Hass thread!

Der Rest...
Benutzeravatar
Aficionado
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 12370
Registriert: 12.06.2005, 13:15

Re: Hass thread!

Beitrag von Aficionado »

Hauenstein hat geschrieben:
stacheldraht hat geschrieben: 03.08.2021, 12:17 D Manor schliesst dr Läbensmittellade im Joggeli, als nochfolger kunnt dr Coop.

Na toll, Standardkoscht. :mad:
D Manor isch ächt cool gsi

Und denn no dä Scheiss-Aldi, aber passt zu däne Vollkrass BMW und Mercedes Leasing Pilote wo deert jedes Wuchenänd ifahre!Bild
Seich, dort kaufen auch viele Eidgenossen ein, da die Qualität gemäss Kassensturz oft gut bis sehr gut ist (was man von Manor gemäss Kassensturz nicht behaupten kann. Das ist nicht meine Meinung). Der Mercedes oder BMW Fahrer lebt in einet Mietwohnung und seine Frau geht ebenfalls 100% arbeiten. Irgendwo müssen die halt auch sparen. Die Nachfolgegeneration kauft dann vielleicht einen Audi und kauft bei Coop Biolebensmittel ein. Die brauchen halt noch etwas Zeit.

Yazid
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7361
Registriert: 11.07.2006, 09:21

Re: Hass thread!

Beitrag von Yazid »

Chönnt im strahl kotze. Zerscht dr gääli stärn und jetz das...

https://snanews.de/amp/20210809/frankre ... 40126.html

Benutzeravatar
Shantaram
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 473
Registriert: 13.01.2021, 11:31

Re: Hass thread!

Beitrag von Shantaram »

Bierathlet hat geschrieben: 02.08.2021, 19:02 Hass auf das Urteil des Appellationsgerichts Basel!
Staatsanwaltschaft beantragt Haftverlängerung.
Schlecht gelaunt online gehen, war nie, ist nicht, und wird auch nie eine gute Idee sein. :cool:

Benutzeravatar
Faniella Diwani
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3998
Registriert: 28.03.2014, 10:25

Re: Hass thread!

Beitrag von Faniella Diwani »

Shantaram hat geschrieben: 09.08.2021, 18:22
Bierathlet hat geschrieben: 02.08.2021, 19:02 Hass auf das Urteil des Appellationsgerichts Basel!
Staatsanwaltschaft beantragt Haftverlängerung.

Wir müssen uns, bei aller Aufregung darüber, im klaren sein dass es um das Strafmass geht. Schuldig ist der Täter, das hat auch das Gericht festgestellt. Und dass es sich um eine Vergewaltigung handelt auch.
Es ist kein Fall von "Es kann keine Vergewaltigung sein weil die Frau hatte Hosen an und die kann man nicht ausziehen wenn die Frau nicht will."

Gleichzeitig ist es ein Fall der aufzeigt dass die Männer bald mal eine "Ja ich will wirklich mit dir ficken"-App benötigen.

Benutzeravatar
Shantaram
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 473
Registriert: 13.01.2021, 11:31

Re: Hass thread!

Beitrag von Shantaram »

Ca. 7'000 betrunkene LKW-Fahrer sollen täglich auf den Autobahnen in Deutschland unterwegs sein.  :eek:
Schlecht gelaunt online gehen, war nie, ist nicht, und wird auch nie eine gute Idee sein. :cool:

Benutzeravatar
BaslerBasilisk
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4162
Registriert: 04.01.2021, 09:26
Wohnort: Am Rhyy

Re: Hass thread!

Beitrag von BaslerBasilisk »

Faniella Diwani hat geschrieben: 09.08.2021, 19:05
Shantaram hat geschrieben: 09.08.2021, 18:22
Bierathlet hat geschrieben: 02.08.2021, 19:02 Hass auf das Urteil des Appellationsgerichts Basel!
Staatsanwaltschaft beantragt Haftverlängerung.

Wir müssen uns, bei aller Aufregung darüber, im klaren sein dass es um das Strafmass geht. Schuldig ist der Täter, das hat auch das Gericht festgestellt. Und dass es sich um eine Vergewaltigung handelt auch.
Es ist kein Fall von "Es kann keine Vergewaltigung sein weil die Frau hatte Hosen an und die kann man nicht ausziehen wenn die Frau nicht will."

