eines beweises zu haben, bestätigt das appellationsgericht in blindem vertrauen auf die aussagen der "szenekenner" das urteil des strafgerichts...
da verlier ich doch glatt noch mein gottvertrauen in die schweizer justiz. grüezi wohl.
die von dir fett herausgestrichenen teile spiegeln nur die meinung der anwälte wieder, nicht den sachverhalt wie er sich wirklich zugetragen hat. dass ist eine meinung der betroffenen, nicht mehr und nicht weniger. es ist schon komisch wie man hier einfach über fakten hinweg sieht und alles für bare münze nimmt was geschrieben wird.
ich glaube keiner von uns kann bewerten ob diese männer zu recht oder unrecht verurteilt wurden. ausser die vielleicht die dem ganzen prozess beiwohnten (und deren meinung möchte ich auch hören (bzw. lesen), falls welche im forum sind). was mich im allgemeinen stört ist immer dieser aufschrei wenn etwas von rechtes wegen passiert. jungs, unser rechtssystem ist nicht schlecht. es ist sicherlich auch nicht perfekt, aber ich glaube daran und habe vertrauen in die rechtssprechung in der schweiz.
sich selbst immer in die ecke der opferlämmer zu stellen macht auf die dauer auch keinen guten eindruck. wir erwarten dass man uns ernst nimmt, aber dafür müssen wir auch was tun. mit polemik zu jedem urteil welches geprochen wird, machen wir uns selbst (als fans des fcb) nicht gerade glaubwürdig.
-natürlich sind das die fakten, sie werden einfach in indirekter rede paraphrasiert, weil sie auch die argumente des anwalts sind.Lusti hat geschrieben:mooooment mal
die von dir fett herausgestrichenen teile spiegeln nur die meinung der anwälte wieder, nicht den sachverhalt wie er sich wirklich zugetragen hat. dass ist eine meinung der betroffenen, nicht mehr und nicht weniger. es ist schon komisch wie man hier einfach über fakten hinweg sieht und alles für bare münze nimmt was geschrieben wird.
ich glaube keiner von uns kann bewerten ob diese männer zu recht oder unrecht verurteilt wurden. ausser die vielleicht die dem ganzen prozess beiwohnten (und deren meinung möchte ich auch hören (bzw. lesen), falls welche im forum sind). was mich im allgemeinen stört ist immer dieser aufschrei wenn etwas von rechtes wegen passiert. jungs, unser rechtssystem ist nicht schlecht. es ist sicherlich auch nicht perfekt, aber ich glaube daran und habe vertrauen in die rechtssprechung in der schweiz.
sich selbst immer in die ecke der opferlämmer zu stellen macht auf die dauer auch keinen guten eindruck. wir erwarten dass man uns ernst nimmt, aber dafür müssen wir auch was tun. mit polemik zu jedem urteil welches geprochen wird, machen wir uns selbst (als fans des fcb) nicht gerade glaubwürdig.
-natürlich kann ich den fall auch nicht definitiv beurteilen, aber ich kann auf jeden fall sagen, dass das zustandekommen dieses urteils in höchstem masse lächerlich und ungerecht ist.
-"wir erwarten dass man uns ernst nimmt, aber dafür müssen wir auch was tun."
dialog: wurde und wird von seiten der fans immer wieder gesucht. viel mehr als von allen anderen parteien. was willst du denn? in frankreich versuchen sie scih zurzeit auch gehör zu verschaffen. ist das der weg den du vorschlagen würdest?
- Rinoceronte
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In dubio pro reo
Der Grundsatz "in dubio pro reo" (lat., im Zweifel für den Angeklagten) ist eine Konkretisierung der Unschuldsvermutung: Umstände, die nicht feststellbar sind, sollen stets zu Gunsten des Beschuldigten ausgelegt werden.
Im formellen Strafrecht (Strafprozessrecht) ist der Satz mit dem konsequenten Freispruch dann anzuwenden, wenn nach der Hauptverhandlung noch immer Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen. Grundsätzlich ist bei jeder Prüfung der Merkmale der Strafbarkeit stets der In-dubio-Satz anwendbar, da die Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) die Verwirklichung des tatbestandsmäßigen Verhaltens beweisen und zugleich auch entlastende Umstände ermitteln muss. In den Prozessen, in denen nicht die Inquisitionsmaxime herrscht, steht dem Beweislastpflichtigen der In-dubio-Satz entgegen.
