Sharky hat geschrieben:Ich glaube nicht das dies mit dem Alter zu tun hat.
Falsch, es hat sehr wohl was damit zu tun ]a) Ein Spieler hat bis zur Vollendung des 21. Altersjahres einmalig
das Recht, die Spielberechtigung für Länderspiele eines anderen
Verbandes zu erlangen.
Dieses Wechselrecht kann nur beansprucht werden, wenn der
Spieler noch nicht in einem A-Länderspiel seines heutigen Verbandes
gespielt hat und wenn er zum Zeitpunkt des ersten
Einsatzes in einem Länderspiel im Rahmen eines offiziellen
Wettbewerbs in irgendeiner anderen Kategorie (Voll- oder
Teileinsatz) bereits im Besitz dieser Staatsbürgerschaften war.[/b]
Ein Wechsel kann jedoch nicht während einer laufenden
Qualifikationsperiode für FIFA-Wettbewerbe, für eine Kontinentalmeisterschaft
oder für ein Olympisches Fussballturnier
erfolgen, sofern der Spieler in seiner Verbandsmannschaft in
einem Qualifikationsspiel bei einem der genannten Wettbewerbe
eingesetzt worden ist.
b) Ein solches Wechselrecht steht ebenfalls einem Spieler zu,
welcher schon die Spielberechtigung für einen Verband erlangt
hat, jedoch ohne seinen eigenen Willen durch einen Beschluss
einer u201Czuständigen Behördeu201D eine neue Staatsbürgerschaft erhalten
hat. Dieses Wechselrecht ist nicht an eine Alterslimite
gebunden.
4 Ein Spieler, welcher dieses Wechselrecht nutzen will, hat beim FIFAGeneralsekretariat
ein schriftliches und begründetes Gesuch einzureichen.
Nach der Einreichung des Gesuches ist der Spieler nicht
mehr für seine bisherige Verbandsmannschaft spielberechtigt. Die
Kommission für den Status von Spielern entscheidet über das
eingereichte Gesuch. Der Entscheid der Kommission kann an die
Berufungskommission weitergezogen werden. Weitere Einzelheiten
sind im Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern
geregelt