Wenn man eine Bank mit 2,5 Promille überfällt: wirkt sich das dann auch aufs Strafmass aus? Ich meine, vorher so ricthtig Mut ansaufen und sollte es schief gehen, die Schuld auf den Alkohol abschieben und folglich nur ca. 3-4 Jahre kassieren und nach 2 Jahren wieder in Freiheit..?joggeliwurst hat geschrieben:....ist das was ich in diesem und auch vielen anderen Fällen nicht verstehen kann. Diese Biere wurden ebenfalls vorsätzlich getrunken im Wissen der Gehirnvernebelung, welche dadurch entstehen kann. Wieso sollte hier irgend etwas strafmildernd sein?
Hass thread!
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joggeliwurst hat geschrieben:....ist das was ich in diesem und auch vielen anderen Fällen nicht verstehen kann. Diese Biere wurden ebenfalls vorsätzlich getrunken im Wissen der Gehirnvernebelung, welche dadurch entstehen kann. Wieso sollte hier irgend etwas strafmildernd sein?
Nein, das geht natürlich nicht. Der hier relevante Artikel ist der Art. 19 Abs. 4 StGB.unwichtig hat geschrieben:Wenn man eine Bank mit 2,5 Promille überfällt: wirkt sich das dann auch aufs Strafmass aus? Ich meine, vorher so ricthtig Mut ansaufen und sollte es schief gehen, die Schuld auf den Alkohol abschieben und folglich nur ca. 3-4 Jahre kassieren und nach 2 Jahren wieder in Freiheit..?
Grundsätzlich geht das Bundesgericht davon aus, dass erst ab 2 Promille von teilweise Schuldunfähigkeit und ab 3 Promille vollständige Schuldunfähigkeit vorliegt; dies ist aber bloss als Richtwert zu betrachten und muss im Einzelfall beurteilt werden (BGE 122 IV 49 E 1b).
Ich habe dazu mal einen Beitrag in einem anderen Thread verfasst:
Es reicht nicht aus, wenn jemand tatbestandsmässig und rechtswidrig gehandelt hat um eine Bestrafung zu rechtfertigen. Vielmehr setzt der mit der Strafe verbundene persönliche Vorwurf voraus, dass der Täter für sein Verhalten verantwortlich gemacht werden kann. Damit die Schuld gegeben ist, bedarf es gewisse Gesichtspunkte, die geprüft werden müssen. In den oben genannten Fällen wäre wahrscheinlich die actio libera in causa am ehesten zutreffend. In diesem Fall plant der (noch) schuldfähige Täter das spätere Delikt und trinkt sich beispielsweise vor der Ausführung Mut an, wobei er damit rechnet, seine Schuldfähigkeit einzubüssen oder zu vermindern. Ähnlich ist es, wenn er immerhin in Kauf nimmt, er könne ein bestimmtes Delikt begehen und sich trotzdem betrinkt. Komplexer ist es dann, wenn der Täter in den Rausch "hineinschlittert", also nicht damit rechnet, dass er seine Schuldfähigkeit beeinträchtigen könnte, dies aber immerhin voraussehen gewesen wäre.
Bei der (vorsätzlichen) actio libera in causa ist der Täter zwar in dem Zeitpunkt, in dem er die eigentliche Tathandlung vornimmt, nicht oder doch nicht voll schuldfähig. Er stellt aber die Weichen für den ins Delikt führenden Geschehensablauf schon in dem Zeitpunkt, in dem er noch uneingeschränkt verantwortlich ist, ganz ebenso, wie wenn er einen Schuldunfähigen oder vermindert Schuldfähigen zur Begehung eines Deliktes veranlassen oder sonst daran mitwirken würde.
Das Schweizerische Strafgesetzbuch regelt dies in Art. 19 Abs. 4 StGB.
