Abstimmungen 28.2. - Durchsetzungsinitiative/Gotthard/Heiratsstrafe/ Nahrungsmit
- BloodMagic
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Ganz ehrlich - ich glaube kaum, dass die vielen Freiwilligen in der Stadt die mich konstant auf die Durchsetzungsinitiative anlabern Geld bekommen. Ich glaube kaum, dass die vielen geteilten Facebook Posts durch Geld finanziert werden. Genauso werden die eher einseitigen Berichte in der Zeitung (egal ob richtung Rechts oder Links) auch nicht mit Geld finanziert.
Penetriert werde ich z.B. in der Durchsetzungsinitative zu 90% von der Nein Seite und das obwohl ich sehr sicher war ein Nein einzulegen bin ich bald soweit ein Ja einzulegen weil mir diese Wochenlange Belästigung auf den Sack geht! Wenn es nicht so ein heikles Thema ist wäre mein Ja schon lange abgegeben ...
Penetriert werde ich z.B. in der Durchsetzungsinitative zu 90% von der Nein Seite und das obwohl ich sehr sicher war ein Nein einzulegen bin ich bald soweit ein Ja einzulegen weil mir diese Wochenlange Belästigung auf den Sack geht! Wenn es nicht so ein heikles Thema ist wäre mein Ja schon lange abgegeben ...
- Schwarzbueb
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Solltest Du nicht etwas mehr nach Deiner Überzeugung abstimmen gehen? Sich nicht allzusehr von der Werbung leiten lassen, ist ja gut, aber aus Trotz zu reagieren, ist der Sache und der Demokratie wenig förderlich!BloodMagic hat geschrieben:Ganz ehrlich - ich glaube kaum, dass die vielen Freiwilligen in der Stadt die mich konstant auf die Durchsetzungsinitiative anlabern Geld bekommen. Ich glaube kaum, dass die vielen geteilten Facebook Posts durch Geld finanziert werden. Genauso werden die eher einseitigen Berichte in der Zeitung (egal ob richtung Rechts oder Links) auch nicht mit Geld finanziert.
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- Pro Sportchef bim FCB
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Mag sein (auch wenn ich persönlich glaube, sie hätten es zurück gezogen), nur wäre dann die sachliche Argumentation gegen die DSI noch viel einfacher.SubComandante hat geschrieben:Die SVP würde die Initiative nicht zurückziehen. Sie würde argumentieren, dass nur ihre Initiative Sicherheit gäbe, dass das Gesetz nicht verändert wird. Oder sonst einen Unsinn. Hauptsache, die Gewaltentrennung kann auf Verfassungsebene aufgehoben werden. Es besteht doch die Chance, dass es richtig Zoff mit der Menschenrechtskonvention gibt. Als Vorbereitung zum Volksrecht über Menschenrecht. Wir haben kein Bundesverfassungsgericht. Kommt alles durch, gibt es keine Instanz mehr, die Minderheiten schützt, wenn eine Mehrheit einen kompletten Unsinn beschliesst. Das ist alles nicht im Sinne der Verfasser von 1848.
Werbung wirkt, das ist klar. Doch wieviel, in Sachen Politik? Geht ein Nicht-Wähler wegen Werbung wählen? Geht ein klarer Ja Stimmer plötzlich Nein stimmen wegen der Werbung? Ich denke nicht...auslandbasler hat geschrieben:blood Magic, dann bist du aber die ausnahme, nicht die regel. Werbung wirkt, deshalb wird sie auch immer noch gemacht. und Werbung wirkt auch in der Politik. leider kann man das immer wieder sehen, dass Parteien mit guten Finanzen auch bessere Resultate erzielen. egal ob links oder rechts.
Ob nun ein klarer Zusammenhang zwischen guten Finanzen und besseren Resultaten besteht ist nun eine Behauptung deinerseits. Immer wieder gewinnen ja auch Oppositionen mit kleinem Budget Wahlen. Zufall? Glaube ich nicht...
