Goldust hat geschrieben: 13.02.2025, 11:29OutLander hat geschrieben: 13.02.2025, 09:20Goldust hat geschrieben: 13.02.2025, 09:17
1. nein. es erfüllt allenfalls den bestand der beleidigung (177 StGB) nicht aber die üble nachrede (173 StGB), herr anwalt.
2. er soll arbeiten wo er will. meine kritik gilt deiner kritiklosigkeit bzgl. dieses transfers.
Na dann Beleidigung. Scheint hier ja ziemlich "en vogue" zu sein...
Ich kanns dir nochmals erklären: Der Mann sass in U-Haft. Im wurde der Prozess gemacht. Er wurde freigesprochen. Thema für mich erledigt.
gerne gebe ich dir an dieser stelle diesen buchtipp. schnupper mal rein, lohnt sich, denn so wirkt sich das mindset dann aus...
https://www.limmatverlag.ch/programm/ti ... esagt.html
die eine autorin ist übrigens fcz-fan und auch in der südkurve anzutreffen (und ja, wir sind befreundet, obwohl sie fcz fan ist).
Irgendwie sind wir abgedriftet. Weder behaupte ich, dass sexuelle Übergriffe nicht schlimm seien, noch, dass es diese nicht geben soll. Alles was ich sage ist, dass ich mich an den Rechtstaat halte und Vorverurteilungen nicht gutheisse. Nichts weiter.
Ich kenne selber Menschen im meinem Umfeld, die sexuelle Gewalt erlebt haben. Und genauso kenne ich welche, die nachweislich falschen Anschuldigungen standhalten mussten.