Abstimmungen 28.2. - Durchsetzungsinitiative/Gotthard/Heiratsstrafe/ Nahrungsmit

Der Rest...

Wie stimmst du am 28. Februar ab?

Umfrage endete am 29.02.2016, 08:30

Durchsetzungsinitiative JA
49
9%
Durchsetzungsinitiative NEIN
103
19%
Gotthard JA
78
14%
Gotthard NEIN
60
11%
Heiratsstrafe JA
43
8%
Heiratsstrafe NEIN
87
16%
Nahrungsmittelspekulation JA
63
11%
Nahrungsmittelspekulation NEIN
64
12%
Die Abstimmungen interessieren mich nicht.
1
0%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 548

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Frau Ti
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Beitrag von Frau Ti »

Schwarzbueb hat geschrieben:Dümmer geht's wohl nümmer!
Oh dooooch.. Ließ mol bitz uf 20 min, Facebook usw.. Do isch är grad no e hells kerzli :(
Der Ball ist rund!

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Käppelijoch
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Beitrag von Käppelijoch »

Blocher, Köppel und Brunner - nur hinderem Mond ischs dummer.
Heusler.

Alla sätt är bra utom de dåliga.

"Zürich ist doppelt so gross wie der Wiener Zentralfriedhof - aber nur halb so lustig."

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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

Frau Ti hat geschrieben:Oh dooooch.. Ließ mol bitz uf 20 min, Facebook usw.. Do isch är grad no e hells kerzli :(
Blick- und 20min-kommentare lese ich schon lange nicht mehr, aber fcb-fans habe ich - wohl intuitiv - ein minimum an grips zugetraut!

harry99
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Beitrag von harry99 »

Hab auch abgestummen, jedoch glaube ich das es keine Rolle mehr spielt wer hier noch was Stimmt......Schutz für meine Pension möchte ich.....
:):)FC BASEL FOREVER:):)

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SubComandante
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Beitrag von SubComandante »

Rotblau hat geschrieben:Aufgrund der Umfragen sieht es so aus, dass die ausländischen Kriminellen nicht mehr ausgeschafft werden. Ein schwarzer Tag für die Sicherheit in der Schweiz. Nun können die Kriminellen von überall her in die Schweiz kommen und die Bevölkerung terrorisieren.
Sie werden unsere Kinder fressen.

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Tsunami
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Beitrag von Tsunami »

Rotblau hat geschrieben:Aufgrund der Umfragen sieht es so aus, dass die ausländischen Kriminellen nicht mehr ausgeschafft werden. Ein schwarzer Tag für die Sicherheit in der Schweiz. Nun können die Kriminellen von überall her in die Schweiz kommen und die Bevölkerung terrorisieren.
:rolleyes: :o
Schwarzbueb hat geschrieben:Dümmer geht's wohl nümmer!
...aber ähnlich dumm:
Käppelijoch hat geschrieben: Weniger dem Führer nachrennen.

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Sean Lionn
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Und so hätte die SVP vor 70 Jahren Wahlkampf gemacht

Beitrag von Sean Lionn »

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[RIGHT]«In den 1980er-Jahren war es noch ein Lebensziel, so viel zu arbeiten, dass man eines Tages nicht mehr arbeiten muss. Dieser Tag ist längst eingetreten, aber mit der Arbeit aufgehört hat niemand.»
Franzobel[/RIGHT]

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rethabile
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Beitrag von rethabile »

Rotblau hat geschrieben:Aufgrund der Umfragen sieht es so aus, dass die ausländischen Kriminellen nicht mehr ausgeschafft werden. Ein schwarzer Tag für die Sicherheit in der Schweiz. Nun können die Kriminellen von überall her in die Schweiz kommen und die Bevölkerung terrorisieren.
Meine Fresse, du hast schon von nix n'Plan - oder?
Egal was das Resultat nächsten Sonntag, gegen Kriminaltouristen nützt es ohnehin nicht....aber wenn man keine Ahnung hat.....
[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]

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Konter
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Beitrag von Konter »

rethabile hat geschrieben:Meine Fresse, du hast schon von nix n'Plan - oder?
Egal was das Resultat nächsten Sonntag, gegen Kriminaltouristen nützt es ohnehin nicht....aber wenn man keine Ahnung hat.....
Hast du nicht gewusst?! Wenn nächsten Sonntag Nein gestimmt wird, dann bekommen Kriminaltouristen nach ihrer Haft automatisch eine Aufenthaltsbewilligung. Für Mörder und Vergewaltiger gibt es sogar eine Niederlassungsbewilligung.
Nid füre Lohn, für d'Region
LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.:D

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Käppelijoch
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Beitrag von Käppelijoch »

Tsunami hat geschrieben: :rolleyes: :o


...aber ähnlich dumm:
Naja, wer so unreflektierte Scheisse von sich gibt und zeigt, dass er weder das Ausführungsgesetz gelesen hat noch etwas von unserem Staatswesen verstanden hat, sowie einfach blind nachplappert, was die Parteiführer von sich geben, der hat so einen Satz verdient. Denn er zeigt, dass er zu bequem ist, selber zu denken.
Heusler.

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"Zürich ist doppelt so gross wie der Wiener Zentralfriedhof - aber nur halb so lustig."