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
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Wenn ich jeden Tag von Leuten angesprochen werde ich soll nur noch Persil zum Waschen brauchen und jeden Tag 100x Werbung irgendwo sehe und diese mir auf den Sack geht dann kaufe ich kein Persil mehr. Punkt! Egal ob es die Besten sind oder nicht. Wenn mir ein Mensch bzw. ein Produkt auf den Sack geht dann wende ich mich gegen es/sie. Wieso muss man mich in der Stadt ansprechen und mir sagen wie ich zu stimmen habe? Das darf ich doch gerne selber entscheiden. Wieso muss ich jeden Tag zugebombt werden von Leuten die mir sagen ich müsse Nein stimmen sonst wäre ich ein Nazi. Das geht mir einfach auf den Sack!Schwarzbueb hat geschrieben:Solltest Du nicht etwas mehr nach Deiner Überzeugung abstimmen gehen? Sich nicht allzusehr von der Werbung leiten lassen, ist ja gut, aber aus Trotz zu reagieren, ist der Sache und der Demokratie wenig förderlich!
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Ja, wenn die Werbung richtig gemacht ist!Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Geht ein Nicht-Wähler wegen Werbung wählen?
http://www.amazon.com/Get-Out-Vote-Incr ... B002QXMD7C
The first edition of Get Out the Vote! broke ground by introducing a new scientific approach to the challenge of voter mobilization and profoundly influenced how campaigns operate. In this expanded and updated edition, the authors incorporate data from more than one hundred new studies, which shed new light on the cost-effectiveness and efficiency of various campaign tactics, including door-to-door canvassing, e-mail, direct mail, and telephone calls. Two new chapters focus on the effectiveness of mass media campaigns and events such as candidate forums and Election Day festivals. Available in time for the core of the 2008 presidential campaign, this practical guide on voter mobilization is sure to be an important resource for consultants, candidates, and grassroots organizations.
- SubComandante
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Es wird viel gesagt in der Politik. Nebenbei ist es keine Täterschutzklausel, sondern eine Härtefallklausel. Der Täter muss seine Strafe absitzen oder bezahlen. Und wenn die Gefahr für die Öffentlichkeit gegeben ist, dann ist eine Härtefallklausel ausgeschlossen. Von einer Ausweisung wird nur bei einem Härtefall abgesehen. Darum heisst sie auch Härtefallklausel und hat nicht den populistischen Titel Täterschutzklausel.Ibiza hat geschrieben:Nein, das sehe ich anders. Die Täterschutzklausel ist das Problem. Wenn diese Klausel nicht eingebaut worden wäre, dann hätte die SVP die Initiative zurückgezogen. Wurde mehrmals so gesagt.
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Ah, gut gibts eine Kurzfassung:
[video=youtube;B9E10afV6o0]https://www.youtube.com/watch?v=B9E10afV6o0[/video]
[video=youtube;B9E10afV6o0]https://www.youtube.com/watch?v=B9E10afV6o0[/video]
ja richtig im Grundsatz.SubComandante hat geschrieben:Es wird viel gesagt in der Politik. Nebenbei ist es keine Täterschutzklausel, sondern eine Härtefallklausel. Der Täter muss seine Strafe absitzen oder bezahlen. Und wenn die Gefahr für die Öffentlichkeit gegeben ist, dann ist eine Härtefallklausel ausgeschlossen. Von einer Ausweisung wird nur bei einem Härtefall abgesehen. Darum heisst sie auch Härtefallklausel und hat nicht den populistischen Titel Täterschutzklausel.
Wie würde dieser Fall ausgehen deiner Meinung nach?
Ein Raser der in der Schweiz aufgewachsen ist kein Bezug zur Heimat, um dem Klischee gerecht zu werden ein Albaner, fährt zweimal jemand Tod im besten Fall hat er noch einige Anzeigen wegen Schlägereien etc.