Gleichzeitig ist es ein Fall der aufzeigt dass die Männer bald mal eine "Ja ich will wirklich mit dir ficken"-App benötigen.
Ich habe ein wenig Mühe mit jenen, welche den Rücktritt der Richterin fordern.
Unser Justizsystem darf nicht von äusseren Einflüssen dirigiert werden
 
#Erfolg isch nit alles im Läbe
#bi Sunneshiin und Räge

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2690
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Hass thread!

Beitrag von fcbblog.ch »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 10.08.2021, 07:08
Faniella Diwani hat geschrieben: 09.08.2021, 19:05
Shantaram hat geschrieben: 09.08.2021, 18:22
Staatsanwaltschaft beantragt Haftverlängerung.

Wir müssen uns, bei aller Aufregung darüber, im klaren sein dass es um das Strafmass geht. Schuldig ist der Täter, das hat auch das Gericht festgestellt. Und dass es sich um eine Vergewaltigung handelt auch.
Es ist kein Fall von "Es kann keine Vergewaltigung sein weil die Frau hatte Hosen an und die kann man nicht ausziehen wenn die Frau nicht will."

Gleichzeitig ist es ein Fall der aufzeigt dass die Männer bald mal eine "Ja ich will wirklich mit dir ficken"-App benötigen.
Ich habe ein wenig Mühe mit jenen, welche den Rücktritt der Richterin fordern.
Unser Justizsystem darf nicht von äusseren Einflüssen dirigiert werden
 

Zumal der Fall nunmal alles andere als glasklar erscheint.

Was man den Medien entnehmen kann:

Eine 33-jährige Mutter (das Opfer) verschwindet stockbesoffen mit einem Unbeteiligten in einem Club auf die Toilette.

Auf dem Nachhauseweg trifft sie die beiden Täter. Den 31-Jährigen, den sie bereits kennt und seinen ihr unbekannten 17-jährigen Kollegen. Mit diesem 17-jährigen soll sie noch im Tram rumgemacht haben. Die beiden begleiten sie nach Hause.

Im Gang des Wohnhauses kommt es zur Vergewaltigung.
Version der beiden Täter: Sie hat den Sex dort initiert, weil ihre Kinder in der Wohnung schliefen.
Ihre Nachbarn, die sich aber mit Ihr im Nachbarschaftsstreit befinden, finden diese Version vor Gericht glaubwürdiger.

Nach der Tat verlassen die beiden Täter den Ort und fahren mit dem Bus nach Frankreich zur Wohnung des jüngeren. Nach zwei Tagen fahren Sie nach Portugal und einige Tage später löschen sie ihre Facebook-Profile.

Das Opfer ruft direkt nach der Tat die Polizei an. Der Notruf wird von beiden Gerichten als glaubwürdig eingeschätzt.

Die beiden Täter bestreiten die Vergewaltigung bis heute. Das Opfer wurde bereits einmal verurteilt für eine Falschbeschuldigung betr. Sexueller Nötigung.

Das Umfeld der Täter soll versucht haben Zeugen zu beeinflussen.

Ganz ehrlich ... Ich möchte nicht Richter/Richterin sein müssen in diesem Fall.
Zuletzt geändert von fcbblog.ch am 10.08.2021, 08:44, insgesamt 1-mal geändert.

JackR
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3129
Registriert: 28.08.2017, 18:35

Re: Hass thread!

Beitrag von JackR »

fcbblog.ch hat geschrieben: 10.08.2021, 07:49 Ich möchte nicht Richter/Richterin sein müssen in diesem Fall.

Dachte, dass wäre ein klarer Fall gewesen. Aber wenn man das so liest, pflichte ich dir bei.

Benutzeravatar
SubComandante
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 17127
Registriert: 07.12.2004, 08:55
Wohnort: Fig da Foz

Re: Hass thread!

Beitrag von SubComandante »

Wie lange es wohl geht, bis die ersten das Opfer zum Täter machen? Bei Frauen, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, standard. Darum melden sich auch so viele bei der Polizei nach einer Tat.

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2690
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Hass thread!

Beitrag von fcbblog.ch »

SubComandante hat geschrieben: 10.08.2021, 08:40 Wie lange es wohl geht, bis die ersten das Opfer zum Täter machen? Bei Frauen, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, standard. Darum melden sich auch so viele bei der Polizei nach einer Tat.

Ach komm... Was die letzten Tage abging war doch das genaue Gegenteil davon, was du hier beschreibst. Eine überwältigende Mehrheit solidarisiert sich mit dem Opfer und geht sogar vors Gericht demonstrieren, weil sie die Strafe für zu gering erachten.

