Botschaft Hool-DB
Botschaft Hool-DB
An verschiedenen Orten wurde hier schon über den Entwurf und die Vernehmlassung zu dieser Gesetztesvorlage diskutiert. Hier möchte ich eine Änderung, welche nach der Vernehmlassung eingeführt wurden, aufzeigen:
Ergebnis Vernehmlassung: http://www.fedpol.ch/d/aktuell/medien/e ... _vlv_d.pdf
Ich habe einige Vernehmlassungen gelesen, und die amtliche Zusammenfassung ist meiner Ansicht nach geschönt. Viele Stellungnahmen sind weit kritischer, als im Bericht dargestellt.
Die Datenschutzbeauftragten kritisieren etwa, dass die neuen Massnahmen (Rayonverbot etc.) gar nicht durch den Zweckartikel (Art. 1 BWIS) abgedeckt sind http://www.dsb-cpd.ch/d/publikationen/050531.pdf .
Diese Kritik wird vom Bundesrat auch bestätigt, und diese Massnahmen sind nur deshalb befristet, weil sie eigentlich gar nicht unter das Staatsschutzgesetz fallen (Seite 11 der Botschaft (Link unten)).
Botschaft: http://www.ejpd.admin.ch/doks/mm/files/ ... _bot-d.pdf
Altersgrenze (Artikel 24f, Seite 24): Neu 12 Jahre (statt 15)
Artikel 24f Untere Altersgrenze
Gewaltätige Hooligans sind nach Einschätzung der Experten der
Schweizerischen Zentralstelle für Hooliganismus in der Regel älter als 15
Jahre. Die Polizeip raxis zeigt aber auch, dass unter den Personen, die im
Rahmen von Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportereignissen
Vandalenakte und Sachbeschädigungen begehen, etliche unter 15 Jahren alt
sind. Der Bundesrat hat deshalb die im Vernehmlassungsentwurf
vorgesehene Altersgrenze von 15 Jahren auf 12 Jahre herabgesetzt. Einzig
für den Polizeigewahrsam als die schärfste der Massnahmen wird die
Altersgrenze auf 15 Jahre festgelegt. Auf die Strafmündigkeit von 18 Jahren
wurde nicht abgestellt, weil dadurch jüngere Hooligans, die teilweise über
ein massives Gewaltpotenzial verfügen, nicht von den Massnahmen erfasst
würden.
Angeregt wurde diese Änderung übrigens auch vom Fussballverband und der Kapo BS.
Ergebnis Vernehmlassung: http://www.fedpol.ch/d/aktuell/medien/e ... _vlv_d.pdf
Ich habe einige Vernehmlassungen gelesen, und die amtliche Zusammenfassung ist meiner Ansicht nach geschönt. Viele Stellungnahmen sind weit kritischer, als im Bericht dargestellt.
Die Datenschutzbeauftragten kritisieren etwa, dass die neuen Massnahmen (Rayonverbot etc.) gar nicht durch den Zweckartikel (Art. 1 BWIS) abgedeckt sind http://www.dsb-cpd.ch/d/publikationen/050531.pdf .
Diese Kritik wird vom Bundesrat auch bestätigt, und diese Massnahmen sind nur deshalb befristet, weil sie eigentlich gar nicht unter das Staatsschutzgesetz fallen (Seite 11 der Botschaft (Link unten)).
Botschaft: http://www.ejpd.admin.ch/doks/mm/files/ ... _bot-d.pdf
Altersgrenze (Artikel 24f, Seite 24): Neu 12 Jahre (statt 15)
Artikel 24f Untere Altersgrenze
Gewaltätige Hooligans sind nach Einschätzung der Experten der
Schweizerischen Zentralstelle für Hooliganismus in der Regel älter als 15
Jahre. Die Polizeip raxis zeigt aber auch, dass unter den Personen, die im
Rahmen von Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportereignissen
Vandalenakte und Sachbeschädigungen begehen, etliche unter 15 Jahren alt
sind. Der Bundesrat hat deshalb die im Vernehmlassungsentwurf
vorgesehene Altersgrenze von 15 Jahren auf 12 Jahre herabgesetzt. Einzig
für den Polizeigewahrsam als die schärfste der Massnahmen wird die
Altersgrenze auf 15 Jahre festgelegt. Auf die Strafmündigkeit von 18 Jahren
wurde nicht abgestellt, weil dadurch jüngere Hooligans, die teilweise über
ein massives Gewaltpotenzial verfügen, nicht von den Massnahmen erfasst
würden.