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rethabile
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Beitrag von rethabile »

Konter hat geschrieben:Hast du nicht gewusst?! Wenn nächsten Sonntag Nein gestimmt wird, dann bekommen Kriminaltouristen nach ihrer Haft automatisch eine Aufenthaltsbewilligung. Für Mörder und Vergewaltiger gibt es sogar eine Niederlassungsbewilligung.
NeinBild Bild Bild ...den Teil hab ich bisher immer überlesen. Aber gut, das erklärt nun doch einigermaßen den Enthusiasmus der Befürworter....
[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]

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rethabile
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Beitrag von rethabile »

Sean Lionn hat geschrieben:Bild
Konservative Kreise haben sich schon immer für Frauenrechte stark gemacht, stimmtBild

Haha....gerade erst gesehen - Partei des Mittelstandes. So nennt sich das also, wenn sich eine konservative Elite vom geistigen Präkariat wählen lässt - na dann gut NachtBild
[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Konter hat geschrieben:Hast du nicht gewusst?! Wenn nächsten Sonntag Nein gestimmt wird, dann bekommen Kriminaltouristen nach ihrer Haft automatisch eine Aufenthaltsbewilligung. Für Mörder und Vergewaltiger gibt es sogar eine Niederlassungsbewilligung.
Das wusste ich bisher noch nicht danke. Zum Glück konnte ich das NEIN jetzt noch in ein JA ändern :)
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

händsche
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Beitrag von händsche »

Tsunami hat geschrieben:Vielen Dank. Genau das ist für mich der Knackpunkt. Ich finde es sehr schade, dass diese Abstimmung nicht in 3 Jahren statt findet. Ich denke, dass das Resultat klarer ausfallen würde und zwar je nachdem wie die Härtefallklausel eben angewendet wird.
Die Abstimmung kommt für mich einfach zur Unzeit.
Im Ernst? Du würdest dir bei einer Abstimmung in drei Jahren sämtliche Ausschaffung/Nichtausschaffungs Urteile beschaffen und analysieren, ob die Ausschaffung/Nichtausschaffung nach deinem persönlichen Rechtsempfinden gerechtfertigt sind?

Es ist doch abzusehen die eine Seite würde in drei Jahren Einzel Beispiele bringen, bei denen die Härtefallklausel ungerechtfertigt angewendet worden ist und die andere Seite würde Einzel Beispiele bringen, bei denen die Härtefallklausel zum Glück angewendet werden konnte.

Viel ändern würde sich nicht, ob die Abstimmung heute oder in drei Jahren ist.



Ich verstehe etwas an der Initiative nicht kann mir bitte ein oder mehrere Befürworter der Initiative weiterhelfen:

Das Hauptargument, dass die Durchsetzungsinitiative angenommen werden müsse ist ja, dass sonst beispielsweise ein Mörder ausnahmsweise aufgrund der Härtefallklausel nicht ausgeschafft werden würde, wenn ein Richter aus irgendeinem Grund diese Klausel ganz speziell interpretiert. Also eine Ausnahme Situation – richtig?

Szenario 1:
Sollte die verurteilte irrtümlich nicht ausgeschaffte Person nach seiner Haftentlassung nicht wieder rückfällig wird, so kann uns allen ja egal sein, wenn dieser Richter die verurteilte Person irrtümlich nicht ausgeschafft hat, es geht schliesslich um die Sicherheit und diese ist gewährleistet. – richtig? Oder was für ein Interesse habt ihr nachträglich noch einen solchen Menschen des Landes zu verweisen?

Szenario 2:
Sollte die verurteilte irrtümlich nicht ausgeschaffte Person jedoch nach der Haftentlassung wieder Straffällig werden, so ist das Problem doch nicht, dass sie nicht ausgeschafft wurde, sondern dass man diese Person irrtümlich aus der Haft entlassen hat. Ich persönlich habe doch zu den meisten Schweizern denselben Bezug, wie zu den meisten Ausländern, nämlich gar keinen. Also ist es mir persönlich egal, ob dieser Mörder Wiederholungstäter in der Schweiz wird oder im Ausland.

Falls ihr euch unsicher fühlt, weil für euch die Rückfallquote von Verbrechern zu hoch ist und diese deshalb nach eurer Meinung eingesperrt gehören, so ist doch eine Ausschaffung der falsche Ansatz? Diese dürften doch nicht in Freiheit sein, egal ob in der Schweiz oder im Ausland.

Ist für euch denn das Problem gelöst, wenn man einen rückfällig werdenden Mörder ausschafft?

Also ist der Grund für die Annahme der Durchsetzungsinitiative lediglich, damit das Problem dass die kleine Möglichkeit einer irrtümlich angewendeten Härtefallklausel bei einem irrtümlich zu früh aus der Haftentlassenen Verbrechers aus den Augen aus dem Sinn (gelöst ist es ja nicht) ist?

Allez Basel!
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Beitrag von Allez Basel! »

händsche hat geschrieben:Im Ernst? Du würdest dir bei einer Abstimmung in drei Jahren sämtliche Ausschaffung/Nichtausschaffungs Urteile beschaffen und analysieren, ob die Ausschaffung/Nichtausschaffung nach deinem persönlichen Rechtsempfinden gerechtfertigt sind?

