
Mario Cortesi im Baslerstab
- brewz_bana
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Wie siehts mit denen aus die ihr Geld dort verdienen?Gevatter Rhein hat geschrieben:Zum 500. Mal :
KAUF NICHT BEIM ZIRÜ!CHER
Wer dort freiwillig Geld ausgibt (ausser Eintrittstkt), ist ein Verräter. So gsehts us !
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- PizzaBaecker
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Da gibts nur eins: Kleptomanie, jetzt oder niearbeiter hat geschrieben:Wie siehts mit denen aus die ihr Geld dort verdienen?
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- brewz_bana
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das wär jo au no luschtig, bekunnt dr sfv alli date und alli bekömme stadionverbot! vorzstelle wärs doch no!
Fan-Daten bleiben in Zürich - Basler Zeitung vom 08.06.2005
FCB fordert ganzheitliche Strategien gegen Gewaltproblem
Philipp Loser
Die Daten der 346 Basler Fans, die von der Zürcher Polizei als «erlebnis- und gewaltorientiert» eingestuft worden sind, werden dem FC Basel und dem Schweizerischen Fussballverband aus Datenschutzgründen kaum übergeben.
«Wir können nur zwischen unanständigen und anständigen Fans unterscheiden, wenn wir wissen, wer was verbrochen hat.» Josef Zindel, der Sprecher des FC Basel, bedauert, dass die Zürcher Polizei die Daten der 346 «erlebnis- und gewaltorientierten» Fans, die am 5. Dezember erhoben wurden, nicht an den Verein weitergeben will (baz von gestern).
«Aus Datenschutzgründen wird es uns vermutlich nicht möglich sein, dass wir die Daten dem Verband oder dem FC Basel zur Verfügung stellen», sagt Marco Cortesi, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei. Doch: Ohne Daten keine Stadionverbote. «Seit jeher wird von uns gefordert, dass wir die Fans im Griff haben sollen. Aber die Grundlagen dafür muss uns die Polizei liefern», entgegnet Zindel. Er plädiert dafür, das Gewaltproblem endlich ganzheitlich anzugehen. «Nur wenn alle Beteiligten bereit sind, repressiv und präventiv zu handeln, können wir das Fanproblem im Schweizer Fussball lösen.»
Keine «E-Fans» in Basel. Auch die Basler Polizei wird die Daten aus Zürich nicht eins zu eins übernehmen. In Basel kennt man den Typus des «E-Fans» nicht; so werden in Zürich «erlebnis- und gewaltorientierte Fans» genannt. Die Zürcher Polizei geht von insgesamt 800 dieser «E-Fans» in der ganzen Schweiz aus. Zwischen 300 und 400 sollen aus Basel stammen. Damit wäre bei der Aktion im Bahnhof Altstetten der grösste Teil dieser Fangruppe registriert worden.
Fan-Daten bleiben in Zürich - Basler Zeitung vom 08.06.2005
FCB fordert ganzheitliche Strategien gegen Gewaltproblem
Philipp Loser
Die Daten der 346 Basler Fans, die von der Zürcher Polizei als «erlebnis- und gewaltorientiert» eingestuft worden sind, werden dem FC Basel und dem Schweizerischen Fussballverband aus Datenschutzgründen kaum übergeben.
«Wir können nur zwischen unanständigen und anständigen Fans unterscheiden, wenn wir wissen, wer was verbrochen hat.» Josef Zindel, der Sprecher des FC Basel, bedauert, dass die Zürcher Polizei die Daten der 346 «erlebnis- und gewaltorientierten» Fans, die am 5. Dezember erhoben wurden, nicht an den Verein weitergeben will (baz von gestern).
