Ist bei 20 Minuten gang und gäbe. Dort will man krasse Meinungen und keine sachlichen. Meine Beiträge wurden auch nie veröffentlicht, also liess ich es irgendwann sein. Ist eigentlich Zeitverschwendung dort zu schreiben.Gegito91 hat geschrieben:Meine Beiträge werden (fast) nie veröffentlicht, obwohl ich nicht beleidigend bin und sachlich gegen die DI argumentiere!
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/ ... 6#talkback
Abstimmungen 28.2. - Durchsetzungsinitiative/Gotthard/Heiratsstrafe/ Nahrungsmit
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Sali Zämme! hat geschrieben:Die Erde ist eine Scheibe. #infotweet
Wobei natuerlich das "Volch" nur dann recht hat, wenn die Partei die Meinung teilt. Stichwort Alpenschutzinitiative.Käppelijoch hat geschrieben:Wenn man sich all die Ideen der SVP anschaut (DI, Völkerrechtsinitiative etc.) dann sieht man ganz genau, wohin sie steuert: Auf eine Art rechtsnationalen, autoritären Staat, einer Art Volksdiktatur hin, in der Ausländer raus gehören.
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Wird genügend Dumpfbacken geben, die das nicht merken, denen das egal ist oder die gerne irgendwann in einer faschistischen "Volksdiktatur" leben wollen.Käppelijoch hat geschrieben:Was wir hier erleben ist nicht die Bewahrung unserer Traditionen, sondern ein Staatsstreich auf Raten, ein radikaler Umbau des Staates nach blocher'scher Prägung.
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http://www.vimentis.chMaster hat geschrieben:Noch nicht genügend mit allen Initiativen auseinandergesetzt. Gibt es irgendeine gute ("neutrale") Seite für Inhalt/Pros/Cons?
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Hör bitte auf, unbequeme Wahrheiten zu posten!Soriak hat geschrieben:Wobei natuerlich das "Volch" nur dann recht hat, wenn die Partei die Meinung teilt. Stichwort Alpenschutzinitiative.

Heusler.
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Wenn man die Initiative genau durchliest: Man kann wegen Zünden von Pyros ausgeschafft werden. Enorm verhältnismässig, molmol.
"Gefährdung durch Sprengstoffe [...] in verbrecherischer Absicht. Je nach dem, wie ein Pyrozünden ausgelegt wird....
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Das Thema mit den richtigen Schweizern ist langsam ausgelutscht. Meine Ansicht:Gegito91 hat geschrieben:«Ich wurde von Schweizern, nicht von Asylbewerbern belästigt»
Wohin schiebt man eigentlich die "richtigen" Schweizer ab, welche 2 mal in zehn Jahren straffällig werden?
Wenn die DI angenommen wird, gibt es eine 2. Klassen-Gesellschaft in der Schweiz!
Wer in ein fremdes Land flüchtet, weil es ihm in der Heimat nicht mehr passt oder er bedroht wird hat sich an die geltenden Gesetze des Gastlandes zu halten. Wenn er das nicht kann, soll er wieder dort hin wo er herkommen ist. Dabei spielt es keine Rolle um welches Gastland sich es handelt oder woher die betreffende Person kommt. Wenn einer von hier Scheisse baut, müssen wir uns halt mit dem herumschlagen.
Ein Beispiel als Erläuterung:
Wenn ein Schweizer nach Thailand auswandert und dort scheisse baut soll man ihn auch wieder zurück in der Schweiz schicken - wenn da ein Thailänder scheisse baut, müssen sie sich mit diesem herumschlagen. Umgekehrt verhält es sich, wenn ein Thailänder in die Schweiz kommt.
Zum Thema:
Ich tendiere nachdem ich diversen Diskussionen gefolgt bin bei der Durchsetzungsinitiative eher zu einem Nein. Ich habe immer wieder gelesen, dass Verkehrsübertretungen für eine Ausschaffungen genügen würden. Im Text selber habe ich aber nichts gefunden. Kann mir das jemand erläutern?
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Voraussetzung zur Ausschaffung sind die 2 Verurteilungen. Allerdings muss eine davon, eine in der DI festgelegte Straftat (hab gerad nicht im Kopf was das alles ist) sein. Die 2te kann dann die Verkehrsübertretung sein. Allerdings reicht da eine Uebertretung von 5 oder 10km/h nicht aus, sondern es müsste schon eine erhebliche Verletzung der Verkehrsregeln sein.Blutengel hat geschrieben: Ich habe immer wieder gelesen, dass Verkehrsübertretungen für eine Ausschaffungen genügen würden. Im Text selber habe ich aber nichts gefunden. Kann mir das jemand erläutern?
2.
Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind:
a. einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB);
b. Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) in Verbindung mit Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) oder Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB) ;
c. qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2 StGB), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2 StGB);
d. Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB);
e. sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten (Art. 192 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), Pornografie (Art. 197 Ziff. 3 StGB);
f. Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB), vorsätzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB);
g. Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), Geldverfälschung (Art. 241 Abs. 1 StGB);
h. öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB);
i. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB);
j. falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung (Art. 307 Abs. 1 und 2 StGB);
k. vorsätzliche Widerhandlung gegen Artikel 115 Absätze 1 und 2, 116 Absatz 3 oder 118 Absatz 3 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 [4];
l. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 1 oder 20 Absatz 1 BetmG.