Mal davon abgesehen, dass Albanien und der Kosovo bei uns praktisch um die Ecke sind und ich in Tirana mein Bier auf Berndeutsch bestellen konnte. Der Typ wird jetzt so was von sicher ausgeschafft.*13* hat geschrieben:ja richtig im Grundsatz.
Wie würde dieser Fall ausgehen deiner Meinung nach?
Ein Raser der in der Schweiz aufgewachsen ist kein Bezug zur Heimat, um dem Klischee gerecht zu werden ein Albaner, fährt zweimal jemand Tod im besten Fall hat er noch einige Anzeigen wegen Schlägereien etc.
Was aber ist mit dem Serben, der in der Schweiz geboren wurde, mit 15 die Lehre machte und seitdem jeden Tag fleissig und zuverlässig auf dem Bau gearbeitet hat, aber noch keinen Pass hat, weil die Gemeindeversammlung wegen seiner -ic-Namensendung und den miserablen Deutschkenntnisse der Mutter der ganzen Familie das Bürgerrecht verweigert hat? Jetzt wird seine Freundin im Ausgang solange belästigt und befummelt, bis er ausrastet und einen der Sexualtäter zusammenschlägt. Und ja, ich gehe davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit auf eine Verurteilung unterschiedlich ist wenn er 1. einen Eidgenossen zusammengeschlagen hat, wenn er 2. eine Eidgenössin verteidigt hat oder wenn es 3. als reine Ausländer-Schlägerei unter Serben, die bis auf eine Ausnahme schon früher alle negativ aufgefallen sind, gewertet wird.
Das ist doch alles bloss Vermutung und blödes Geschwätz. In etwa das gleiche Geschwätz dass man einfacher als Ausländer oder eben -ic die IV etc. kriegt.Fulehung hat geschrieben:. Und ja, ich gehe davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit auf eine Verurteilung unterschiedlich ist wenn er 1. einen Eidgenossen zusammengeschlagen hat, wenn er 2. eine Eidgenössin verteidigt hat oder wenn es 3. als reine Ausländer-Schlägerei unter Serben, die bis auf eine Ausnahme schon früher alle negativ aufgefallen sind, gewertet wird.
Das da die Polizei evt. anders vorgehen könnte, schliesse ich nicht aus respektive halte ich sogar für wahrscheinlich.
Aber das die Richter die ja vermutlich eher linke sind, da die SVP'ler ja alles Bauern sind, da unterscheiden kann ich mir nicht vorstellen. "Einzelschicksale" sind möglich aber dann auch auf beide Seiten. Dies zu pauschalisieren ohne Fakten,.....
Nothing in life is to be feared, it is only to be understood
Na da würde ich mich aber flugs informieren, wie man so in etwa Richter wird in der Schweiz - so von wegen sicher keine Rechten ;-)....*13* hat geschrieben:Das ist doch alles bloss Vermutung und blödes Geschwätz. In etwa das gleiche Geschwätz dass man einfacher als Ausländer oder eben -ic die IV etc. kriegt.
Das da die Polizei evt. anders vorgehen könnte, schliesse ich nicht aus respektive halte ich sogar für wahrscheinlich.
Aber das die Richter die ja vermutlich eher linke sind, da die SVP'ler ja alles Bauern sind, da unterscheiden kann ich mir nicht vorstellen. "Einzelschicksale" sind möglich aber dann auch auf beide Seiten. Dies zu pauschalisieren ohne Fakten,.....