Das in dem Satz angesprochene Prinzip war schon Bestandteil der griechischen und römischen Rechtsauffassung, aber die heute gebräuchliche Wendung ist nicht aus der Antike überliefert.
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Vor dem Gesetz manche eben gleicher als andere...
Im formellen Strafrecht (Strafprozessrecht) ist der Satz mit dem konsequenten Freispruch dann anzuwenden, wenn nach der Hauptverhandlung noch immer Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen. Grundsätzlich ist bei jeder Prüfung der Merkmale der Strafbarkeit stets der In-dubio-Satz anwendbar, da die Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) die Verwirklichung des tatbestandsmäßigen Verhaltens beweisen und zugleich auch entlastende Umstände ermitteln muss. In den Prozessen, in denen nicht die Inquisitionsmaxime herrscht, steht dem Beweislastpflichtigen der In-dubio-Satz entgegen.
Das in dem Satz angesprochene Prinzip war schon Bestandteil der griechischen und römischen Rechtsauffassung, aber die heute gebräuchliche Wendung ist nicht aus der Antike überliefert.
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Vor dem Gesetz manche eben gleicher als andere...
.... und das die kleine Kartonbächerli vome Wasserdispänser vo Hand kläbt sin, dasch e Standard wo ich vo jedere Wohlstandsgsellschaft erwart!
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- k@rli o.
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oje, da muss ich mich aber auf einiges gefasst machen, schliesslich hatte ich während meiner arbeitslosigkeit in den 90er jahren genügend zeit, sämtliche ungeklärten morde zu begehen, kleine hunde vors tram zu schubsen und schrebergartenlauben anzuzünden. ausserdem predigt mir meine mutter seit 30 jahren, ich solle schwarz fahren, zeit genug zum flüchten vor den kontrolleuren hat man immer, weil jene Gesichter, die man schon kenne, eher in Erinnerung bleiben.
AMATEUR CRIMPS is an anagram for TRUMP'S AMERICA
RHINO ON'S JOBS is an anagram for BORIS JOHNSON
RHINO ON'S JOBS is an anagram for BORIS JOHNSON
Auch das Bundesgericht wird sich auf die Aussagen der Polizisten stützen, ob jetzt ein Videobeweis vorliegt oder nicht. Es sei denn, man kann den Polizisten Befangenheit oder sowas anhängen.Stadtbasler hat geschrieben:Dieser Fall müsste eigentlich an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Mal sehen, was die für ein Urteil fällen.
Mitgegangen, mitgehangen. Manche lernen es nie!!!!!
Ich kenn die beide sehr guet und ka Dir garantiere, dass sie an dem Obe sicher gar nüt gmacht hän! Ich bi dr ganz Obe mit ihne zämme gsi usser öbe 5-10 min, wo ych bi go Bier hole!Lusti hat geschrieben:mooooment mal
die von dir fett herausgestrichenen teile spiegeln nur die meinung der anwälte wieder, nicht den sachverhalt wie er sich wirklich zugetragen hat. dass ist eine meinung der betroffenen, nicht mehr und nicht weniger. es ist schon komisch wie man hier einfach über fakten hinweg sieht und alles für bare münze nimmt was geschrieben wird.
ich glaube keiner von uns kann bewerten ob diese männer zu recht oder unrecht verurteilt wurden. ausser die vielleicht die dem ganzen prozess beiwohnten (und deren meinung möchte ich auch hören (bzw. lesen), falls welche im forum sind). was mich im allgemeinen stört ist immer dieser aufschrei wenn etwas von rechtes wegen passiert. jungs, unser rechtssystem ist nicht schlecht. es ist sicherlich auch nicht perfekt, aber ich glaube daran und habe vertrauen in die rechtssprechung in der schweiz.
sich selbst immer in die ecke der opferlämmer zu stellen macht auf die dauer auch keinen guten eindruck. wir erwarten dass man uns ernst nimmt, aber dafür müssen wir auch was tun. mit polemik zu jedem urteil welches geprochen wird, machen wir uns selbst (als fans des fcb) nicht gerade glaubwürdig.
In dem Fall isch es sicher kei korräkts Urteil und das erwähnte Zyytfänschter vo e paar Minute isch eifach nur idiotisch ... vermuetlig sin si schnäll e paar Stei go wärfe während dem ich bi go Bier hole.


