Volksabstimmung vom 28. November 2021
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Also ich wäre im August nicht nach Norwegen und wieder zurück nach Dänemark gekommen ohne Zertifikat.Lorenzo von Matterhon hat geschrieben: 13.11.2021, 07:22 Reisen sind auch ohne Zertifikat möglich.
https://www.saldo.ch/artikel/artikeldet ... -moeglich/
Vor allem, was ist der Vorteil ohne Zertifikat wenn man ja trotzdem geimpft oder getestet sein muss?! Macht ja alles nur komplizierter für die Kontrolle.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Dies mag so sein. Das bringt dir aber verdammt viel wenn du dann ohne Zertifikat vor Beiz oder Museum oder wasauchimmer stehts.Lorenzo von Matterhon hat geschrieben: 13.11.2021, 07:22 Reisen sind auch ohne Zertifikat möglich.
https://www.saldo.ch/artikel/artikeldet ... -moeglich/
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Lällekönig hat geschrieben: 05.11.2021, 00:51Ein berechtigter Einwand der Ungleichbehandlung. Du scheinst mir sehr mit der Materie Gesundheitswesen vertraut zu sein und entsprechenden Einblick zu haben. Darum stelle ich diese Fragen Dir.Käppelijoch hat geschrieben: 14.10.2021, 14:47 Der Pferdefuss der Pflegeinitiative ist der Punkt, dass Pflegende neu gewisse Leistungen direkt - ohne ärztliche Verschreibung - mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Etwas, das nicht einmal diplomierte Apotheker (6 Jahre Uni/ETH) machen dürfen, obwohl sie genug Fachwissen und Kenntnisse hätten ebenfalls gewisse Leistungen direkt abzurechnen.
Wer kontrolliert dabei, dass abgerechnete Leistung berechtigterweise erbracht wurde?
Das lässt mich doch sehr zögern. Bei einem Ja erwarte ich, dass die Apothekerverbände das dann für auch einfordern werden.
Warum haben sich die Apotheker deiner Ansicht nach bisher damit abgefunden, statt aufzubegeheren? Und rechnete sich absolute Kontrolle oder bräuchte es mehr Vertrauen und entsprechend härtere Konsequenzen (zB Strafen) für den Missbrauch von Vertrauen, damit es sich rechnet?
Ich denke, weil es bei den Apotheken viel heikler ist. Da geht es darum, Leistungen zu vergüten, welche auch eine Arztpraxis erbringen kann (Impfen, Blutdruck messen, Blutzucker- und Cholesterinbestimmungen etc.) und der Kampf um die Selbstdispensation (Wer gibt die Medikamente ab? Der Verschreiber, welcher mittels geschickter Verschreibung seinen Gewinn maximieren kann oder der universitär ausgebildete Medikamentexperte?) könnte sich verschärfen etc. Zudem steckt der Verband noch in den finalen Verhandlungen mit KKs und BUnd betreffend leistungsorientiere Abgabe V. welche u.a. die Medikamententaxen regelt oder die Taxpunkte für Herstellungen, Richten von Dosiersyteme etc. etc.
Schlussendlich habe ich ein Nein bei der Pflegeinitiative eingelegt, weil sie zu viele Dinge drin hat, die entweder nicht in eine Verfassung gehören oder eben solche Dinge wie das selbständige Abrechnen mit der KK ohne eine Verschreibung/Kontrolle etc.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort zur ersten Frage.Käppelijoch hat geschrieben: 13.11.2021, 10:49 Ich denke, weil es bei den Apotheken viel heikler ist. Da geht es darum, Leistungen zu vergüten, welche auch eine Arztpraxis erbringen kann (Impfen, Blutdruck messen, Blutzucker- und Cholesterinbestimmungen etc.) und der Kampf um die Selbstdispensation (Wer gibt die Medikamente ab? Der Verschreiber, welcher mittels geschickter Verschreibung seinen Gewinn maximieren kann oder der universitär ausgebildete Medikamentexperte?) könnte sich verschärfen etc. Zudem steckt der Verband noch in den finalen Verhandlungen mit KKs und BUnd betreffend leistungsorientiere Abgabe V. welche u.a. die Medikamententaxen regelt oder die Taxpunkte für Herstellungen, Richten von Dosiersyteme etc. etc.
