fma79 hat geschrieben:oft han i au s'gfühl dass sachbeschädigunge und wirtschafts-kriminalität härter bestroft wärde als körperverletzig oder totschlag..
Jein
Nimm zum Beispiel mal den Fall Werner K. Rey und die Deliktsumme, schau dir das Urteil an. Nimm Dieter Behring und die Deliktsumme und warte mal gespannt auf das Urteil. Dieser speckbäuchige Wixer (nein, ich habe kein Geld bei ihm verloren) wird kaum mehr als noch 2 oder 3 Jahre sitzen. Die U-Haft wird angerechnet und bei guter Führung und 'günstigen Prognosen' ist er nach 2/3 wieder draussen.
Ich bewundere die Chinesen und ihre Urteile im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität, Korruption & co.
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denn mach en richtig, du valium-penner. sell i nomol lösche, drmit en du kasch poste?
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Zemdil hat geschrieben:Nei, loss en halt ussnahmswys ...
Ich ha ebbe no e Job und muess au e chli schaffe zwüschedure und ... mpffppffmmppfffffmmmpppppffff .....
DAS nennsch du Job? Dängg immer schön dra, wär DIR dr Lohn zahlt...
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Felben-Wellhausen TG (sda) Sechs Rechtsextreme, die 2003 in
Frauenfeld zwei Jugendliche brutal zusammengeschlagen haben, müssen
für vier bis fünfeinhalb Jahre ins Zuchthaus. Das Bezirksgericht
Frauenfeld verurteilte sie wegen schwerer Körperverletzung.
Der Staatsanwalt hatte auf Tötungsversuch plädiert und für die
heute 20- bis 25-jährigen Angeklagten Zuchthausstrafen zwischen
fünf und sechs Jahren gefordert. Ein siebter Täter hatte sich in
der Untersuchungshaft das Leben genommen.
Die Verteidiger der sechs Angeklagten hatten auf Freispruch vom
Vorwurf des vollendeten Tötungsversuchs plädiert. Die Justiz könne
nicht nachweisen, wer von ihnen den damals 15-jährigen Jugendlichen
so schwer verletzt hatte, dass er beinahe gestorben wäre.
Alle sechs Angeklagten wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu
verurteilen, würde gegen die Unschuldsvermutung verstossen. Sie
dürften darum nur wegen einfacher Körperverletzung mit bedingten
Gefängnisstrafen von höchstens 18 Monaten bestraft werden.
Die beiden Opfer waren von den Rechtsextremen auf dem Heimweg
von einem Ska-Konzert in Frauenfeld überfallen und
zusammengeschlagen worden. Sie waren zur Tatzeit 15 und 17 Jahre
alt. Der Jüngere wurde dabei so schwer verletzt, dass er seither
geistig und körperlich schwer behindert ist.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
Zemdil hat geschrieben:
Alle sechs Angeklagten wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu
verurteilen, würde gegen die Unschuldsvermutung verstossen. Sie
dürften darum nur wegen einfacher Körperverletzung mit bedingten
Gefängnisstrafen von höchstens 18 Monaten bestraft werden.
wurden sie jetzt zu 5 - 6 jahren verurteilt oder nicht
tommasino hat geschrieben:wurden sie jetzt zu 5 - 6 jahren verurteilt oder nicht
Wiederholig für "Langsami":
Sechs Rechtsextreme, die 2003 in
Frauenfeld zwei Jugendliche brutal zusammengeschlagen haben, müssen
für vier bis fünfeinhalb Jahre ins Zuchthaus. Das Bezirksgericht
Frauenfeld verurteilte sie wegen schwerer Körperverletzung.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
absolut lächerliches urteil. eines der opfer wird lebenslänglich invalid sein und diese bastarde kommen nach 5 jahren aus dem gefängnis und können ein normales leben führen. schlimm ist vor allem, dass sich keiner dieser ungeziefer gebessert hat und auch keine reue zeigen.
Luzern (sda) Das Luzerner Obergericht hat zwei junge Männer, die
in rechtsextremer Kleidung gezielt und brutal Ausländer
verprügelten, wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Das Urteil
könnte wegweisend werden.
Die beiden Männer waren zur Tatzeit 2002 um die 20 Jahre alt und
bekennende Rechtsextreme. An drei Maiabenden, als sie alkoholisiert
auf dem Heimweg waren, verprügelten sie zwei Tamilen und einen
gehbehinderten Bosnier.
Die beiden Täter suchten sich ihre Opfer zufällig aus. Die
Ahnungslosen wurden zusammengeschlagen und mit Fusstritten
traktiert. Dabei setzten die Schläger auch Schuhe mit Stahlkappen
ein.
Strafe erhöht
Das Obergericht erhöhte gegenüber der Vorinstanz das Strafmass
um einige Monate, wie es am Mittwoch bekannt gab. Der ältere der
Täter, der als Anstifter gilt, wird mit dreieinhalb Jahren
Zuchthaus bestraft. Der jüngere Mittäter, der zur Tatzeit noch
nicht ganz 20 Jahre alt war, muss für drei Jahre ins Zuchthaus.