Das Problem bei Vergewaltigungen ist doch meistens, dass Aussage gegen Aussage steht. Ich denke mal die Richterin war sich nicht 100% sicher welche Geschichte glaubwürdiger ist, wollte aber auch den Entscheid der Vorinstanz nicht drehen.

Deshalb dieses etwas salomonisch anmutende Urteil mit der unbedachten Begründung.

Fulehung
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1749
Registriert: 06.12.2004, 20:56

Re: Hass thread!

Beitrag von Fulehung »

Ich kenne den Fall auch nicht im Detail. Aber ein richtiger Mann macht nicht mit einer besoffenen Frau rum, auch nicht wenn man sich kennt. Hatte auch mal so einen Abend, als eine Kollegin an einer Chilbi so besoffen war, dass sie mehrmals zu Boden ging. Die war so durch, dass ich nicht mal gewagt habe, sie zu umarmen. Als Dank für meine Vorsicht ist dann nach dem x-ten Sturz aus dem Festzelt gestürmt und war tagelang nicht für mich erreichbar. Sie hat mir dann erst viel später gebeichtet, dass sie an jenem Abend mit einem anderen (längst mit einer anderen verlobten) Kollegen von ihr im Feld gelandet ist. Ich möchte ja lieber nicht wissen, wer das wie sehr wollte – am Abend und dann im Rückblick am Morgen danach. Und ich bin froh, hat sich die Polizei nicht dafür interessiert – was hätte ich als Zeuge der Stunden zuvor dazu auch sagen sollen.

Benutzeravatar
Aficionado
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 12370
Registriert: 12.06.2005, 13:15

Re: Hass thread!

Beitrag von Aficionado »



fcbblog.ch hat geschrieben:
BaslerBasilisk hat geschrieben: 10.08.2021, 07:08
Faniella Diwani hat geschrieben: 09.08.2021, 19:05

Wir müssen uns, bei aller Aufregung darüber, im klaren sein dass es um das Strafmass geht. Schuldig ist der Täter, das hat auch das Gericht festgestellt. Und dass es sich um eine Vergewaltigung handelt auch.
Es ist kein Fall von "Es kann keine Vergewaltigung sein weil die Frau hatte Hosen an und die kann man nicht ausziehen wenn die Frau nicht will."

Gleichzeitig ist es ein Fall der aufzeigt dass die Männer bald mal eine "Ja ich will wirklich mit dir ficken"-App benötigen.
Ich habe ein wenig Mühe mit jenen, welche den Rücktritt der Richterin fordern.
Unser Justizsystem darf nicht von äusseren Einflüssen dirigiert werden
 

Zumal der Fall nunmal alles andere als glasklar erscheint.

Was man den Medien entnehmen kann:

Eine 33-jährige Mutter (das Opfer) verschwindet stockbesoffen mit einem Unbeteiligten in einem Club auf die Toilette.

Auf dem Nachhauseweg trifft sie die beiden Täter. Den 31-Jährigen, den sie bereits kennt und seinen ihr unbekannten 17-jährigen Kollegen. Mit diesem 17-jährigen soll sie noch im Tram rumgemacht haben. Die beiden begleiten sie nach Hause.

Im Gang des Wohnhauses kommt es zur Vergewaltigung.
Version der beiden Täter: Sie hat den Sex dort initiert, weil ihre Kinder in der Wohnung schliefen.
Ihre Nachbarn, die sich aber mit Ihr im Nachbarschaftsstreit befinden, finden diese Version vor Gericht glaubwürdiger.

Nach der Tat verlassen die beiden Täter den Ort und fahren mit dem Bus nach Frankreich zur Wohnung des jüngeren. Nach zwei Tagen fahren Sie nach Portugal und einige Tage später löschen sie ihre Facebook-Profile.

Das Opfer ruft direkt nach der Tat die Polizei an. Der Notruf wird von beiden Gerichten als glaubwürdig eingeschätzt.

Die beiden Täter bestreiten die Vergewaltigung bis heute. Das Opfer wurde bereits einmal verurteilt für eine Falschbeschuldigung betr. Sexueller Nötigung.

Das Umfeld der Täter soll versucht haben Zeugen zu beeinflussen.

Ganz ehrlich ... Ich möchte nicht Richter/Richterin sein müssen in diesem Fall.

