Ich denke nicht, dass der Polizist eine Falschaussage macht. Wenn er aber in einem Stadion ohne ersichtlichen Grund von einem langjährigen Fan den Pass oder die ID sehen will und wenig verständnisvoll reagiert, wenn sich der Fan nicht unverzüglich ausweisen kann/will (zur Erinnerung: in der Schweiz besteht keine Pflicht, einen Ausweis auf sich zu tragen - auch nicht für Ausländer), kann er damit sehr wohl eine unglückliche Kettenreaktion auslösen, die künftig einen Landesverweis zur Folge haben kann. Und ja, ich war in Thun mal Zeuge einer solchen willkürlichen Ausweiskontrolle durch einen Zivilpolizisten. Und ja, am Schluss der Kettenreaktion stand dann ein Stadionverbot (übrigens nicht gegen den schikanierten Fan).SHELLibaum hat geschrieben:Einverstanden. Aber wie würde entschieden, wenn du bei einem angeblichen Delikt "Gewaltandrohung gegen einen Polizisten" Aussage gegen Aussage hast (Polizist vs. Angeklagter)?* Ist es dann nicht üblich, dass der Polizist tendenziell im Recht ist? Führt das dann im dümmsten Fall nicht zu einem Landesverweis (angenommen du hättest schon einen Verstoss aus dem Katalog begangen), nur weil der Polizist womöglich übertreibt, um dir so ans Bein zu pissen?
* ich weiß es tatsächlich nicht; würde mich mal interessieren.
Abstimmungen 28.2. - Durchsetzungsinitiative/Gotthard/Heiratsstrafe/ Nahrungsmit
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So hoch der Druck ist, so bescheiden scheinen die Kenntnisse der Abläufe zu sein.auslandbasler hat geschrieben:sollte es tatsächlich ein richter geben, der die härtefallklausel nicht richtig anwendet, dann gibt es immer noch staatsanwälte, die ein solches urteil an die nächste Instanz weiter ziehen könnten/würden, denn der mediale/gesellschaftliche druck auf die Strafverfolgungsbehörden und die gerichte ist ja momentan sehr hoch.
der entsprechende richter würde es nach mehreren Fehlurteilen wohl schwer haben, seine Praxis nicht entsprechend anzupassen.
Gemäss Tagi von gestern, wurde "die 1951 eingeführte Landesverweisung auf der Basis eines Strafurteils seit Anfang 2007 abgeschafft [...]. Dass dafür (also) nicht mehr der Strafrichter, sondern das kantonale Migrationsamt zuständig ist".
War mir so nicht bewusst und steht im krassen Widerspruch zur momentanen Diskussion, finde ich. Gibt's hier Juristen oder sonstige fachkundige, die das bestätigen können oder habe ich etwas falsch verstanden?
[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]
Geschmackssache. Verhältnissmässigkeit ist keine Algebra, sprich nicht rechnerisch zu ermitteln. Ich gebe zu, dass der Vergleich bezüglich der Delikte hinkt, jedoch wollte ich nicht darauf hinaus. Mir geht es darum, dass die SVP bei der eigenen Wählerschaft gerne ein anderes Augenmass anwendet. Ich weiss, tun die anderen Parteien ja auch, schmeckt trotzdem scheisse ...Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Da finde ich hast du den falschen Zusammenhang gemacht. Eine automatische Ausschaffung ist bei schweren Straftaten oder der sehr häufigen Wiederholung von leichteren Straftaten nicht unverhältnismässig. Allerdings missachtet eine automatische Ausschaffung unter Umständen die Menschenrechtskonvention oder andere Gesetzesartikel bezüglich persönlichem Interesse.
Ich sehe aber keinen Konflikt mit den Menschenrechten oder anderen Gesetzen. Warum nicht?
Bundesverfassung Art. 26 Eigentumsgarantie Abs. 1 Das Eigentum ist gewährleistet.
- Und trotzdem findet jährlich eine grosse Enteignung statt, man nennt es auch Steuererklärung.
Bundesverfassung Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
- Und trotzdem werden Menschen in Gefängnisse gesperrt.
Hier macht der Gesetzgeber eine Güterabwägung und beschneidet persönliches Eigentum oder Freiheit. Und das erachten wir als Legitim oder eben "verhältnismässig".