Schlussendlich habe ich ein Nein bei der Pflegeinitiative eingelegt, weil sie zu viele Dinge drin hat, die entweder nicht in eine Verfassung gehören oder eben solche Dinge wie das selbständige Abrechnen mit der KK ohne eine Verschreibung/Kontrolle etc.
Liesse sich die Antwort ungefähr so zusammenfassen: «Der Interessenskonflikt mit den Arztpraxen erschwert die Forderung nach gleichem Abrechnungsrecht gegenüber der Krankenkassen»?
Die Antwort zur zweiten Frage fehlt zwar, aber die Schlussfolgerung zum «Nein» legt zumindest eine Implikation nahe. Kann ich davon ausgehen, dass du nicht auf ein Prinzip «Vertrauen/Sanktion des Vertrauensmissbrauchs» setzen würdest, sondern im Prinzip «Kontrolle» die unter dem Strich gesellschaftlich kostengünstigere Variante siehst?
Ob es jetzt in die Verfassung oder in ein Gesetz gehört, ist für die Initiative extrem wichtig. Mich interessiert aber deine Einschätzung, unabhängig von der Initiative. Rechnet sich der administrative Aufwand der Kontrollen (egal, wo der anfällt, bezahlen tun es am Ende wir) gegenüber dem geringeren Kontrollaufwand, Verlusten durch möglichem Missbrauch und Einnahmen durch Strafen?
Ich weiss es nicht, sehe aber die Möglichkeit, das Strafmass so hoch anzusetzen, dass Missbräuche ausblieben.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Lällekönig hat geschrieben: 13.11.2021, 15:32Erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort zur ersten Frage.Käppelijoch hat geschrieben: 13.11.2021, 10:49 Ich denke, weil es bei den Apotheken viel heikler ist. Da geht es darum, Leistungen zu vergüten, welche auch eine Arztpraxis erbringen kann (Impfen, Blutdruck messen, Blutzucker- und Cholesterinbestimmungen etc.) und der Kampf um die Selbstdispensation (Wer gibt die Medikamente ab? Der Verschreiber, welcher mittels geschickter Verschreibung seinen Gewinn maximieren kann oder der universitär ausgebildete Medikamentexperte?) könnte sich verschärfen etc. Zudem steckt der Verband noch in den finalen Verhandlungen mit KKs und BUnd betreffend leistungsorientiere Abgabe V. welche u.a. die Medikamententaxen regelt oder die Taxpunkte für Herstellungen, Richten von Dosiersyteme etc. etc.
Schlussendlich habe ich ein Nein bei der Pflegeinitiative eingelegt, weil sie zu viele Dinge drin hat, die entweder nicht in eine Verfassung gehören oder eben solche Dinge wie das selbständige Abrechnen mit der KK ohne eine Verschreibung/Kontrolle etc.
Liesse sich die Antwort ungefähr so zusammenfassen: «Der Interessenskonflikt mit den Arztpraxen erschwert die Forderung nach gleichem Abrechnungsrecht gegenüber der Krankenkassen»?
Die Antwort zur zweiten Frage fehlt zwar, aber die Schlussfolgerung zum «Nein» legt zumindest eine Implikation nahe. Kann ich davon ausgehen, dass du nicht auf ein Prinzip «Vertrauen/Sanktion des Vertrauensmissbrauchs» setzen würdest, sondern im Prinzip «Kontrolle» die unter dem Strich gesellschaftlich kostengünstigere Variante siehst?
Ob es jetzt in die Verfassung oder in ein Gesetz gehört, ist für die Initiative extrem wichtig. Mich interessiert aber deine Einschätzung, unabhängig von der Initiative. Rechnet sich der administrative Aufwand der Kontrollen (egal, wo der anfällt, bezahlen tun es am Ende wir) gegenüber dem geringeren Kontrollaufwand, Verlusten durch möglichem Missbrauch und Einnahmen durch Strafen?