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Hast du vor Gericht ausgesagt?Speermaa hat geschrieben:Ich kenn die beide sehr guet und ka Dir garantiere, dass sie an dem Obe sicher gar nüt gmacht hän! Ich bi dr ganz Obe mit ihne zämme gsi usser öbe 5-10 min, wo ych bi go Bier hole!
In dem Fall isch es sicher kei korräkts Urteil und das erwähnte Zyytfänschter vo e paar Minute isch eifach nur idiotisch ... vermuetlig sin si schnäll e paar Stei go wärfe während dem ich bi go Bier hole.![]()
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Warst du als Zeuge dort?Speermaa hat geschrieben:Ich kenn die beide sehr guet und ka Dir garantiere, dass sie an dem Obe sicher gar nüt gmacht hän! Ich bi dr ganz Obe mit ihne zämme gsi usser öbe 5-10 min, wo ych bi go Bier hole!
In dem Fall isch es sicher kei korräkts Urteil und das erwähnte Zyytfänschter vo e paar Minute isch eifach nur idiotisch ... vermuetlig sin si schnäll e paar Stei go wärfe während dem ich bi go Bier hole.![]()
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Der eine geht zum Taxi, der andere beobachtet von der Terasse, und beide sind mit dir zusammen?Speermaa hat geschrieben:Ich kenn die beide sehr guet und ka Dir garantiere, dass sie an dem Obe sicher gar nüt gmacht hän! Ich bi dr ganz Obe mit ihne zämme gsi usser öbe 5-10 min, wo ych bi go Bier hole!
In dem Fall isch es sicher kei korräkts Urteil und das erwähnte Zyytfänschter vo e paar Minute isch eifach nur idiotisch ... vermuetlig sin si schnäll e paar Stei go wärfe während dem ich bi go Bier hole.![]()
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Ich habe keine Ahnung ob die beiden was getan haben oder nicht. Wobei halt der Augenzeugenbericht der Polizei wahrscheinlich schwer wiegt. Allerdings finde ich es fragwürdig, dass Videomaterial zum Belastungsinstrument werden kann, wenn man darauf aber nicht zu sehen ist, es nicht (oder nur untätig) als Entlastung gilt.
- Bandita
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so wie es tönt, hast du keine zeugenaussage gemacht, wieso nicht! wenn du die zwei so gut kennst, dann hätten sie dich ja als zeugen vorladen können!! für jemanden den man sehr gut kennt, macht man das doch? !Speermaa hat geschrieben:Ich kenn die beide sehr guet und ka Dir garantiere, dass sie an dem Obe sicher gar nüt gmacht hän! Ich bi dr ganz Obe mit ihne zämme gsi usser öbe 5-10 min, wo ych bi go Bier hole!
In dem Fall isch es sicher kei korräkts Urteil und das erwähnte Zyytfänschter vo e paar Minute isch eifach nur idiotisch ... vermuetlig sin si schnäll e paar Stei go wärfe während dem ich bi go Bier hole.![]()
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aber eben, ich weiss es ja nicht, hast du eine zeugenaussage gemacht

..................uff dini goal gits ä explosion
MUTTENZERKURVE ai tradition.............
MUTTENZERKURVE ai tradition.............
Ich ha kei Ussag gmacht ... das isch mit de zwei Betroffene Persone so abgsproche gsi (d'Gründ für das ghöre nit do iine).Bandita hat geschrieben:so wie es tönt, hast du keine zeugenaussage gemacht, wieso nicht! wenn du die zwei so gut kennst, dann hätten sie dich ja als zeugen vorladen können!! für jemanden den man sehr gut kennt, macht man das doch? !
aber eben, ich weiss es ja nicht, hast du eine zeugenaussage gemacht![]()
Si hän aber gnueg Züüge ka ... viellicht sogar glaub würdigeri als ych

Es het aber no ganz anderi Sache ka wo komisch gloofe sin.
Zum Glügg schryybt d'Baz die ganzi Gschicht ... sin nur e paar Usschnitt!Stavia hat geschrieben:Der eine geht zum Taxi, der andere beobachtet von der Terasse, und beide sind mit dir zusammen?.
Die beide vo Dir erwähnte Situationen sin nit zu glyche Zyytpunkt gsi ... wäge dem isch es au möglich, dass dr einti uff dr Terasse stoht und dr anderi am ene Pfoschte und nochhär will uff s'Taxi goh.