Hat der Täter jedoch in dem Zeitpunkt, in dem er noch voll schuldfähig war, den Vorsatz hinsichtlich sowohl des Eintritts seiner Schuldunfähigkeit wie des deliktischen Erfolges gehabt, so steht ausser Zweifel, dass er wegen vorsätzlicher Begehung der Tat haftet. Ebenso klar ist, dass nur eine Fahrlässigkeitshaftung in Betracht kommt, wenn für ihn in diesem Zeitpunkt - mag er sich auch vorsätzlich betrinken - nur ein Fahrlässigkeitsdelikt vorhersehbar war.
Beispiel: Wenn ein Automobilist bedenkenlos Alkohol konsumiert, obwohl er weiss, dass er noch nach Hause fahren muss, kann deshalb das Fahren in angetrunkenen Zustand ein Vorsatzdelikt sein, die Herbeiführung eines alkoholbedingten Unfalls dagegen nur eine fahrlässige actio libera in causa, wenn man von der kaum denkbaren Möglichkeit der vorsätzlichen Inkaufnahme eines Unfalls absieht.
Bei der Fahrlässigen actio libera in causa ergeben sich folgende Konstellationen:
1. Der Täter berauscht sich vorsätzlich und erkennt fahrlässig nicht, dass er in diesem Zustand ein Delikt begehen könnte.
2. Der Täter berauscht sich fahrlässig und erkennt fahrlässig nicht, dass er in diesem Zustand ein Delikt begehen könnte.
3. Der Täter, der beabsichtigt ein Delikt zu begehen, berauscht sich fahrlässig.
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Ich vermute mal, dass die Strafmilderung durch Alkoholkonsum in nur wenigen Fällen angewandt wird. Schachtdeckel auf Leute runterwerfen sollte selbst im Vollsuff ein no-go sein. Für sowas muss doch jemand erstmal Crack rauchen, oder?unwichtig hat geschrieben:Wenn man eine Bank mit 2,5 Promille überfällt: wirkt sich das dann auch aufs Strafmass aus? Ich meine, vorher so ricthtig Mut ansaufen und sollte es schief gehen, die Schuld auf den Alkohol abschieben und folglich nur ca. 3-4 Jahre kassieren und nach 2 Jahren wieder in Freiheit..?
Crack oder FlakkaSubComandante hat geschrieben:Ich vermute mal, dass die Strafmilderung durch Alkoholkonsum in nur wenigen Fällen angewandt wird. Schachtdeckel auf Leute runterwerfen sollte selbst im Vollsuff ein no-go sein. Für sowas muss doch jemand erstmal Crack rauchen, oder?
https://www.dailymail.co.uk/video/news/ ... lakka.html
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fixi hat geschrieben:Ich habe dazu mal einen Beitrag in einem anderen Thread verfasst:
Ich hoffe mal schwer, dass er den Plan einen Schachtdeckel auf Menschen zu Werfen, nicht vor dem Saufen schon gefasst hatte. Da könnte man ihn einfach beim nächsten Spiel in die FCZ-Kurve stellen, Problem gelöst. Gut gibt es einen "Grenzwert" ab wann man unzurechnungsfähig ist, jedoch gilt auch ein anderes Prinzip: Wenn du nicht weiss was du tust wenn du säufst, dann saufe nicht. Sorry wenn man nach 4 Bier auf die Idee kommt solche Taten zu vollbringen, dann sollte man sich auf ein Leben ohne Alkohol einstellen. Ich würde sogar so weit gehen, dass man solchen Trotteln lebenslänglich Alkoholverbot erteilt. Präventiv sozusagen ...SubComandante hat geschrieben:Ich vermute mal, dass die Strafmilderung durch Alkoholkonsum in nur wenigen Fällen angewandt wird. Schachtdeckel auf Leute runterwerfen sollte selbst im Vollsuff ein no-go sein. Für sowas muss doch jemand erstmal Crack rauchen, oder?
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Welche Strafe hat denn dieser Herr verdient?
https://www.blick.ch/news/schweiz/mitte ... 35411.html
Ist das noch Grobfahrlässigkeit oder ebenfalls eher Vorsatz wie beim Gullideckelwerfer (Anstelle Vollbremse auf rechte Seite ausweichen und die Kollision in Kauf nehmen)?
https://www.blick.ch/news/schweiz/mitte ... 35411.html
Ist das noch Grobfahrlässigkeit oder ebenfalls eher Vorsatz wie beim Gullideckelwerfer (Anstelle Vollbremse auf rechte Seite ausweichen und die Kollision in Kauf nehmen)?