Ich weiss es nicht, sehe aber die Möglichkeit, das Strafmass so hoch anzusetzen, dass Missbräuche ausblieben.
Sorry, wenn meine Antworten unvollständig sind, ich bin zur Zeit zeitlich extrem eingespannt und komme kaum zu etwas. Ich finde, dass man das Grundprinzip der vier Augen bzw. "Checks and Balances" zurecht eingeführt hat, weil so Fehler verringert werden und auch weniger kreativ abgerechnet wird. Und schlussendlich uns Prämienzahlern kosten einsparen.
Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
(...) Peter Diggelmann war lange Jahre Oberrichter. Im Interview sagt er, welche Druckversuche von Politikern er erlebte – und warum er sich für ein Losverfahren an den Gerichten einsetzt. (...)
https://www.bazonline.ch/vieles-laeuft- ... 2507981296 (BaZ-Abo!)
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Tief im Herzen wartet jeder auf das Ende der Welt. (Haruki Murakami)
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Selbstständig abrächne könne si au wennd Initiative abglehnt wird. Das isch au im Gegenvorschlag wo automatisch in Kraft tritt so drinn.Käppelijoch hat geschrieben: 13.11.2021, 10:49
Schlussendlich habe ich ein Nein bei der Pflegeinitiative eingelegt, weil sie zu viele Dinge drin hat, die entweder nicht in eine Verfassung gehören oder eben solche Dinge wie das selbständige Abrechnen mit der KK ohne eine Verschreibung/Kontrolle etc.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
händsche hat geschrieben: 14.11.2021, 08:21Selbstständig abrächne könne si au wennd Initiative abglehnt wird. Das isch au im Gegenvorschlag wo automatisch in Kraft tritt so drinn.Käppelijoch hat geschrieben: 13.11.2021, 10:49
Schlussendlich habe ich ein Nein bei der Pflegeinitiative eingelegt, weil sie zu viele Dinge drin hat, die entweder nicht in eine Verfassung gehören oder eben solche Dinge wie das selbständige Abrechnen mit der KK ohne eine Verschreibung/Kontrolle etc.
Auch dann ein Fehler.
Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Wie hoch schätzt Ihr die Wahrscheinlichkeit, dass die Covid-Abstimmung gestohlen wird?
Über 25%
Über 50%
Über 75%
100%
Da die Tendenz bei ca. 41-45% nein liegt, denke ich, dass 1/3 dieser Wähler dies tatsächlich in Betracht ziehen....
Über 25%
Über 50%
Über 75%
100%
Da die Tendenz bei ca. 41-45% nein liegt, denke ich, dass 1/3 dieser Wähler dies tatsächlich in Betracht ziehen....
- Faniella Diwani
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Appendix hat geschrieben: 17.11.2021, 12:00 Wie hoch schätzt Ihr die Wahrscheinlichkeit, dass die Covid-Abstimmung gestohlen wird?
Über 25%
Über 50%
Über 75%
100%
Da die Tendenz bei ca. 41-45% nein liegt, denke ich, dass 1/3 dieser Wähler dies tatsächlich in Betracht ziehen....
Du meinst "Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit dass bei einem Ja die Schwurbelszene von Stimmbetrug spricht?"
Über 100%
Und auf über 100% schätze ich auch die Chance auf einzelne Störaktionen der Schwurblis, sei dies im Vorfeld der Abstimmung, beim Urnengang selbst bzw. während der Auszählungen.
Die Chance auf tatsächlichen und wirksamen Betrug sehe ich bei "Nahe Null".
Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Appendix hat geschrieben: 17.11.2021, 12:00 Wie hoch schätzt Ihr die Wahrscheinlichkeit, dass die Covid-Abstimmung gestohlen wird?
Über 25%
Über 50%
Über 75%
100%
Da die Tendenz bei ca. 41-45% nein liegt, denke ich, dass 1/3 dieser Wähler dies tatsächlich in Betracht ziehen....