Es ist halt nur so, dass sich auch die rechten Richter an die geltenden Gesetze halten müssen und dann wird's schwierig mit den populistischen "Lösungen" weil die nicht in unser Rechtsgefüge passen.....ein Rechtsgefüge übrigens, welches grossmehrheitlich von bürgerlichen implementiert wurde - nur dass mir da die bösen täterschützer- und knuddler Linken nicht wieder unter generalverdacht gestellt werden ;-)
[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]
Also das mit der Polizei stimmt definitiv. Ich als Vorzeige-Eidgenosse (bin ja schliesslich Bauernsohn) hatte in den vergangenen Jahren zweimal die Polizei am Telefon, die das eine Mal mit mir mein eigenes Verkehrsdelikt und ein anderes Mal eine Anzeige gegen einen Hochzeitsgast von mir besprechen wollte. Nach dem Motto "Wir wollen ja nicht gleich den ganzen bürokratischen Apparat in Betrieb setzen." Meinst du, die Polizei wäre auch zweimal bei meinen albanischen Nachbarn so entgegenkommend gewesen? Was aber die Richter anbelangt: Der FC Thun-Prozess, der erst auf Druck des Bundesgerichts mit ein paar Jahren Verspätung überhaupt zustande kam und dann geheim bleiben sollte, hat doch gezeigt, dass es auch am Gericht den Einheimischenbonus gibt.*13* hat geschrieben:Das ist doch alles bloss Vermutung und blödes Geschwätz. In etwa das gleiche Geschwätz dass man einfacher als Ausländer oder eben -ic die IV etc. kriegt.
Das da die Polizei evt. anders vorgehen könnte, schliesse ich nicht aus respektive halte ich sogar für wahrscheinlich.
Aber das die Richter die ja vermutlich eher linke sind, da die SVP'ler ja alles Bauern sind, da unterscheiden kann ich mir nicht vorstellen. "Einzelschicksale" sind möglich aber dann auch auf beide Seiten. Dies zu pauschalisieren ohne Fakten,.....
Hier übrigens eine Liste der Berner Richter inkl. Parteizugehörigkeit: http://www.gr.be.ch/gr/de/index/session ... s_2010.pdf
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Ja was denn jetzt, will man nun die Glaubwürdigkeit und Willkürlichkeit der Richter angreifen oder nicht?Fulehung hat geschrieben:Also das mit der Polizei stimmt definitiv. Ich als Vorzeige-Eidgenosse (bin ja schliesslich Bauernsohn) hatte in den vergangenen Jahren zweimal die Polizei am Telefon, die das eine Mal mit mir mein eigenes Verkehrsdelikt und ein anderes Mal eine Anzeige gegen einen Hochzeitsgast von mir besprechen wollte. Nach dem Motto "Wir wollen ja nicht gleich den ganzen bürokratischen Apparat in Betrieb setzen." Meinst du, die Polizei wäre auch zweimal bei meinen albanischen Nachbarn so entgegenkommend gewesen? Was aber die Richter anbelangt: Der FC Thun-Prozess, der erst auf Druck des Bundesgerichts mit ein paar Jahren Verspätung überhaupt zustande kam und dann geheim bleiben sollte, hat doch gezeigt, dass es auch am Gericht den Einheimischenbonus gibt.
Hier übrigens eine Liste der Berner Richter inkl. Parteizugehörigkeit: http://www.gr.be.ch/gr/de/index/session ... s_2010.pdf
Wir hatten dies hier schonmal davon als es um die Härtefallklausel ging, da wurde dann vehement widersprochen und gesagt man könne den Richtern vertrauen.
In einem anderen Thread war ein IV Entscheid das Thema, da ging es um Willkür und sogar Korruption der Richter. Und nun wird hier ins Gleiche Horn geblasen?`
Also entweder man vertraut unserem Rechtssystem oder nicht. Kann man ihm nicht vertrauen, dann müsste man der SVP sogar Recht geben bezüglich der "aufgeweichten" Umsetzung der AI wegen der Härtefallklausel...
