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- Tribschenjunge
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Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Edit: Oh... Kennt ihr den schon?Kurtinator hat geschrieben: 05.06.2021, 14:44 @admin
Wird es wieder ein Unterforum für die EM geben?
Kommen zwei Baseler und ein Luzerner in eine Bar...
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Tribschenjunge hat geschrieben: 08.06.2021, 21:28Edit: Oh... Kennt ihr den schon?Kurtinator hat geschrieben: 05.06.2021, 14:44 @admin
Wird es wieder ein Unterforum für die EM geben?
Kommen zwei Baseler und ein Luzerner in eine Bar...
Leider nein, aber dafür kenne ich den vom Züricher vor der Uni...
- Tribschenjunge
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Weiss jmd ob die Conference League auf blue übertragen wird? Heute läuft FCB ja im Free TV. Meine Frage bezieht sich generell auf die Conference League. Als Bsp. finde ich Molde vs. Servette nicht
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Kann jemand mir Holzkopf erklären wie man ein Foto hochladen kann oder ist das bewusst extra nicht mehr möglich?
- SubComandante
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Ist glaube ich schon lange nicht mehr möglich, wenn es überhaupt mal möglich war. Aber nimmst doch einfach imgur oder eine andere Seite zum hochladen und verlinkst es.Taratonga hat geschrieben: 26.07.2021, 21:30 Kann jemand mir Holzkopf erklären wie man ein Foto hochladen kann oder ist das bewusst extra nicht mehr möglich?
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
man danktSubComandante hat geschrieben: 26.07.2021, 21:45Ist glaube ich schon lange nicht mehr möglich, wenn es überhaupt mal möglich war. Aber nimmst doch einfach imgur oder eine andere Seite zum hochladen und verlinkst es.Taratonga hat geschrieben: 26.07.2021, 21:30 Kann jemand mir Holzkopf erklären wie man ein Foto hochladen kann oder ist das bewusst extra nicht mehr möglich?
- Bierathlet
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E Kolleg het letschtin gfunde, im Auguscht würd dr Beat on the Street stattfinde. Ich ha 1. nüt Gsicherets (Website, Social Media, o.Ä.) dezue gfunde und 2. kanni mir nid vorstelle, dass sich das Covid-konform umsetze loht. Weiss do öbber meh?
- BaslerBasilisk
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#bi Sunneshiin und Räge
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Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Eine Freundin hat eine Betreibung von Inkasso Med AG erhalten (da das Spital die anderen Rechnungen an die falsche Adresse geschickt hat
).
Die verlangen jetzt irgenwelche Kosten nach OR Art. 106. Muss man die auch bezahlen oder kann man dies ignorieren? Im Internet fand ich heraus, dass diese Kosten selten gerechtfertigt sind.

Die verlangen jetzt irgenwelche Kosten nach OR Art. 106. Muss man die auch bezahlen oder kann man dies ignorieren? Im Internet fand ich heraus, dass diese Kosten selten gerechtfertigt sind.
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Ignoriere. Grundsätzlich sind Verzugsschade durch d Verzugszinse deggt. Wenn me zuesätzliche Schade will gältend mache, muess dr entstandeni Schade begründet si. Me miesst klar nochwiise, was für e Schade entstande isch durch e Zahligsverzug. D Beuftragig vomene Inkassobüro isch kei Schade wo entstande isch, sondern stoht im Gläubiger frei. D Inkassobüros wüsse genau, dass si dä "Schade" nid könne gältend mache, verlangenen aber trotzdem mol.boroboro hat geschrieben: 30.07.2021, 14:20 Eine Freundin hat eine Betreibung von Inkasso Med AG erhalten (da das Spital die anderen Rechnungen an die falsche Adresse geschickt hat).
Die verlangen jetzt irgenwelche Kosten nach OR Art. 106. Muss man die auch bezahlen oder kann man dies ignorieren? Im Internet fand ich heraus, dass diese Kosten selten gerechtfertigt sind.
Eifach abziehe und nur d Schuld zzgl. Verzugszinse zahle.