Es ist doch abzusehen die eine Seite würde in drei Jahren Einzel Beispiele bringen, bei denen die Härtefallklausel ungerechtfertigt angewendet worden ist und die andere Seite würde Einzel Beispiele bringen, bei denen die Härtefallklausel zum Glück angewendet werden konnte.

Viel ändern würde sich nicht, ob die Abstimmung heute oder in drei Jahren ist.



Ich verstehe etwas an der Initiative nicht kann mir bitte ein oder mehrere Befürworter der Initiative weiterhelfen:

Das Hauptargument, dass die Durchsetzungsinitiative angenommen werden müsse ist ja, dass sonst beispielsweise ein Mörder ausnahmsweise aufgrund der Härtefallklausel nicht ausgeschafft werden würde, wenn ein Richter aus irgendeinem Grund diese Klausel ganz speziell interpretiert. Also eine Ausnahme Situation – richtig?

Szenario 1:
Sollte die verurteilte irrtümlich nicht ausgeschaffte Person nach seiner Haftentlassung nicht wieder rückfällig wird, so kann uns allen ja egal sein, wenn dieser Richter die verurteilte Person irrtümlich nicht ausgeschafft hat, es geht schliesslich um die Sicherheit und diese ist gewährleistet. – richtig? Oder was für ein Interesse habt ihr nachträglich noch einen solchen Menschen des Landes zu verweisen?

Szenario 2:
Sollte die verurteilte irrtümlich nicht ausgeschaffte Person jedoch nach der Haftentlassung wieder Straffällig werden, so ist das Problem doch nicht, dass sie nicht ausgeschafft wurde, sondern dass man diese Person irrtümlich aus der Haft entlassen hat. Ich persönlich habe doch zu den meisten Schweizern denselben Bezug, wie zu den meisten Ausländern, nämlich gar keinen. Also ist es mir persönlich egal, ob dieser Mörder Wiederholungstäter in der Schweiz wird oder im Ausland.

Falls ihr euch unsicher fühlt, weil für euch die Rückfallquote von Verbrechern zu hoch ist und diese deshalb nach eurer Meinung eingesperrt gehören, so ist doch eine Ausschaffung der falsche Ansatz? Diese dürften doch nicht in Freiheit sein, egal ob in der Schweiz oder im Ausland.

Ist für euch denn das Problem gelöst, wenn man einen rückfällig werdenden Mörder ausschafft?

Also ist der Grund für die Annahme der Durchsetzungsinitiative lediglich, damit das Problem dass die kleine Möglichkeit einer irrtümlich angewendeten Härtefallklausel bei einem irrtümlich zu früh aus der Haftentlassenen Verbrechers aus den Augen aus dem Sinn (gelöst ist es ja nicht) ist?
Ich bin kein Befürworter der Initiative, kann aber die Initianten in gewissen Punkten verstehen, finde jedoch die Initiative völlig falsch aufgegleist für einen Rechtsstaat.

Natürlich kannst du damit argumentieren, dass ein Mensch, der seine Strafe verbüsst hat, genau das gleiche Recht hat wie du und ich. Das ist ja auch richtig so. Jedoch muss man sich halt trotzdem bewusst sein, dass die Chance, dass ein Mörder wieder mordet höher ist als ein Bürger, der noch nie gemordet hat.

Zu deinem Szenario 2: Mir ist es selbstverständlich nicht egal, ob ein Schweizer oder Ausländer (spielt keine Rolle) in der Schweiz oder im Ausland rückfällig wird. Die Chancen sind nun mal grösser, dass es dich oder Menschen aus deinem Umfeld trifft, wenn der Mörder die Tat in der Schweiz anstatt im Ausland begeht. Nicht, dass Menschen aus dem Ausland weniger Wert sind, trotzdem ist diese Einstellung wohl logisch?

Im Endeffekt kannst du immer sagen, dass es dich nicht interessiert, bis es dich selbst betrifft. Ich bin mir sicher, dass jeder Mensch, der wirklich mal Opfer einer grausamen Gewalttat wurde anschliessend anders denkt und sich plötzlich mehr dafür interessiert.

händsche
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Beitrag von händsche »

Allez Basel! hat geschrieben:Die Chancen sind nun mal grösser, dass es dich oder Menschen aus deinem Umfeld trifft, wenn der Mörder die Tat in der Schweiz anstatt im Ausland begeht. Nicht, dass Menschen aus dem Ausland weniger Wert sind, trotzdem ist diese Einstellung wohl logisch?
Natürlich kann man sagen, je weiter weg ein Mörder seine Tat vollbringt, um so grösser ist die Chance, dass ich oder jemand aus meinem Umfeld verschont bleibe. Und was ich wenn ich dies unterstützen würde mache ist etwas dass jedes Individuum (glaube ich wenigstens tut). Ich wiege Menschenleben ab. Ich sage es ist mir lieber, ein Mensch ermordet jemand, zu dem ich keinen Bezug habe, als er ermordet jemand, den ich mag oder mich selbst (Kant würde sich im Grab umdrehen). Auch ich finde diese Einstellung logisch und teile sie ja auch. Ich finde es jedoch nicht mehr legitim, wenn dies die Verfassung oder ein Gesetz macht.

