Wo kann man kurzfristig Geld leihen?
- heisser drnoo
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Wo kann man kurzfristig Geld leihen?
sali zämme
eine verkettung von unglücklichen erreignissen (geschäftspartner abgesprungen, dummerweise habe nur ich den vertrag unterschrieben..., vertragspartner der nicht mit sich reden lässt etc...) hat dazu geführt, das ich bis am 31.05.2016 3600 CHF irgendwie auftreiben muss (wäre die hälfte die mein geschäftspartner bezahlen müsste).
ich bin kein freund von verwandten und freunden anfragen... deswegen meine frage ob man irgendwo in der region kurzfristig geld leihen kann (mit ebenfalls kurzfristiger rückzahlung --> bis spätestens mitte Juni habe ich das geld).
danke euch
eine verkettung von unglücklichen erreignissen (geschäftspartner abgesprungen, dummerweise habe nur ich den vertrag unterschrieben..., vertragspartner der nicht mit sich reden lässt etc...) hat dazu geführt, das ich bis am 31.05.2016 3600 CHF irgendwie auftreiben muss (wäre die hälfte die mein geschäftspartner bezahlen müsste).
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credit now kasch glaub innerhalb vo 48h dr betrag bezieh. ha aber keini guete erfahrige gmacht mit däne...heisser drnoo hat geschrieben:sali zämme
eine verkettung von unglücklichen erreignissen (geschäftspartner abgesprungen, dummerweise habe nur ich den vertrag unterschrieben..., vertragspartner der nicht mit sich reden lässt etc...) hat dazu geführt, das ich bis am 31.05.2016 3600 CHF irgendwie auftreiben muss (wäre die hälfte die mein geschäftspartner bezahlen müsste).
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ist aber mMn die beste lösung, zB die eltern fragen, schriftlich kurzen vertrag "zinsloses darlehen" oder so und gut ist. ist ja auch keine grosse summe...heisser drnoo hat geschrieben:sali zämme
eine verkettung von unglücklichen erreignissen (geschäftspartner abgesprungen, dummerweise habe nur ich den vertrag unterschrieben..., vertragspartner der nicht mit sich reden lässt etc...) hat dazu geführt, das ich bis am 31.05.2016 3600 CHF irgendwie auftreiben muss (wäre die hälfte die mein geschäftspartner bezahlen müsste).
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Falsch:basler hat geschrieben:credit now kasch glaub innerhalb vo 48h dr betrag bezieh. ha aber keini guete erfahrige gmacht mit däne...
Sobald Sie den unterschriebenen Vertrag an uns retourniert haben, werden wir Ihnen den gewünschten Kredit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wartefrist von 14 Tagen direkt auf Ihr Konto überweisen.
https://www.credit-now.ch/de/faq
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bevor du IRGENDEINE option in diese richtung ergreifst: unbedingt den empfänger kontaktieren, evtl. gibt es da handlungsspielraum (zahlungsverzug von 14 tagen ist jetzt überhaupt kein problem?) oder teilzahlungsoptionen.
und 100x lieber verwandte oder freunde (du wirst schon wissen welche) anfragen, bevor du in den fängen einer dieser dubiosen kreditanstalten bist.
und 100x lieber verwandte oder freunde (du wirst schon wissen welche) anfragen, bevor du in den fängen einer dieser dubiosen kreditanstalten bist.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
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eben nicht... sonst hätte ich dieses problem nicht.SubComandante hat geschrieben:Dumme Frage. Aber ist es nicht möglich, dass Du bei dem Ort, an dem Du das Geld bezahlen musst, irgendwie eine gestaffelte Zahlung organisieren kannst?
der verhandlungspartner gibt mir leider absolut keinen spielraum.Master hat geschrieben:bevor du IRGENDEINE option in diese richtung ergreifst: unbedingt den empfänger kontaktieren, evtl. gibt es da handlungsspielraum (zahlungsverzug von 14 tagen ist jetzt überhaupt kein problem?) oder teilzahlungsoptionen.
kannst du mir einige nennen? per pn?Admiral von Schneider hat geschrieben:Diese zwei Wochen Wartefrist wird selten eingehalten. Kenn einige, wo du den Cash innert 48h hast.
will mir die konditionen anschauen, ansonstenn notfallmässig halt doch verwandte.
es regt mich so verdammt auf.. da ich das geld 1 woche später ja hätte

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nüt falsch, has mol gmacht ka und dr betrag am nächste tag beko...Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Falsch:
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Wenn Du das Geld in einer Woche wirklich hast, dann würde ich einfach warten und das Geld dann überweisen. Er kann Dich in der Zwischenzeit ja mahnen, wenn es ihm Spass macht.heisser drnoo hat geschrieben:es regt mich so verdammt auf.. da ich das geld 1 woche später ja hätte![]()
Und dass er nicht mit sich reden lässt, spielt auch keine Rolle. Sag ihm, dass Du es so machst und basta.