Die objektive Wahrscheinlichkeit dafür liegt genau bei 0.00 %, auch wenn es die Trump-Fanboys und -girls ganz sicher nicht wahrhaben wollen.
Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Faniella Diwani hat geschrieben: 17.11.2021, 12:06Appendix hat geschrieben: 17.11.2021, 12:00 Wie hoch schätzt Ihr die Wahrscheinlichkeit, dass die Covid-Abstimmung gestohlen wird?
Über 25%
Über 50%
Über 75%
100%
Da die Tendenz bei ca. 41-45% nein liegt, denke ich, dass 1/3 dieser Wähler dies tatsächlich in Betracht ziehen....
Du meinst "Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit dass bei einem Ja die Schwurbelszene von Stimmbetrug spricht?"
Über 100%
Und auf über 100% schätze ich auch die Chance auf einzelne Störaktionen der Schwurblis, sei dies im Vorfeld der Abstimmung, beim Urnengang selbst bzw. während der Auszählungen.
Die Chance auf tatsächlichen und wirksamen Betrug sehe ich bei "Nahe Null".
Ich mit meinen 50 Jahren musste bereits 3x zum Stimmenzählen antreten: um zu Betrügen brauchst Du neben Dir noch mind. 2 weitere Gleichgesinnte und dann gibts noch die Stichkontrollen. Sollte dies gegen jede Wahrscheinlichkeit doch gelingen, dann bloss für den Wahlkreis in dem Du eingeteilt warst. Um eine Abstimmung zu fälschen, müsste bereits im Vorfeld bei der Auswahl der Stimmenzähler getrickst werden. Wie Du richtig schreibst: bei uns ist eine manipulierte Abstimmung nicht möglich.
Aber, he: was interessieren Schwurbler Fakten? Wäre ja ein Novum
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Taratonga hat geschrieben: 17.11.2021, 12:18Faniella Diwani hat geschrieben: 17.11.2021, 12:06 Und auf über 100% schätze ich auch die Chance auf einzelne Störaktionen der Schwurblis, sei dies im Vorfeld der Abstimmung, beim Urnengang selbst bzw. während der Auszählungen.
Die Chance auf tatsächlichen und wirksamen Betrug sehe ich bei "Nahe Null".
Ich mit meinen 50 Jahren musste bereits 3x zum Stimmenzählen antreten: um zu Betrügen brauchst Du neben Dir noch mind. 2 weitere Gleichgesinnte und dann gibts noch die Stichkontrollen. Sollte dies gegen jede Wahrscheinlichkeit doch gelingen, dann bloss für den Wahlkreis in dem Du eingeteilt warst. Um eine Abstimmung zu fälschen, müsste bereits im Vorfeld bei der Auswahl der Stimmenzähler getrickst werden. Wie Du richtig schreibst: bei uns ist eine manipulierte Abstimmung nicht möglich.
Aber, he: was interessieren Schwurbler Fakten? Wäre ja ein Novum
Man kann sich seine Fakten auch selbst machen. Es benötigt nur einen einzigen medienwirksam beschädigten Briefkasten um das Narativ mit Leben zu füllen. Und garantiert wird jemand ein einzelnes geöffnetes Couvert in einem Briefversand "finden". Wir werden solches als "Beweis" vorgesetzt erhalten. Daran zweifle ich keine Sekunde. Schon jetzt geistert die Behauptung "Briefe werden von der Post durchleuchtet und Neinstimmen aussortiert" durch Telegrammgruppen.
Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Faniella Diwani hat geschrieben: 17.11.2021, 12:25Schon jetzt geistert die Behauptung "Briefe werden von der Post durchleuchtet und Neinstimmen aussortiert" durch Telegrammgruppen.
"Falsche Anschuldigung" ist auch eine Straftat.
Ich weiss nicht genau, wie das inhaltlich und von der Form her ausschauen muss - wir haben doch Juristen hier, die Licht ins Dunkel bringen könnten. Wären sie so nett ?