«Aus Datenschutzgründen wird es uns vermutlich nicht möglich sein, dass wir die Daten dem Verband oder dem FC Basel zur Verfügung stellen», sagt Marco Cortesi, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei. Doch: Ohne Daten keine Stadionverbote. «Seit jeher wird von uns gefordert, dass wir die Fans im Griff haben sollen. Aber die Grundlagen dafür muss uns die Polizei liefern», entgegnet Zindel. Er plädiert dafür, das Gewaltproblem endlich ganzheitlich anzugehen. «Nur wenn alle Beteiligten bereit sind, repressiv und präventiv zu handeln, können wir das Fanproblem im Schweizer Fussball lösen.»
Keine «E-Fans» in Basel. Auch die Basler Polizei wird die Daten aus Zürich nicht eins zu eins übernehmen. In Basel kennt man den Typus des «E-Fans» nicht; so werden in Zürich «erlebnis- und gewaltorientierte Fans» genannt. Die Zürcher Polizei geht von insgesamt 800 dieser «E-Fans» in der ganzen Schweiz aus. Zwischen 300 und 400 sollen aus Basel stammen. Damit wäre bei der Aktion im Bahnhof Altstetten der grösste Teil dieser Fangruppe registriert worden.
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viele von da verdienen ihr geld nicht dortarbeiter hat geschrieben:Wie siehts mit denen aus die ihr Geld dort verdienen?
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jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
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Gut für die Fichierten.brewz_bana hat geschrieben: «Aus Datenschutzgründen wird es uns vermutlich nicht möglich sein, dass wir die Daten dem Verband oder dem FC Basel zur Verfügung stellen», sagt Marco Cortesi, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei. Doch: Ohne Daten keine Stadionverbote.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Enweder diese Aussage stimmt oder sie stimmt nicht. Ist jemand in der Lage, Gesetzesartikel zu posten, die diese Aussage entweder bestätigen oder als falsch enttarnen.sergipe hat geschrieben: Strafbar wird das Mitmarschieren, wenn es tatsächlich zu Sachbeschädigung kommt. Anklagepunkt in diesem Fall: Landfriedensbruch.
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Der (wieder mal) aktuelle Fall Andrea Stauffacher (angeklagt unter anderem wegen "versuchten Landfriedensbruches") geht als erster Fall seiner Art vielleicht in eine andere Richtung. Eigentlich stimmt das meines Wissens aber.Strafbar wird das Mitmarschieren, wenn es tatsächlich zu Sachbeschädigung kommt. Anklagepunkt in diesem Fall: Landfriedensbruch.
[CENTER]Fortuna lächelt - doch sie mag
nur ungern voll beglücken:
Schenkt sie uns einen Sommertag,
schenkt sie uns auch Mücken.
- Wilhelm Busch
Wenn das Spiel vorbei ist, kommen König und Bauer in dieselbe Schachtel zurück. [/CENTER]
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Schenkt sie uns einen Sommertag,
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Art. 260 StGBRotblau hat geschrieben: Es gibt zwei Möglichkeiten: Enweder diese Aussage stimmt oder sie stimmt nicht. Ist jemand in der Lage, Gesetzesartikel zu posten, die diese Aussage entweder bestätigen oder als falsch enttarnen.
(1) Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
(2) Die Teilnehmer, die sich auf behördliche Anordnung hin entfernen, bleiben straffrei, wenn sie weder selbst Gewalt angewendet noch zur Gewaltanwendung aufgefordert habe.
Die blosse Beteiligung an der Zusammenrottung und das Bewusstsein, in einer Zusammenrottung zu sein, reicht für die Strafbarkeit aus.
Wer sich nicht strafbar machen will, muss sich von der Gruppe entfernen.
Somit sind die Saubannerzüge, sofern sie das Mass von Ausschreitungen erreichen (durch die Lehre so gefordert), Landfriedensbruch.