Allez Basel! hat geschrieben:Im Endeffekt kannst du immer sagen, dass es dich nicht interessiert, bis es dich selbst betrifft. Ich bin mir sicher, dass jeder Mensch, der wirklich mal Opfer einer grausamen Gewalttat wurde anschliessend anders denkt und sich plötzlich mehr dafür interessiert.
Auch da bin ich wieder einig mit dir. Aber wenn es bei dieser Initiative um Sicherheit oder Schutz gehen würde, so würde sie nicht nur einen Teil der Täter betreffen. Und ob die besten Gesetze aufgrund emotionaler Verbundenheiten zustande kommen, wage ich mal zu bestreiten.

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The_Dark_Knight
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Beitrag von The_Dark_Knight »

Abstimmen nicht vergessen! (Deadline 28. Februar)


- Für unseren Rechtsstaat (Gewaltentrennung muss bleiben)
- Keine Automatische Ausschaffung (Einzelfälle müssen geprüft werden)
- Gegen ein Leben in Angst (Ich will nicht mit Menschen zusammenleben, welche ständig in Angst sind, ausgeschafft zu werden)
- Gegen kompletter Willkür (Die Reihenfolge der Delikte ist entscheidend, ob man ausgeschafft wird. Das macht doch kein Sinn...)
- Gegen den Austritt der Menschenrechtskonvention (Unsere Grossväter haben sich dafür eingesetzt und jetzt will man sie uns nehmen)
- Jemand wo hier geboren ist, soll nicht in ein Land ausgeschafft werden, welche er nur vom Hören und Sagen kennt.
- Einfache Delikte wie z.B. Beamten Beleidigung, Nicht Deklaration von Sozialangaben führen evtl. zur automatischen Ausschaffung.
- Anwaltskosten steigen enorm, da die meisten Secondo bei einem kleinen Delikt den Prozess bis zur höchsten gerichtlichen Instanz bringen.
- Der Wirtschaft schadet die Durchsetzungsinitiative, da es den Marktplatz Schweiz unattraktiver macht für Ausländer.


Deshalb: Klares NEIN zur Durchsetzungsinitiative.
Z'Basel an mym Rhy

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Lusti
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Beitrag von Lusti »

Bin natürlich deiner Meinung, die DSI ist einer dumpfen Angst geschuldet, objektiv kompletter Schwachsinn, aber
- Für unseren Rechtsstaat (Gewaltentrennung muss bleiben)
-- Einverstanden, die Gewaltentrennung ist DER Pfeiler unserer Rechtssprechung

- Keine Automatische Ausschaffung (Einzelfälle müssen geprüft werden)
-- Einverstanden, das verstösst gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Lustigerweise war es gerade die SVP welche bei der Raserinitiative die Verhältinismässigkeit eingefordert hat :rolleyes:

- Gegen ein Leben in Angst (Ich will nicht mit Menschen zusammenleben, welche ständig in Angst sind, ausgeschafft zu werden)
-- Ich störe mich etwas an dieser Aussage. Gleichwohl kannst du auch sagen, ich will nicht mit Menschen zusammenleben, welche ständig in Angst sind, ins Gefängnis zu kommen (nämlich alle)

- Gegen kompletter Willkür (Die Reihenfolge der Delikte ist entscheidend, ob man ausgeschafft wird. Das macht doch kein Sinn...)
-- DER Schwachpunkt der Initiative.

- Gegen den Austritt der Menschenrechtskonvention (Unsere Grossväter haben sich dafür eingesetzt und jetzt will man sie uns nehmen)
-- Nicht einverstanden, steht nicht zur Debatte. Obwohl es keine Härtefallklausel gibt, sind Ausschaffungen im Krisengebiet auch mit der DSI nicht möglich.

- Jemand wo hier geboren ist, soll nicht in ein Land ausgeschafft werden, welche er nur vom Hören und Sagen kennt.
-- Kann auch jetzt passieren, jedoch nicht Aufgrund von Bagatellen. Nur, es gibt halt einfach die 2 Arten Bewohner in der Schweiz. Jene mit Pass und jene ohne ...

- Einfache Delikte wie z.B. Beamten Beleidigung, Nicht Deklaration von Sozialangaben führen evtl. zur automatischen Ausschaffung.
-- seien wir ehrlich, in der gängigen Rechtspraxis werden falsche oder nicht deklarierte Bezüge von Sozialabgaben (in geringen Höhen) selten vor Gericht verhandelt. Meist kommt ein Einzahlungsschein und die Sache ist gegessen. Hier wird von den Gegnern gerne ein Zustand hochstilisiert, welcher in der Rechtspraxis so nicht stattfindet.
-- Und hört mir endlich mit dieser schlechten Recherche auf: Es gibt in der Schweiz keine Beamtenbeleidigung! Das Delikt lautet "Beschimpfung" und ist, hoho, kein Teil der DSI. Die DSI stellt die i. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB) unter Strafe. Gewalt und Drohung ist etwas ganz anderes als eine Beschimpfung, einfach dass das auch mal gesagt wurde ...

- Anwaltskosten steigen enorm, da die meisten Secondo bei einem kleinen Delikt den Prozess bis zur höchsten gerichtlichen Instanz bringen.
-- Ist bisher nur eine Vermutung, welche wohl zutreffen wird. Wichtiger dabei ist, dass durch den Gang durch die Instanzen ein teures Unterfangen ist, und somit wohl eher den wohlhabenderen "Ausländern" zusteht, was wiederum den Rechtsgrundsatz der Rechtsgleichheit verletzt.