Achtung: Es gibt das zwingende Völkerrecht. Dieses darf nie, in keinem Fall veletzt werden (ius cogens). Teil davon sind die elementaren Menschenrechte (Recht auf Leben / Schutz der Familie / Versammlungsfreiheit / Verbot der Sklaverei usw.). Die DSI akzeptiert das zwingende Völkerrecht, stellt aber per Definition die DSI vor das nicht zwingende Völkerrecht. (DSI: IV. Verhältnis zum Völkerrecht)Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Die DSI wird in die Verfassung geschrieben. Steht dann somit auf gleicher Ebene wie andere Verfassungsartikel. Was gilt da wenn diese widersprüchlich sind? Die Menschenrechtskonvention steht in jedem Falle über der Verfassung oder wie ist das?
Genauer gesagt: Es besteht keine Ausweistragpflicht, ich muss mich gegenüber Amtspersonen aber durchaus Ausweisen, sprich meine Identität darf festgestellt werden, notfalls darf ich dafür auch festgehalten werden. In jedem Fall MUSS aber ein qualifizierter Grund vorliegen, sprich die Identitätsüberprüfung darf nicht willkürlich geschehen. Wie du beschreibst "ohne ersichtlichen Grund" - das geht natürlich nicht. Ich habe dann aber immer ein Problem mit "unglückliche Kettenreaktion". Ich wurde selbst am Bahnhof in Thun sehr unfreundlich vom der Bahnpolizei "angehalten", dies nur weil ich mich erdreistet habe mit meinen Skates über deren Areal zu fahren (was notabene nicht explizit verboten ist :rolleyesFulehung hat geschrieben:Ich denke nicht, dass der Polizist eine Falschaussage macht. Wenn er aber in einem Stadion ohne ersichtlichen Grund von einem langjährigen Fan den Pass oder die ID sehen will und wenig verständnisvoll reagiert, wenn sich der Fan nicht unverzüglich ausweisen kann/will (zur Erinnerung: in der Schweiz besteht keine Pflicht, einen Ausweis auf sich zu tragen - auch nicht für Ausländer), kann er damit sehr wohl eine unglückliche Kettenreaktion auslösen, die künftig einen Landesverweis zur Folge haben kann. Und ja, ich war in Thun mal Zeuge einer solchen willkürlichen Ausweiskontrolle durch einen Zivilpolizisten. Und ja, am Schluss der Kettenreaktion stand dann ein Stadionverbot (übrigens nicht gegen den schikanierten Fan).

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Das ist grundsätzlich richtig: Seit 2007 sprechen Strafrichter keine Landesverweisung mehr aus. Die kantonalen Migrationsämter entscheiden - oft auch als Folge eines Strafuteils - über den Widerruf des Aufenthaltrechtes (das ist mit der heutigen "Ausschaffung" gemeint). Dieser Entscheid kann aber an die kantonalen Verwaltungsgerichte und dann auch an das Bundesgericht weiter gezogen werden.rethabile hat geschrieben:So hoch der Druck ist, so bescheiden scheinen die Kenntnisse der Abläufe zu sein.
Gemäss Tagi von gestern, wurde "die 1951 eingeführte Landesverweisung auf der Basis eines Strafurteils seit Anfang 2007 abgeschafft [...]. Dass dafür (also) nicht mehr der Strafrichter, sondern das kantonale Migrationsamt zuständig ist".
War mir so nicht bewusst und steht im krassen Widerspruch zur momentanen Diskussion, finde ich. Gibt's hier Juristen oder sonstige fachkundige, die das bestätigen können oder habe ich etwas falsch verstanden?
Neu sollen - unabhängig vom Ausgang der SVP-Initiative - wieder die Strafgerichte für die Ausschaffungen zufolge Straftaten zuständig sein.
Danke für die Aufklärung. Sind es am Ende also doch Richter, welche definitiv entscheiden, dann passts ja wieder.Schwarzbueb hat geschrieben:Das ist grundsätzlich richtig: Seit 2007 sprechen Strafrichter keine Landesverweisung mehr aus. Die kantonalen Migrationsämter entscheiden - oft auch als Folge eines Strafuteils - über den Widerruf des Aufenthaltrechtes (das ist mit der heutigen "Ausschaffung" gemeint). Dieser Entscheid kann aber an die kantonalen Verwaltungsgerichte und dann auch an das Bundesgericht weiter gezogen werden.