In einem Extrazug mit Chaoten zu reisen ist jedoch kein Landfriedensbruch, da der Wille, einer Zusammenrottung anzugehören, fehlt.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Da steht "mit vereinten Kräften". Verstehe ich das richtig, dass so ein Grossteil der Teilnehmer (zbs mindestens die Hälfte) gegen Menschen oder Sachen Gewalt ausüben muss? Oder reicht schon ein kleiner Teil, wenn zbs von 300 Teilnehmern 20 Gewalt ausüben?Rankhof hat geschrieben:Art. 260 StGB
(1) Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
argumentativ völlig falsch:
wenn du aus dem zug steigst und zum stadion läufst, befindest du dich automatisch in einer masse von menschen, die dasselbe tun. die gemeinsame motivation ist also das gelangen zum stadion. wenn nun einige gewalttätig sind oder sachschaden verüben, ändert das nichts daran, dass man zum stadion will und bleibt folglich teil der masse. wie soll man sich sonst verhalten? von zusammenrottung zu sprechen ist in diesem fall sowieso lächerlich.
wenn du aus dem zug steigst und zum stadion läufst, befindest du dich automatisch in einer masse von menschen, die dasselbe tun. die gemeinsame motivation ist also das gelangen zum stadion. wenn nun einige gewalttätig sind oder sachschaden verüben, ändert das nichts daran, dass man zum stadion will und bleibt folglich teil der masse. wie soll man sich sonst verhalten? von zusammenrottung zu sprechen ist in diesem fall sowieso lächerlich.
nüt für unguet !
- alter sack
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übrigens beginnt die zusammenrottung bei drei personen...
viele der fragen hier drin wurden in den einschlägigen foren auch schon diskutiert, ich suche mal noch ein paar juristisch belegte fakten!
der alte sack
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Das größte Problem beim Fussball sind die Spieler.
Wenn wir die abschaffen könnten, wäre alles gut. (Helmut Schulte)
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Die Gewalttätigkeiten werden schon dann mit vereinten Kräften verübt, wenn ein Einzelner aus der Menge heraus handelt, z.B. Steine wirft, sofern die Gewalttätigkeit von dem die Menge beherrschenden Willen zur Friedensstörung getragen ist (herrschende Lehre). Anders liegt es, wenn vereinzelte Chaoten aus einer an sich friedlichen Menge heraus gewalttätig werden, dann ist das Erfordernis der Zusammenrottung schon nicht erfüllt (BGE 103 IV 245, 108 IV 35).Captain Sky hat geschrieben:Da steht "mit vereinten Kräften". Verstehe ich das richtig, dass so ein Grossteil der Teilnehmer (zbs mindestens die Hälfte) gegen Menschen oder Sachen Gewalt ausüben muss? Oder reicht schon ein kleiner Teil, wenn zbs von 300 Teilnehmern 20 Gewalt ausüben?
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allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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falsch, 3 Personen ist das Minimum beim Raufhandelalter sack hat geschrieben:übrigens beginnt die zusammenrottung bei drei personen...
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bei einer Zusammenrottung bedarf es einer Ansammlung einer grösseren, nicht ohne weiteres feststellbaren Zahl von Menschen, die nach aussen als vereinte Macht erscheinen. Die Zusammenrottung muss im übrigen vom Willen zur Friedensstörung beherrscht sein - was bei einem grösstenteils friedlichen Marsch zum Stadion m.E. nicht erfüllt ist (schliesslich sind Verurteilungen wegen Landfriedensbruch selten), bei einem klassischen Saubannerzug allerdings schon
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wird nicht zwischen aktivem und passivem landfriedensbruch unterschieden? wundere mich über die kommunikation von cortesi. besonders die aussage, dass die vermumten "gewalttäter" praktisch nicht zu belangen seien, allerdings sich die teilnehmer an dieser "zusammenrottung" des landfriedensbruches strafbar machen sollte finde ich sehr wundernswert...