- Der Wirtschaft schadet die Durchsetzungsinitiative, da es den Marktplatz Schweiz unattraktiver macht für Ausländer.
--Schwaches Argument, inwieweit betreffen mich als Ausländer die harten US-Gesetze, wenn ich mich daran halte ?

Im Kern aber richtig. Die DSI ist ein Witz der nicht zum Lachen ist.
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SHELLibaum
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Beitrag von SHELLibaum »

Lusti hat geschrieben:-- Und hört mir endlich mit dieser schlechten Recherche auf: Es gibt in der Schweiz keine Beamtenbeleidigung! Das Delikt lautet "Beschimpfung" und ist, hoho, kein Teil der DSI. Die DSI stellt die i. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB) unter Strafe. Gewalt und Drohung ist etwas ganz anderes als eine Beschimpfung, einfach dass das auch mal gesagt wurde ...
Interessant auch, dass öfter mal das geringe Vertrauen in die Richter (sowieso alles Linke; ist ja klar...) als Argument der Befürworter der DSI genannt wurde. Im Umkehrschluss könnte man aber auch sagen, dass es vermutlich auch einige, nicht ganz integere, Polizisten gibt (auch alle Rechts! definitiv), die - wenn ihnen ein Gesicht nicht passt - schnell mal von Gewaltandrohung o.ä. sprechen würden, wenn es hilft, den Dreckskerl aus dem Land zu verweisen.
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Lusti
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Beitrag von Lusti »

SHELLibaum hat geschrieben:Interessant auch, dass öfter mal das geringe Vertrauen in die Richter (sowieso alles Linke; ist ja klar...) als Argument der Befürworter der DSI genannt wurde. Im Umkehrschluss könnte man aber auch sagen, dass es vermutlich auch einige, nicht ganz integere, Polizisten gibt (auch alle Rechts! definitiv), die - wenn ihnen ein Gesicht nicht passt - schnell mal von Gewaltandrohung o.ä. sprechen würden, wenn es hilft, den Dreckskerl aus dem Land zu verweisen.
Das mag sein, nur wird auf der Gegnerseite gerne vergessen dass es hier im rechtskräftige Urteile geht. Es geht nicht im den Vorwurf eines Polizisten, sondern es geht schliesslich darum, dass dieser Vorwurf vor einem ordentlichen Gericht mit einem Richter (sowieso alles Linke; ist ja klar... :cool :) auch als solcher beurteilt wird und daraus ein - nochmals - rechtskräftiges Urteil hervorgeht. Wie gesagt ich bin gegen die DSI, nur wird von Gegnerseite auch gerne so argumentiert, als ob das Schnellgericht wieder einzug hält. Dem ist keineswegs so. Manchmal denken die Leute ihre Argumente einfach nicht zu Ende.

Das müsste dann folgenden Weg gehen:
- Der Polizist mein irgendetwas gehört / gesehen zu haben und schreibt dazu eine Anzeige
- Die Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft. Dort wird diese geprüft und entschieden, ob gegen den Beschuldigten ein Starfverfahren eingeleitet wird.
- Der Beschuldigte erhält Rechtsgehör, kann sich zum Vorfall äussern
- Es erfolgt eine Verhandlung in welcher der Sachverhalt nochmals aufgearbeitet wird
- Der Richter verurteilt den Beschuldigten oder eben nicht
- und erst jetzt käme eine eventuelle DSI zum tragen
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SHELLibaum
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Beitrag von SHELLibaum »

Lusti hat geschrieben:Das mag sein, nur wird auf der Gegnerseite gerne vergessen dass es hier im rechtskräftige Urteile geht. Es geht nicht im den Vorwurf eines Polizisten, sondern es geht schliesslich darum, dass dieser Vorwurf vor einem ordentlichen Gericht mit einem Richter (sowieso alles Linke; ist ja klar... :cool :) auch als solcher beurteilt wird und daraus ein - nochmals - rechtskräftiges Urteil hervorgeht. Wie gesagt ich bin gegen die DSI, nur wird von Gegnerseite auch gerne so argumentiert, als ob das Schnellgericht wieder einzug hält. Dem ist keineswegs so. Manchmal denken die Leute ihre Argumente einfach nicht zu Ende.
Einverstanden. Aber wie würde entschieden, wenn du bei einem angeblichen Delikt "Gewaltandrohung gegen einen Polizisten" Aussage gegen Aussage hast (Polizist vs. Angeklagter)?* Ist es dann nicht üblich, dass der Polizist tendenziell im Recht ist? Führt das dann im dümmsten Fall nicht zu einem Landesverweis (angenommen du hättest schon einen Verstoss aus dem Katalog begangen), nur weil der Polizist womöglich übertreibt, um dir so ans Bein zu pissen?



* ich weiß es tatsächlich nicht; würde mich mal interessieren.
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Lusti
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Beitrag von Lusti »

SHELLibaum hat geschrieben:Einverstanden. Aber wie würde entschieden, wenn du bei einem angeblichen Delikt "Gewaltandrohung gegen einen Polizisten" Aussage gegen Aussage hast (Polizist vs. Angeklagter)?* Ist es dann nicht üblich, dass der Polizist tendenziell im Recht ist? Führt das dann im dümmsten Fall nicht zu einem Landesverweis (angenommen du hättest schon einen Verstoss aus dem Katalog begangen), nur weil der Polizist womöglich übertreibt, um dir so ans Bein zu pissen?