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Ob es gewagt sei, schon von einem veritablen Bürgerkrieg mit Waffen zu träumen? Der Schnitter hält seine Klingen wohlfeil gut gewetzt, alsdann er auf jegliche Eskalation vorbereitet sei.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Der Schnitter hat geschrieben: 17.11.2021, 15:21 Ob es gewagt sei, schon von einem veritablen Bürgerkrieg mit Waffen zu träumen? Der Schnitter hält seine Klingen wohlfeil gut gewetzt, alsdann er auf jegliche Eskalation vorbereitet sei.
Gang wieder zrugg in dies Telegrammgrüppli
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Ich lese immer wieder, dass man die Massnahmen beenden kann, wenn man man NEIN stimmt. Das Gesetz würde dann ja trotzdem noch bis März 2022 laufen und danach kommt einfach das Epidemiegesetz zum Zug und es gäbe weiterhin Massnahmen, oder?
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Jep, aber ohne Zertifikat, was wiederum Richtung Schliessungen führen würde.Bierathlet hat geschrieben: 18.11.2021, 10:27 Ich lese immer wieder, dass man die Massnahmen beenden kann, wenn man man NEIN stimmt. Das Gesetz würde dann ja trotzdem noch bis März 2022 laufen und danach kommt einfach das Epidemiegesetz zum Zug und es gäbe weiterhin Massnahmen, oder?
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Bierathlet hat geschrieben: 18.11.2021, 10:27 Ich lese immer wieder, dass man die Massnahmen beenden kann, wenn man man NEIN stimmt. Das Gesetz würde dann ja trotzdem noch bis März 2022 laufen und danach kommt einfach das Epidemiegesetz zum Zug und es gäbe weiterhin Massnahmen, oder?
Korrekt. Und da das böse Zertifikat dann nicht mehr eingesetzt werden darf, werden einfach wieder Schliessungen / Lockdowns verhängt. Aber was interessieren die Schwurbler schon diese Fakten...
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Der Schnitter hat geschrieben: 17.11.2021, 15:21 Ob es gewagt sei, schon von einem veritablen Bürgerkrieg mit Waffen zu träumen? Der Schnitter hält seine Klingen wohlfeil gut gewetzt, alsdann er auf jegliche Eskalation vorbereitet sei.
Schliess Dich doch den nicht ganz gebackenen Freyheits-Trychlern- und Schwurblern an. Nach deren Ku-Klux-Clan-ähnlichen Auftritt vor dem APH mit den vielen Toten, würde ich denen auch solche Träume zutrauen.
Selbst mit einem Ironie-Smily finde ich solche Aussagen angesichts der momentanen Lage mehr als nur verwerflich.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Unglaublich, was für Individuen im Netz herumgeistern. Von den Unsterblichen bis zum Sensemann ist das ganze Spektrum vertreten.Brummler-1952 hat geschrieben:Der Schnitter hat geschrieben: 17.11.2021, 15:21 Ob es gewagt sei, schon von einem veritablen Bürgerkrieg mit Waffen zu träumen? Der Schnitter hält seine Klingen wohlfeil gut gewetzt, alsdann er auf jegliche Eskalation vorbereitet sei.
Schliess Dich doch den nicht ganz gebackenen Freyheits-Trychlern- und Schwurblern an. Nach deren Ku-Klux-Clan-ähnlichen Auftritt vor dem APH mit den vielen Toten, würde ich denen auch solche Träume zutrauen.
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Ok, auf Jesus warte ich noch...
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Aficionado hat geschrieben: 18.11.2021, 11:08Unglaublich, was für Individuen im Netz herumgeistern. Von den Unsterblichen bis zum Sensemann ist das ganze Spektrum vertreten.Brummler-1952 hat geschrieben:Der Schnitter hat geschrieben: 17.11.2021, 15:21 Ob es gewagt sei, schon von einem veritablen Bürgerkrieg mit Waffen zu träumen? Der Schnitter hält seine Klingen wohlfeil gut gewetzt, alsdann er auf jegliche Eskalation vorbereitet sei.