«Das Opfer wurde bereits einmal verurteilt für eine Falschbeschuldigung betr. Sexueller Nötigung.»

Aha


händsche
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1417
Registriert: 13.08.2008, 17:05

Re: Hass thread!

Beitrag von händsche »

fcbblog.ch hat geschrieben: 10.08.2021, 07:49 [...]

Völlig egal, wie dr Obe abgloffen isch. S Stroofmaas sälber isch sekundär. Dr Skanal an derä Gschicht isch, dass s Stroofmaas mit dr Begründig reduziert worden isch, dass s Opfer ufgrund vo ihrer Verhaltenswiis e Teilschuld an dr Vergwaltigung dreit. Edit: Und au no reduziert isches worde, will 11 Minute Vergwaltigung jo nid lang sige.

Ganz egal, wie me sich verhaltet, wie me sich ahzieht oder was au immer. Me het nie Schuld drah, wenn me vergwaltigt wird.

team17
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 767
Registriert: 02.01.2005, 14:31

Re: Hass thread!

Beitrag von team17 »

händsche hat geschrieben: 10.08.2021, 09:47
fcbblog.ch hat geschrieben: 10.08.2021, 07:49 [...]

Völlig egal, wie dr Obe abgloffen isch. S Stroofmaas sälber isch sekundär. Dr Skanal an derä Gschicht isch, dass s Stroofmaas mit dr Begründig reduziert worden isch, dass s Opfer ufgrund vo ihrer Verhaltenswiis e Teilschuld an dr Vergwaltigung dreit. Edit: Und au no reduziert isches worde, will 11 Minute Vergwaltigung jo nid lang sige.

Ganz egal, wie me sich verhaltet, wie me sich ahzieht oder was au immer. Me het nie Schuld drah, wenn me vergwaltigt wird.

Scheinbar ist es laut Gesetzt für das Strafmass nicht völlig egal wie der Abend gelaufen ist: https://www.srf.ch/news/schweiz/vergewa ... siert-demo

Und es geht nicht um die Schuld Frage. Der Täter ist schuld, das Opfer unschuldig. Aber für das Strafmass werde alle Umstände (wie bei jedem Verbrechen) berücksichtigt. Einer von all diesen Umständen ist nunmal auch das Verhalten des Opfers.

Benutzeravatar
BaslerBasilisk
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4162
Registriert: 04.01.2021, 09:26
Wohnort: Am Rhyy

Re: Hass thread!

Beitrag von BaslerBasilisk »

Kritik an angekündigter DemoLinke und Frauenorganisationen rufen für diesen Sonntag zu einer Demonstration gegen das Urteil auf. Marianne Heer sagt dazu, eine Demonstration sei ein demokratisches Grundrecht. Aber sie gibt auch zu Bedenken, dass dies «grossen Druck auf die Richterinnen und Richter ausübt» und diese bei künftigen Urteilen vermehrt auf die öffentliche Reaktion blicken könnten, statt dem Gesetz zu folgen.
Eben das darf nicht passieren.
Ich erachte das Strafmass als ebenfalls zu gering, der/die Richter/in aber wohl besser entscheiden kann, was die gerechte Bestrafung ist.
#Erfolg isch nit alles im Läbe
#bi Sunneshiin und Räge

händsche
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1417
Registriert: 13.08.2008, 17:05

Re: Hass thread!

Beitrag von händsche »

team17 hat geschrieben: 10.08.2021, 10:37 Scheinbar ist es laut Gesetzt für das Strafmass nicht völlig egal wie der Abend gelaufen ist: https://www.srf.ch/news/schweiz/vergewa ... siert-demo

Und es geht nicht um die Schuld Frage. Der Täter ist schuld, das Opfer unschuldig. Aber für das Strafmass werde alle Umstände (wie bei jedem Verbrechen) berücksichtigt. Einer von all diesen Umständen ist nunmal auch das Verhalten des Opfers.

Also korrekt formuliert: Minere persönliche Meinig noch isches e Skanal, dass Strofmass mit derä Begründig reduziert wird.

Zum öbber vergewaltige oder sexuell z nötige muess me öbber psychisch unter Druck setze bedrohe, gwalt ahwände oder Widerstandsunfähig mache. Ich find es git kei Verhalte, wo öbber in Versuechig führt öbbis vo denä Sache zmache (was jo do ahgfüehrt wird für e Milderig vom Stroofmaas). Grad wills Urteil ä rächtlichi Grundlag het und e Milderig vom Stroofmaas je noch Verhalte vom Vergewaltigungsopfer dr aktuelle Rächtsprächig entspricht, find ich, muess me öbbis ändere (ob Demos und Grichtsbashing s richtige isch, isch e anderi Frog).