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Was ist mit dem Eintrag im Betreibungsregister? Habe mal gemeint, gehört zu haben, dass der dann trotzdem bleibt? (Auch beim Rechtsvorschlag)fixi hat geschrieben:Zeit lassen, Geld auftreiben und später zahlen asap, mahnen/betreiben provozieren -> Rechtsvorschlag, dann gewinnst du nochmals zehn Tage.
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Franco Costanzo 2006 - 2011
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ja aber betreiben kannst du ja nicht eine woche nach dem zahlungstermin? da brauchts zuerst mal mahnung, 30 tage, zweite mahnung, 30 tage, dann erst betreibung oder nicht?König 1893 hat geschrieben:Was ist mit dem Eintrag im Betreibungsregister? Habe mal gemeint, gehört zu haben, dass der dann trotzdem bleibt? (Auch beim Rechtsvorschlag)
Betreiben kann man jederzeit, dazu muss man nicht mahnen. Es ist auch korrekt, dass bei einer Betreibung, sei sie auch grundlos, trotz Rechtsvorschlag der Eintrag im Betreibungsregister bestehen bleibt, solange der Betriebene nicht selbst tätig wird und den Eintrag gerichtlich beseitigen lässt (oder die Betreibung wieder zurückgezogen wird).
Allerdings ist es relativ unüblich, sofort zu betreiben, da der Gläubiger dadurch nichts gewinnt - schliesslich müssen im Betreibungsverfahren alle Kosten vorgeschossen werden, und ob am Ende überhaupt pfändbares Einkommen/Vermögen vorhanden ist, ist oft unsicher.
Allerdings ist es relativ unüblich, sofort zu betreiben, da der Gläubiger dadurch nichts gewinnt - schliesslich müssen im Betreibungsverfahren alle Kosten vorgeschossen werden, und ob am Ende überhaupt pfändbares Einkommen/Vermögen vorhanden ist, ist oft unsicher.
Dem ist leider so, ich gehe aber davon aus, dass er zuerst Mahnungen kriegt (wie Otze schon erwähnt hat). Jedoch könnte heisser drnoo dem Gläubiger - in diesem Falle der Vertagspartner - darum bitten, den Eintrag löschen zu lassen. Der Gläubiger müsste dies beim Betreibungsamt schriftlich, ausdrücklich erwähnen. Sätze wie: "Er hat die Schulden bezahlt" etc. reichen nicht aus.König 1893 hat geschrieben:Was ist mit dem Eintrag im Betreibungsregister? Habe mal gemeint, gehört zu haben, dass der dann trotzdem bleibt? (Auch beim Rechtsvorschlag)
Nordstern Basel
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Hier wäre noch eine Idee:
http://www.fcbforum.ch/forum/showthread ... ost1580860
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Falsch! Du kannst jemanden betreiben ohne auch nur eine Mahnung geschickt zu haben. Das mit der Mahnung ist eine Sache die für uns gewöhnlich geworden ist. Stell dir vor jede würde gleich betreiben...aber: es ist nicht nötig zu mahnen.4059 hat geschrieben:ja aber betreiben kannst du ja nicht eine woche nach dem zahlungstermin? da brauchts zuerst mal mahnung, 30 tage, zweite mahnung, 30 tage, dann erst betreibung oder nicht?
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Wohnort wechseln und der Eintrag ist weg.König 1893 hat geschrieben:Was ist mit dem Eintrag im Betreibungsregister? Habe mal gemeint, gehört zu haben, dass der dann trotzdem bleibt? (Auch beim Rechtsvorschlag)
Aber ein Gläubiger, der nicht eine Woche Zahlungsverzug in Kauf nimmt, kommt mir sehr Dubios vor. Das geht schon in die Kategorie "Ausnutzen einer Notlage".
Frag Familie oder Freunde und hör auf Geschäfte mit mafiösen Firmen zu machen. Oder eben gewinne Zeit über das Betreibungsverfahren.
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