- PizzaBaecker
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Wenn ich mit dem Zug an ein Auswärtsspiel fahre, und dann mit den anderen Fans zum Stadion laufe, ist meine Motivation sicher nicht, "mit vereinten Kräften" Gewalt gegen irgendwas auszuüben. Von dem her glaube ich kaum, dass sich das durchsetzen liesse, insbesondere weil auf dem Weg zum Stadion an sich nicht wirklich viel "passiert" (beim FCZ match zum Beispiel waren die Ausschreitungen ja nicht auf dem Weg, sondern auf dem Platz vor dem Stadion... wie es mit den Leuten ist, die sich dort nicht "entfernt" haben, weiss ich nicht. Ich lief jedenfalls zum Gästesektor).
was soll denn das sein?fausto klaus hat geschrieben:wird nicht zwischen aktivem und passivem landfriedensbruch unterschieden?
Landfriedensbruch ist ja schon passiv. Du tust nix ausser dabei zu sein.
Diejenigen, die gegen Sachen oder Personen losgehen machen sich der Körperverletzung, Sachbeschädigung etc. schuldig. Nur, und das ist ja eben die Krux, meist erwischt man sie nicht oder kanns ihnen nicht beweisen (Kausalität!). Also Landfriedensbruch für alle.
Und davon abgesehen gibts die Unterscheidung aktiv/passiv im Strafrecht nicht. Es gibt Handeln und Unterlassen, aber das ist nicht Dasselbe...
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..aus dem Prozess betreffend Ausschreitungen nach dem Luzern Spiel in Basel
10 Angeklagte, die weder Gegenstände gegen die Polizei geworfen noch Sachbeschädigungen begangen hatten, erhielten Strafen von 30 Tagen bis dreieinhalb Monate Gefängnis bedingt.
Ich habe damals auch beim Marsch vom HB zum Letzi teilgenommen.
Habe aber nichts verbotenes gemacht. Muss ich nun auch mit 30 Tagen bis 3.5 Monaten rechnen?

10 Angeklagte, die weder Gegenstände gegen die Polizei geworfen noch Sachbeschädigungen begangen hatten, erhielten Strafen von 30 Tagen bis dreieinhalb Monate Gefängnis bedingt.
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Habe aber nichts verbotenes gemacht. Muss ich nun auch mit 30 Tagen bis 3.5 Monaten rechnen?



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mindestens 3,5 monet; in ziiri kunnt no e "erläbnisfanbonus" vo 6 wuche derzue!Fraggles hat geschrieben:..aus dem Prozess betreffend Ausschreitungen nach dem Luzern Spiel in Basel
10 Angeklagte, die weder Gegenstände gegen die Polizei geworfen noch Sachbeschädigungen begangen hatten, erhielten Strafen von 30 Tagen bis dreieinhalb Monate Gefängnis bedingt.
Ich habe damals auch beim Marsch vom HB zum Letzi teilgenommen.
Habe aber nichts verbotenes gemacht. Muss ich nun auch mit 30 Tagen bis 3.5 Monaten rechnen?![]()
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- baslerstab
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welche strafen bekamen denn die wirklichen täter?????? oder gab es an diesem tage etwa auch keine täter?Fraggles hat geschrieben:..aus dem Prozess betreffend Ausschreitungen nach dem Luzern Spiel in Basel
10 Angeklagte, die weder Gegenstände gegen die Polizei geworfen noch Sachbeschädigungen begangen hatten, erhielten Strafen von 30 Tagen bis dreieinhalb Monate Gefängnis bedingt.
Ich habe damals auch beim Marsch vom HB zum Letzi teilgenommen.
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Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
sda 2. April 2004baslerstab hat geschrieben:welche strafen bekamen denn die wirklichen täter?????? oder gab es an diesem tage etwa auch keine täter?
Hooligan-Prozess in Basel
Zwischen 30 Tage und 14 Monate Gefängnis bedingt
sda. Mit bedingten Gefängnisstrafen von 30 Tagen bis 14 Monate und zwei Freisprüchen endete am Freitag in Basel der Prozess gegen 30 junge Männer, die an den Ausschreitungen nach einem Fussballspiel beteiligt gewesen sein sollen. Nach dem Fussballmatch FC Basel gegen FC Luzern war es am 17. August 2002 zu schweren Krawallen gekommen. 17 Verletzte und ein beträchtlicher Sachschaden lautete die Bilanz. Seit zwei Wochen mussten sich jetzt 30 Männer wegen Landfriedensbruch und weiteren Delikten vor dem Basler Strafgericht verantworten.