Was, wenn man damit rechnen muss, dass die Person in ihrem Heimatland ums Leben kommen wird? Wir haben die Todesstrafe bewusst abgeschafft. Aber nur weil wir selber nicht den Schalter umlegen, ist man nicht weniger verantwortlich, wenn man jemand in einem Kriegsgebiet aussetzt.Blutengel hat geschrieben: Wer in ein fremdes Land flüchtet, weil es ihm in der Heimat nicht mehr passt oder er bedroht wird hat sich an die geltenden Gesetze des Gastlandes zu halten. Wenn er das nicht kann, soll er wieder dort hin wo er herkommen ist. Dabei spielt es keine Rolle um welches Gastland sich es handelt oder woher die betreffende Person kommt.
Was, wenn die Person 30 Jahre alt ist, in der Schweiz geboren wurde und deren Eltern auch schon vor deren Geburt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt haben? Sie haben, aus welchem Grund auch immer, den Schweizer Pass nicht... aber sie sind bei uns aufgewachsen und dann vielleicht doch "unser" Problem.
Leute werden bereits heute ausgeschafft. Der Unterschied ist, dass Richter bei solchen Haertefaellen von einer Ausschaffung absehen koennen und so den gesunden Menschenverstand walten lassen koennen. Eine strikte Regelung verunmoeglicht das und fuehrt zu absurden Strafen. Das sieht man jeweils in den USA, wo Leute wegen eines Diebstahles von $5 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden -- weil sie bereits 2x vorher straffaellig waren. Und das ganz einfach, weil die Richter keine andere Wahl haben. Das brauchen wir in der Schweiz nicht.
Es gibt eine 2-strike Regel. Wenn jemand in einem ersten Fall mindestens zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, kann er auch fuer ein leichtes Vergehen ausgeschafft werden. Eine Geldstrafe gibt es u.a. auch fuer eine Verkehrsuebertretung.Ich tendiere nachdem ich diversen Diskussionen gefolgt bin bei der Durchsetzungsinitiative eher zu einem Nein. Ich habe immer wieder gelesen, dass Verkehrsübertretungen für eine Ausschaffungen genügen würden. Im Text selber habe ich aber nichts gefunden. Kann mir das jemand erläutern?
Besten Dank für die Erläuterung.Stavia hat geschrieben:Voraussetzung zur Ausschaffung sind die 2 Verurteilungen. Allerdings muss eine davon, eine in der DI festgelegte Straftat (hab gerad nicht im Kopf was das alles ist) sein. Die 2te kann dann die Verkehrsübertretung sein. Allerdings reicht da eine Uebertretung von 5 oder 10km/h nicht aus, sondern es müsste schon eine erhebliche Verletzung der Verkehrsregeln sein.
2.
Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind:
So wie ich es verstanden habe, muss die Freiheits- oder Geldstrafe in den letzten 10 Jahren ebenfalls mit Delikten gemäss lit a -i zusammenhängen (Vergehen oder Verbrechen). Wenn die zweite eine Verkehrsübertretung wäre, würde ja bereits ein Missachten eines Parkverbotes (40 Franken) reichen. Du schreibst jedoch, dass eine Übertretung von 5 oder 10 km/h noch nicht reichen würde. Von der Busse her sind diese Geschwindigkeitsübertretungen jedoch höher einzustufen. Wo ist für diesen Fall festgelegt, wo sich die Grenze bei den Übertretungen befindet.
Urinieren auf Almend ist ja ebenfalls eine Übertretung - wird wohl aber eher nicht dazu gehören.
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Leider ist eher umgekehrt der Fall. So viele verurteilte Ausländer, so wenige Ausschaffungen. Es wird eher nur in Härtefällen ausgeschafft. Und dann kann man dies meist gar nicht machen, weil sich die Herkunftsländer nicht an die geltenden Gesetze halten wollen.Soriak hat geschrieben:Der Unterschied ist, dass Richter bei solchen Haertefaellen von einer Ausschaffung absehen koennen und so den gesunden Menschenverstand walten lassen koennen.
Man sollte schon besser filtern wer überhaupt hierher kommt. So wies es eigentlich auch die Gesetze vorschreiben. Aber Mutti sind Gesetze egal.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Leider nein. Der Text definiert nirgendwo, dass die erste Geld-/Haftstrafe für ein ähnliches Vergehen vergeben worden sein muss.Blutengel hat geschrieben:So wie ich es verstanden habe, muss die Freiheits- oder Geldstrafe in den letzten 10 Jahren ebenfalls mit Delikten gemäss lit a -i zusammenhängen (Vergehen oder Verbrechen).
Es kann also wirklich sein, dass Du irgendwann für eine Lappalie eine Geldstrafe (keine Busse) bezahlen musstest und dann 10 Jahre auf Bewährung bist.
Dann reichen aber wirklich kleine Delikte wie leichte Körperverletzung, Beleidigung, sich gegen nen Polizisten wehren, einem minderjährigen Kumpel den Joint rüber reichen etc. aus.
Und angenommen ich bin in der Schweiz geboren, aufgewachsen und habe nie den schweizer Pass erhalten, weil in meiner Gemeinde die SVP saustark ist und mein Nachname mit -ic endet, bleibe ich auch mit 35 noch Ausländer.
Nun spuckt jemand meine Frau an. In einer Kurzschlussreaktion hau ich ihm eine rein. Bamf. Leichte Körperverletzung. Weil ich vor 9,5 Jahren bei einem Fussballspiel einem anderen Spieler den Fuss gebrochen habe und er mich deswegen wegen Fahrlässiger Körperverletzung angezeigt hat, war ich schon auf der Abschussliste und werde nun des Landes verwiesen.
Das Zünden von Pyro in einer Menschenmasse (Barfifeier) könnte übrigens auch als Gefährdung des Lebens ausgelegt werden. Dann fliegt man sofort raus.
Watson hat übrigens 5 Beispiele aufgelistet wer ausgeschafft werden müsste.
http://www.watson.ch/Schweiz/Durchsetzu ... f%C3%BChrt
Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
Als Präambel: Ich bin gegen die Initiative, möchte aber trotzdem gerne die Aussagen korrgieren:
"Die Landesverweisung kann nur vorübergehend aufgeschoben werden, wenn zwingende Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung entgegenstehen."
BV, Artikel 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
Abs 2: "Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden."
Abs 3: "Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht."
Es ist dann aber nicht so, dass der Landesverweis nicht mehr möglich ist, sondern es wird gemäss Abs 3. und 4. der Durchsetzungsinitiative weiter entschieden. Die Aussage, es wird dann einfach ausgeschafft und somit ein "outsourcing der Todesstrafe" betrieben ist so gesehen falsch.
Teil 1, (I. Landesverweisung 1.1. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe aus dem Gebiet der Schweiz)
also automatisch, beim 1. mal ein Landesverweis (Kapitalverberechen nach StGB)
Teil 2, (2. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind), auch automatisch, eben nach einer Gerichtlichen verurteilen (also keine Bussen etc ...). Hier aber auch in minderschweren Fällen.
Für die, dies selbst Nachlesen wollen:
Initiativtext Durchsetzungsinitiative
Artikel 25, BV
Im Initiativtext, unter III. Vollzug Abs. 2:Soriak hat geschrieben:Was, wenn man damit rechnen muss, dass die Person in ihrem Heimatland ums Leben kommen wird? Wir haben die Todesstrafe bewusst abgeschafft. Aber nur weil wir selber nicht den Schalter umlegen, ist man nicht weniger verantwortlich, wenn man jemand in einem Kriegsgebiet aussetzt.
"Die Landesverweisung kann nur vorübergehend aufgeschoben werden, wenn zwingende Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung entgegenstehen."
BV, Artikel 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
Abs 2: "Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden."
Abs 3: "Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht."
Es ist dann aber nicht so, dass der Landesverweis nicht mehr möglich ist, sondern es wird gemäss Abs 3. und 4. der Durchsetzungsinitiative weiter entschieden. Die Aussage, es wird dann einfach ausgeschafft und somit ein "outsourcing der Todesstrafe" betrieben ist so gesehen falsch.
Sehe ich nichts so: Nicht der Staat erzieht die Menschen, es sind die Eltern und das Umfeld. Es gibt eine klare Trennung, wer Schweizer ist und wer nicht und das ist nun mal die Staatsbürgerschaft. Über einen Enzug der Staatsbürgerschaft (wie er auch schon diskutiert wird) kann ich dann nur noch lachen, als ob so etwas revidierbar wäre ...Soriak hat geschrieben:Was, wenn die Person 30 Jahre alt ist, in der Schweiz geboren wurde und deren Eltern auch schon vor deren Geburt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt haben? Sie haben, aus welchem Grund auch immer, den Schweizer Pass nicht... aber sie sind bei uns aufgewachsen und dann vielleicht doch "unser" Problem.
Und genau hier, treffen wir uns. Wenn das Gesetz (die Legislative) der Rechtssprechung (der Judikativen) keinen Spielraum mehr gibt, so ist die Judikative faktisch abgeschafft. Da hakt die D-Initiative gewaltig ...Soriak hat geschrieben:Leute werden bereits heute ausgeschafft. Der Unterschied ist, dass Richter bei solchen Haertefaellen von einer Ausschaffung absehen koennen und so den gesunden Menschenverstand walten lassen koennen. Eine strikte Regelung verunmoeglicht das und fuehrt zu absurden Strafen. Das sieht man jeweils in den USA, wo Leute wegen eines Diebstahles von $5 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden -- weil sie bereits 2x vorher straffaellig waren. Und das ganz einfach, weil die Richter keine andere Wahl haben. Das brauchen wir in der Schweiz nicht.
Für mich bist du hier zu wenig präzise. Es gibt Geldstrafen im Bussenverfahren (etwas zu schnell gefahren ...) und im Gerichtsverfahren (viel zu schnell gefahren... ). Die Initiative besteht aus 2 Teilen:Soriak hat geschrieben:Es gibt eine 2-strike Regel. Wenn jemand in einem ersten Fall mindestens zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, kann er auch fuer ein leichtes Vergehen ausgeschafft werden. Eine Geldstrafe gibt es u.a. auch fuer eine Verkehrsuebertretung.
Teil 1, (I. Landesverweisung 1.1. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe aus dem Gebiet der Schweiz)
also automatisch, beim 1. mal ein Landesverweis (Kapitalverberechen nach StGB)
Teil 2, (2. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind), auch automatisch, eben nach einer Gerichtlichen verurteilen (also keine Bussen etc ...). Hier aber auch in minderschweren Fällen.
Für die, dies selbst Nachlesen wollen:
Initiativtext Durchsetzungsinitiative
Artikel 25, BV
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Vollkommen korrekt. Ehrlich gesagt, könnte ich mit dem 1. Teil der Initiative noch leben, aber der 2. Teil ist vollkommen absurd. Dein Link auf Watson zeigt schon auf, wie absurd dies in der Praxis wäre.Asmodeus hat geschrieben:Leider nein. Der Text definiert nirgendwo, dass die erste Geld-/Haftstrafe für ein ähnliches Vergehen vergeben worden sein muss.
Es kann also wirklich sein, dass Du irgendwann für eine Lappalie eine Geldstrafe (keine Busse) bezahlen musstest und dann 10 Jahre auf Bewährung bist.
Dann reichen aber wirklich kleine Delikte wie leichte Körperverletzung, Beleidigung, sich gegen nen Polizisten wehren, einem minderjährigen Kumpel den Joint rüber reichen etc. aus.
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Du schusterst dir das aber auch zurecht wie du möchtestAsmodeus hat geschrieben:Nun spuckt jemand meine Frau an. In einer Kurzschlussreaktion hau ich ihm eine rein. Bamf. Leichte Körperverletzung. Weil ich vor 9,5 Jahren bei einem Fussballspiel einem anderen Spieler den Fuss gebrochen habe und er mich deswegen wegen Fahrlässiger Körperverletzung angezeigt hat, war ich schon auf der Abschussliste und werde nun des Landes verwiesen.

"angezeigt" hat, wie wärs mit: verurteilt worden, weil der Richter (und ggf. die Berufung) entschieden hat, dass du eine Straftat begangen hast?
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
SVP-Politiker tritt gegen Durchsetzungsinitiative an
Der Berner SVP-Justizdirektor Christoph Neuhaus macht gegen die Durchsetzungsinitiative seiner Partei mobil: Sie sei «holzschnittartig» und führe zu einem «Zweiklassensystem», kritisiert er.
Der Berner SVP-Justizdirektor Christoph Neuhaus macht gegen die Durchsetzungsinitiative seiner Partei mobil: Sie sei «holzschnittartig» und führe zu einem «Zweiklassensystem», kritisiert er.
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Watson als Quelle spricht natürlich auch für Qualität.Asmodeus hat geschrieben:Watson hat übrigens 5 Beispiele aufgelistet wer ausgeschafft werden müsste.
http://www.watson.ch/Schweiz/Durchsetzu ... f%C3%BChrt
"unversehens in eine Schlägerei"
"aber weil ihr jüngerer Bruder Schulden und Betreibungen am Hals hat, meldet sie die Doppelzahlung nicht und überweist ihm das Geld."
"wehrt sich mit Händen und Füssen"
Nicht dass ich deswegen eine Ausschaffung rechtfertige, aber sorry, das sind Täter, keine Opfer!
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Beim Beispiel mit dem Spucken würde es wohl keine Verurteilung geben, wenn Du ihn nicht gleich KO schlägst gibt es eine Tätlichkeit (wie das Spucken auch). Das mit dem Fussball dürfte wohl ein Grenzfall sein. Auf die Schnelle weiss ich auch nicht, ob es deswegen schon ein Urteil gibt.Asmodeus hat geschrieben:Leider nein. Der Text definiert nirgendwo, dass die erste Geld-/Haftstrafe für ein ähnliches Vergehen vergeben worden sein muss.
Es kann also wirklich sein, dass Du irgendwann für eine Lappalie eine Geldstrafe (keine Busse) bezahlen musstest und dann 10 Jahre auf Bewährung bist.
Dann reichen aber wirklich kleine Delikte wie leichte Körperverletzung, Beleidigung, sich gegen nen Polizisten wehren, einem minderjährigen Kumpel den Joint rüber reichen etc. aus.
Und angenommen ich bin in der Schweiz geboren, aufgewachsen und habe nie den schweizer Pass erhalten, weil in meiner Gemeinde die SVP saustark ist und mein Nachname mit -ic endet, bleibe ich auch mit 35 noch Ausländer.
Nun spuckt jemand meine Frau an. In einer Kurzschlussreaktion hau ich ihm eine rein. Bamf. Leichte Körperverletzung. Weil ich vor 9,5 Jahren bei einem Fussballspiel einem anderen Spieler den Fuss gebrochen habe und er mich deswegen wegen Fahrlässiger Körperverletzung angezeigt hat, war ich schon auf der Abschussliste und werde nun des Landes verwiesen.
Das Zünden von Pyro in einer Menschenmasse (Barfifeier) könnte übrigens auch als Gefährdung des Lebens ausgelegt werden. Dann fliegt man sofort raus.
Watson hat übrigens 5 Beispiele aufgelistet wer ausgeschafft werden müsste.
http://www.watson.ch/Schweiz/Durchsetzu ... f%C3%BChrt
Das mit der Pyro kann man jedoch definitiv verneinen, da klar steht, dass die Verwendung in verbrecherischer Absicht sein muss.
Aber das Ganze (vorallem das mit der Freitheits- oder Geldstrafe) ist ziemlich schwammig formuliert und deswegen abzulehnen. Anders würde es aussehen, wenn im Text stehen würde:
Dann wäre das Ganze klar abgegrenzt.Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe gemäss lit a -i verurteilt worden sind:
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Wenn einem die Argumente fehlen betreibt man Wortklauberei. Dass ich rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilt wurde impliziert der Terminus "angezeigt" natürlich. Ansonsten wäre ich nicht vorgestraft.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Du schusterst dir das aber auch zurecht wie du möchtest
"angezeigt" hat, wie wärs mit: verurteilt worden, weil der Richter (und ggf. die Berufung) entschieden hat, dass du eine Straftat begangen hast?
Und dass dies passieren kann ist keine Zusammenschusterei. Beispiel? Wieser wurde letztes Jahr wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gegen Yapi schuldig gesprochen.
Betreffend unversehens in eine Schlägerei.
Angenommen dich pöbelt ein FCZler an. Er greift Dich an. Du wehrst Dich. Als die Bullen kommen liegt er am Boden. Du kannst keine Notwehr beweisen. Aussage gegen Aussage.
Gratuliere. "Unversehens in eine Schlägerei geraten" und leichte Körperverletzung.
Was die Watson-Beispiele anbelangt.
"wehrt sich mit Händen und Füssen" klingt heftig, aber wenn man sich im Recht sieht, reagiert man so. Wieviele Fans haben sich schon mit Händen und Füssen gegen Securitas "gewehrt"?
Wie schnell man ne Anzeige von der Polizei am Hals hat weiss auch jeder der damals in Altstetten dabei war.
Der Fall mit den Schulden und den Betreibungen ist für mich Knackpunkt. Zum Einen ist es klarer Sozialhilfebetrug und definitiv strafbar. Zum Anderen kann man so ein Verhalten aber nur nachvollziehen, wenn man mal in einer ähnlichen Situation gesteckt hat. Da stellt sich zur Beurteilung die Frage wieso der Bruder Betreibungen am Hals hat.
Weil er seinen krassen Nissan GTR nicht abbezahlen kann oder weil er arbeitslos geworden ist und partout keine Stelle findet. Oder weil er einen Unfall hatte und die IV ihm die Rente verweigert.
Es gibt zuviele Graubereiche und die Initiative versucht alles ins Schema Schwarz/Weiss zu pressen. Und der schwarze Anteil ist unverhältnissmässig gross.
Ich hätte damals den Gegenvorschlag angenommen. Bei Verbrechen mit einer Strafe von über 1 Jahr, wird ausgeschafft. Dann ist die Schwere der Tat nämlich bereits durch das Gericht festgestellt.
Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
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Watson tut nur das, was die Initianten der Initiative auch tun. Sie nehmen die schlimmsten Fälle (oder eben wie Watson die "grenzwertigsten") und erklären damit die Notwendigkeit (oder eben Absurdität) der Initiative.Asmodeus hat geschrieben:Was die Watson-Beispiele anbelangt.
Abgesehen von der Tatsache, dass diese Initiative die Rechtssprechung untergräbt, hätte ich auch noch 1-2 Stilblüten was auch noch passieren könnte:
1. Die Bösen "linken" Richter verurteilen in minder schweren Fällen lieber nicht, um nicht das Risiko für den Delinquenten einzugehen, bei nächsten "Piep" rauszufliegen.
1.1 Als Folge davon fände wiederum eine 2-Klassen Rechtsprechung zu ungunsten für den "Schweizer" statt.
Ich bin für folgende Lösung: Die Gerichte haben etwas mehr Mut, auch mal einen Landesverweis auszusprechen. Fälle gäbe es genug, Gesetze dafür sind vorhanden. So lange sich aber die Judikative weigert, die vorhandenen Gesetze auch mal auszunutzen, so wird es immer wieder diese populistischen Machwerke wie die DI geben.
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Vor allem ist es nun mal so, dass man normalerweise ein Referendum ergreift, wenn einem die Ausarbeitung einer Initiative missfällt. So wie es die SVP bei der Mutterschaftsversicherung auch gemacht hat. Nein, stattdessen formuliert sie eine Initiative und gleichzeitig dazu eine verschärfende Initiative, die sie fälschlicherweise Durchsetzungsinitiative nennt. Dabei setzt die gar nichts durch, sondern verschärft gleich noch mehr.
Das zeigt, wie verlogen diese Partei argumentiert!
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Das hat doch nichts damit zu tun.Asmodeus hat geschrieben:Wenn einem die Argumente fehlen betreibt man Wortklauberei.
Aber du tust so, dass jeder Krimineller eigentlich gar nichts dafür kann.
Es scheint auch selbstverständlich dass man Konflikte mit Gewalt löst. Zum Glück machen das nicht alle so.
Sorry, aber anders kann ich deine Worte nicht deuten. "reagiert man so" "kann man so ein Verhalten aber nur nachvollziehen"
Es ist nunmal seine Pflicht sich bei einer fehlerhaften Überweisung zu melden. Ansonsten ist es Betrug.
Und wenn die Polizei findet man muss jetzt aufs Revier um die Sache zu klären, dann geht man halt. Was bringts sich zu wehren? Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte klar sein, dass die Polizei nicht aufgrund von BittiBätti ihren Entscheid umschwingt. Also kommt man eh nicht drum rum, man macht es nur noch schlimmer.
Zudem erachte ich es bei "Ehestreitigkeiten" sogar wichtig, dass man dies ernst nimmt. Stichwort häusliche Gewalt.
Wie gesagt, ich bin weder für das Gesetz, noch bin ich generell dafür Leute wegen "Kleinigkeiten" auszuschaffen. Genauso wenig darf es aber sein dass Leute bei schlimmeren Delikten nicht ausgeschafft werden. Oder vergleichbar dass ein Schweizer nur ein paar Jährchen in den Knast muss.
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Danke, so ist es auf den Punkt gebracht.Lusti hat geschrieben:Ich bin für folgende Lösung: Die Gerichte haben etwas mehr Mut, auch mal einen Landesverweis auszusprechen. Fälle gäbe es genug, Gesetze dafür sind vorhanden. So lange sich aber die Judikative weigert, die vorhandenen Gesetze auch mal auszunutzen, so wird es immer wieder diese populistischen Machwerke wie die DI geben.
Ist beim Asylwesen ja genau gleich, die Gesetze und Richtlinien sind klar, es wird nicht eingehalten was wiederum Nährboden für die Rechten bedeutet.
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Wo werden die Gesetze nicht eingehalten? Unsere Richter heissen halt nicht Freisler; sie behandeln einen Fall vollumfänglich und sprechen dann ein möglichst gesetzeskonformes Urteil aus. Wenn man wirklich glaubt, dass beim Asylwesen die Rechte nicht eingehalten werden ist das noch lange kein Grund für eine Initiative, welche die Grundsätze unseres Rechtsstaates mit den Füssen tritt.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Danke, so ist es auf den Punkt gebracht.
Ist beim Asylwesen ja genau gleich, die Gesetze und Richtlinien sind klar, es wird nicht eingehalten was wiederum Nährboden für die Rechten bedeutet.
Nett ist die letzte Kolumne von Köppel, wo es um Göring und die Durchsetzungsinitiative geht. Er meinte tatsächlich, dass Göring kein Monster war, also gar nicht so schlimm. Da frage ich mich, was man denn tun muss, um bei Köppel als Monster zu gelten? Scheinbar reicht ein schriftlicher Befehl an Heydrich zur Durchführung der Endlösung in der Judenfrage nicht. Danach gab es die üblichen Argumente für die Initiative. Im selben Artikel. Das wirft schon Fragen auf bezüglich mit wem wir es hier eigentlich zu tun haben... Was für Leute denn die Grundsätze unseres Rechtsstaates inkl. Rausschmiss aus der Menschenrechtskonvention wollen. Was ist das Ziel?
- Pro Sportchef bim FCB
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Meinst du jetzt auf die Ausschaffung oder das Asylwesen bezogen?SubComandante hat geschrieben:Wo werden die Gesetze nicht eingehalten?
Letzteres haben wir ja oft genug durchgekaut. Stichwort Dublin Abkommen und sicherer Drittstaat. Stichwort Wirtschaftsflüchtlinge.
Bezüglich der Ausschaffung werden nicht Gesetze nicht eingehalten. Aber das Gesetz würde sie ermöglichen was aus meiner Sicht zu wenig oft der Fall ist.
Erzähl das mal unserem lieben Asmodeus, vielleicht glaubt er ja dirUnsere Richter heissen halt nicht Freisler; sie behandeln einen Fall vollumfänglich und sprechen dann ein möglichst gesetzeskonformes Urteil aus.

Ich glaube nicht, es ist ein Fakt! Bei Fakten geht es nicht ums Glauben. Gesetze sind klar formuliert, was vor sich geht ebenfalls.Wenn man wirklich glaubt, dass beim Asylwesen die Rechte nicht eingehalten werden ist das noch lange kein Grund für eine Initiative, welche die Grundsätze unseres Rechtsstaates mit den Füssen tritt.
Ansonsten hast du aber mit dieser Aussage natürlich 100% Recht! Wie gesagt, deswegen bin ich ja auch nicht für die Initiative.
Hach, lasst doch Köppel, Blocher und co. reden. Genauso wie Leute wie Levrat, Molina oder Glättli, da kommt der gleiche Stuss raus. Solche Exponenten kann man einfach nicht ernst nehmen. Aber sowohl die SVP als auch die SP haben fähige Leute die differenzieren können. Leider sind diese aber (vermutlich genau deswegen) nicht interessant und erhalten keine Plattform. Mit sachlichen Diskussionen können die Medien auch keine Schlagzeilen machen.Nett ist die letzte Kolumne von Köppel, wo es um Göring und die Durchsetzungsinitiative geht. Er meinte tatsächlich, dass Göring kein Monster war, also gar nicht so schlimm. Da frage ich mich, was man denn tun muss, um bei Köppel als Monster zu gelten? Scheinbar reicht ein schriftlicher Befehl an Heydrich zur Durchführung der Endlösung in der Judenfrage nicht. Danach gab es die üblichen Argumente für die Initiative. Im selben Artikel. Das wirft schon Fragen auf bezüglich mit wem wir es hier eigentlich zu tun haben... Was für Leute denn die Grundsätze unseres Rechtsstaates inkl. Rausschmiss aus der Menschenrechtskonvention wollen. Was ist das Ziel?
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
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Jemand, der Nationalrat und Chefredaktor einer grossen Zeitschrift ist und Hermann Göring verharmlost. Finde ich schon etwas pikant...Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Hach, lasst doch Köppel, Blocher und co. reden. Genauso wie Leute wie Levrat, Molina oder Glättli, da kommt der gleiche Stuss raus. Solche Exponenten kann man einfach nicht ernst nehmen. Aber sowohl die SVP als auch die SP haben fähige Leute die differenzieren können. Leider sind diese aber (vermutlich genau deswegen) nicht interessant und erhalten keine Plattform. Mit sachlichen Diskussionen können die Medien auch keine Schlagzeilen machen.
MEI Ja, Ecopop Nein
Abzocker Ja, 1:12 Nein
Ausschaffung Ja, Durchsetzung.....
Es handelt sich hier jeweils um ähnliche Initiativen, bei denen das Schweizer Stimmvolk die extremere Variante jeweils abgelehnt hat. Ich bin daher auch optimistisch, dass die Durchsetzungsinitative nicht angenommen wird.
Abzocker Ja, 1:12 Nein
Ausschaffung Ja, Durchsetzung.....
Es handelt sich hier jeweils um ähnliche Initiativen, bei denen das Schweizer Stimmvolk die extremere Variante jeweils abgelehnt hat. Ich bin daher auch optimistisch, dass die Durchsetzungsinitative nicht angenommen wird.
Nid füre Lohn, für d'Region
LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
wie heisst es so schön, besser spät als nie...
ich für meinen teil, bei meinem bsp, würde es für richtig sehen, wenn diese individuen zurückgeführt werden, ohne wenn und aber, solange sie vor der straftat klar bescheid bekommen haben, was passieren wird wenn...
dann nochmals zu meinem beispiel ( http://www.fcbforum.ch/forum/showthread ... ost1551993 ) und diesesmal mit einem ausländer, der weder (angeblich) verfolgt wird, noch aus einem kriegsgebiet kommt.
seid ihr Käppelijoch und Soriak für oder gegen die automatisierte zurückschaffung (von meinem fiktiven beispiel, post siehe oben nr 74 in dem thread)?
zudem, rein theoreitsch: wenn jmd klipp und klar weiss, ich darf mich nicht kriminell verhalten sonst fliege ich zurück in das land welches nonstop überall krieg führt und ich halte das nicht aus, dann würde ich dem empfehlen, die kriminellen dinge zu lassen? so rein logisch betrachtet. wenn er aber sagt, hey, ihr dürft mich gemäss euren eigenen vorstellungen nicht zurückschaffen und (fast) nicht belangen, ich mach was ich will, dann haben wir uns selbst ein ei gelegt!
dann die richter entscheiden regional, dann wirds weitergezogen zum obergericht... dann wieder zurück... irgendwann zu guter letzt zum bundesgericht. am besten wenn sich die richter uneinig sind etc.
da wäre mir bei klaren strafen (ja diese "krassen") eine automatisierte auslieferung viel lieber.
wer noch von der justiz spricht, bei gewissen dingen muss ich sagen, gibts sachen wie zb: http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/ ... g-10103147
auf verdacht einfach mal zig stunden zeit stehlen + 5 wochen ohne billet. schöne justiz, eine polizei die ohne gründe machen kann, was sie will.
schlussendlich kann ich, ich enthalte mich bei der abstimmung (!), die negativen kritiken durchaus nachvollziehen die hier angebracht werden. nicht alle (zb konkrete beispiele, nicht fiktive, wurden nicht genannt, obwohl ich schon gelesen habe, das x anzahl mehr ausgeschafft würden falls angenommen...ich sage nur, wenn man weiss wieviele, kennt man die fälle, wieso nicht mal sehr gute und sehr negative davon veröffentlichen?), aber ein paar.
die zwei hauptprobleme:
automatisierte ausschaffung -> die finde ich gut bei gewissen fällen.
zu streng bei potentiel geringen delikten -> wie mehrmals erwähnt, ohne konkrete fälle zu kennen die veröffentlicht wurden, könnte dies trotzdem der fall sein.
mag sein dass es offiziell so ist, aber es wird nicht in ganz syrien krieg geführt, und es gibt syrer die freiwillig ohne probleme zurückkehren. -> http://bazonline.ch/schweiz/standard/Sy ... y/26947948Soriak hat geschrieben:1) Wenn dieser Syrer ein Asylsuchender ist, dann wird er nicht ins Heimatland zurueck geschafft, da er dort mit dem Tod rechnen muss.
ich für meinen teil, bei meinem bsp, würde es für richtig sehen, wenn diese individuen zurückgeführt werden, ohne wenn und aber, solange sie vor der straftat klar bescheid bekommen haben, was passieren wird wenn...
dann nochmals zu meinem beispiel ( http://www.fcbforum.ch/forum/showthread ... ost1551993 ) und diesesmal mit einem ausländer, der weder (angeblich) verfolgt wird, noch aus einem kriegsgebiet kommt.
seid ihr Käppelijoch und Soriak für oder gegen die automatisierte zurückschaffung (von meinem fiktiven beispiel, post siehe oben nr 74 in dem thread)?
wie schonmal erwähnt, "kriegsgebiet", gewisse länder sind sehr gross und haben nicht auf der ganzen fläche krieg.Soriak hat geschrieben:Was, wenn man damit rechnen muss, dass die Person in ihrem Heimatland ums Leben kommen wird? Wir haben die Todesstrafe bewusst abgeschafft. Aber nur weil wir selber nicht den Schalter umlegen, ist man nicht weniger verantwortlich, wenn man jemand in einem Kriegsgebiet aussetzt.
zudem, rein theoreitsch: wenn jmd klipp und klar weiss, ich darf mich nicht kriminell verhalten sonst fliege ich zurück in das land welches nonstop überall krieg führt und ich halte das nicht aus, dann würde ich dem empfehlen, die kriminellen dinge zu lassen? so rein logisch betrachtet. wenn er aber sagt, hey, ihr dürft mich gemäss euren eigenen vorstellungen nicht zurückschaffen und (fast) nicht belangen, ich mach was ich will, dann haben wir uns selbst ein ei gelegt!
ODER es ist das problem der eltern welche es vernachlässigt haben, ihre schützlinge nach schweizer standards zu erziehen!Soriak hat geschrieben:Was, wenn die Person 30 Jahre alt ist, in der Schweiz geboren wurde und deren Eltern auch schon vor deren Geburt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt haben? Sie haben, aus welchem Grund auch immer, den Schweizer Pass nicht... aber sie sind bei uns aufgewachsen und dann vielleicht doch "unser" Problem.
ich habe genügend richterliche urteile gesehen, die ich nicht nachvollziehen konnte.Soriak hat geschrieben:Leute werden bereits heute ausgeschafft. Der Unterschied ist, dass Richter bei solchen Haertefaellen von einer Ausschaffung absehen koennen und so den gesunden Menschenverstand walten lassen koennen. Eine strikte Regelung verunmoeglicht das und fuehrt zu absurden Strafen. Das sieht man jeweils in den USA, wo Leute wegen eines Diebstahles von $5 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden -- weil sie bereits 2x vorher straffaellig waren. Und das ganz einfach, weil die Richter keine andere Wahl haben. Das brauchen wir in der Schweiz nicht.
dann die richter entscheiden regional, dann wirds weitergezogen zum obergericht... dann wieder zurück... irgendwann zu guter letzt zum bundesgericht. am besten wenn sich die richter uneinig sind etc.
da wäre mir bei klaren strafen (ja diese "krassen") eine automatisierte auslieferung viel lieber.
wer noch von der justiz spricht, bei gewissen dingen muss ich sagen, gibts sachen wie zb: http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/ ... g-10103147
auf verdacht einfach mal zig stunden zeit stehlen + 5 wochen ohne billet. schöne justiz, eine polizei die ohne gründe machen kann, was sie will.
schlussendlich kann ich, ich enthalte mich bei der abstimmung (!), die negativen kritiken durchaus nachvollziehen die hier angebracht werden. nicht alle (zb konkrete beispiele, nicht fiktive, wurden nicht genannt, obwohl ich schon gelesen habe, das x anzahl mehr ausgeschafft würden falls angenommen...ich sage nur, wenn man weiss wieviele, kennt man die fälle, wieso nicht mal sehr gute und sehr negative davon veröffentlichen?), aber ein paar.
die zwei hauptprobleme:
automatisierte ausschaffung -> die finde ich gut bei gewissen fällen.
zu streng bei potentiel geringen delikten -> wie mehrmals erwähnt, ohne konkrete fälle zu kennen die veröffentlicht wurden, könnte dies trotzdem der fall sein.
“The scientists of today think deeply instead of clearly. One must be sane to think clearly, but one can think deeply and be quite insane.”
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Hansy - das Problem ist halt auch: jeder, der hier ist und nicht den Schweizer Pass hat, hat dauernd das Damoklesschwert über sich, dass er sehr leicht ausgeschafft werden kann. Man sieht eine Schlägerei und darf nicht dazwischen. Gibt man Schläge, heisst es plötzlich: Adios muchacho. Oder ein Otto fängt Streit an. Normalerweise kann man das noch irgendwie schlichten. Aber geht halt nicht immer. Haut er eine rein, kriegt er eine Strafe. Schlägst Du zurück ... das kann sich alles endlos weiterführen lassen. Und was ist, wenn das Gericht plötzlich sich zurückhält mit Urteilen, weil es weiss, dass es sogar mal ungerecht ist, er aber verurteilt werden sollte. Aber dann fliegt er raus. Also lässt man es plötzlich sein. Das wäre eher kontraproduktiv... Und wohl nicht mal so unrealistisch.
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Gewählt mit dem besten Resultat der ganzen Schweiz oder? So schlecht scheint er also nicht anzukommen... Was sagt uns das?SubComandante hat geschrieben:Jemand, der Nationalrat und Chefredaktor einer grossen Zeitschrift ist und Hermann Göring verharmlost. Finde ich schon etwas pikant...
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!