Neu sollen - unabhängig vom Ausgang der SVP-Initiative - wieder die Strafgerichte für die Ausschaffungen zufolge Straftaten zuständig sein.
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Ist per definition dein Eigentum, welches dir durch die BV garantiert wird nicht sowieso, jenes Eigentum abzüglich der Steuern? Somit wäre die Aussage, die Steuern sind eine Enteignung nicht korrekt, oder?Lusti hat geschrieben:Geschmackssache. Verhältnissmässigkeit ist keine Algebra, sprich nicht rechnerisch zu ermitteln. Ich gebe zu, dass der Vergleich bezüglich der Delikte hinkt, jedoch wollte ich nicht darauf hinaus. Mir geht es darum, dass die SVP bei der eigenen Wählerschaft gerne ein anderes Augenmass anwendet. Ich weiss, tun die anderen Parteien ja auch, schmeckt trotzdem scheisse ...
Ich sehe aber keinen Konflikt mit den Menschenrechten oder anderen Gesetzen. Warum nicht?
Bundesverfassung Art. 26 Eigentumsgarantie Abs. 1 Das Eigentum ist gewährleistet.
- Und trotzdem findet jährlich eine grosse Enteignung statt, man nennt es auch Steuererklärung.
Bundesverfassung Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
- Und trotzdem werden Menschen in Gefängnisse gesperrt.
Hier macht der Gesetzgeber eine Güterabwägung und beschneidet persönliches Eigentum oder Freiheit. Und das erachten wir als Legitim oder eben "verhältnismässig".
Ich habe stets gedacht Steuern und Enteignungen sind nicht das Gleiche. Eine Enteignung ist für mich bspw, wenn man dem Bauern ein Teil seines Landes wegnimmt, weil darauf eine Strasse gebaut werden soll. Es heisst ja, auch in der BV, dass Enteignungen voll entschädigt werden, was ja bei den Steuern nicht der Fall ist.
Nid füre Lohn, für d'Region
LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Ich stimme dir absolut zu, es braucht immer noch eine ordentlich grosse Dummheit, dass die Situation eskaliert. Nur brauchen wir wirklich ein neues Gesetz, dass primär nicht für kriminelle, sondern für dumme Mitbürger zur Gefahr wird?Lusti hat geschrieben: Genauer gesagt: Es besteht keine Ausweistragpflicht, ich muss mich gegenüber Amtspersonen aber durchaus Ausweisen, sprich meine Identität darf festgestellt werden, notfalls darf ich dafür auch festgehalten werden. In jedem Fall MUSS aber ein qualifizierter Grund vorliegen, sprich die Identitätsüberprüfung darf nicht willkürlich geschehen. Wie du beschreibst "ohne ersichtlichen Grund" - das geht natürlich nicht. Ich habe dann aber immer ein Problem mit "unglückliche Kettenreaktion". Ich wurde selbst am Bahnhof in Thun sehr unfreundlich vom der Bahnpolizei "angehalten", dies nur weil ich mich erdreistet habe mit meinen Skates über deren Areal zu fahren (was notabene nicht explizit verboten ist :rolleyes. Ich habe dem netten Herrn dann freundlich erklärt, das ein Platzverweis problemlos auch ohne die Feststellung meiner Identität ausgesprochen werden kann.
Um mal kein Thuner Beispiel zur angespannten Lage im Lande zu bringen: Die SVP Basel ruft "die politischen Gegner zur Mässigung" auf:
Sachbeschädigung: Angriff auf Sekretariat der Basler SVP
Basel, 24. Februar 2016
Angriff auf das Parteisekretariat der Basler SVP: In der Nacht auf heute Mittwoch schlugen Unbekannte mehrere Scheiben der Geschäftsliegenschaft ein und versprayten eine die Eingangs-Wand (Bild). Die SVP spricht von einer "Attacke mit strafrechtlichem Charakter". In der Medienmitteilung steht nicht, ob die Partei Strafanzeige einreichen wird.
