Wie dumm und sachfrech zugleich kann man überhaupt sein:
Von der Homepage der Ch-MEdien (Abo-Beitrag): Corona-Leugnerin vor Gericht in Frauenfeld:
Vorgeworfen wird der Frau, dass sie bei ihrem Einkauf im März in einem hiesigen Lebensmittelladen keine Maske tragen wollte, selbst nach Aufforderung einer Mitarbeitenden nicht. Vor Gericht sagt die Beschuldigte:
«Ich fordere, dass Gesetze rechtmässig angewendet werden.»
Deshalb hat sie weder den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert, noch ist sie deren Einladung zur Einvernahme nachgekommen. Deshalb muss sich die Frau nun nach mehreren Schriftwechseln vor Gericht verantworten, im letzten Schreiben setzte sie den Vermerk «Annahme verweigert».
«Lügner», «Sauhunde», «Schutz vor Willkür»Nebst ihren Unterlagen unter dem Arm hat die Beschuldigte eine Gruppe von rund 20 Gleichgesinnten im Schlepptau, die sich nur dank des Aufgebots von einer Schar Polizisten davon abbringen lassen, das Gerichtsgebäude zu stürmen. Denn wegen der Schutzmassnahmen hat das Bezirksgericht nebst Verfahrensbeteiligten und zwei neutralen Beobachtern lediglich acht Gästen den Zutritt zur Verhandlung erlaubt. Die Beschuldigte behauptet, sie habe alle 20 Personen angemeldet. Die Gerichtsweibelin widerspricht. Seitens der Gäste ist von «Lügnern», «Sauhunden» über «Schutz vor Willkür» bis zu «Arbeitsverweigerung der Richterin» die Rede. Ein Besucher, der während der Verhandlung filmen will und davon abgehalten wird, sagt zu einem Polizisten:
«Sie gehören zu einer kriminellen Organisation. Sie haben nicht mehr Autorität als eine Sicherheitsfirma.»
Der Beginn der Verhandlung verzögert sich. Dann folgt ein Vorschlag der Beschuldigten, die Verhandlung im Freien durchzuführen, bis die acht «auserwählten» Gäste gefunden, mit Schutzmasken vor Mund und Nase versorgt sind und deren Personalien aufgenommen sowie Leibesvisitationen durchgeführt sind. «Wollen Sie Gewalt anwenden?», fragt einer, der sich partout nicht ausweisen will. «Sie schmeissen mich aus dem Gerichtssaal?», antwortet er auf Anweisung eines Polizisten, um danach zu drohen: «Wir sehen uns vor Gericht!»
Kopie der ID liegt auf dem Tisch der RichterVor Gericht sitzt beziehungsweise steht nach den eingangs tumultartigen Szenen aber die Beschuldigte, die lediglich eine Kopie ihrer ID auf den Tisch vor Richterin Anja Scholz legt. Mehrfach wiederholt sie denselben Satz zur Feststellung ihrer Identität:
«Ich bin nicht die geladene Person, sondern der lebende Mensch, autorisierte Repräsentantin und Begünstigte meiner Person. Und ich weigere mich, Treuhandschaft zu übernehmen. Die Person liegt vor Ihnen.»
Sie sei keine Sache, keine fiktive Person, sondern ein Mensch und richtet immer wieder Gegenfragen an die Richter. «Sind Sie legitimiert, über Menschen zu verhandeln?» Als Mensch unterstehe sie nicht dem Gesetz, vergleichbar mit Diplomaten, sagt die Beschuldigte. Ein Besucher steht auf und hält Richterin Scholz einen Zettel hin, diesen zu unterschreiben. Sie verneint. Daraufhin antwortet der Besucher: «Meine Arbeit übernimmt der Mob, der Sie morgen besucht!» Auf die Ansage, dass Filmen im Gerichtssaal verboten sei, schreit jemand: «Willkür, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage!» Die ganze Szenerie und die Argumente kommen bekannt vor: Man kennt sie aus Gerichtsverfahren gegen radikale Reichsbürger, die dem Staat und der Justiz mit absurden Argumenten jedwede Rechte abstreiten. Eine gesetzliche Grundlage sieht die Beschuldigte ebenso wenig für die Covid-19-Verordnung besondere Lage. «Das ist nur ein Entwurf, der nicht verifiziert und autorisiert ist. Das ist nicht rechtsgültig», wiederholt sie mehrfach und meint:
«Es gibt auch keinen Nachweis, dass es Covid-19 gibt.»
Sie fordere, dass Gesetze rechtmässig angewendet werden. Sie sei Begünstigte, Richterin Scholz die Treuhänderin und die Staatsanwaltschaft Exekutor. Eine Straftat liege nicht vor, weshalb das Gericht die Busse von 100 Franken übernehmen müsse. Bevor sich die Richter zur Beratung zurückziehen, steht wieder ein Gast auf und spricht von einem riesigen Betrug von Gerichtsstürmungen. «Das passiert, wenn die Leute morgen erwachen. Und Sie tragen übermorgen die Verantwortung!»
Kopfschütteln, Gelächter und SprücheAller Bemühungen der Coronaleugner zum Trotz spricht das Gericht die 56-jährige Frau schuldig und verurteilt sie zu einer Busse von 100 Franken respektive einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Zudem muss sie die Aufwände der Staatsanwaltschaft sowie die Kosten des Gerichts von gesamthaft 750 Franken bezahlen. Richterin Anja Scholz begründet:
«Die Rechtsgrundlage der Verordnung erachtet das Gericht als genügend.»
Im Saal folgen Kopfschütteln, Gelächter und Sprüche wie «Das sagt sie, ohne rot zu werden!», «Das gibt eine Strafanzeige!», «Korruption», «Willkür» und «Das Schweizer Volk erhebt sich!». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und die Tumulte am Bezirksgericht noch nicht ganz vorbei. Erst nach polizeilicher Intervention verlassen die Gäste den Gerichtssaal. Vor dem Gebäude harren sie aus, und als die Journalisten vorbeigehen, skandieren sie lautstark: «Lügenpresse, Lügenpresse, Lügenpresse!»