Gurkensalat hat geschrieben: ↑02.05.2024, 15:23Appendix hat geschrieben: ↑02.05.2024, 15:16Gurkensalat hat geschrieben: ↑02.05.2024, 15:11
Inwiefern wird ein Täter geschützt wenn sein Vornamen nicht veröffentlicht wird?
Echtnamen die publik gemacht würden hätten bestimmt eine abschreckende Wirkung, zumindest vielleicht. Wer will schon seinen Namen im Zusammenhang mit einer Straftat lesen?
Es geht ja nur um den Vornamen. Ich nehme an um Migrationshintergrund herauszulesen.
Generell werden die Echtnamen ja bei einer Verurteilung bekannt, oder irre ich mich?
Aber trotz allem hat das ja nichts mit Täterschutz zu tun.
Wer geht schon an einen Gerichtstermin.
Ja, das Weglassen des Vornamens soll verhindern, dass die Öffentlichkeit auf die Herkunft des Täters schliessen lässt. Das macht sie aber sowieso und es lässt Spekulationen freien Lauf.