Die SVP verurteilt "derartige Sachbeschädigungen und Verunglimpfungen aufs Schärfste". Sie führt die Attacke "direkt auf den derzeitigen, teils sehr aggressiven, geführten Abstimmungskampf gegen die Durchsetzungsinitiative zurück, welche derartige Täter zu solchen Aktionen verleitet und anstachelt". Die SVP ruft "die politischen Gegner zur Mässigung" auf und fordert "von den angeblich Toleranten die Toleranz gegenüber anderen Meinungen und Ideen" ein.
http://onlinereports.ch/News.117+M5692855c12c.0.html
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Jaja, war auch ein bisschen Tüpflischisserei von mirLusti hat geschrieben:Geschmackssache. Verhältnissmässigkeit ist keine Algebra, sprich nicht rechnerisch zu ermitteln. Ich gebe zu, dass der Vergleich bezüglich der Delikte hinkt, jedoch wollte ich nicht darauf hinaus. Mir geht es darum, dass die SVP bei der eigenen Wählerschaft gerne ein anderes Augenmass anwendet. Ich weiss, tun die anderen Parteien ja auch, schmeckt trotzdem scheisse ...

Ich sehe da ein paar Dinge. Nicht dass diese so sind wie ich denke, aber darüber könnte man sicherlich diskutieren:Ich sehe aber keinen Konflikt mit den Menschenrechten oder anderen Gesetzen. Warum nicht?
Bundesverfassung Art. 26 Eigentumsgarantie Abs. 1 Das Eigentum ist gewährleistet.
- Und trotzdem findet jährlich eine grosse Enteignung statt, man nennt es auch Steuererklärung.
Bundesverfassung Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
- Und trotzdem werden Menschen in Gefängnisse gesperrt.
Hier macht der Gesetzgeber eine Güterabwägung und beschneidet persönliches Eigentum oder Freiheit. Und das erachten wir als Legitim oder eben "verhältnismässig".
Art. 7 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
- Wird die Würde eines Menschen missachtet, wenn er wegen einem kleinen Delikt automatisch in ein Land ausgeschafft wird, indem er noch nie zuvor war? Dessen Sprache er nicht kann? Betonung auf automatisch, der Richter könnte normalerweise entscheiden, nein, das verstösst gegen die Würde des Menschen. Mit der DSI in der Verfassung nicht.
Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.
- Mit der DSI hätte auch das keine Gültigkeit. Bzw. zwei Verfassungsartikel würden sich widersprechen (Art. 25 Abs. 3 ebenfalls noch). Dass es die Menschenrechtskonvention noch gibt, ist mir klar. Dazu aber nachher noch mehr.
Art. 14 Recht auf Ehe und Familie
Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.
- Dazu gab es schon spannende Gerichtsurteile, das Thema geht ziemlich weit. Auch hier würde die DSI jeglichen Spielraum wegnehmen.
Wo/wie genau wird definiert, dass das Völkerrecht und somit die Menschenrechtskonvention über der Verfassung steht? Das ist eine Verständnisfrage aus Unwissenheit.Achtung: Es gibt das zwingende Völkerrecht. Dieses darf nie, in keinem Fall veletzt werden (ius cogens). Teil davon sind die elementaren Menschenrechte (Recht auf Leben / Schutz der Familie / Versammlungsfreiheit / Verbot der Sklaverei usw.). Die DSI akzeptiert das zwingende Völkerrecht, stellt aber per Definition die DSI vor das nicht zwingende Völkerrecht. (DSI: IV. Verhältnis zum Völkerrecht)
Ich finde Art. 5 Abs. 4, Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Ist das alles?
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
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Ist die Steuerrechnung nicht eher eine Obligation? Du kassierst eine Leistung und schuldest dann halt das Geld? Insofern ist es dann eine normale Rechnung für eine bezogene Leistung. Und man wird einfach betrieben wenn man nicht bezahlt, nicht enteignet.Konter hat geschrieben:Ist per definition dein Eigentum, welches dir durch die BV garantiert wird nicht sowieso, jenes Eigentum abzüglich der Steuern? Somit wäre die Aussage, die Steuern sind eine Enteignung nicht korrekt, oder?
