Gauer1893 hat geschrieben: 17.05.2023, 09:36
Fulehung hat geschrieben: 17.05.2023, 09:14
Gauer1893 hat geschrieben: 17.05.2023, 07:23
Du hast wohl Ergänzungsleistungen mit der Sozialhilfe verwechselt.
Ergänzungsleistungen werden nur an AHV oder IV Bezüger die keine oder nur eine kleine 2. Säule, und kein sonstiges Einkommen haben ausbezahlt.
Den EL Bezüger der 100% arbeitet würde sich hart strafbar machen.
Diese Aussage kann man so pauschal nicht stehen lassen. Die Ergänzungsleistungen zur IV sollen helfen, wenn die IV-Rente UND das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Gerade Leute mit IV haben manchmal sehr tiefe Löhne, auch wenn sie einen 100-Prozent-Job haben. Der häufigste Grund, weshalb eine EL nicht gesprochen wird, ist nicht etwa der eigene Lohn, sondern die zweite Person im gleichen Haushalt, die (zu) gut verdient. Deshalb gibt es auch so viele IV-Paare, die (offiziell) nicht zusammenwohnen.
Hier ein Prämienrechner, mit dem jeder selber berechnen kann, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht.
https://finfo.zas.admin.ch/orbeon/fr/AH ... on2023/new
Wir reden hier vom ersten Arbeitsmarkt oder? Wenn ein IV Bezüger einen 100% Job hat was eigentlich schon so nicht viel Sinn macht, würde er sicherlich soviel Einkommen generieren das er nicht mehr Ergänzungsleistungen beziehen dürfte.
Mehr wie Krankenkasse und maximal 1350 Franken Miete bezahlen die nicht. Zusammengerechnet 1800 Franken etwa. Das verdient jeder mit einem 100% Job.
Jo als EL-Bezüger sollte man nicht heiraten und wenn man es ist, sich sofort scheiden und in der Theorie alleine in einer Wohnung wohnen.
Ich habe im meinem 1. Job 1400 Franken und in meinem 2. Job 2800 Franken verdient. Beides Vollzeitstellen im ersten Arbeitsmarkt, beides ohne IV-Karte. Solche Lohnhöhen sind in ländlichen Gebieten nicht so ungewöhnlich. Man orientiert sich an der Landwirtschaft und geht davon aus, dass der Büetzer seine Subventionen beim Staat abhoilen geht. Selbstverständlich habe ich Krankenkassenverblilligung beantragt und auch erhalten.
Nun aber zur IV. Die folgenden Ausgaben werden anerkannt, wenn es um das Prüfen der Ergänzungsleistungen geht:
Pauschalbetrag für den Lebensbedarf (das sind ca. 20'000 Franken pro Person)
Miete
Gewinnungskosten bis zur Höhe des Bruttoerwerbseinkommens (das sind all die Spesen von Auto bis Mittagessen, die rund um einen Job entstehen)
Unterhaltskosten für Immobilien und Hypothekenzinsen bis zur Höhe des Bruttoeinkommens der Immobilie
Betrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (effektive Prämie oder kantonale Durchschnittsprämie)
Beiträge an die AHV/IV/EO
Kosten für die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern bis zu zehn Jahren, wenn die Betreuung notwendig ist und ordnungsgemäss nachgewiesen wurde
Unterhaltsbeiträge nach dem Familienrecht
Hinzu kommt die Erstattung von Krankheits- und Behinderungskosten. Hier ein Beispiel:
Frau T bezieht eine ganze IV-Rente. Sie hat ein Gesuch um Ergänzungsleistungen gestellt. Dieses ist aber abgewiesen worden, weil die anrechenbaren Einnahmen von Frau T (jährlich 36‘000 Franken) höher sind als die anerkannten Ausgaben (jährlich 34‘500 Franken). Nun muss sich Frau T einer zahnmedizinischen Behandlung unterziehen, deren Kosten sich auf 2‘500 Franken belaufen. Frau T kann, obschon sie keine jährliche EL bezieht, die Rechnung bei der Ausgleichskasse einreichen. Sofern diese die Behandlung als zweckmässig und wirtschaftlich einschätzt, wird sie einen Anteil von 1‘000 Franken (2‘500 Franken abzüglich Einnahmenüberschuss von 1‘500 Franken) vergüten.
Beispiel ist hier von Pro Infirmis:
https://www.proinfirmis.ch/behindertwas ... 12021.html
Allein wegen dem Unsicherheitsfaktor Krankheits- und Behinderungskosten rate ich allen mit IV-Rente, die pro Monat weniger als 4000 Franken Einnahmen haben (Einkommen und IV-Rente zusammengerechnet), einen Antrag auf EL zu stellen. Aiuch eine Ablehnung kann ein wichtiges amtliches Dokument sein, das später einmal Geld einbringt.