Unter Sousa waren die Spieler vielleicht weniger verletzt.
Aber sie spielten so, dass man hätte glauben können, sie wären verletzt.
-footbâle 20.06.2015
Aber sie spielten so, dass man hätte glauben können, sie wären verletzt.
-footbâle 20.06.2015
Die beste Lösung wäre, möglichst viele Autos unter die Erde. Genügend Parkings unter Wohnblöcken, eine unterirdische Stadtumfahrung. Ab Flughafenstrasse sollte die Westtangente (oder heisst sie Nordtangente?) via Neubad und Gundeli in der Region St.Jakob an die Autobahn angeschlossen werden. Das gäbe für Fussgänger und Velofahrer mehr Platz und zudem würden einige Promillen weniger Abgase produziert werden. Aber leider unrealistisch, der blindwütig rotgrüne faschistoide Mob hat in Basel die Mehrheit und lässt ihren Frust an ihren Feinden aus. Im Moment noch mit Verboten und Behinderung der freien Meinungsäusserung, ab und zu mit Gewalt. Die Geschichte lehrt uns, dass sowas noch deutlich extremer werden kann.Schaumschläger hat geschrieben:Statt an einem Strang zu ziehen und konzeptionell alle Fortbewegungsmittel (Inkl. Fussgänger & ÖV) für eine alle Teilnehmer berücksichtigende Verkehrssituation miteinzubeziehen, ist die Basler Verkehrspolitik buchstäblich durch Tunnelblicke geprägt. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf alle Verkehrsteilnehmer aus, sondern auch auf die Gesamtentwicklung der Stadt.
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Was sollen Fussgänger auf der Autobahn?Rotblau hat geschrieben:Die beste Lösung wäre,... Das gäbe für Fussgänger und Velofahrer mehr Platz ...
Das war ein typisches auf das Stauende-auffahren-Unfall. Da helfen solche unterirdische Umfahrungen rein gar nichts. Ausserdem passierte es ja bei einer Einfahrt einer unterirdischen Umfahrung (auch Tunnel genannt) und auch nur, weil im Tunnel gebaut/saniert wurde.
Es ist ein schreckliches Ereignis, dass vermutlich der Porschefahrer verschuldet hatte. Ich frage mich nur, ob der kleine Renault auch sein Warnblinker an hatte. HÄTTE vielleicht anders geendet.
Mir tuen vorallem die Liebsten der Insassen richtig leid. So etwas wünscht man sich keinem
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After BlackFriday Deal. Schwarze Farbe. Kaufe 2 erhalte den dritten und vierten Kessel gratis.LeTinou hat geschrieben:... Wenn du 100% vor allem geschützt werden willst kannst du dich gleich nach der Geburt in den Sarg legen und auf dem Tod warten.
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Da hat einer einen anderen Menschen kalten Arsches umgebracht und erhielt im Prozess 12,5 Jahre. Nachdem er rekurriert hat muess er neu nur noch 3!! Jahre in den Knast. Stellt Euch das mal vor wenn das Euer Sohn, Bruder, Freund gewesen wäre, der da ermordet wurde...
https://www.blick.ch/news/schweiz/zueri ... 20364.html
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Manchmal habe ich sowieso das Gefühl, zu einer krassen Minderheit zu gehören, welche den Abstand beim fahren einhält. Es nervt einfach jeden verdammten Tag, dass einem immer irgend ein wurstfingeriger Hurensohn aufsitzt, wenn man mit 130 überholt, oder ausserorts im Wald, bei Regen und Nebel während Stosszeit und unübersichtliche Kurven nicht 80 fährt. Das Geilste daran ist ja noch, dass es in der Schweiz einen Mückenschiss ausmacht, ob man 10km/h schneller fährt. Man könnte auch einfach 5 Minuten früher aufstehen und einfach normal fahren...