Edit: https://www.konsumentenschutz.ch/online ... -bezahlen/
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Danke für die Antwort und für den Link:händsche hat geschrieben: 30.07.2021, 14:32Ignoriere. Grundsätzlich sind Verzugsschade durch d Verzugszinse deggt. Wenn me zuesätzliche Schade will gältend mache, muess dr entstandeni Schade begründet si. Me miesst klar nochwiise, was für e Schade entstande isch durch e Zahligsverzug. D Beuftragig vomene Inkassobüro isch kei Schade wo entstande isch, sondern stoht im Gläubiger frei. D Inkassobüros wüsse genau, dass si dä "Schade" nid könne gältend mache, verlangenen aber trotzdem mol.boroboro hat geschrieben: 30.07.2021, 14:20 Eine Freundin hat eine Betreibung von Inkasso Med AG erhalten (da das Spital die anderen Rechnungen an die falsche Adresse geschickt hat).
Die verlangen jetzt irgenwelche Kosten nach OR Art. 106. Muss man die auch bezahlen oder kann man dies ignorieren? Im Internet fand ich heraus, dass diese Kosten selten gerechtfertigt sind.
Eifach abziehe und nur d Schuld zzgl. Verzugszinse zahle.
Edit: https://www.konsumentenschutz.ch/online ... -bezahlen/
"Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung oder andere Dokumente, durch welche Sie die Schuld anerkennen. Damit können die Inkasso-Unternehmen Ihren Rechtsvorschlag vor Gericht beseitigen."
Das hat die Dame am Telefon mehrmals versucht


Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Dr Klassiker...boroboro hat geschrieben: 30.07.2021, 15:01
Danke für die Antwort und für den Link:
"Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung oder andere Dokumente, durch welche Sie die Schuld anerkennen. Damit können die Inkasso-Unternehmen Ihren Rechtsvorschlag vor Gericht beseitigen."
Das hat die Dame am Telefon mehrmals versucht. Sie konnte mir aber nicht erklären woher der Schaden kommt
.
Ich ha mol sone Witterbildigsverastaltig ka, wos um Debitoremanagement gangen isch, dört het unter anderem e A***** nätte Herr vo dr Kreditreform präsentiert. Ha denn mit ihm ä längeri Diskussion ka, wie moralisch korrekt dasses isch, dass me Mensche, wo einigi eh scho Gäldproblem händ, zuesätzlichs Gäld us dr Täsche zieht, in däm me ihne bewusst Köschte verrechnet wo sie eigentlich gar nid dörfe und mit irgendwelche Willkürliche Gsetzesartikel d Lüt ind Irre führt.
Er het denn au nid ohni Stolz verzellt, dass s Beschte die Lüt sige, wo dr Betrag nid uf eimol könne zahle, will die würde denn e Zahligsveriibahrig inkl. Schuldanerkennig unterschriebe.
Weiss nid, was me füre Mensch muess si, um dört könne zschaffe.
Edit:
Bi so sache, wenn e Inkassobüro ufe Plan tritt empfiehl ich, d Rächnig (vom Gläubiger, nid vom Inkasso) sofort z begliche und denn am nächste Taag im Inkasso schriebe, me heig hüt die Zahligsufforderig überkoh, das Schriebe heig sich aber mit dr Zahlig überkrützt, du würdisch die Sach als erledigt betrachte. Denn wirsch nüt me vo denä ghöre.
Zuletzt geändert von händsche am 30.07.2021, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Was für ein W**ier.händsche hat geschrieben: 30.07.2021, 15:09Dr Klassiker...boroboro hat geschrieben: 30.07.2021, 15:01
Danke für die Antwort und für den Link:
"Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung oder andere Dokumente, durch welche Sie die Schuld anerkennen. Damit können die Inkasso-Unternehmen Ihren Rechtsvorschlag vor Gericht beseitigen."
Das hat die Dame am Telefon mehrmals versucht. Sie konnte mir aber nicht erklären woher der Schaden kommt
.
Ich ha mol sone Witterbildigsverastaltig ka, wos um Debitoremanagement gangen isch, dört het unter anderem e A***** nätte Herr vo dr Kreditreform präsentiert. Ha denn mit ihm ä längeri Diskussion ka, wie moralisch korrekt dasses isch, dass me Mensche, wo einigi eh scho Gäldproblem händ, zuesätzlichs Gäld us dr Täsche zieht, in däm me ihne bewusst Köschte verrechnet wo sie eigentlich gar nid dörfe und mit irgendwelche Willkürliche Gsetzesartikel d Lüt ind Irre führt.
