Feanor hat geschrieben: 18.03.2024, 21:44
Tsunami hat geschrieben: 18.03.2024, 16:36
Feanor hat geschrieben: 18.03.2024, 10:31
Was ich wieder nicht verstehe: Der VAR hat doch mehr Bilder zur Verfügung als die live gezeigten Bilder inkl. Wiederholungen. Oder nicht? Warum sehen wird nicht gezeigt, welche Szenen der VAR genauer anschaut?
Ein Schritt weiter zur Transparenz wäre ja, wenn man VAR und Schiri miteinander diskutieren hören würde: Schiri funkt den VAR an: Habe auf Goal entschieden, war aber knapp, bitte überprüfen. VAR schaut sich an und kommuniziert für alle hörbar: War ultraknapp, ohne Torlininentechnik nicht genauer zu bestimmen. Entscheidung bleibt bestehen.
Da bin ich bei dir. Das würde auch die ganze Warterei für die Zuschauer verkürzen.
Die Diskussion innerhalb des VAR Raums können vor mir aus intern bleiben. Aber die Gespräche zwischen SR und VAR: ja das wäre interessant.
Zum Entscheid: Ich bin der Meinung, dass der SR oder LR nur auf Tor entscheiden darf, wenn er den Ball
vollumfänglich hinter der Linie
gesehen hat. Und nicht, wenn er
das Gefühl hat, der Ball
könnte eher hinter der Linie gewesen. Daher hätte der LR das Tor nicht geben dürfen. Zudem müsste er davon ausgehen, dass der VAR einschreiten würde, wenn der Ball sichtbar hinter der Linie gewesen sei.
Das Betonen des "Gefühls" ist hier mE irreleitend. Jeder Entscheid beruht auf einer Einschätzung des Gesehenens. Der LR hat die Fahne sofort hochgehoben, der war sich der Sache sicher. Da es keine Torlinientechnik gibt, muss es so laufen, wie es gelaufen ist. Anders geht es nicht.
Wären wir immer noch im 1966 (oder vor der Einführung des VAR), wäre ich mit dieser Einschätzung einverstanden.
Ich glaube kaum, dass der LR seiner Sache sicher war, da er keinen Blickkontakt zum Ball hatte. Ohne VAR gebe ich dir Recht, dass er nach Gefühl auf Tor hätte entscheiden können. Mit VAR nicht. Da hätte er den VAR entscheiden lassen sollen.
Gleiches denke ich übrigens bei einer roten Karte. Ein SR sollte nur dann Rot zücken, wenn er (oder der LR) das Foul oder die Tätlichkeit auch wirklich gesehen hat und nicht nur glaubt, da hätte sich wahrscheinlich eine Tätlichkeit abspielen können.
Im Zweifelsfall für den Angeklagten.