Ich habe stets gedacht Steuern und Enteignungen sind nicht das Gleiche. Eine Enteignung ist für mich bspw, wenn man dem Bauern ein Teil seines Landes wegnimmt, weil darauf eine Strasse gebaut werden soll. Es heisst ja, auch in der BV, dass Enteignungen voll entschädigt werden, was ja bei den Steuern nicht der Fall ist.
Insofern wäre der Zusammenhang von Lusti mit Steuern -> Enteignung nicht ganz richtig, aber auch hier verstehe ich was er meinte. Ebenfalls beim Freiheit / Gefängnis-Beispiel.
Ich weiss jetzt aber gerade nicht, wo sich die Steuer eingliedert, Verfassung, Gesetz oder Verordnung. Eine Obligation wäre ja im OR geregelt.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
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Hier ruft ein SVP-Politiker seine Parteigenossen zur Mässigung auf, darf auch mal gesagt sein:Fulehung hat geschrieben:
Um mal kein Thuner Beispiel zur angespannten Lage im Lande zu bringen: Die SVP Basel ruft "die politischen Gegner zur Mässigung" auf:
http://www.solothurnerzeitung.ch/soloth ... -130086632
Gesetz.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ist die Steuerrechnung nicht eher eine Obligation? Du kassierst eine Leistung und schuldest dann halt das Geld? Insofern ist es dann eine normale Rechnung für eine bezogene Leistung. Und man wird einfach betrieben wenn man nicht bezahlt, nicht enteignet.
Insofern wäre der Zusammenhang von Lusti mit Steuern -> Enteignung nicht ganz richtig, aber auch hier verstehe ich was er meinte. Ebenfalls beim Freiheit / Gefängnis-Beispiel.
Ich weiss jetzt aber gerade nicht, wo sich die Steuer eingliedert, Verfassung, Gesetz oder Verordnung. Eine Obligation wäre ja im OR geregelt.
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LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Neben den vielen schlechten ist das hier mal ein guter Kommentar zur DSI.
http://www.sonntagszeitung.ch/read/sz_1 ... rdor-56184
http://www.sonntagszeitung.ch/read/sz_1 ... rdor-56184
Es ist ja noch eine Sache, sich über das politische Engagement von jungen Menschen lustig zu machen. "Die Schweiz in den Fängen von Nazis, Orks und Mordor" - ha ha ha. 
Aber der letzte Abschnitt des Herrn Kunz ist etwas vom Schlechtesten, was ich im ganzen Abstimmungskampf gelesen habe. Und das will was heissen, blättere ich doch regelmässig in der Weltwoche herum.

Aber der letzte Abschnitt des Herrn Kunz ist etwas vom Schlechtesten, was ich im ganzen Abstimmungskampf gelesen habe. Und das will was heissen, blättere ich doch regelmässig in der Weltwoche herum.
Gibts auch Fakten zu diesen Verunglimpfungen unserer Nachbarländer? Wen stuft dieser Journi in Italien als Fascho ein und wen in der Schweiz nicht (und nein, ich spreche hier NICHT von der SVP)? Und warum sollte ein Saluto romano oder ein Hitlergruss tausendmal unmenschlischer sein als wenn man einen Secondo wegen einer Bagatelle aus seinem Heimatland ausschafft - z.B. wegen einer Schlägerei mit einem Fascho?Die grosse Stärke der Schweiz sind die offenen, breit und sachlich geführten Debatten – und die Akzeptanz der daraus resultierenden demokratischen Entscheide. Auch deshalb ist das Land bisher verschont geblieben von Extremismus, wie er in unseren Nachbarländern grassiert. Bei uns brennen keine Asylheime wie in Deutschland, marschieren keine Faschisten wie in Italien, werden keine Juden gejagt wie in Frankreich. Alles Dinge, die im Übrigen tausendmal unmenschlicher sind als die Durchsetzungsinitiative.
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Debatte über die zweite Röhre...