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Du musst schon eine gewaltige Paranoia betreffend der Stadt Thun und ihrer "politischen Situation" haben. Irgendwie erinnerst du mich an einen Bekannten, der ländlich aufgewachsen ist, nun in der grössten Schweizer Stadt der Schweiz wohnt und in jeder Handlung, in dem ein Ausländer betroffen ist, schon von weitem die Benachteiligung derer erkennen kann.Fulehung hat geschrieben:Also das mit der Polizei stimmt definitiv. Ich als Vorzeige-Eidgenosse (bin ja schliesslich Bauernsohn) hatte in den vergangenen Jahren zweimal die Polizei am Telefon, die das eine Mal mit mir mein eigenes Verkehrsdelikt und ein anderes Mal eine Anzeige gegen einen Hochzeitsgast von mir besprechen wollte. Nach dem Motto "Wir wollen ja nicht gleich den ganzen bürokratischen Apparat in Betrieb setzen." Meinst du, die Polizei wäre auch zweimal bei meinen albanischen Nachbarn so entgegenkommend gewesen? Was aber die Richter anbelangt: Der FC Thun-Prozess, der erst auf Druck des Bundesgerichts mit ein paar Jahren Verspätung überhaupt zustande kam und dann geheim bleiben sollte, hat doch gezeigt, dass es auch am Gericht den Einheimischenbonus gibt.
Hier übrigens eine Liste der Berner Richter inkl. Parteizugehörigkeit: http://www.gr.be.ch/gr/de/index/session ... s_2010.pdf
Der Unterscheid ist, dass er bereits soweit ist, dass er statt vom Einheimischenbonus von Rassismus spricht und der FDP nicht so nahe steht wie du, weil er in jedem älteren Haus, welches zur Diskussion steht, Kultur sieht und der Kapitalismus sowieso der Grund aller Probleme ist.
Aber vielleicht rede ich einfach über ein Thema, in dem ich zu unerfahren bin. Grosse Bekanntschaft mit dem Gesetz habe ich bisher zum Glück nicht gemacht, aber vielleicht war ich auch nur ein Profiteur vom Einheimischenbonus, weil ich ebenfalls ein Vorzeige-Eidgenosse bin.
Interessanterweise hat aber die SVP eine ähnliche Meinung wie ich, behauptet sie doch auch schon während dem ganzen Abstimmungskampf, dass niemand in der Schweiz wegen einem kleinen Diebstahl verurteilt wird. Wobei man das aber auch als Beleg dafür werten könnte, dass dein Paranoia-Vorwurf an mich richtig ist...Allez Basel! hat geschrieben: Aber vielleicht rede ich einfach über ein Thema, in dem ich zu unerfahren bin. Grosse Bekanntschaft mit dem Gesetz habe ich bisher zum Glück nicht gemacht, aber vielleicht war ich auch nur ein Profiteur vom Einheimischenbonus, weil ich ebenfalls ein Vorzeige-Eidgenosse bin.
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Angonmmen er überfährt jemand mit sehr überhöhter Geschwindigkeit, dann gibts Gefängnis und das Billet ist weg. Danach muss er gehen. Also kommt es gar nicht zur 2. fahrlässigen Tötung. Der wichtige Punkt ist, dass er nach dem ersten Toten er eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt und deswegen die Härtefallklausel nicht zur Geltung kommt.*13* hat geschrieben:ja richtig im Grundsatz.
Wie würde dieser Fall ausgehen deiner Meinung nach?
Ein Raser der in der Schweiz aufgewachsen ist kein Bezug zur Heimat, um dem Klischee gerecht zu werden ein Albaner, fährt zweimal jemand Tod im besten Fall hat er noch einige Anzeigen wegen Schlägereien etc.
Wo steht geschrieben, dass bei so einem Fall die Härtefallklausel nicht zur Geltung kommt?SubComandante hat geschrieben:Angonmmen er überfährt jemand mit sehr überhöhter Geschwindigkeit, dann gibts Gefängnis und das Billet ist weg. Danach muss er gehen. Also kommt es gar nicht zur 2. fahrlässigen Tötung. Der wichtige Punkt ist, dass er nach dem ersten Toten er eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt und deswegen die Härtefallklausel nicht zur Geltung kommt.