Er het denn au nid ohni Stolz verzellt, dass s Beschte die Lüt sige, wo dr Betrag nid uf eimol könne zahle, will die würde denn e Zahligsveriibahrig inkl. Schuldanerkennig unterschriebe.
Weiss nid, was me füre Mensch muess si, um dört könne zschaffe.
Noch schlimmer ist die Frau vom Spital von der Rechnungsabteilung, welche es geschafft hat, die falsche Krankenkassenkarte bei der KVG abzugeben und danach die Rechung an die falsche Adresse geschickt hat. Diese Frau hat mir gesagt, dass die Forderungen des Inkassobüros gerechtfertigt wären...
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Re: kurze Fragen, kurze Antworten
boroboro hat geschrieben: 30.07.2021, 15:12Was für ein W**ier.händsche hat geschrieben: 30.07.2021, 15:09Dr Klassiker...boroboro hat geschrieben: 30.07.2021, 15:01
Danke für die Antwort und für den Link:
"Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung oder andere Dokumente, durch welche Sie die Schuld anerkennen. Damit können die Inkasso-Unternehmen Ihren Rechtsvorschlag vor Gericht beseitigen."
Das hat die Dame am Telefon mehrmals versucht. Sie konnte mir aber nicht erklären woher der Schaden kommt
.
Ich ha mol sone Witterbildigsverastaltig ka, wos um Debitoremanagement gangen isch, dört het unter anderem e A***** nätte Herr vo dr Kreditreform präsentiert. Ha denn mit ihm ä längeri Diskussion ka, wie moralisch korrekt dasses isch, dass me Mensche, wo einigi eh scho Gäldproblem händ, zuesätzlichs Gäld us dr Täsche zieht, in däm me ihne bewusst Köschte verrechnet wo sie eigentlich gar nid dörfe und mit irgendwelche Willkürliche Gsetzesartikel d Lüt ind Irre führt.
Er het denn au nid ohni Stolz verzellt, dass s Beschte die Lüt sige, wo dr Betrag nid uf eimol könne zahle, will die würde denn e Zahligsveriibahrig inkl. Schuldanerkennig unterschriebe.
Weiss nid, was me füre Mensch muess si, um dört könne zschaffe.
Noch schlimmer ist die Frau vom Spital von der Rechnungsabteilung, welche es geschafft hat, die falsche Krankenkassenkarte bei der KVG abzugeben und danach die Rechung an die falsche Adresse geschickt hat. Diese Frau hat mir gesagt, dass die Forderungen des Inkassobüros gerechtfertigt wären...
Habe ich richtig verstanden, dass deine Freundin nie eine Rechnung oder Mahnung vom Spital bekommen hat? Sondern dann "direkt" die Aufforderung des Inkassos?
Dann ist wenn ich es richtig im Kopf habe sowieso alles klar. Die Beweispflicht liegt beim Rechnungssteller, er muss beweisen dass deine Freundin die Rechnung (oder dann die Mahnungen) erhalten hat.
Kann er dies nicht, dürfen sie gar nichts. Nicht mal Verzugszinsen oder irgend eine Gebühr verlangen.
Habe das so im Kopf und jetzt nicht mehr nachgeprüft. Vielleicht liege ich deshalb falsch.
Doch noch kurz gegoogelt:
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... ren-zahlen
Also einfach mal ein gepflegtes "Fickt euch" an den Rechnungssteller schicken und ihn um den Beweis des Rechnungsempfangs erfragen. Dann dürfte sich die Sache erledigt haben und der Originalbetrag sollte zu zahlen sein.
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Tipps gegen Schluckweh? Werde morgen gleichwohl vorsichtshalber mal einen Test machen..
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Re: kurze Fragen, kurze Antworten
fixi hat geschrieben: 30.07.2021, 22:50 Tipps gegen Schluckweh? Werde morgen gleichwohl vorsichtshalber mal einen Test machen..
Tee mit Honig. Und viel trinken.
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Das wird ja immer besser... Danke für die Info, da habe ich wieder einmal etwas gelernt. Mal schauen wie die am Montag reagieren. Wir haben mal einen eingeschrieben Brief vorbereitet.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 30.07.2021, 17:41boroboro hat geschrieben: 30.07.2021, 15:12 Was für ein W**ier.