Angeregt wurde diese Änderung übrigens auch vom Fussballverband und der Kapo BS.
- Starmaster
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SVP-Mann Liebi fordert Schnellrichter im Stadion
Schnellrichter sollen Fussball-Hooligans gleich im Stadion verurteilen: SVP-Stadtratskandidat Roger Liebi fordert ein rigoroses Durchgreifen der Stadt.
Vor allem im Hinblick auf die Euro 08 will Liebi von der Stadt Taten sehen. So sollen an heiklen Fussballspielen Transport-Staatsanwälte, so genannte Schnellrichter, bei Ausschreitungen an Ort und Stelle agieren können.
«Diese Staatsanwälte haben über eine allfällige Bestrafung mit Strafbefehl zu befinden», heisst es im Postulat der Gemeinderäte Roger Liebi und Mauro Tuena. Damit könne ein langwieriges Strafverfahren, das heute sieben bis 14 Tage dauert, auf 24 Stunden reduziert werden.
«Ein Transport-Staatsanwalt darf jedoch nur einen geständigen Hooligan verurteilen», sagt Ursula Frauenfelder, leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl. Bestreitet ein Angeklagter jedoch die Tat, müsste der Fall an das Gericht weitergeleitet werden. «Effizienter wäre, wenn sich zusätzlich ein Richter vor Ort befände», sagt Frauenfelder.
Grundsätzlich begrüsse die Staatsanwaltschaft jedoch Liebis Forderung, doch sei man selber an der Ausarbeitung eines Euro-08-Konzeptes. «Zurzeit sind diverse Gespräche zur Bewältigung der Hooliganproblematik im Gange», so Frauenfelder.
Romina Lenzlinger
Schnellrichter sollen Fussball-Hooligans gleich im Stadion verurteilen: SVP-Stadtratskandidat Roger Liebi fordert ein rigoroses Durchgreifen der Stadt.
Vor allem im Hinblick auf die Euro 08 will Liebi von der Stadt Taten sehen. So sollen an heiklen Fussballspielen Transport-Staatsanwälte, so genannte Schnellrichter, bei Ausschreitungen an Ort und Stelle agieren können.
«Diese Staatsanwälte haben über eine allfällige Bestrafung mit Strafbefehl zu befinden», heisst es im Postulat der Gemeinderäte Roger Liebi und Mauro Tuena. Damit könne ein langwieriges Strafverfahren, das heute sieben bis 14 Tage dauert, auf 24 Stunden reduziert werden.
«Ein Transport-Staatsanwalt darf jedoch nur einen geständigen Hooligan verurteilen», sagt Ursula Frauenfelder, leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl. Bestreitet ein Angeklagter jedoch die Tat, müsste der Fall an das Gericht weitergeleitet werden. «Effizienter wäre, wenn sich zusätzlich ein Richter vor Ort befände», sagt Frauenfelder.
Grundsätzlich begrüsse die Staatsanwaltschaft jedoch Liebis Forderung, doch sei man selber an der Ausarbeitung eines Euro-08-Konzeptes. «Zurzeit sind diverse Gespräche zur Bewältigung der Hooliganproblematik im Gange», so Frauenfelder.
Romina Lenzlinger
Stell mr so quasi als fahrends gricht vor wie sone Chaschperlitheater hinde imene Waage wo vo Pferde zoge wird...sergipe hat geschrieben: «Ein Transport-Staatsanwalt darf jedoch nur einen geständigen Hooligan verurteilen», sagt Ursula Frauenfelder, leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl. Bestreitet ein Angeklagter jedoch die Tat, müsste der Fall an das Gericht weitergeleitet werden. «Effizienter wäre, wenn sich zusätzlich ein Richter vor Ort befände», sagt Frauenfelder.
Romina Lenzlinger
"Er traf zwar das Tor, doch das 2:0 verpasste er um Zentimeter..."
Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht!
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- örjan berg
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- Registriert: 07.12.2004, 21:26
Wie die sich in die Hose machen wegen der EM... IM Stadion wird garantiert nichts passieren, jedenfalls von den Schweizern nicht, da sorgt der Verband mit seiner Ticketvergabe sicher dafür (oder hat man schon von Ausschreitungen in einem Stadion gehört, welche von Sponsoren und VIPs ausgelöst wurden.)