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Selbstverständlich kommt - entgegen Deiner Aussage - in diesem Falle ebenfalls die Härtefallklausel zur Anwendung. Schade, dass die Gegner insbesondere in diesem Punkt gezielt nicht der Wahrheit entsprechende Informationen verbreiten.SubComandante hat geschrieben:Angonmmen er überfährt jemand mit sehr überhöhter Geschwindigkeit, dann gibts Gefängnis und das Billet ist weg. Danach muss er gehen. Also kommt es gar nicht zur 2. fahrlässigen Tötung. Der wichtige Punkt ist, dass er nach dem ersten Toten er eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt und deswegen die Härtefallklausel nicht zur Geltung kommt.
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Man müsste hier etwas präziser sein, was mit "Anwendung der Härtefallklausel" gemeint ist:ilFenomeno hat geschrieben:Selbstverständlich kommt - entgegen Deiner Aussage - in diesem Falle ebenfalls die Härtefallklausel zur Anwendung. Schade, dass die Gegner insbesondere in diesem Punkt gezielt nicht der Wahrheit entsprechende Informationen verbreiten.
Selbstverständlich erfolgt auch in diesem Fall nach der Umsetzungsgesetzgebung eine Härtefallprüfung, aber sie dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit für den Täter negativ ausfallen. Mir ist ein sehr ähnlicher Fall bekannt, bei dem schon unter heutigem (milderem) Recht eine Ausschaffung erfolgt ist.
Also kommt sie wohl nicht "zur Geltung", wie Subcomandante schreibt.
Gefährdung für die Öffentlichkeit -> Kein HärtefallilFenomeno hat geschrieben:Selbstverständlich kommt - entgegen Deiner Aussage - in diesem Falle ebenfalls die Härtefallklausel zur Anwendung. Schade, dass die Gegner insbesondere in diesem Punkt gezielt nicht der Wahrheit entsprechende Informationen verbreiten.
Nach meinem Rundumschlag gegen Thuner Richter bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich doch mal schreiben soll, was die Richter eigentlich von der Initiative halten. Folgender Leserbrief war am Donnerstag in der NZZ:
Das haben wir doch nicht so gemeint
Als ehemaliger Strafrichter habe ich in den 1980er Jahren Landesverweisungen als «Nebenstrafe» ausgesprochen - und ich bin auch heute überzeugt, dass diese Sanktion in vielen Fällen richtig wäre. In «vielen» Fällen heisst nicht in «allen» Fällen. Dies gilt sogar bei Delikten gegen Leib und Leben. Im Fall eines Raubmörders ist eine Landesverweisung auch in meinen Augen absolut am Platz. Doch wie ist es, wenn eine Frau einen Vergewaltigungsversuch abwehrt und anschliessend in der Wut ihren Peiniger schwer verletzt, obwohl er bereits ausser Gefecht ist? Juristisch handelt es sich nicht um Notwehr, die Frau wird wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, allenfalls unter Zubilligung mildernder Umstände.
Finden Sie es richtig, dass der eigentliche Angreifer (Schweizer) mit einer bedingten Gefängnisstrafe wegkommt, wogegen die Angegriffene (Ausländerin) auch dann unser Land verlassen muss, wenn sie hier geboren wurde? Es gibt zahlreiche weitere Konstellationen, in denen der gesunde Menschenverstand sagen wird: Das haben wir doch nicht so gemeint! Doch steht es dann eben so in der Verfassung. Das Leben ist kompliziert, einfache Rezepte tönen auf den ersten Blick gut, sie führen jedoch in die Irre.
Anton Genna, Thun
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Dann hoffe ich zumindest, dass Du - nicht wie in Deinem Post weiter oben - den Leuten die Wahrheit erzählst; dass nämlich der Richter bei jeglichen Delikten die Härtefallklausel anwenden kann!Gegito91 hat geschrieben:[ATTACH]22070[/ATTACH]
Gebt nochmals alles Jungs! Ich bin am Wochenende auch am Flyern für unseren Rechtsstaat und gegen die 2. Klassen-Gesellschaft!
so stehts im gesetz geschrieben falls die DSI nicht angenommen wird, egal was hier ein paar leute gegenteiliges behaupten.Ibiza hat geschrieben:Die Härtefallklausel kommt trotzdem zum Zug. Der Richter entscheidet dann, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht.