Noch schlimmer ist die Frau vom Spital von der Rechnungsabteilung, welche es geschafft hat, die falsche Krankenkassenkarte bei der KVG abzugeben und danach die Rechung an die falsche Adresse geschickt hat. Diese Frau hat mir gesagt, dass die Forderungen des Inkassobüros gerechtfertigt wären...
Habe ich richtig verstanden, dass deine Freundin nie eine Rechnung oder Mahnung vom Spital bekommen hat? Sondern dann "direkt" die Aufforderung des Inkassos?
Dann ist wenn ich es richtig im Kopf habe sowieso alles klar. Die Beweispflicht liegt beim Rechnungssteller, er muss beweisen dass deine Freundin die Rechnung (oder dann die Mahnungen) erhalten hat.
Kann er dies nicht, dürfen sie gar nichts. Nicht mal Verzugszinsen oder irgend eine Gebühr verlangen.
Habe das so im Kopf und jetzt nicht mehr nachgeprüft. Vielleicht liege ich deshalb falsch.
Doch noch kurz gegoogelt:
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... ren-zahlen
Also einfach mal ein gepflegtes "Fickt euch" an den Rechnungssteller schicken und ihn um den Beweis des Rechnungsempfangs erfragen. Dann dürfte sich die Sache erledigt haben und der Originalbetrag sollte zu zahlen sein.
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Faniella Diwani hat geschrieben: 31.07.2021, 11:13fixi hat geschrieben: 30.07.2021, 22:50 Tipps gegen Schluckweh? Werde morgen gleichwohl vorsichtshalber mal einen Test machen..
Tee mit Honig. Und viel trinken.
Merci :)
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Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Griechenland, Italien, Balkan und die Türkei weit über 40 Grad
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Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Ich lebe in der Schweiz. Du?Appendix hat geschrieben: 02.08.2021, 09:48
Griechenland, Italien, Balkan und die Türkei weit über 40 Grad
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Lorenzo von Matterhon hat geschrieben: 02.08.2021, 11:18Ich lebe in der Schweiz. Du?Appendix hat geschrieben: 02.08.2021, 09:48
Griechenland, Italien, Balkan und die Türkei weit über 40 Grad
Athen
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Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Hoffentlich kannst du im Haus bleiben.Appendix hat geschrieben: 02.08.2021, 11:45Lorenzo von Matterhon hat geschrieben: 02.08.2021, 11:18Ich lebe in der Schweiz. Du?Appendix hat geschrieben: 02.08.2021, 09:48
Griechenland, Italien, Balkan und die Türkei weit über 40 Grad
Athen
https://www.nau.ch/news/europa/hitze-un ... t-65971984
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
was macht aus ökologischer Sicht mehr Sinn:
Bier aus der Flasche oder aus der Dose?
Bier aus der Flasche oder aus der Dose?
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Fredy H. hat geschrieben: 05.08.2021, 11:52 was macht aus ökologischer Sicht mehr Sinn:
Bier aus der Flasche oder aus der Dose?
«Die Alu-Dose gehört aus ökologischer Sicht zu den Besten. Sie ist vergleichbar einer Mehrweg-Glasflasche und mit einer PET-Flasche und besser als die Einweg-Glasflasche.»
https://www.srf.ch/news/wirtschaft/die- ... che.%C2%BB
Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Fredy H. hat geschrieben: 05.08.2021, 11:52 was macht aus ökologischer Sicht mehr Sinn:
Bier aus der Flasche oder aus der Dose?
hauptsache bier!
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Re: kurze Fragen, kurze Antworten
Mehrwegflasche aus der lokalen/regionalen Brauerei. Oder gleich Offenausschank.Fredy H. hat geschrieben: 05.08.2021, 11:52 was macht aus ökologischer Sicht mehr Sinn:
Bier aus der Flasche oder aus der Dose?
Was wirklich CO2 einschenkt ist nicht die Verpackung sondern der Transport.
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Re: kurze Fragen, kurze Antworten
An die Italiener oder sonstigen Fischer unter euch
Kennt sich jemand von euch mit der Fischerei (Gesetze) aus in Italien?
Ich weiss nur, dass es keine Prüfung wie bei uns braucht, wohl aber einen Angelschein (Lizenz) und je nach Gewässer ein Patent (wie bei uns auch).
