Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 18.04.2023, 16:00
Gauer1893 hat geschrieben: 18.04.2023, 13:43
Ok, dann mache ich mal auf Arschloch.
Nebst Arschloch zu sein könnte aber noch das Gesetz mit der ungerechtfertigten Bereicherung auf dich zukommen. Ich bin kein Anwalt und habe keine Ahnung wie das genau gehandhabt wird. Ich weiss aber, dass es das gibt.
Ich denke nicht, dass bei einer Summe von CHF 1980.- der Standardartikel des OR bereits nicht mehr greift. Eine Obligation entsteht durch eine gegenseitige Willenserklärung. Eine "versehentliche" Zusendung von Waren lässt keine Obligation entstehen. Ich sehe insbesondere kein Problem wenn du die Ware originalverpackt zur Seite stellst und die Verjährungsfrist abwartest.
Die "ungerechtfertigte Bereicherung" (OR 62 ff.) ist hier (Schadenssumme) kaum geben. Es stellt sich eher die Frage wie es kommt, dass ein grosses Versandunternehmen so hundslausig arbeitet. Wenn du natürlich die Ware gleich weiterverkaufst, sieht es leicht anders aus.
Ich hatte aus solchen Fällen bereits Druckertoner für gut 300.- und ein Rollkoffer für 50.-. Hätte ich natürlich alles zurückgegeben wenn sich die Firma bei mir meldet und die Ware abholt. Oder ih hätts (auf Anfrage) zurückgesendet gegen Porto, Verpackung und Unkostenbeitrag. War ja nicht mein Fehler.