SOFERN der richter denkt, der mörder / vergewaltiger machts nie wieder, kann er zum härtefall greifen und ihn eben, theoretisch, nicht des landes verweisen! auch wenn sich der richter irrt, dann wars pech.
“The scientists of today think deeply instead of clearly. One must be sane to think clearly, but one can think deeply and be quite insane.”
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Das ist wie Du sagst, reichlich theoretisch!hansy hat geschrieben:so stehts im gesetz geschrieben falls die DSI nicht angenommen wird, egal was hier ein paar leute gegenteiliges behaupten.
SOFERN der richter denkt, der mörder / vergewaltiger machts nie wieder, kann er zum härtefall greifen und ihn eben, theoretisch, nicht des landes verweisen! auch wenn sich der richter irrt, dann wars pech.
Ein solcher Fall ist mir unter heutigem Recht nicht bekannt (Mörder oder Vergewaltiger, die nicht ausgeschafft wurden), und die neue Härtefallklausel ist viel schärfer formuliert!
- BloodMagic
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Was mich persönlich sehr stört ist die Härtefallklausel. es kann nicht sein, dass im Kanton Bern 0.41% von allen kriminellen Ausländern ausgeschafft werden und im Kanton Baselland 4.41% (BS 3.96%) - das heisst, ein straffälliger Ausländer hat eine 10x höhere Chance abgeschoben zu werden wenn er in der Region Basel straffällig wird. Da stimmt doch etwas nicht. Es wird also in Zukunft nach wie vor die harten Richter geben die ausschaffen und die weichen welche die Härtefallklausel regelmässig anwenden. Da habe ich echt ein Problem mit. Es kann doch nicht sein, dass ein Familienvater der schwer Kriminell ist anders behandelt wird als ein junger ohne Familie. Hier darf es niemals so viel Spielraum geben bei den Ausschaffungen. Gerade bei den schweren Delikten (schwere Körpferverletzung, Mord, Vergewaltigungen usw.) darf es keinen Spielraum geben! Genauso bei Ausländer die bei 10. Mal beim Diebstahl/Einbruch erwischt werden.
Ist mir persönlich egal wie hoch die Chance ist ob er rückfällig wird - wer Vergewaltigt und Mordet gehört weg!
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Die Frage ist halt, wie gross ist die Verschärfung wirklich im Vergleich AI vs. vorher. Das muss man wohl austesten, ein paar Jahre beobachten, Statistiken ansehen, ansehen wann/wie oft/warum die Härtefallklausel angewandt wurde und wie viele schwere Täter / massive Wiederholungstäter hier bleiben durften.BloodMagic hat geschrieben:Was mich persönlich sehr stört ist die Härtefallklausel. es kann nicht sein, dass im Kanton Bern 0.41% von allen kriminellen Ausländern ausgeschafft werden und im Kanton Baselland 4.41% (BS 3.96%) - das heisst, ein straffälliger Ausländer hat eine 10x höhere Chance abgeschoben zu werden wenn er in der Region Basel straffällig wird. Da stimmt doch etwas nicht. Es wird also in Zukunft nach wie vor die harten Richter geben die ausschaffen und die weichen welche die Härtefallklausel regelmässig anwenden. Da habe ich echt ein Problem mit. Es kann doch nicht sein, dass ein Familienvater der schwer Kriminell ist anders behandelt wird als ein junger ohne Familie. Hier darf es niemals so viel Spielraum geben bei den Ausschaffungen. Gerade bei den schweren Delikten (schwere Körpferverletzung, Mord, Vergewaltigungen usw.) darf es keinen Spielraum geben! Genauso bei Ausländer die bei 10. Mal beim Diebstahl/Einbruch erwischt werden.
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