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
noch ein paar Details
Bisher wurde angenommen, dass die Massnahmen nur für die Super League und allenfalls für die Challenge League zur Anwendung kommen sollen.
Auf Seite 24 der Botschaft ist aber zu lesen, dass auch alle Spiele der 1. Liga erfasst werden sollen. Jeder Platzwart von einem Provinzclub kann also Jemanden in der Datenbank speichern lassen.
In diesem Forum wurde schon die Frage gestellt, ob bisher gesammelte Daten Aufnahme in der neuen DB finden. Auf Seite 17 der Botschaft ist zu lesen, dass diese Frage in der Verordnung geregelt wird, d. h. nach Annahme des Gesetztes wird dies durch den Bundesrat unter Ausschluss des Parlaments entschieden. Mein Tipp: Alle bisherigen Daten werde übernommen.
Ganz allgemein sollen viele offen Fragen erst in der Verordnung geregelt werden, etwa auch, was der Begriff "sich gewalttätig verhalten" überhaupt bedeutet (Seite 16).
Auf Seite 24 der Botschaft ist aber zu lesen, dass auch alle Spiele der 1. Liga erfasst werden sollen. Jeder Platzwart von einem Provinzclub kann also Jemanden in der Datenbank speichern lassen.
In diesem Forum wurde schon die Frage gestellt, ob bisher gesammelte Daten Aufnahme in der neuen DB finden. Auf Seite 17 der Botschaft ist zu lesen, dass diese Frage in der Verordnung geregelt wird, d. h. nach Annahme des Gesetztes wird dies durch den Bundesrat unter Ausschluss des Parlaments entschieden. Mein Tipp: Alle bisherigen Daten werde übernommen.
Ganz allgemein sollen viele offen Fragen erst in der Verordnung geregelt werden, etwa auch, was der Begriff "sich gewalttätig verhalten" überhaupt bedeutet (Seite 16).
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fausto klaus
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- Registriert: 30.01.2005, 13:11
na super...
frage an die expertInnen:
wie sieht es jetzt bezüglich pyromanie aus? wird jemand der beim zünden erwischt wird auch in die DB aufgenommen? in art. 24b steht so was wie
die formulierung "beteiligung an gewaltätigkeiten" umfasst auch den tatbestand des landfriedensbruchs. die näheren voraussetzungen für die erteilung eines rayonverbotes sind in der vernehmlassung zu regeln.
auch erschreckend finde ich, dass kein "tatbeweis" erbracht werden muss:
der nachweis erfolgt in der praxis durch aussagen der polizeibeamtInnen, fanbeauftragten oder des sicherheitspersonal der stadien sowie durch foto- oder filmaufnahmen. ein förmlicher strafprozessualer beweis ist dazu nicht nötig.
gute nacht...
frage an die expertInnen:
wie sieht es jetzt bezüglich pyromanie aus? wird jemand der beim zünden erwischt wird auch in die DB aufgenommen? in art. 24b steht so was wie
die formulierung "beteiligung an gewaltätigkeiten" umfasst auch den tatbestand des landfriedensbruchs. die näheren voraussetzungen für die erteilung eines rayonverbotes sind in der vernehmlassung zu regeln.
auch erschreckend finde ich, dass kein "tatbeweis" erbracht werden muss:
der nachweis erfolgt in der praxis durch aussagen der polizeibeamtInnen, fanbeauftragten oder des sicherheitspersonal der stadien sowie durch foto- oder filmaufnahmen. ein förmlicher strafprozessualer beweis ist dazu nicht nötig.
gute nacht...
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bigmac1971
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- Wohnort: Wohnung: Ja, obschon wechselnd
Siehe:fausto klaus hat geschrieben:wie sieht es jetzt bezüglich pyromanie aus? wird jemand der beim zünden erwischt wird auch in die DB aufgenommen? in art. 24b steht so was wie
die formulierung "beteiligung an gewaltätigkeiten" umfasst auch den tatbestand des landfriedensbruchs. die näheren voraussetzungen für die erteilung eines rayonverbotes sind in der vernehmlassung zu regeln.