Mit Teilschuld meini sälbstverständlich nid im Sinn vomene rächtliche Schuldspruch.

Benutzeravatar
Shantaram
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 473
Registriert: 13.01.2021, 11:31

Re: Hass thread!

Beitrag von Shantaram »

Eine 33-jährige Mutter stockbesoffen in einem Club?

Dazu halte ich mal besser einfach meine Klappe.
Schlecht gelaunt online gehen, war nie, ist nicht, und wird auch nie eine gute Idee sein. :cool:

Benutzeravatar
Wasserturm
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 606
Registriert: 03.10.2014, 10:45
Wohnort: LU

Re: Hass thread!

Beitrag von Wasserturm »

Shantaram hat geschrieben: 10.08.2021, 11:45 Eine 33-jährige Mutter stockbesoffen in einem Club?

Dazu halte ich mal besser einfach meine Klappe.
ähm ja, wohl besser so.
:cool:  1960 | 1989 | 1992 | 2021  :cool:

dasto
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2833
Registriert: 06.12.2004, 21:26
Wohnort: Brunnen
Kontaktdaten:

Re: Hass thread!

Beitrag von dasto »

Shantaram hat geschrieben: 10.08.2021, 11:45 Eine 33-jährige Mutter stockbesoffen in einem Club?

Dazu halte ich mal besser einfach meine Klappe.

Auch Eltern haben durchaus freie Tage/Abende. Und an diesen dürfen Sie tun und lassen, was andere Leute auch machen.

team17
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 767
Registriert: 02.01.2005, 14:31

Re: Hass thread!

Beitrag von team17 »

händsche hat geschrieben: 10.08.2021, 11:40
team17 hat geschrieben: 10.08.2021, 10:37 Scheinbar ist es laut Gesetzt für das Strafmass nicht völlig egal wie der Abend gelaufen ist: https://www.srf.ch/news/schweiz/vergewa ... siert-demo

Und es geht nicht um die Schuld Frage. Der Täter ist schuld, das Opfer unschuldig. Aber für das Strafmass werde alle Umstände (wie bei jedem Verbrechen) berücksichtigt. Einer von all diesen Umständen ist nunmal auch das Verhalten des Opfers.

Also korrekt formuliert: Minere persönliche Meinig noch isches e Skanal, dass Strofmass mit derä Begründig reduziert wird.

Zum öbber vergewaltige oder sexuell z nötige muess me öbber psychisch unter Druck setze bedrohe, gwalt ahwände oder Widerstandsunfähig mache. Ich find es git kei Verhalte, wo öbber in Versuechig führt öbbis vo denä Sache zmache (was jo do ahgfüehrt wird für e Milderig vom Stroofmaas). Grad wills Urteil ä rächtlichi Grundlag het und e Milderig vom Stroofmaas je noch Verhalte vom Vergewaltigungsopfer dr aktuelle Rächtsprächig entspricht, find ich, muess me öbbis ändere (ob Demos und Grichtsbashing s richtige isch, isch e anderi Frog).

Mit Teilschuld meini sälbstverständlich nid im Sinn vomene rächtliche Schuldspruch.

2 extreme Szenarien um es zu vereinfachen:

- Sex hat schon einvernehmlich begonnen, sie fühlt sich nach 10 min nicht mehr gut, sagt klar und mehrmals "nein, stop", er ignoriert es und macht noch 5 min weiter. Ist eine Vergewaltigung ab dem Moment als sie Stop gesagt hat.

- Er zieht eine Unbekannte in einen Wald, schlägt sie bewusstlos und vergewaltigt sie über 2 h.

Beide Täter werden wegen Vergewaltigung verurteilt. Sollen beide die gleiche Strafe erhalten? Unser Gesetz sagt da klar nein, weil die Umstände berücksichtigt werden. Wenn man das nicht will, dann muss eine Mindeststrafe unabhängig der Umstände gefordert werden.

PS: Ich hab keine Ahnung von Rechtsprechung und noch weniger ein Jura Studium oder ähnliches. Das ist bloss mein Verständnis we es gehandhabt wird.

Feanor
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4764
Registriert: 24.05.2012, 17:10

Re: Hass thread!

