Basler Beobachter hat geschrieben: 05.05.2026, 06:16Ich gehe mal davon aus, dass keine Spielerpasskontrolle erfolgte. Dazu hat der FCB die 5 Einwechslungen in der regulären Spielzeit innert 4 statt nur 3 Wechselzeiten getätigt. Ich wusste bisher nicht, dass es so eine Regel gibt. Die Frage ist, zählt diese Regel auch bei Verletzungen?Stobologyth hat geschrieben: 04.05.2026, 21:49Master hat geschrieben: 04.05.2026, 21:43 Schiris kontrollieren doch keine Spielerpässe von Profis. Das passiert auf Amateur- und Regionalfussballniveau sowie im Nachwuchs.
Dito. Im Spitzenfussball kennt man sich. Und die Clubs sollten professionell genug sein, dass man diese Verantwortung ihnen überlassen kann.
Offenbar, weil die Spielerpässe eh nicht vom Schiri kontrolliert werden, hat man eben darauf verzichtet, den Schiri vor dem Spiel zu informieren, dass da noch eine Spielerin auf der Ersatzbank sitzt, die man entweder vergessen hat, auf die Liste zu nehmen, oder die kurzfristig für jemanden anders nominiert wurde. Das reicht scheinbar reglementgemäss für eine Forfait-Niederlage. Einfach so richtig dumm gelaufen. Aber Reglement ist Reglement.
Allerdings, wenn es nach mir ginge, würde es nur Forfait-Niederlagen für den Einsatz von gesperrten, nicht für den Verein qualifizierten oder gemäss Reglement nicht berechtigen Spieler/innen absetzen. Technische Fehler sollten nur mit Geldbussen geahndet werden. Man müsste das Reglement entsprechend ändern. In diesem Fall wäre das aber zu spät.
In der regulären Spielzeit hat man 5 Auswechslungen und 3 Wechselmöglichkeit. Geht es in die Verlängerung erhält man eine zusätzliche Auswechslung und eine zusätzliche Wechselmöglichkeit. Bei Verletzungen gibt es nur bei Kopfverletzungen (Verdacht auf Gehirnerschütterung) eine zusätzliche Auswechslung (+Wechselmöglichkeit).