[video=youtube;CH6OGalXgbc]https://www.youtube.com/watch?v=CH6OGalXgbc[/video]
[video=youtube;CH6OGalXgbc]https://www.youtube.com/watch?v=CH6OGalXgbc[/video]
Kurz gesagt: Nein braucht es nicht!Fulehung hat geschrieben:Ich stimme dir absolut zu, es braucht immer noch eine ordentlich grosse Dummheit, dass die Situation eskaliert. Nur brauchen wir wirklich ein neues Gesetz, dass primär nicht für kriminelle, sondern für dumme Mitbürger zur Gefahr wird?
Die BV garantiert das Eigentum. Mann muss hier verstehen, wie der Staat aufgebaut ist:Konter hat geschrieben:Ist per definition dein Eigentum, welches dir durch die BV garantiert wird nicht sowieso, jenes Eigentum abzüglich der Steuern? Somit wäre die Aussage, die Steuern sind eine Enteignung nicht korrekt, oder?
Ich habe stets gedacht Steuern und Enteignungen sind nicht das Gleiche. Eine Enteignung ist für mich bspw, wenn man dem Bauern ein Teil seines Landes wegnimmt, weil darauf eine Strasse gebaut werden soll. Es heisst ja, auch in der BV, dass Enteignungen voll entschädigt werden, was ja bei den Steuern nicht der Fall ist.
Die Bundesverfassung als Anker
Die Gesetze als genauere Definition der Bundesverfassung - darauf aufbauend
die Verordnungen definieren das Gesetz genauer - darauf aufbauend
- Die Enteignung als solche hast du korrekt beschrieben, mir ging es nur darum zu zeigen, dass der Gesetzgeber Grundsätze aus der BV durchaus verletzen darf. Dies aber immer im Sinne der Verhältnismässigkeit.
Beispiel (aus einem komplett anderen Bereich):
- Die Bundesverfassung (BV) garantiert das Recht auf körperliche unversehrtheit
- Das Lebensmittelgesetz (LMG) greift dieses Recht auf und definiert eben das Gesetz für Lebensmittel um die körperliche unversehrtheit zu gewährleisten
- Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) greift das LMG auf und deiniert, wie Lebensmittel korrekt gekennzeichnet werden um dem LMG und der BV zu entsprechen
Nein, Menschwürde kann so definiert werden (Immanuel Kant):Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Jaja, war auch ein bisschen Tüpflischisserei von mirIch verstehe aber was du meinst.
Ich sehe da ein paar Dinge. Nicht dass diese so sind wie ich denke, aber darüber könnte man sicherlich diskutieren:
Art. 7 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
- Wird die Würde eines Menschen missachtet, wenn er wegen einem kleinen Delikt automatisch in ein Land ausgeschafft wird, indem er noch nie zuvor war? Dessen Sprache er nicht kann? Betonung auf automatisch, der Richter könnte normalerweise entscheiden, nein, das verstösst gegen die Würde des Menschen. Mit der DSI in der Verfassung nicht.
- Achtung vor dem Anderen,
- der Anerkenntnis seines Rechts zu existieren und
- in der Anerkenntnis einer prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen
Das ist schon philosophisch. Anders Beispiel: Das Recht auf Würde würde zu einem Recht auf ein würdevolles Leben führen. Kann daraus ein Recht auf Arbeit abgeleitet werden ?
Dies wird in der DSI explizit erwähnt: 2. Die Landesverweisung kann nur vorübergehend aufgeschoben werden, wenn zwingende Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung entgegenstehen.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.
- Mit der DSI hätte auch das keine Gültigkeit. Bzw. zwei Verfassungsartikel würden sich widersprechen (Art. 25 Abs. 3 ebenfalls noch). Dass es die Menschenrechtskonvention noch gibt, ist mir klar. Dazu aber nachher noch mehr.
BV Art. 10 schützt dieses Rechtsgut in der Schweiz
BV Art. 25 Abs 2/3 stellen sicher, dass BV Art. 10 eben auch für Menschen garantiert wird, welche das Land eigentlich verlassen müssten.
Somit folgt: Die BV stellt Art. 10 über den Art. 25 und garantiert dieses Grundrecht auch für Menschen, die das Gastrecht eigentlich mussbraucht haben. Hier aber auch wieder: Es ist nicht verhältnissmässig, einen Vergewaltiger in den Tod zu schicken. Weder in der Schweiz, noch über die Auschaffung in den Drittstaat. Das mag einem im Einzelfall die kalte Kotze ins Gesicht treiben, für mich ist das aber der Hohentempel der Zivilisation.