* ich weiß es tatsächlich nicht; würde mich mal interessieren.
Diese Frage kann nicht global beantwortet werden. "Recht haben" und "recht bekommen" sind nicht immer dasselbe. Es ist aber schon so, dass die Aussage eines Polizisten gewicht hat. In vielen Kantonen legen Polizisten einen Eid oder Gelübte ab. Zudem sind Polizisten selten alleine unterwegs. Es müsste dann schon ein Fall eintreten bei welchem:
- Der Polizist wissentlich und willentlich sein Eid/Gelübte bricht um dich falsch zu beschuldigen (und im Falle dass es rauskommt auch die harten Konsequenzen zu tragen hat)
- eine etwaiger Kollege auch sein Eid/Gelübte bricht um den Kameraden zu decken (mit denselben Konsequenzen)
- ein Richter dieser Argumentation folge leistet
-- auch bei der Aussage deiner Verteidigung, dass hier im Falle ein Verurteilung ein Landesverweis zwingend wäre
-- unter dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" die zweifelsfreie Schuld deinerseits als erwiesen ansieht (auch gemäss der Strafprozessordnung Art. 10 Unschuldsvermutung und Beweiswürdung Abs.3)
In diesem, wie du es beschreibst "dümmsten Fall" kann dir ein Unrecht geschehen nämlich dass du ohne Schuld verurteilt wirst.

Nachtrag:
Der Polizist (oder dann die Staatsanwaltschaft) hat in diesem Fall natürlich auch die Beweislast. Das heisst es obliegt der Staatsanwaltschaft in der Beweisführung dem Gericht deine Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. Meist sind Aussagen gg.g Aussagen Strafprozesse meistens nicht frei von Zweifel, gerade wenn die Konsequenz einer Verurteilung so gravierend ist. Es könnte demnach sein, dass selbst bei einer Annahme der DSI, die Rechtsgleichheit einfach auf Basis "in dubio pro reo" wieder durch die Gerichte hergestellt wird. Sozusagen Rechtssprechung auf dem Latrinenweg ...
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auslandbasler
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Beitrag von auslandbasler »

Lusti hat geschrieben:Diese Frage kann nicht global beantwortet werden. "Recht haben" und "recht bekommen" sind nicht immer dasselbe. Es ist aber schon so, dass die Aussage eines Polizisten gewicht hat. In vielen Kantonen legen Polizisten einen Eid oder Gelübte ab. Zudem sind Polizisten selten alleine unterwegs. Es müsste dann schon ein Fall eintreten bei welchem:
- Der Polizist wissentlich und willentlich sein Eid/Gelübte bricht um dich falsch zu beschuldigen (und im Falle dass es rauskommt auch die harten Konsequenzen zu tragen hat)
- eine etwaiger Kollege auch sein Eid/Gelübte bricht um den Kameraden zu decken (mit denselben Konsequenzen)
- ein Richter dieser Argumentation folge leistet
-- auch bei der Aussage deiner Verteidigung, dass hier im Falle ein Verurteilung ein Landesverweis zwingend wäre
-- unter dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" die zweifelsfreie Schuld deinerseits als erwiesen ansieht (auch gemäss der Strafprozessordnung Art. 10 Unschuldsvermutung und Beweiswürdung Abs.3)
In diesem, wie du es beschreibst "dümmsten Fall" kann dir ein Unrecht geschehen nämlich dass du ohne Schuld verurteilt wirst.

Nachtrag:
Der Polizist (oder dann die Staatsanwaltschaft) hat in diesem Fall natürlich auch die Beweislast. Das heisst es obliegt der Staatsanwaltschaft in der Beweisführung dem Gericht deine Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. Meist sind Aussagen gg.g Aussagen Strafprozesse meistens nicht frei von Zweifel, gerade wenn die Konsequenz einer Verurteilung so gravierend ist. Es könnte demnach sein, dass selbst bei einer Annahme der DSI, die Rechtsgleichheit einfach auf Basis "in dubio pro reo" wieder durch die Gerichte hergestellt wird. Sozusagen Rechtssprechung auf dem Latrinenweg ...
fakt ist, in st. Gallen wurden fcb-fans verurteilt, weil sie gegen Polizisten gewalttätig geworden seien, nur aufgrund der aussage von mehreren Polizisten. nur durch zufall kam danach eine kameraaufnahme zum Vorschein, die dessen Unschuld bewies. das war pures glück.

fakt ist, ich wurde wegen Raufhandel verurteilt, obwohl ich nur eine schlägerei schlichten wollte. erst in zweiter Instanz wurde ich freigesprochen, das kostete mich aber mehrere tausend franken, die ich nie mehr zurück erhielt. die Staatsanwältin hat bis zum schluss für eine Verurteilung gekämpft, es war also ein glücklicher freispruch in dem ICH meine Unschuld beweisen musste nicht umgekehrt. und dafür soll ich ausgewiesen werden können?