Zudem müssen die beiden Schweizer dem Bosnier 10 000 Franken
Genugtuung zahlen.
Die beiden Schläger machten sich laut Obergericht der einfachen
qualifizierten, der versuchten schweren und der schweren
Körperverletzung schuldig. Dazu kommen Verstösse gegen das
Waffengesetz. Wie die Vorinstanz sprach es die Angeklagten vom
Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung frei.
Im Gegensatz zur ersten Instanz kam das Obergericht aber zum
Schluss, dass die damaligen Skinheads mit ihren Schlägereien auch
gegen die Rassismusstrafnorm verstossen haben. Gemäss der
Staatsanwältin kommt dieser Wertung eine Signalwirkung zu.
Oberrichterin Marianne Heer begründete das mit dem
Gesamteindruck der Tat. Die Täter hätten rechtsradikale Uniformen
getragen und damit ihre ausländerfeindliche Motivation kund getan.
Sie hätten dann, auf öffentlichem Grund, gezielt die Menschenwürde
von Ausländern herabgemindert.
Keine bedingte Strafe möglich
Für das Obergericht gingen die Täter mit einer beispiellosen
Kälte, besonderer Brutalität und Menschenverachtung vor. Massgebend
war dabei, dass die Stahlkappenschuhe als gefährlicher Gegenstand
eingesetzt wurden. Es sei ein Glück, dass es keine schwereren
Verletzungen gegeben habe, sagte Heer.
Die von den Verteidigern beantragten bedingten Strafen von 18
Monaten kamen für das Gericht deshalb nicht in Frage. Die
Staatsanwältin hatte fünf Jahre Zuchthaus gefordert, sie zeigte
sich aber mit der Beurteilung des Gerichts zufrieden. Die
schriftliche Begründung des Urteils folgt später.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
Felben (AP) Vor dem Thurgauer Obergericht hat am Dienstag der
Berufungsprozess gegen sechs Rechtsextreme aus der Skinhead-Szene
begonnen. Sie haben vor drei Jahren in Frauenfeld grundlos zwei
Jugendliche zusammengeschlagen. Eines der Opfer ist seither
körperlich und geistig behindert.
Die heute zwischen 21 und 26 Jahre alten Schläger sind im
vergangenen September vom Bezirksgericht Frauenfeld wegen schwerer
Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung zu
Zuchthausstrafen zwischen vier und fünfeinhalb Jahren verurteilt
worden. Gegen das erstinstanzliche Urteil legten alle Parteien
Berufung ein. Unverändert geblieben sind die Strafanträge. Die
Staatsanwaltshaft plädiert auf vollendeten Tötungsversuch und
fordert entsprechend den Tatbeiträgen der angeklagten
Zuchthausstrafen zwischen fünf und sechs Jahren. Als einfache
Körperverletzung taxieren indes die Verteidiger die Gewalttat in
Frauenfeld. Sie verlangen für fünf der Angeklagten bedingte
Gefängnisstrafen zwischen zwölf und 18 Monaten und für den sechsten
einen Freispruch. Die Verhandlung dauert voraussichtlich bis
Donnerstag und findet aus Platzgründen im Gemeindesaal von
Felben-Wellhausen statt, wo bereits der erstinstanzliche Prozess
durchgeführt worden war.
Die sechs Rechtsextremen aus der zürcherischen und aargauischen
Skin-Szene waren am 26. April 2003 zusammen mit einem siebten, der
sich später in der Untersuchungshaft das Leben genommen hat, nach
Frauenfeld gefahren: Dort fand an diesem Abend ein Ska-Punk Konzert
statt. Die Skins wollten dort Linke und Punks zusammenschlagen.
Nachdem sie zwei Stunden lang vergeblich geeignete Opfer gesucht
hatten, trafen sie auf zwei damals 15- und 17-jährige Jugendliche
aus Wil (SG). Sie schlugen diese grundlos zusammen und traktierten
ihre Opfer dabei auch mit einer Flasche und einem Wasserventil, das
als Schlagring diente. Das jüngere Opfer wurde bei der Attacke
lebensgefährlich verletzt und wird zeitlebens behindert sein. Das
ältere Opfer erlitt schwere Verletzungen im Gesicht und eine
Gehirnerschütterung.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
Zemdil hat geschrieben: Das jüngere Opfer wurde bei der Attacke
lebensgefährlich verletzt und wird zeitlebens behindert sein.
Si hän dä geschter im 10vor10 interviewed...rächt krass dä typ cha nüm normal reede... ha e richtigi wuet uff die scheiss prügler type becho... sölle vo mir uss 20 johr becho... arschlöcher das...
dr poet hat geschrieben:Si hän dä geschter im 10vor10 interviewed...rächt krass dä typ cha nüm normal reede... ha e richtigi wuet uff die scheiss prügler type becho... sölle vo mir uss 20 johr becho... arschlöcher das...
15 minuten um 1 mal zu pinkeln, 30 minuten um ein rüebli zu schälen.