Schliess Dich doch den nicht ganz gebackenen Freyheits-Trychlern- und Schwurblern an. Nach deren Ku-Klux-Clan-ähnlichen Auftritt vor dem APH mit den vielen Toten, würde ich denen auch solche Träume zutrauen.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Bierathlet hat geschrieben: 18.11.2021, 10:27 Ich lese immer wieder, dass man die Massnahmen beenden kann, wenn man man NEIN stimmt. Das Gesetz würde dann ja trotzdem noch bis März 2022 laufen und danach kommt einfach das Epidemiegesetz zum Zug und es gäbe weiterhin Massnahmen, oder?
Genau, man müsste einfach mit dem gelben oder dem antiken blauen Impfbüchlein ins Restaurant. Und das Servicepersonal müsste dann noch die Kompetenz haben, diese zu prüfen.
Datenschutz ist dabei bestimmt besser als mit der Zertifikat, oder?

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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Super, bei mir fehlt noch der zweite Stempel im Impfbüchlein. Hatte das Ding nicht mehr gefunden vor dem Termin. Un wo besteht dann der Unterschied zum Zertifikat ausser digital/Papier?Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Bierathlet hat geschrieben: 18.11.2021, 10:27 Ich lese immer wieder, dass man die Massnahmen beenden kann, wenn man man NEIN stimmt. Das Gesetz würde dann ja trotzdem noch bis März 2022 laufen und danach kommt einfach das Epidemiegesetz zum Zug und es gäbe weiterhin Massnahmen, oder?
Genau, man müsste einfach mit dem gelben oder dem antiken blauen Impfbüchlein ins Restaurant. Und das Servicepersonal müsste dann noch die Kompetenz haben, diese zu prüfen.
Datenschutz ist dabei bestimmt besser als mit der Zertifikat, oder?
PS: Das älteste Büchlein ist doch ein brauner faltbarer Karton. Habe ich eingescannt, bevor man nichts mehr lesen kann und entsorgt.
Zuletzt geändert von Aficionado am 18.11.2021, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Aficionado hat geschrieben: 18.11.2021, 11:55Super, bei mir fehlt noch der zweite Stempel im Impfbüchlein. Hatte das Ding nicht mehr gefunden vor dem Termin. Un wo besteht dann der Unterschied zum Zertifikat ausser digital/Papier?Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Bierathlet hat geschrieben: 18.11.2021, 10:27 Ich lese immer wieder, dass man die Massnahmen beenden kann, wenn man man NEIN stimmt. Das Gesetz würde dann ja trotzdem noch bis März 2022 laufen und danach kommt einfach das Epidemiegesetz zum Zug und es gäbe weiterhin Massnahmen, oder?
Genau, man müsste einfach mit dem gelben oder dem antiken blauen Impfbüchlein ins Restaurant. Und das Servicepersonal müsste dann noch die Kompetenz haben, diese zu prüfen.
Datenschutz ist dabei bestimmt besser als mit der Zertifikat, oder?
Im Impfbüchlein sind abgesehen von COVID auch alle anderen Impfungen ersichtlich.
Und: Mit dem "Zertifikat light" hast du sogar die Möglichkeit, den Impfstatus zu "verschleiern" und es wird lediglich angezeigt, ob das Zertifikat gültig ist, oder nicht.
Das sind schon einmal zwei Punkte, die beim Zertifikat m.E. deutlich positiver sind, als beim herkömmlichen Büchlein.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Ja aber das sind Banalitäten. Den Schwurblis geht es doch darum, zwischen Geimpften/Ungeimpften nicht mehr zu unterscheiden.OutLander hat geschrieben:Aficionado hat geschrieben: 18.11.2021, 11:55Super, bei mir fehlt noch der zweite Stempel im Impfbüchlein. Hatte das Ding nicht mehr gefunden vor dem Termin. Un wo besteht dann der Unterschied zum Zertifikat ausser digital/Papier?Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:
Genau, man müsste einfach mit dem gelben oder dem antiken blauen Impfbüchlein ins Restaurant. Und das Servicepersonal müsste dann noch die Kompetenz haben, diese zu prüfen.
Datenschutz ist dabei bestimmt besser als mit der Zertifikat, oder?