Lusti
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Beitrag von Lusti »

auslandbasler hat geschrieben:fakt ist, in st. Gallen wurden fcb-fans verurteilt, weil sie gegen Polizisten gewalttätig geworden seien, nur aufgrund der aussage von mehreren Polizisten. nur durch zufall kam danach eine kameraaufnahme zum Vorschein, die dessen Unschuld bewies. das war pures glück.

fakt ist, ich wurde wegen Raufhandel verurteilt, obwohl ich nur eine schlägerei schlichten wollte. erst in zweiter Instanz wurde ich freigesprochen, das kostete mich aber mehrere tausend franken, die ich nie mehr zurück erhielt. die Staatsanwältin hat bis zum schluss für eine Verurteilung gekämpft, es war also ein glücklicher freispruch in dem ICH meine Unschuld beweisen musste nicht umgekehrt. und dafür soll ich ausgewiesen werden können?
Da ich beide Fälle nicht kenne, nehme ich deinen Einwand einfach mal als bare Münze - und schliesse mich deiner Argumentation an. Aus denselben Gründen bin ich gegen eine automatische Ausschaffung. Deswegen auch meine Argumentation in einem früheren Post auf dieser Seite, dass der Gang durch die Instanzen eben Geld kostet und daher "Gerechtigkeit" manchmal im wahrsten Sinne des Wortes ein "Luxusgut" ist. Ich wollte hier auch nicht den Rechtsstaat von aller Schuld reinwaschen. Es passieren Fehler, das beste System hat welche. Genau deswegen ist die automatische Ausschaffung als "Zusatzstrafe" eben problematisch.
Es gibt genügend Beispiele, welche für sich genommen die DSI durchaus sinnvoll erscheinen lassen. Deine 2 Beispiele zeigen eben die andere Seite der Medallie. Mir fällt dazu immer ein Zitat eines US-Bundesrichters ein.
Auf die Frage, ob er den kein Problem damit hätte, dass ein offensichtlich schuldiger Mörder aufgrund mangelnder Beweise freikomme sagte er sinngemäss: "Nein, lieber 10 Mörder auf freiem Fuss, als ein unschuldiger Mann im Gefängnis" - und er hat damit vollkommen recht. Lieber 10 kriminelle Ausländer hier, als 1 unschuldiger Ausländer ausgeschafft.
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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Lusti hat geschrieben: - Anwaltskosten steigen enorm, da die meisten Secondo bei einem kleinen Delikt den Prozess bis zur höchsten gerichtlichen Instanz bringen.
-- Ist bisher nur eine Vermutung, welche wohl zutreffen wird. Wichtiger dabei ist, dass durch den Gang durch die Instanzen ein teures Unterfangen ist, und somit wohl eher den wohlhabenderen "Ausländern" zusteht, was wiederum den Rechtsgrundsatz der Rechtsgleichheit verletzt.
Die Anwaltskosten werden definitiv steigen. Mit der DSI würde dann auch bei kleineren Delikten eine Ausweisung drohen - somit müsste in jedem Fall eine notwendige Verteidigung aufgeboten werden. Zudem wäre abgekürzte Verfahren und Strafbefehle in solchen Fällen nicht mehr möglich. Das treibt dann die Kosten nach oben. Der Gang zu weiteren Instanzen ist nur ein Glied in einer ganzen Kette.

auslandbasler hat geschrieben:fakt ist, in st. Gallen wurden fcb-fans verurteilt, weil sie gegen Polizisten gewalttätig geworden seien, nur aufgrund der aussage von mehreren Polizisten. nur durch zufall kam danach eine kameraaufnahme zum Vorschein, die dessen Unschuld bewies. das war pures glück.

fakt ist, ich wurde wegen Raufhandel verurteilt, obwohl ich nur eine schlägerei schlichten wollte. erst in zweiter Instanz wurde ich freigesprochen, das kostete mich aber mehrere tausend franken, die ich nie mehr zurück erhielt. die Staatsanwältin hat bis zum schluss für eine Verurteilung gekämpft, es war also ein glücklicher freispruch in dem ICH meine Unschuld beweisen musste nicht umgekehrt. und dafür soll ich ausgewiesen werden können?
Waren das nicht Security-Angestellte?
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auslandbasler
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Beitrag von auslandbasler »

ja, könnte sein. bin nicht sicher. es könnte im übrigen auch ein kondukteur sein, der gilt ja auch als Amtsperson. und ähnliche fälle mit securities und Polizisten sind mir auch aus anderen Kantonen bekannt, einer sogar mit einer entlarvten Fotomontage der basler Polizei.

