Peter_BS hat geschrieben:Antwort vom Vorstand FC Basel 1893
Sehr geehrter Herr Hablützel
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Den Mitgliedern unseres Vereins stehen die in § 4 der Statuten beschriebenen Rechte zu. Ein generelles Einsichtsrecht in Geschäftsunterlagen, dazu gehören auch Vereinbarungen des Vereins mit Dritten, besteht hingegen nicht, zumal diesbezüglich i.d.R. auch Geheimhaltungsinteressen des Vereins bestehen. Wir bedauern, Ihnen aus diesem Grund keine Vereinbarungen des Vereins herausgeben zu dürfen.
In Beantwortung Ihrer Frage nach der Art der vom Verein gehaltenen Aktien kann ich Ihnen mitteilen, dass das Aktienkapital der FC Basel 1893 AG von CHF 2'000'000.00 in 2'000 Namenaktien zu CHF 1'000.00 gestückelt ist. Davon hält der Verein 500 Aktien, die FC Basel Holding AG 1'500 Aktien.
Ich danke für Ihre Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüssen
Roland Heri
Mitglied der Clubleitung
Den Aktionärbindungsvertrag zwischen dem Verein FC Basel 1893 und der FC Basel 1893 AG will Roland Heri nicht rausrücken.... was ist daran so Geheim???
Nix Geheim. Wenn du Gemäss Statuten kein Recht hast das einzusehen, dann ist das halt so. Kannst du ja mit deinem Juristen abklären ob das korrekt ist bzw. ob ein solches Recht explizit eingeräumt werden muss.
Ich finde es immer unsympathisch, wenn Mitglieder die Details der Vereinbarungen nicht zu sehen bekommen sollen, welche die Vereinsleitung im Namen der Mitglieder abschliesst.
Zeigt aber auch, was für ein zahnloses Konstrukt der Verein ist. Was ja niemanden überraschen sollte. Wer will sich schon in sein Millionenbusiness reinreden lassen.
Zum Anderen:
Der Verein ist Grossaktionär, dass dieser seine Interessen nicht unabhängig im VR der AG representiert ist merkwürdig.
Der Begriff "unabhängig", an dem sich ein paar stören, kann als "unabhängig von der AG" aufgefasst werden, dann passt es ja.
Wählt halt andere Leute in die Vereinsleitung...