Auch dann sind die Spruchbandler nicht sonderlich intelligent.nidganzbache hat geschrieben:Mein Eindruck war, dass das Spruchband gegen die umstrittene Höhe des Urteils gerichtet war. Ein Urteil, welches wohl unter dem Eindruck einer politischen und medialen Grosswetterlage entstand, welche als aufgeheizt bezeichnet werden kann.
3 Jahre Haft (davon 1,5 unbedingt) + 9000 CHF Geldstrafe und eine Busse von 700 CHF sind nicht übertrieben wenn man alle Straftaten zusammenzählt.
- Schwere Körperverletzung (Art. 122 STGB. Kann bis zu 10 Jahre Haft bringen und/oder Geldstrafe). (Und ich würde hier nicht von Fahrlässigkeit sprechen, da es im Zuge einer weiteren Straftat geschah)
- Verursachung einer Explosion (Art. 223 STGB. Kann bis zu 3 Jahre Haft bringen und/oder Geldstrafe, mindestens jedoch 1 Jahr Haft)
- Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 STGB. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre und/oder Geldstrafe)
- Sachbeschädigung (Art 144 STGB. Bis zu 3 Jahre Haft und/oder Geldstrafe)
Rein rechtlich gesehen, könnte man jeden einzelnen Böllerschmeisser wegsperren und richtig heftig zur Kasse bitten. Es wird aber meistens nicht gemacht, weil das auch den Gerichten zu blöd ist.
Hier haben wir aber einen legendären Idioten der 4 Mal Pyro auf den Rasen warf (inklusive Böller) und somit einem Menschen und richtigen Fussballfan bis ans Lebensende einen Hörschaden zugefügt hat. Und dafür muss er 18 Monate in den Bau.
Nicht 21 wie eine theoretische Höchststrafe lauten könnte (egal wie unrealistisch sie ist) sondern 1.5.
An diesem Urteil ist nichts übertrieben und dieser Prachtsbachel kann sich freuen sein Leben lang die Krankheitskosten seines Opfers zu bezahlen.