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Lusti hat geschrieben:- Keine Automatische Ausschaffung (Einzelfälle müssen geprüft werden)
-- Einverstanden, das verstösst gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Lustigerweise war es gerade die SVP welche bei der Raserinitiative die Verhältinismässigkeit eingefordert hat :rolleyes:
Da finde ich hast du den falschen Zusammenhang gemacht. Eine automatische Ausschaffung ist bei schweren Straftaten oder der sehr häufigen Wiederholung von leichteren Straftaten nicht unverhältnismässig. Allerdings missachtet eine automatische Ausschaffung unter Umständen die Menschenrechtskonvention oder andere Gesetzesartikel bezüglich persönlichem Interesse.
- Gegen ein Leben in Angst (Ich will nicht mit Menschen zusammenleben, welche ständig in Angst sind, ausgeschafft zu werden)
-- Ich störe mich etwas an dieser Aussage. Gleichwohl kannst du auch sagen, ich will nicht mit Menschen zusammenleben, welche ständig in Angst sind, ins Gefängnis zu kommen (nämlich alle)
Diese Antwort finde ich dafür sehr gut. Genau das stört mich an den ganzen Tränendüsen-Texten auf Facebook, wo dann noch ein Selfie dabei ist inkl. Ausländerausweis.
- Gegen den Austritt der Menschenrechtskonvention (Unsere Grossväter haben sich dafür eingesetzt und jetzt will man sie uns nehmen)
-- Nicht einverstanden, steht nicht zur Debatte. Obwohl es keine Härtefallklausel gibt, sind Ausschaffungen im Krisengebiet auch mit der DSI nicht möglich.
Die DSI wird in die Verfassung geschrieben. Steht dann somit auf gleicher Ebene wie andere Verfassungsartikel. Was gilt da wenn diese widersprüchlich sind? Die Menschenrechtskonvention steht in jedem Falle über der Verfassung oder wie ist das?
- Jemand wo hier geboren ist, soll nicht in ein Land ausgeschafft werden, welche er nur vom Hören und Sagen kennt.
-- Kann auch jetzt passieren, jedoch nicht Aufgrund von Bagatellen. Nur, es gibt halt einfach die 2 Arten Bewohner in der Schweiz. Jene mit Pass und jene ohne ...
Auch das ein guter Punkt von dir. Es sind nie alle gleich in einem Land.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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auslandbasler
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Beitrag von auslandbasler »

BloodMagic hat geschrieben:Was mich persönlich sehr stört ist die Härtefallklausel. es kann nicht sein, dass im Kanton Bern 0.41% von allen kriminellen Ausländern ausgeschafft werden und im Kanton Baselland 4.41% (BS 3.96%) - das heisst, ein straffälliger Ausländer hat eine 10x höhere Chance abgeschoben zu werden wenn er in der Region Basel straffällig wird. Da stimmt doch etwas nicht. Es wird also in Zukunft nach wie vor die harten Richter geben die ausschaffen und die weichen welche die Härtefallklausel regelmässig anwenden. Da habe ich echt ein Problem mit. Es kann doch nicht sein, dass ein Familienvater der schwer Kriminell ist anders behandelt wird als ein junger ohne Familie. Hier darf es niemals so viel Spielraum geben bei den Ausschaffungen. Gerade bei den schweren Delikten (schwere Körpferverletzung, Mord, Vergewaltigungen usw.) darf es keinen Spielraum geben! Genauso bei Ausländer die bei 10. Mal beim Diebstahl/Einbruch erwischt werden.

Ist mir persönlich egal wie hoch die Chance ist ob er rückfällig wird - wer Vergewaltigt und Mordet gehört weg!
sollte es tatsächlich ein richter geben, der die härtefallklausel nicht richtig anwendet, dann gibt es immer noch staatsanwälte, die ein solches urteil an die nächste Instanz weiter ziehen könnten/würden, denn der mediale/gesellschaftliche druck auf die Strafverfolgungsbehörden und die gerichte ist ja momentan sehr hoch.

der entsprechende richter würde es nach mehreren Fehlurteilen wohl schwer haben, seine Praxis nicht entsprechend anzupassen.

was die Statistik angeht, die ist nun wirklich etwas gar spekulativ. man weiss ja nicht, in welchem fall eine Ausweisung verfügt wurde und in welchem nicht. solange das nicht nach einem klar definierten Katalog unterschieden wird, ist das keine seriöse Statistik.

übrigens, ein 18-jähriger der für sich selber 10 gramm hasch kauft, der dealer hat blöderweise etwas mehr reingepackt, 10.1g, der wird ausgeschafft. ohne Rücksicht auf irgend etwas. auch wenn ihm der handel nicht nachgewiesen wird. man geht dann einfach davon aus. macht das sinn, dass dies einem mord gleich gestellt wird?

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

SHELLibaum hat geschrieben:Einverstanden. Aber wie würde entschieden, wenn du bei einem angeblichen Delikt "Gewaltandrohung gegen einen Polizisten" Aussage gegen Aussage hast (Polizist vs. Angeklagter)?* Ist es dann nicht üblich, dass der Polizist tendenziell im Recht ist? Führt das dann im dümmsten Fall nicht zu einem Landesverweis (angenommen du hättest schon einen Verstoss aus dem Katalog begangen), nur weil der Polizist womöglich übertreibt, um dir so ans Bein zu pissen?



* ich weiß es tatsächlich nicht; würde mich mal interessieren.
Auch hier finde ich wieder lustig, dass somit plötzlich an unserem Rechtsstaat gezweifelt wird. Wenn man dies aber in Anbetracht der Durchsetzung der Härtefallklausel macht, darf man das nicht.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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Beitrag von SHELLibaum »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Auch hier finde ich wieder lustig, dass somit plötzlich an unserem Rechtsstaat gezweifelt wird. Wenn man dies aber in Anbetracht der Durchsetzung der Härtefallklausel macht, darf man das nicht.
Ich zweifle nicht. Ich frage nach, da mir die Praxis schlichtweg nicht bekannt war. ;)

Wie Lusti in seinem vorherigen Post geschrieben hat, passieren Fehler bei der Justiz. Sowohl bei der Polizei als auch bei Richtern. Und eben das ist das Problem an der automatischen Ausschaffung.
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