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Ich kenne die Fakten nicht. Es ist aber sicher von überhöhter Geschwindigkeit und Nichtbeherrschung des Fahrzeugs auszugehen. Die Frage ist was noch dazu kommt. Alkohol? Medikamente? Drogen? Am Natel rumspielen? Für grobe Fahrlässigkeit könnte es reichen. Für Vorsatz vermutlich aber eher nicht, ausser man kann ihm deutlich überhöhte Geschwindigkeit nachweisen. Es ist sicher einfacher die potentielle Wirkung eines Gullideckelwurfs aus 11m Höhe als den von 100km/h am Stauende abzuschätzen.Nervenbündel hat geschrieben:Welche Strafe hat denn dieser Herr verdient?
https://www.blick.ch/news/schweiz/mitte ... 35411.html
Ist das noch Grobfahrlässigkeit oder ebenfalls eher Vorsatz wie beim Gullideckelwerfer (Anstelle Vollbremse auf rechte Seite ausweichen und die Kollision in Kauf nehmen)?
"Verdient" hat er sicher eine psychologische Abklärung der Fahrtauglichkeit in Kombination mit einem längeren Ausweisentzug. Alles weiter ist von den Fakten (Geschwindigkeit etc.) abhängig.
was für ein Riesenwichser!! Schön wurde das publik und der Grössenwahnsinnige versetzt
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https://www.derstandard.at/story/200011 ... nsequenzen
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Ich gehöre tendentiell auch noch zu dieser Minderheit, auch wenn es nicht immer klappt. Bspw. im Morgenverkehr hat man praktisch keine Chance den Abstand einzuhalten, da einfach immer einer die "Lücke" sieht, welche eigentlich den notwendigen Abstand zwischen mir und dem vornedran darstellt.kogokg hat geschrieben:Manchmal habe ich sowieso das Gefühl, zu einer krassen Minderheit zu gehören, welche den Abstand beim fahren einhält. Es nervt einfach jeden verdammten Tag, dass einem immer irgend ein wurstfingeriger Hurensohn aufsitzt, wenn man mit 130 überholt, oder ausserorts im Wald, bei Regen und Nebel während Stosszeit und unübersichtliche Kurven nicht 80 fährt. Das Geilste daran ist ja noch, dass es in der Schweiz einen Mückenschiss ausmacht, ob man 10km/h schneller fährt. Man könnte auch einfach 5 Minuten früher aufstehen und einfach normal fahren...
Sehe ich auch so. Für Tötungsvorsatz reicht das einfach nicht. Man muss auch bedenken, dass die vorsätzliche Tötung gem Art. 111 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vorsieht, da muss man schon gute Argumente bringen, um einen potentiellen Täter Tötungsvorsatz nachzuweisen. Bei (Auto-)Unfälle mit Tötungsfolgen handelt es sich oft um fahrlässige Tötung i.S.v. Art. 117 StGB.Faniella Diwani hat geschrieben:Ich kenne die Fakten nicht. Es ist aber sicher von überhöhter Geschwindigkeit und Nichtbeherrschung des Fahrzeugs auszugehen. Die Frage ist was noch dazu kommt. Alkohol? Medikamente? Drogen? Am Natel rumspielen? Für grobe Fahrlässigkeit könnte es reichen. Für Vorsatz vermutlich aber eher nicht, ausser man kann ihm deutlich überhöhte Geschwindigkeit nachweisen. Es ist sicher einfacher die potentielle Wirkung eines Gullideckelwurfs aus 11m Höhe als den von 100km/h am Stauende abzuschätzen.
"Verdient" hat er sicher eine psychologische Abklärung der Fahrtauglichkeit in Kombination mit einem längeren Ausweisentzug. Alles weiter ist von den Fakten (Geschwindigkeit etc.) abhängig.