Man liest verschiedene Angaben im Internet. Manchmal ist die Rede auch von einem gesamtitalienischen Patent, welches für unbestimmte Zeit seine Gültigkeit hat. Das wäre natürlich das geilste. Nur bin ich leider nur Tourist. Evtl nur für Einheimische möglich?
Ich glaube, das ist von Region zu Region wie auch bei uns unterschiedlich.
Viele meiner Bekannten angeln an der Küste (Hauptsächlich auf Doraden) oder mit dem Boot auf dem Meer und dort ist die Fischerei gemäss ihren Angaben befreit von einer Lizenz und/oder Patent. Wenn dem nicht so ist, habe ich mich schon strafbar gemacht.
Was mich jetzt interessiert, ist:
a) der Behördengang für eine Regionale Lizenz (z.B. für die Toscana).
b) der Behördengang für eine Gesamtlizenz (für das ganze Land) falls überhaupt möglich.
Ich würde gerne auch in Flüssen (z.B Po) und Seen angeln (Süsswasser).
Stimmen diese Angaben btrf. Behördengang:
”Zum beantragen des Angelscheins braucht man lediglich seinen Personalausweis, eine Gebühr bezahlen und etwas Geduld!
Der Angelschein ist in Tankstellen, Angelläden, Sportgeschäften, Hotels oder in Tabakläden zu erhalten. Mit dem erhaltenen italienischen Angelschein geht dann der Angler zur Post, bzw. macht dieses zuvor. Auf der Post werden Steuermarken gekauft, welche auf den Schein geklebt werden. Eine Ausstellungs- Gebühr muss ebenfalls errichtet werden.)
Ich habe bisher nur an den Küsten geangelt. Also obiges Prozedere noch nicht ausprobiert. Beim Fragen der Lokalbevölkerung stiess ich auf zuviele Unsichetheiten resp. Meinungsverschiedenheiten. Hing vermutlich auch mit der Sprache zusammen. Mein italienisch ist noch zu schlecht.
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.
Kennt sich jemand von euch mit der Fischerei (Gesetze) aus in Italien?
Ich weiss nur, dass es keine Prüfung wie bei uns braucht, wohl aber einen Angelschein (Lizenz) und je nach Gewässer ein Patent (wie bei uns auch).
Man liest verschiedene Angaben im Internet. Manchmal ist die Rede auch von einem gesamtitalienischen Patent, welches für unbestimmte Zeit seine Gültigkeit hat. Das wäre natürlich das geilste. Nur bin ich leider nur Tourist. Evtl nur für Einheimische möglich?
Ich glaube, das ist von Region zu Region wie auch bei uns unterschiedlich.
Viele meiner Bekannten angeln an der Küste (Hauptsächlich auf Doraden) oder mit dem Boot auf dem Meer und dort ist die Fischerei gemäss ihren Angaben befreit von einer Lizenz und/oder Patent. Wenn dem nicht so ist, habe ich mich schon strafbar gemacht.
Was mich jetzt interessiert, ist:
a) der Behördengang für eine Regionale Lizenz (z.B. für die Toscana).
b) der Behördengang für eine Gesamtlizenz (für das ganze Land) falls überhaupt möglich.
Ich würde gerne auch in Flüssen (z.B Po) und Seen angeln (Süsswasser).
Stimmen diese Angaben btrf. Behördengang:
”Zum beantragen des Angelscheins braucht man lediglich seinen Personalausweis, eine Gebühr bezahlen und etwas Geduld!
Der Angelschein ist in Tankstellen, Angelläden, Sportgeschäften, Hotels oder in Tabakläden zu erhalten. Mit dem erhaltenen italienischen Angelschein geht dann der Angler zur Post, bzw. macht dieses zuvor. Auf der Post werden Steuermarken gekauft, welche auf den Schein geklebt werden. Eine Ausstellungs- Gebühr muss ebenfalls errichtet werden.)
Ich habe bisher nur an den Küsten geangelt. Also obiges Prozedere noch nicht ausprobiert. Beim Fragen der Lokalbevölkerung stiess ich auf zuviele Unsichetheiten resp. Meinungsverschiedenheiten. Hing vermutlich auch mit der Sprache zusammen. Mein italienisch ist noch zu schlecht.
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.