Du kannst noch 1000 andere Artikel der BV zitieren. Im Endeffekt läuft es immer wieder auf dieselbe Argumentation raus:Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Art. 14 Recht auf Ehe und Familie
Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.
- Dazu gab es schon spannende Gerichtsurteile, das Thema geht ziemlich weit. Auch hier würde die DSI jeglichen Spielraum wegnehmen.
Welches der Rechte wird als höherwertig angesehen (Güterabwägung). Die DSI stellt hier einfach mal das Gut der innerstaatlichen Sicherheit und den Schutz der Menschen über die anderen Grundrechte. Das ist legitim, so der Souverän das auch so sieht ...
Nein. Die EMRK wurde durch die Bundesversammlung (Achtung hier: nicht Parlament, nicht BR, nicht Ständerät, die Bundesversammlung als höchstes politisches Organ der Schweiz) ratifiziert. Ratifizieren bedeutet: Wir versprechen damit feierlich, den Vertrag als bindend anzusehen, und gewährleistet die innerstaatliche Einhaltung. Ein durch die Bundesversammlung ratifizierte Staatsvertrag übersteuert die Verfassung.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Wo/wie genau wird definiert, dass das Völkerrecht und somit die Menschenrechtskonvention über der Verfassung steht? Das ist eine Verständnisfrage aus Unwissenheit.
Ich finde Art. 5 Abs. 4, Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Ist das alles?
FC Basel - Rasenmeister 2007
Es ist gerade keine Obligation, schliesslich werden die die Leistungen nicht garantiert und du nimmst ja nicht alle in Anspruch (z.B. Schule als kinderloses Paar, ÖV Subventionen als Autofahrer)Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ist die Steuerrechnung nicht eher eine Obligation? Du kassierst eine Leistung und schuldest dann halt das Geld? Insofern ist es dann eine normale Rechnung für eine bezogene Leistung. Und man wird einfach betrieben wenn man nicht bezahlt, nicht enteignet.
Insofern wäre der Zusammenhang von Lusti mit Steuern -> Enteignung nicht ganz richtig, aber auch hier verstehe ich was er meinte. Ebenfalls beim Freiheit / Gefängnis-Beispiel.
Ich weiss jetzt aber gerade nicht, wo sich die Steuer eingliedert, Verfassung, Gesetz oder Verordnung. Eine Obligation wäre ja im OR geregelt.
Die Steuern sind in der BV (Art.128 BV) geregelt und finden dort ihre Grundlage, im DBG und diversen anderen Gesetzen findest du die Ausführungsbestimmungen (MWSTG, MWSTV, StG)
S kunnt scho guet 

Gerade Deutschland soll sich mit Kommentaren zur DSI mal schön zurück halten. Dort wird das Ganze einfach ohne Volksabstimmung eingeführt ... aber dann wieder mit dem Zeigefinger auf die Schweiz zeigen.Taratonga hat geschrieben:http://www.spiegel.de/politik/ausland/s ... 79118.html
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... ender.html
Das Gesetz sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten.
Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden.
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Die deutsche Politik hält ja nicht mal ihre Grundrechte ein. Da sollte man wirklich die Klappe halten.Blutengel hat geschrieben:Gerade Deutschland soll sich mit Kommentaren zur DSI mal schön zurück halten. Dort wird das Ganze einfach ohne Volksabstimmung eingeführt ... aber dann wieder mit dem Zeigefinger auf die Schweiz zeigen.
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... ender.html
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Es bleibt Hoffnung für die politische Schweiz :-)SubComandante hat geschrieben:1. Nationale Hochrechnung: 59% Nein. Denke, das wars wohl...
Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
Habe ich heute auch erleichtert zur Kenntnis genommen. Ein ja wäre sehr schwer zu verdauen gewesen, auch wenn ich es gewohnt bin, bei Abstimmungen zur unterlegenen Seite zu gehören.Asmodeus hat geschrieben:Es bleibt Hoffnung für die politische Schweiz :-)
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