In 28 Fällen gelangte das Gericht zu einem Schuldspruch; das Strafmass liegt bei allen unter den Anträgen des Staatsanwaltes. Die Anklage hatte zwischen vier und achtzehn Monaten gefordert. Zwei Angeklagte sprach das Gericht kostenlos frei, da eine Teilnahme an den Krawallen nicht nachzuweisen war.
Urteilseröffnung gruppenweise
Die Urteilseröffnung erfolgte am Freitagnachmittag gruppenweise. Die Einteilung hatte sich nach dem Ausmass der Belastung der einzelnen Angeklagten gerichtet. Die mit vierzehn Monaten höchste Strafe sprach das Gericht gegen einen Angeklagten aus, der sich nicht nur wegen der Krawallen in Basel, sondern auch wegen Ausschreitungen in Zürich in der Nacht vor dem Champions-League-Spiel des FCB gegen Liverpool zu verantworten hatte.
Für 17 Angeklagte liegen die Strafen zwischen dreieinhalb und sieben Monaten - je nach Ausmass der Beteiligung beim Schleudern von Gegenständen gegen die Polizei und Sachbeschädigungen.
10 Angeklagte, die weder Gegenstände gegen die Polizei geworfen noch Sachbeschädigungen begangen hatten, erhielten Strafen von 30 Tagen bis dreieinhalb Monate Gefängnis bedingt.
Kein Schauprozess
Die Schadenersatzforderungen von rund 300 000 Franken wurden zum grössten Teil auf den Zivilweg verwiesen. Sie seien teils nicht belegt, teils nicht beziffert, begründete der Gerichtspräsident den Entscheid. Zwei Angeklagte wurden bei der Anerkennung eines Teils der Forderungen behaftet. Es geht dabei aber nur um geringe Beträge.
Der Gerichtspräsident wies den von einem Verteidiger am ersten Verhandlungstag erhobene Vorwurf des Schauprozesses zurück. Das Gericht habe sich bemüht, den verschiedenen Facetten und den individuellen Umständen für jeden einzelnen Angeklagten gerecht zu werden, sagte der Vorsitzende des Dreiergerichts.
Als entlastende Umstände berücksichtigte das Gericht den Tränengaseinsatz der Polizei im Stadion, der bei etlichen Fans Wut ausgelöst hatte, und den für die Basler negativen Verlauf des Spiels, das mit einer Niederlage und zwei roten Karten für den FCB endete. Das vermöge ein Stück weit zu erklären, dass viele ausgerastet seien, sei aber keine Entschuldigung.
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jetz lueg e mol aa, do stoot jo sogar in dr urtelisbegründig, ass es träänegaas gsi isch in dr mk, gwissi schugger behaupte jo hytte no styff und fescht, s sig numme e pfäfferspray gsi!Fraggles hat geschrieben:sda 2. April 2004
Hooligan-Prozess in Basel
Zwischen 30 Tage und 14 Monate Gefängnis bedingt
sda. Kein Schauprozess
(...)
Als entlastende Umstände berücksichtigte das Gericht den Tränengaseinsatz der Polizei im Stadion, der bei etlichen Fans Wut ausgelöst hatte, und den für die Basler negativen Verlauf des Spiels, das mit einer Niederlage und zwei roten Karten für den FCB endete. Das vermöge ein Stück weit zu erklären, dass viele ausgerastet seien, sei aber keine Entschuldigung.

Zitat von Gevatter Rhein
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in däm zämme hang no öppis interessants: http://www.madeinbasel.com
artikel hüt im 20min: http://www.20min.ch/tools/suchen/story/15882887
statt in zirü kaufe mr doch am beschte do yy !!!
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