Gegen ein Gesetz könnte das Referendung ergriffen werden. Für Verordnungen gilt das leider nicht (also packt man möglichst viel brisantes dort rein?). Da ist die Vernehmlassung die einzige Korrekturmöglichkeit.macau hat geschrieben:Ganz allgemein sollen viele offen Fragen erst in der Verordnung geregelt werden, etwa auch, was der Begriff "sich gewalttätig verhalten" überhaupt bedeutet (Seite 16).
"Ich muss heute wieder einen Glückstag haben. Polizisten sind das Beste, was ich kenne - gleich nach Rhabarbergrütze."
P.V.R.P.E. Langstrumpf
P.V.R.P.E. Langstrumpf
- örjan berg
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- Beiträge: 1529
- Registriert: 07.12.2004, 21:26
[quote="bricktop"]Do (Dirä]
Der letzte Satz im 1. Abschnitt (Allgemeines):
Dies könnte zur Folge haben, dass sämtliche Formen von Gewaltanwendungen, häusliche Gewalt oder auch Gewalt im Strassenverkehr, den gleichen Stellenwert erhalten und hierfür künftig weitere elektronische Informationssysteme geschaffen werden.
Ergebnisse zur Vernehmlassung http://www.fedpol.ch/d/aktuell/medie...isse_vlv_d.pdf, Seite 10 unten:
Der Kanton Basel-Stadt und die Kantonspolizei Basel-Stadt bemerken, dass hieraus eine Handlungspflicht des Staates in Bezug auf Personen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden (wie z. B. Autoraser), abgeleitet werden könnte.
Der letzte Satz im 1. Abschnitt (Allgemeines):
Dies könnte zur Folge haben, dass sämtliche Formen von Gewaltanwendungen, häusliche Gewalt oder auch Gewalt im Strassenverkehr, den gleichen Stellenwert erhalten und hierfür künftig weitere elektronische Informationssysteme geschaffen werden.
Ergebnisse zur Vernehmlassung http://www.fedpol.ch/d/aktuell/medie...isse_vlv_d.pdf, Seite 10 unten:
Der Kanton Basel-Stadt und die Kantonspolizei Basel-Stadt bemerken, dass hieraus eine Handlungspflicht des Staates in Bezug auf Personen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden (wie z. B. Autoraser), abgeleitet werden könnte.
Das ist anzunehmen. Wenn dann in der Verordnung steht, dass "Scheiss-GC-Gesänge" oder ähnliches bereits gewaltbereites Verhalten ist, gibt es dafür einen Eintrag in der DBIP-Lotto hat geschrieben:Siehe:
Gegen ein Gesetz könnte das Referendung ergriffen werden. Für Verordnungen gilt das leider nicht (also packt man möglichst viel brisantes dort rein?).
Informier dich mal, was der Eishokeyverband bereits gefordert hat.Kawa hat geschrieben:Leidest du unter Paranoia ???![]()
Der Gesetzesentwurf erfüllt bereits alle Anträge, welche der Fussball- und Eishockeverbad gestellt haben, aber in der Vernehmlassung forderten beide Verbände noch schärfere Massnahmen (z. B. Prävetivhaft bis 3 Tage).
Edit: Eine Verschärfung der Verordnung kann übrigens jederzeit durch den Bundesrat erfolgen, es braucht keine Gesetzesänderung dazu.
Klar leide ich unter Paranoia! oder etwa doch nicht???Kawa hat geschrieben:Leidest du unter Paranoia ???![]()
http://fcbforum.magnet.ch/showthread.ph ... post313680
-
F.i.s.t.
stoht eigentlig im netz öpis drüber vo offizieller site, so prässemitteilig odr so?macau hat geschrieben:Informier dich mal, was der Eishokeyverband bereits gefordert hat.
Der Gesetzesentwurf erfüllt bereits alle Anträge, welche der Fussball- und Eishockeverbad gestellt haben, aber in der Vernehmlassung forderten beide Verbände noch schärfere Massnahmen (z. B. Prävetivhaft bis 3 Tage).
Edit: Eine Verschärfung der Verordnung kann übrigens jederzeit durch den Bundesrat erfolgen, es braucht keine Gesetzesänderung dazu.
Falls du Eishockey meinst:Ceccaroni2 hat geschrieben:stoht eigentlig im netz öpis drüber vo offizieller site, so prässemitteilig odr so?
http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=9141