Beitrag von Feanor »

Der Hund ist hier - wie so oft - in der Kommunikation begraben.

Der Aufschrei richtete sich ja vor allem auf der Begründung der Strafminderung. Nicht auf das Strafmass selbst. 

In diesem Punkt bin ich mit den Demonstrant*innen auch völlig einverstanden. Und in diesem Rahmen darf es einem Gericht auch zugemutet werden, dass man mit öffentlicher Kritik umgehen kann und das nicht sogleich als vehementer Eingriff in die richterliche Gewalt bezeichnet.

Mit der dritten Forderung habe ich auch meine Mühe, die Rücktrittsforderung passt mE auch nicht in die Argumentation des Grossteils der Demonstrierenden: man kritisiert (mE zurecht) die hinsichtlich sexueller Nötigung/Vergewaltigung nach wie vor veraltete Rechtssprechung. Die Richterin handelt somit im Rahmen der kritisierten Struktur. Diese gilt es zu überdenken/verändern.

Dass man das Verhalten der Frau als Begründung für die Strafminderung verwendet, mag juristisch richtig sein, ist für mich aber absoluter Blödsinn. In anderen Bereichen gibt es das ja auch nicht: Der Hauseigentümer protzt vor seiner Haustür mit dem Jaguar und "provozierte" damit den*die Einbrecher*in? Gibts nicht? eben.

Dass es bei Vergewaltigungsfällen oft nicht einfach ist für Richter*innen, dem ist sicherlich so. Aber in diesem Falle ist das ja nicht gegeben: Die Schuld wurde bestätigt. Für micht ist es in kommunikativer Hinsicht nicht nachvollziehbar, dass man das öffentlich nicht anders begründen konnte.

Ein letzter Aspekt: Druck gegenüber Justiz.
Meines Erachtens gilt für die Justiz dasselbe wie für die anderen Gewalten: im Rahmen des Anständigen müssen die drei Gewalten es aushalten können, dass sie sich gegenseitig kontrollieren und dass die 4. Gewalt sowie das Volk als zusätzliche Kontrollinstanz figurieren. Ein gewisser Druck von der Strasse zeigt doch auch, dass hier gesellschaftlich Relevantes behandelt wird, in der Justiz wie in der Politik. Und man kann mE genug Vertrauen in die Justiz haben, dass man sich nicht unter Druck setzen lässt. Aber gleichwohl bewirken solche Demonstrationen bzw. mediale Kritik, dass die Gesetzgebung (Legislative) bzw. die Rechtsauslegung (Judikative) sich ständig weiterentwickeln.

Feanor
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4764
Registriert: 24.05.2012, 17:10

Re: Hass thread!

Beitrag von Feanor »

Und: die Richterin mag wohl in juristischem Sinne richtig zu handeln und dann darf man sie auch sehr wohl in Schutz nehmen.

Was hier aber teilweise wieder für Kommentare der vergewaltigten Frau gegenüber auftauchen, zeigt eben sehr wohl, dass viele hier sehr schnell bereit sind, den Frauen eine (Teil-)Schuld anzuheften.

Es ist höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert.

Benutzeravatar
BaslerBasilisk
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4162
Registriert: 04.01.2021, 09:26
Wohnort: Am Rhyy

Re: Hass thread!

Beitrag von BaslerBasilisk »

Mal noch was anderes. Bin gerade wieder aufmerksam gemacht worden:

Hass auf das neue BVB Regime nach den Fussballspielen... Einfach nur dumm. Hinzu kommt, dass die Bullen nicht auf die Idee kommen, wenigstens den Bereich für den Verkehr zu sperren... Nein da laufen hunderte FCB Fans nach Hause oder warten auf den Bus und haben auf dem Troittoir kein Platz mehr. Aber Hauptsache man soll bei Rot warten wenn kein Platz mehr da und von hinten noch mehr leute zu stossen... Einfach nur DÄMLICH!
#Erfolg isch nit alles im Läbe
#bi Sunneshiin und Räge

Benutzeravatar
Shantaram
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 473
Registriert: 13.01.2021, 11:31

Re: Hass thread!

Beitrag von Shantaram »

dasto hat geschrieben: 10.08.2021, 12:01
Shantaram hat geschrieben: 10.08.2021, 11:45 Eine 33-jährige Mutter stockbesoffen in einem Club?

Dazu halte ich mal besser einfach meine Klappe.

