ExtraMuros hat geschrieben: 10.02.2025, 14:23
Aus meiner Sicht 2x ärgerlich aber richtig.
Ich habe mir das
Reglement (ab Seite 114) auch angeschaut und bin der Meinung, dass man dies auch anders interpretieren kann.
Handspiel
Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft.
Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen.
Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:
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den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball),
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den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper dabei aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrössert. Eine unnatürliche Vergrösserung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer natürlichen Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird,
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ins gegnerische Tor trifft:
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direkt mit der Hand/dem Arm (auch wenn dies versehentlich geschieht) (gilt auch für den Torhüter),
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unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (auch wenn dies versehentlich geschieht).
Wenn ein Spieler aufspringt, nimmt er die Arme zu Hilfe, dies ist für mich ein natürlicher Bewegungsablauf. Ist der Spieler dann in der Luft, hat er natürlich die Ellbogen seitlich abgespreizt, was für mich innerhalb eines natürlichen Bewegungsablaufs normal ist. Wäre der Arm ausgestreckt, könnte man dies anders interpretieren.
In dieser Situation wird für mich nur die Vergrösserung der Körperfläche beurteilt, das Kriterium des natürlichen Bewegungsablaufs scheinbar ausgeblendet. Unter Berücksichtigung dieser Umstände war es zumindest keine klare Fehlentscheidung des Schiedsrichters und der VAR hätte demnach nicht eingreifen dürfen.
In einer
Bundesliga FAQ habe ich noch Folgendes gefunden:
- Unabsichtliches Handspiel bei einer Torvorlage gilt seit der Saison 2021/2022 nicht mehr als strafbares Handspiel.
Im IFAB-Reglement habe ich diesen Punkt nicht gefunden. Dies würde zumindest erklären, wieso das Tor von SG damals gezählt hat. Da Du aber selber schreibst, dass Barisic kein eigentliches Verschulden unterstellt werden kann, hätte aus meiner Sicht dieses Kriterium auch in dieser Situation angewendet werden sollen.
Aus meiner Sicht müsste man das Argument des natürlichen Bewegungsablaufs generell höher gewichten, wenn das Reglement diese Möglichkeit schon anbietet. Wäre im Sinne des Fussballs, dass sich die Spieler nicht komisch verrenken müssen, nur um der Regelauslegung gerecht zu werden.