Im Impfbüchlein sind abgesehen von COVID auch alle anderen Impfungen ersichtlich.
Und: Mit dem "Zertifikat light" hast du sogar die Möglichkeit, den Impfstatus zu "verschleiern" und es wird lediglich angezeigt, ob das Zertifikat gültig ist, oder nicht.
Das sind schon einmal zwei Punkte, die beim Zertifikat m.E. deutlich positiver sind, als beim herkömmlichen Büchlein.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Ja, nur stimmen wir ja nicht darüber ab. Es geht rein um das Zertifikat als Tool. Massnahmen sind im Epidemiengesetz geregelt, das steht nicht zur Abstimmung.Aficionado hat geschrieben: 18.11.2021, 12:04Ja aber das sind Banalitäten. Den Schwurblis geht es doch darum, zwischen Geimpften/Ungeimpften nicht mehr zu unterscheiden.OutLander hat geschrieben:Aficionado hat geschrieben: 18.11.2021, 11:55
Super, bei mir fehlt noch der zweite Stempel im Impfbüchlein. Hatte das Ding nicht mehr gefunden vor dem Termin. Un wo besteht dann der Unterschied zum Zertifikat ausser digital/Papier?
Im Impfbüchlein sind abgesehen von COVID auch alle anderen Impfungen ersichtlich.
Und: Mit dem "Zertifikat light" hast du sogar die Möglichkeit, den Impfstatus zu "verschleiern" und es wird lediglich angezeigt, ob das Zertifikat gültig ist, oder nicht.
Das sind schon einmal zwei Punkte, die beim Zertifikat m.E. deutlich positiver sind, als beim herkömmlichen Büchlein.
Also werden wir in Zukunft einfach anders darlegen müssen, ob wir geimpft oder getestet sind. z.B. mit Papier und/oder Impfbüchlein.
Zu deiner Fragen von oben "Un wo besteht dann der Unterschied zum Zertifikat ausser digital/Papier?"
Ich denke die Antwort ist nun klar oder? Es gibt keinen, ausser dass das Zertifikat besser ist, in jeglicher Hinsicht. Die Schwurblis jammern ja über den Datenschutz des Zertifikats. Wird eben bestimmt besser sein mit dem Impfausweis wo man alle Daten sieht

Hier noch der Gesetzestext über den wir u.a. abstimmen. Da steht nichts über Massnahmen, vor allem nicht über Unterschiede in Massnahmen zwischen Geimpften/Ungeimpften.
Art. 6a Impf-, Test- und Genesungsnachweise
1 Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung,
einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest.
2 Der Nachweis ist auf Gesuch hin zu erteilen.
3 Der Nachweis muss persönlich, fälschungssicher, unter Einhaltung des Daten
schutzes überprüfbar und so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale
Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist sowie
möglichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden kann.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Vorlage in Kürze:
Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat.
Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete, um Auslandsreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Das mehrmals angepasste Covid-19-Gesetz erlaubt es, Menschen und Unternehmen besser zu schützen. Die Anpassungen vom März 2021 weiten die wichtige wirtschaftliche Hilfe aus und schliessen Unterstützungslücken. Das Covid-Zertifikat vereinfacht Auslandsreisen und ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen.
Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat.
Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete, um Auslandsreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Das mehrmals angepasste Covid-19-Gesetz erlaubt es, Menschen und Unternehmen besser zu schützen. Die Anpassungen vom März 2021 weiten die wichtige wirtschaftliche Hilfe aus und schliessen Unterstützungslücken. Das Covid-Zertifikat vereinfacht Auslandsreisen und ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen.
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Re: Volksabstimmung vom 28. November 2021
Ich denke aber, dass die Schwurblis bei einer Ablehnung davon ausgehen, dass die Bekanntgabe des Impfstaus, egal in welcher Form, nicht mehr rechtens sein würde. Mit dem Impfpausweis siehst du im Ausland ziemlich alt aus. Oder hätte das Zerti im Ausland noch Gültigkeit? Würde das Zerti bei der Boosterimpfung dann noch angepasst werden bei einem Nein?