SubComandante hat geschrieben: 27.07.2021, 11:10Stellt sich halt die Frage, was nach 7 Uhr zulässig ist. Ich meine, Du kannst ja auch nicht den ganzen Tag die Musik aufdrehen, so dass man's durch Grundmauern hört.Fulehung hat geschrieben: 27.07.2021, 11:06 Einfach aufpassen. Die Nachtruhe ist je nach Gemeinde geregelt und endet zumindest in Büetzer-Gemeinden bereits um 6 Uhr. Städte wie Basel, welche die Nachtruhe bis 7 Uhr verlängert haben (wenn es längst hell ist) und dafür bis 23 Uhr lärmen lassen, kann ich nicht ernst nehmen.
meinte es ist so, dass man ab 5 Uhr nicht vermeidbarenlärm produzieren darf, und vermeidbarer lärm ab 7 Uhr erlaubt sei.
Und am Abend ab 20 Uhr vermeidbarerlärm wieder untersagt ist und ab 22 (oder 23?) Uhr unvermeidbarerlärm untersagt ist.
Geht glaub ich noch zurück auf die Zeiten, damit Handwerker nicht zu früh anfangen zu arbeiten.
Aber da bin ich mir überhaupt nicht sicher. Meinte das habe mir mal jemand erzählt
Edit: Ratgeber