Auch Eltern haben durchaus freie Tage/Abende. Und an diesen dürfen Sie tun und lassen, was andere Leute auch machen.
Wo und in welchem Zustand du deine Mutter gerne siehst, geht mich nichts an.

Na klingelt es jetzt im Karton?
Schlecht gelaunt online gehen, war nie, ist nicht, und wird auch nie eine gute Idee sein. :cool:

Benutzeravatar
SubComandante
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 17127
Registriert: 07.12.2004, 08:55
Wohnort: Fig da Foz

Re: Hass thread!

Beitrag von SubComandante »

Feanor hat geschrieben: 10.08.2021, 13:42 Und: die Richterin mag wohl in juristischem Sinne richtig zu handeln und dann darf man sie auch sehr wohl in Schutz nehmen.

Was hier aber teilweise wieder für Kommentare der vergewaltigten Frau gegenüber auftauchen, zeigt eben sehr wohl, dass viele hier sehr schnell bereit sind, den Frauen eine (Teil-)Schuld anzuheften.

Es ist höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert.
No means no. Damit ist für mich alles gesagt. Und dann muss man auch nicht mehr über Teilschuld diskutieren.

Benutzeravatar
Käppelijoch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 11518
Registriert: 08.10.2007, 20:38
Wohnort: Dorpat

Re: Hass thread!

Beitrag von Käppelijoch »

Ich bin mit der Revision auch nicht einverstanden.

Aber dies darf nicht darin münden, dass man Richterinnen persönlich angeht deswegen. Wie vom Gericht erklärt, war dies ein Entscheid eines Dreiergremiums. Es besteht die Möglichkeit, dass die vorsitzende Richterin überstimmt worden ist. Als Präsidentin muss sie das Urteil im Namen des Gremiums verkünden und begründen.

Unsere Justiz muss unabhängig bleiben - man darf mit Urteilen nicht einverstanden sein, man darf und soll in einem demokratischen Rechtsstaat dagegen auch protestieren dürfen, wie getan.
Aber wir dürfen nicht anfangen, Richterinnen persönlich zu belangen, wenn Urteile nicht in unserem Sinne gefällt werden. Recht ist nicht immer gerecht. Und ja, das revidierte Urteil halte ich persönlich für falsch und es erzeugt ein falsches Signal. Egal wie unglaubwürdig diese Frau zu sein scheint gemäss gewissen Voten.

Solch eine Begründung ist sehr heikel und setzt falsche Signale an Männer, welche immer mal gerne der hübschen Minirockträgerin mal den Riemen drüberziehen wollten. Sie wollte es doch auch.

Benutzeravatar
Shantaram
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 473
Registriert: 13.01.2021, 11:31

Re: Hass thread!

Beitrag von Shantaram »

SubComandante hat geschrieben: 10.08.2021, 17:50
Feanor hat geschrieben: 10.08.2021, 13:42  
No means no. Damit ist für mich alles gesagt. Und dann muss man auch nicht mehr über Teilschuld diskutieren.
Bestes Posting zum Thema - Chapeau !
Schlecht gelaunt online gehen, war nie, ist nicht, und wird auch nie eine gute Idee sein. :cool:

Benutzeravatar
Aficionado
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 12370
Registriert: 12.06.2005, 13:15

Re: Hass thread!

Beitrag von Aficionado »

team17 hat geschrieben:
händsche hat geschrieben: 10.08.2021, 11:40
team17 hat geschrieben: 10.08.2021, 10:37 Scheinbar ist es laut Gesetzt für das Strafmass nicht völlig egal wie der Abend gelaufen ist: https://www.srf.ch/news/schweiz/vergewa ... siert-demo

Und es geht nicht um die Schuld Frage. Der Täter ist schuld, das Opfer unschuldig. Aber für das Strafmass werde alle Umstände (wie bei jedem Verbrechen) berücksichtigt. Einer von all diesen Umständen ist nunmal auch das Verhalten des Opfers.

Also korrekt formuliert: Minere persönliche Meinig noch isches e Skanal, dass Strofmass mit derä Begründig reduziert wird.

Zum öbber vergewaltige oder sexuell z nötige muess me öbber psychisch unter Druck setze bedrohe, gwalt ahwände oder Widerstandsunfähig mache. Ich find es git kei Verhalte, wo öbber in Versuechig führt öbbis vo denä Sache zmache (was jo do ahgfüehrt wird für e Milderig vom Stroofmaas). Grad wills Urteil ä rächtlichi Grundlag het und e Milderig vom Stroofmaas je noch Verhalte vom Vergewaltigungsopfer dr aktuelle Rächtsprächig entspricht, find ich, muess me öbbis ändere (ob Demos und Grichtsbashing s richtige isch, isch e anderi Frog).

