BSL>ZRH hat geschrieben: 11.07.2025, 10:44
1) Man zahlt ungerne nochmals Abgaben für Vermögen, welches bereits beim Erwerb versteuert wurde.
"Man" zahlt generell nicht gerne Steuern, trotzdem zweifelt kaum jemand daran dass sie notwendig und sinnvoll sind. Ich persönlich finde Steuern auf Geld, das (mehr oder weniger) ungeplant und als "Bonus" kommt, immer noch weniger störend als Steuern auf Geld, das man sich erarbeiten musste (Stichwort Auszahlung Säule 3a).
Viele Eltern möchten Ihren Nachkommen ein gutes Leben ermöglichen und sparen deswegen zu Lebzeiten für die Kinder. So haben das meine Eltern gehandhabt und so werde auch ich das handhaben.
OK, kann man so machen. Ich möchte darüber nicht urteilen, halte aber selber nicht allzu viel davon, aus folgenden Gründen:
- Einigermassen gute Gesundheit vorausgesetzt, sind die "Kinder" oftmals zwischen 50 und 65, wenn die Eltern sterben. Wenn man bis dahin kein "gutes Leben" (finanziell gesehen) hatte, dann weiss ich nicht ob eine Erbschaft noch viel helfen kann. Und abgesehen davon sehe ich sowieso keinen grossen Zusammenhang zwischen Geld und einem "guten Leben".
- Da lebst Du ein Leben lang sparsam, tust Geld aufs Sparkonto für die Kinder, und kommst im letzten Jahr vor dem Tod ins Pflegeheim... schon ist alles wieder weg.
2) Du gehst davon aus, dass die Vermögenswerte liquide sind. Das ist bei sehr grossen Erbschaften oft nicht der Fall, da Firmen, Immobilien, Gemälde usw vererbt werden. Am Schluss sind Erben gezwungen ihre Erbschaft zu verkaufen, damit sie die Steuern bezahlen können.
Richtig, ich bin in meinem einfachen Beispiel von liquidem Vermögen ausgegangen und ja, in anderen Fällen kann es schwieriger sein. Aber da gäbe es garantiert Lösungen, wenn der politische Wille da wäre. Bei Firmen z.B. die Erbschaftssteuer über Jahre/Jahrzehnte in Raten zahlbar aus dem Gewinn, den die Firma abwirft (falls sie es tut). Beim Gemälde könnte die Steuer z.B. erst dann fällig werden wenn es verkauft wird und nicht zum Zeitpunkt der Erbschaft. Nur mal so als laienhafte Gedanken.
Und den Fall, dass Immobilien im Erbschaftsfall verkauft werden müssen, gibt es ja immer wieder mal. Z.B. wenn mehrere Geschwister zusammen das Elternhaus erben und keiner davon das Geld hat, die Anteile der andern auszuzahlen, um selber darin zu wohnen. Das passiert auch ohne Erbschaftssteuer.
Spätestens in diesem Fall ist ein Wegzug definitiv die bessere Option.
Ob Wegzug die bessere Option ist, hängt immer davon ab wie sehr man verbunden ist mit dem Ort an dem man wohnt, bzw. mit dem was man erbt.
Erbschaften in der Linie, sprich von Eltern zu den Kindern, muss steuerfrei bleiben. Der Schweizer Staat hat genügend finanzielle Mittel.
Ach?
Es reicht langsam mit dem Staatsausbau. Sonst muss irgendwann auch hier eine DOGE ähnliche Institution her.
Frag mal Elon, ich glaube der hat Zeit...