Wenn solche Themen hierdrinn thematisiert werden, ist das halt immer ein bisschen kritisch, da jeder seinen Senf nach gutdünken (mich eigneschlossen) dazugeben kann.Speermaa hat geschrieben:Zum Glügg schryybt d'Baz die ganzi Gschicht ... sin nur e paar Usschnitt!
Die beide vo Dir erwähnte Situationen sin nit zu glyche Zyytpunkt gsi ... wäge dem isch es au möglich, dass dr einti uff dr Terasse stoht und dr anderi am ene Pfoschte und nochhär will uff s'Taxi goh.
Das war einfach etwas was mir so direkt aufgefallen ist in der thematik (hier drinn). Es ist halt immer schwer etwas zu beurteilen wenn man das ganze Thema nicht von A-Z kennt. Der Eröffnungseintrag schien mir ein bisschen sehr einseitig, ohne anzuzweifeln dass es ungereimtheiten gab, allerdings wahrscheinlich beiderseits.
Ych hät zue dem Zyytpunkt gar nit am Spiel dörfe si!Bandita hat geschrieben: wieso bisch du denn nid so glaubwürdig???![]()
was denn no fyr anderi sache?

Anderi Sache: Wo dr Awalt bi dr Polizei het welle go's Bewiisvideo aaluege het's gheisse si häns leider scho überspielt ... am Schluss sins den nur no zwei Polizischte gsi wo en gseh hän und den doch no e Video wo är am Pfoschte stoht.
- Bandita
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 311
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- Wohnort: Muttenz / Mulhouse
[quote="Speermaa"]Ych hät zue dem Zyytpunkt gar nit am Spiel dörfe si! ]
aha, so isch das....
jo, das mit dene video-bänder isch so ä sach, do kenn ich au ä story! z'erst heds gheisse, s'videoband kas bewiese, das die person öppis gmacht hed, und wo er denn druff beharrt hed, das ers gseh will, heds gheisse, sie dörfes nid zeige, und es isch kei bewiesmittel...so in die richtig, also uff dütsch, me hed uff em videoband gseh, das die person nüd gmacht hed, dorum hends die affe nid welle zeige!
das isch doch immer s'gliche mit dene!
aha, so isch das....

jo, das mit dene video-bänder isch so ä sach, do kenn ich au ä story! z'erst heds gheisse, s'videoband kas bewiese, das die person öppis gmacht hed, und wo er denn druff beharrt hed, das ers gseh will, heds gheisse, sie dörfes nid zeige, und es isch kei bewiesmittel...so in die richtig, also uff dütsch, me hed uff em videoband gseh, das die person nüd gmacht hed, dorum hends die affe nid welle zeige!
das isch doch immer s'gliche mit dene!
..................uff dini goal gits ä explosion
MUTTENZERKURVE ai tradition.............
MUTTENZERKURVE ai tradition.............
fehlender Beweis trotz Beweisaufnahme
Der Umstand, dass trotz Videoaufnahmen keine Beweise vorgelegt werden konnten, sollte eigentlich noch stärker Richtung "in dubio pr reo" wirken...Rinoceronte hat geschrieben:Der Grundsatz "in dubio pro reo" (lat., im Zweifel für den Angeklagten) ist eine Konkretisierung der Unschuldsvermutung: Umstände, die nicht feststellbar sind, sollen stets zu Gunsten des Beschuldigten ausgelegt werden.
Im formellen Strafrecht (Strafprozessrecht) ist der Satz mit dem konsequenten Freispruch dann anzuwenden, wenn nach der Hauptverhandlung noch immer Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen. Grundsätzlich ist bei jeder Prüfung der Merkmale der Strafbarkeit stets der In-dubio-Satz anwendbar, da die Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) die Verwirklichung des tatbestandsmäßigen Verhaltens beweisen und zugleich auch entlastende Umstände ermitteln muss. In den Prozessen, in denen nicht die Inquisitionsmaxime herrscht, steht dem Beweislastpflichtigen der In-dubio-Satz entgegen.
Das in dem Satz angesprochene Prinzip war schon Bestandteil der griechischen und römischen Rechtsauffassung, aber die heute gebräuchliche Wendung ist nicht aus der Antike überliefert.
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Vor dem Gesetz manche eben gleicher als andere...
Aber das BG hat noch nicht gesprochen