Mit Teilschuld meini sälbstverständlich nid im Sinn vomene rächtliche Schuldspruch.

2 extreme Szenarien um es zu vereinfachen:

- Sex hat schon einvernehmlich begonnen, sie fühlt sich nach 10 min nicht mehr gut, sagt klar und mehrmals "nein, stop", er ignoriert es und macht noch 5 min weiter. Ist eine Vergewaltigung ab dem Moment als sie Stop gesagt hat.

- Er zieht eine Unbekannte in einen Wald, schlägt sie bewusstlos und vergewaltigt sie über 2 h.

Beide Täter werden wegen Vergewaltigung verurteilt. Sollen beide die gleiche Strafe erhalten? Unser Gesetz sagt da klar nein, weil die Umstände berücksichtigt werden. Wenn man das nicht will, dann muss eine Mindeststrafe unabhängig der Umstände gefordert werden.

PS: Ich hab keine Ahnung von Rechtsprechung und noch weniger ein Jura Studium oder ähnliches. Das ist bloss mein Verständnis we es gehandhabt wird.
Kann mich dem nur anschliessen. Auch ich erkenne hier einen klaren Unterschied und unsere Justiz korrekterweise auch.

Man unterscheidet ja ebenfalls zwischen (organisiertem) Mord und Totschlag.

händsche
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1417
Registriert: 13.08.2008, 17:05

Re: Hass thread!

Beitrag von händsche »

Aficionado hat geschrieben: 11.08.2021, 09:29 Man unterscheidet ja ebenfalls zwischen (organisiertem) Mord und Totschlag.
s einte het do aber nüt mitem andere zdue...

glich wie me zwische
- Mord
- Totschlag
- vorsätzlicher tötig
etc. unterscheidet, unterscheidet me au zwische
- sexueller Nötigung
- Vergewaltigung
- Schändig
etc.


Isch aber au wurscht, nid jurischte wie ich sötte nid es Grichtsurteil und s Strofrächt versueche ihzordne. Das glich sinnvoll, wie wenn sich dr Xavier Nadoo über es Virus üsseret.

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2690
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Hass thread!

Beitrag von fcbblog.ch »

Hass auf die Tat und überpolitisch korrekte Formulierungsversuche der Basler Polizei:
 
Am 15. August in der Früh kam es auf dem Basler Lysbüchel-Areal zu einem Tötungsdelikt: Ein 28-Jähriger wurde mit einer Stichwaffe verletzt und verstarb trotz Reanimationsversuchen vor Ort. Ein 22-jähriger Kroate wurde nach der Tat festgenommen. Wegen dringendem Tatverdacht wurde Untersuchungshaft beantragt, so die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung am Montag.
 
Der 22-Jährige wird in der Mitteilung wie folgt beschrieben: Auffällig gross, muskulös, kurze Haare,
eine Person of Color und er trug dunkle Kleidung. «Laut Zeugenaussagen war der 22-Jährige mit einer anderen Person unterwegs», so Kriminalkommissar René Gsell. Besagter Mann wird nun gesucht.
 
Ein Unbekannter zwischen 25 und 35 Jahren, 165cm – 175cm gross, mit schlanker Statur. Es handelt sich um eine Person of Colour, sie hat dunkle, krause Haare, die auf der Seite kürzer geschnitten sind. Am Abend der Tat trug der Mann hellere Kleider.
«Beide Personen sollen sich kurz vor der Tat auf dem Areal Lido bei der Lysbüchelstrasse auffällig
benommen haben und in Streitigkeiten verwickelt gewesen sein», so Gsell

Person of Colo(u)r - WTF?

Was soll man sich nun als potentieller Zeuge darunter vorstellen? Wie hilft so eine Beschreibung den zweiten Täter zu fassen?

Schreibt doch einfach ob die Zeugen den potentiellen Täter als Roma, Schwarzafrikaner oder wie auch immer identifiziert haben - statt solche bescheuerten Modebegriffe zu verwenden über deren Definition noch nicht mal bei den Schöpfern aus den Reihen der "kritischen" Rassismustheorien Einigkeit besteht.

Antworten