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Reisehinweise für: Bosnien und Herzegowina
Grundsätzliche Einschätzung
Der Krieg ist 1995 durch das Friedensabkommen von Dayton beendet worden. In den Städten und grösseren Agglomerationen sind nun deutliche Anzeichen einer Erholung erkennbar. In den ländlichen Gebieten geht dieser Prozess langsamer vor sich.
Die Zahl von Gewaltakten, die im Zusammenhang mit Ereignissen des Krieges stehen, hat stark abgenommen. Touristen sind davon in der Regel nicht betroffen, sollten aber Sensibilität zeigen (zerstörte Häuser und Kriegsinvalide sind keine Schauobjekte) und Abstand von politischen Meinungsäusserungen nehmen.
Die grösste Gefahr in Bosnien und Herzegowina bilden die unzähligen Minen und Blindgänger. Halten Sie sich strikt an die asphaltierten Strassen und betreten Sie keinesfalls ungemähte Wiesen, brachliegende Felder oder Hausruinen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung über das Vorhandensein von Minenfeldern. Wanderungen sollten Sie ausschliesslich mit lokalen Führern unternehmen.
Kriminalität
Die schwierige Wirtschaftslage hat zu einer Zunahme der Kleinkriminalität (Autodiebstähle und Einbrüche) geführt. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.
Verkehr und Infrastruktur
Die meisten Strassen sind in schlechtem Zustand und werden im Winter nicht immer vom Schnee geräumt. Bosnien und Herzegowina verfügt nur über wenige Kilometer Autobahn. Das unvorhersehbare und aggressive Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Risiko und erfordert grösste Vorsicht im Strassenverkehr. Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in der Schweiz.
Kulturelle Besonderheiten
Die Landbevölkerung ist generell konservativer als die Stadtbevölkerung; es ist wichtig, Verhalten und Kleidung den jeweiligen lokalen Gepflogenheiten anzupassen.
Gesundheit
Eine breite medizinische Versorgung ist nur in den Krankenhäusern der grossen Städte gewährleistet. Für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch, dass in vielen Ländern für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und psychotropen Substanzen besondere Vorschriften zu beachten sind. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik nützliche Links, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) sowie die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren (elektronische Geräte, Souvenirs, betäubungsmittelhaltige und psychotrope Medikamente etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate.