Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Sorry, aber das ist schlichtweg naiv und träumen. Oder warum zündet man Zelte an und greift Polizisten an, wenn man aus einem Kriegsgebiet kommt und froh ist hier zu sein?
Was natürlich nicht heisst, dass man aufgrund dem möglichen Import von Terroristen keine Flüchtlinge aufnehmen soll.
Ich bin in meinem Post nicht auf diese Vorfälle eingegangen, sondern auf das Argument des Terrorismus(imports). Gerne nehme ich auch zu deinem Thema Stellung. Ich zitiere hier auszugsweise aus dem "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" auch als Genfer Konvention bekannt: Quelle:
UNHCR GFK
- Die Definition eines Flüchtlings wird in Absatz A erläutert. Kann jeder gerne selbst nachlesen, was dort geschrieben steht.
- In Absatz F wird es interessant dort steht "./. Die Bestimmungen dieses Abkommens finden keine Anwendung auf Personen ./."
- Abs F/b: "dass sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandesbegangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen wurden"
- Abs F/c: "dass sie sich Handlungen zu Schulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen"
Artikel 32 wird noch etwas konkreter - Ausweisung:
Abs1: "Die vertragschließenden Staaten werden einen Flüchtling, der sich rechtmässig in ihrem Gebiet befindet, nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausweisen."
Abs3: "Die vertragschließenden Staaten werden einem solchen Flüchtling eine angemessene Frist gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, in einem anderen Lande um rechtmässige Aufnahme nachzusuchen. Die vertragschließenden Staaten behalten sich vor, während dieser Frist diejenigen Massnahmen anzuwenden, die sie zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung für zweckdienlich erachten."
Was ich hier fordere ist ganz einfach: Der Aufnahmeprozess der Flüchtlinge muss endlich richtig gemacht werden. Es ist die Aufgabe des Aufnahmestaates, die Spreu vom Weizen zu trennen. Es schadet nicht, politische Flüchtlinge aufzunehmen und es schadet auch nicht, Flüchtlinge welche sich nicht zu benehmen wissen (also den inneren Frieden gefährden) auch auszuweisen. Man darf ihn, gemäss Art. 33 aber nicht zurückschaffen, also bleibt eigentlich nur noch die Inhaftierung. So leid es mir tut, aber insgesamt ist ein Flüchtling eben durch die GFK sehr gut geschützt (was auch sinnvoll ist).
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ich gehe so ziemlich mit dir einig.
Allerdings vergisst du, dass es nicht sein kann und darf dass jeder der sich ein besseres Leben wünscht als Flüchtling hierher kommt. Und das war bisher in Deutschland im 2015 bei rund der Hälfte der Fall...
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Woher kommen die 50%? Aus einer Statistik, erstellt auf tatsächlichen Abklärungen der Einzefälle? Umfragen?
Es ist halt gemäss der GFK unsere Aufgabe (oder die von Deutschland meinetwegen), diese Selektion aufgrund von Abklärungen zu machen. Dass unsere Aufnahmeregelungen nicht auf die Bedürfnisse und Realitäten von heute vorbereitet sind, erklärt sich von selbst. Hier zahlen wir für Versäumnisse der letzten Jahrzehnte. ABER: Eine Unterwanderung der GFK ist weder notwendig noch erwünscht. Das Abkommen bietet jetzt schon diese Möglichkeiten, man müsste einfach mal den Mut finden diese sinnvoll und effizient umzusetzen ...