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Ein typischer Macht-Österreicher, welcher (noch) nicxht ganz oben angekommen ist.Taratonga hat geschrieben:was für ein Riesenwichser!! Schön wurde das publik und der Grössenwahnsinnige versetzt
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11 Monate bedingt, also gar nichts, für sexuellen Missbrauch eines kleinen Mädchens, das handicapiert ist und zuhause Gewalt erfahren hatte, was der Täter wusste. Gut für den Richterin ist es nicht meine Tochter
https://m.bernerzeitung.ch/articles/25377858
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https://m.spiegel.de/panorama/justiz/au ... 00209.html

Die 7 flüchtigen Täter heissen garantiert Uwe, Bernd, Ludwig etc...
Du gehst mit Deinem Schatz auf den Weihnachtsmarkt und wirst totgeprügelt...

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unwichtig hat geschrieben: Die 7 flüchtigen Täter heissen garantiert Uwe, Bernd, Ludwig etc...
Oder um konkreter zu sein: Ein Deutsch-Türke und ein Deutsch-Italo. Aber wenn du deswegen eine krasse Diskussion über Flüchtlinge starten willst, nur zu.Bei dem mutmaßlichen Haupttäter handelt es sich nach Angaben des Innenministeriums um einen in Augsburg geborenen 17-Jährigen mit deutscher und weiteren Staatsangehörigkeiten. Auch der zweite Festgenommene ist 17 Jahre alt und in Augsburg geboren. Er besitzt eine südeuropäische Staatsbürgerschaft.
https://www.merkur.de/bayern/augsburg-f ... 79064.html
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Hass auf diese Ritz von den Grünen und den Grünen generell
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Was erwartest Du von staatsabhängigen Soziproleten? Dass sie sich mit der Realität befassen? Die wissen ja nicht mal, dass ein Handwerker mit Familie nicht einfach aus Spass 100% arbeitet. Ich hoffe schwer, dass dieser Blödsinn bald ein Ende hat, dümmer kanns nicht mehr werden.LordTamtam hat geschrieben:Hass auf diese Ritz von den Grünen und den Grünen generell
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DankeFelipe hat geschrieben:Rytz. Kleiner aber feiner Unterschied.


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Welchen Blödsinn meinst du jetzt? Der Turbokapitalismus der Bürgerlichen, welcher einzig den Reichen zuscheffelt, Flüchtlinge en Masse produziert und Raubbau am Planeten betreibt, oder doch eher der Blödsinn, dass wir ernsthafte Umwelt-Probleme produziert haben, gegen die man ankämpfen sollte, damit das ach so tolle Wirtschaftssystem nicht den Bach runter geht?kogokg hat geschrieben:Was erwartest Du von staatsabhängigen Soziproleten? Dass sie sich mit der Realität befassen? Die wissen ja nicht mal, dass ein Handwerker mit Familie nicht einfach aus Spass 100% arbeitet. Ich hoffe schwer, dass dieser Blödsinn bald ein Ende hat, dümmer kanns nicht mehr werden.


Sorry, bisschen überspitzt formuliert. Aber es sagt ja schon alles, dass solcher geistiger Dünnpfiff im Hass-Thread ankommt.
Ganz genau das meine ich.Wasserturm hat geschrieben:Welchen Blödsinn meinst du jetzt? Der Turbokapitalismus der Bürgerlichen, welcher einzig den Reichen zuscheffelt, Flüchtlinge en Masse produziert und Raubbau am Planeten betreibt, oder doch eher der Blödsinn, dass wir ernsthafte Umwelt-Probleme produziert haben, gegen die man ankämpfen sollte, damit das ach so tolle Wirtschaftssystem nicht den Bach runter geht?![]()
Sorry, bisschen überspitzt formuliert. Aber es sagt ja schon alles, dass solcher geistiger Dünnpfiff im Hass-Thread ankommt.
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zählt demnach auch bei manchen hier drin gegen Campo/Pululu/Ademi etc.JackR hat geschrieben:Wenn wir schon bei Fans sind: Hass auf "toxische" Fans, welche sich gegen Spieler des eigenen Clubs wenden (Xhaka, vorgestern Lyons Marcelo...).

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