Repression im Schweizer Fussball
- stacheldraht
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zue dr ticketproblematik; läse & verstoh..
http://www.muttenzerkurve.ch/ticketpreise/
http://www.muttenzerkurve.ch/ticketpreise/
Man sollte alle Tage wenigstens ein kleines Lied hören, ein gutes Gedicht lesen, ein treffliches Gemälde sehen und, wenn es möglich zu machen wäre, einige vernünftige Worte sprechen. Johann Wolfgang von Goethe
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Der Pöbel thront über den Experten - FCBForum Tippweltmeister 2018!
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- Zaunbesteiger
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Ja man soll seine Meinung äussern. Das machen aber "deine Gegner" (inkl. meiner Wenigkeit) genauso!Marcomunetti hat geschrieben:Leider kann ich aus berufsgründen viel zu selten an auswärtsspiele.. Dementsprechend will ich auch von der kurve nicht bevormundet werden, ob ich gehen darf oder nicht wenn ich schon mal zeit habe. Sion kein raclette ist ja ok, aber kein match würde mich richtig anscheissen.
Es läge in der Pflicht der Vereine dafür zu sorgen, dass die Preise fair bleiben. Oder der SFV soll einen richtigen paragrafen einführen, der auswärtstickets regelt. aber naja was dürfen wir schon vom SFV erwarten.
Edith meint noch bevor die steinigung losgeht: Ja ok, man kann auch einfach normale plätze nehmen. Aber im Forum soll man zumindest die Meinung äussern und ich halte von boykott halt nichts.
Es geht ja nicht nur um den nackten Preis. Fr. 28.- mag für dich lächerlich wenig sein, ich empfinde es als zu hoch. Fr. 20.- oder eben die geforderten Fr. 25.- sind okay. Vor allem gehts aber auch darum, dass es teilweise gar keine Abstufungen mehr gibt (Schüler, Lehrlinge, Erwachsene usw.), das aber laut Reglement der SFL so sein muss (Stichwort Gleichberechtigung).
Und um für diese sehr wichtigen Anliegen einzustehen, sind halt manchmal solche Aktionen nötig, richtig und wichtig.
Man könnte nun argumentieren, dass gerade die Auswärtsfans auch diejenigen sind die die höheren Kosten verursachen und daher werden die Ticketpreise auf diese abgewälzt. Zumindest wenn es der FCZ ist trifft dies ja seit rund einem Jahr durchaus zustacheldraht hat geschrieben:zue dr ticketproblematik; läse & verstoh..
http://www.muttenzerkurve.ch/ticketpreise/


Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
schauMarcomunetti hat geschrieben:Leider kann ich aus berufsgründen viel zu selten an auswärtsspiele.. Dementsprechend will ich auch von der kurve nicht bevormundet werden, ob ich gehen darf oder nicht wenn ich schon mal zeit habe. Sion kein raclette ist ja ok, aber kein match würde mich richtig anscheissen.
Es läge in der Pflicht der Vereine dafür zu sorgen, dass die Preise fair bleiben. Oder der SFV soll einen richtigen paragrafen einführen, der auswärtstickets regelt. aber naja was dürfen wir schon vom SFV erwarten.
Edith meint noch bevor die steinigung losgeht: Ja ok, man kann auch einfach normale plätze nehmen. Aber im Forum soll man zumindest die Meinung äussern und ich halte von boykott halt nichts.
die MK bevormundet niemanden, es ist NUR eine bitte
es ist einfach peinlich wie man(n) dann immer mit weis ich nicht was seine übertriebe 1. reaktion erklären will
du hast überreagiert, hast was kurzfristig auf die nuss bekommen und gut ist, kannst eh machen was du wills
als wir in Lausanne waren (zu 10) sagten auch 3 nö jetzt bin ich schon mal hier, jetzt geh ich auch rein
und ja sie haben es unverletzt überstanden

- auslandbasler
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so, wieder mal ein post zum thema, wer nichts getan hat, hat auch nichts zu befürchten:
http://www.nzz.ch/schweiz/berner-hoolig ... 1.18405216
ihr könnt ja jetzt sagen, der eine ist ja in zweiter instanz freigesprochen worden, es funktioniert ja alles.
AAABER, erstens ist er mal verurteilt worden, musste sich also einen anwalt leisten und ging trotz allem das risiko ein, noch einmal falsch verurteilt werden.
zweitens, er musste vor gericht erscheinen, nehme ich an, was dazu führte, dass er sich bei der arbeit entschuldigen musste. kann auch ins auge gehen, findet der arbeitgeber heraus wohin er tatsächlich geht.
drittens, offenbar wurde er durch die fahndungsbilder so eindeutig identifiziert, dass der ermittlungsrichter jegliche gefahr einer verwechslung ausschloss. er war total überzeugt. wie muss es da erst der öffentlichkeit gegangen sein. es ist also sonnenklar, dass diese öffentliche suche hier versagt hat und einen unschuldigen der gefahr ausgesetzt hat oder sogar tatsächlich in der öffentlichkeit schaden zugefügt hat. das beweisst genau die these, die wir gegner solcher suchen immer wieder anbringen. es ist sau gefährlich und die ganze hexenjagd geht auf kosten von unschuldigen.
http://www.nzz.ch/schweiz/berner-hoolig ... 1.18405216
ihr könnt ja jetzt sagen, der eine ist ja in zweiter instanz freigesprochen worden, es funktioniert ja alles.
AAABER, erstens ist er mal verurteilt worden, musste sich also einen anwalt leisten und ging trotz allem das risiko ein, noch einmal falsch verurteilt werden.
zweitens, er musste vor gericht erscheinen, nehme ich an, was dazu führte, dass er sich bei der arbeit entschuldigen musste. kann auch ins auge gehen, findet der arbeitgeber heraus wohin er tatsächlich geht.
drittens, offenbar wurde er durch die fahndungsbilder so eindeutig identifiziert, dass der ermittlungsrichter jegliche gefahr einer verwechslung ausschloss. er war total überzeugt. wie muss es da erst der öffentlichkeit gegangen sein. es ist also sonnenklar, dass diese öffentliche suche hier versagt hat und einen unschuldigen der gefahr ausgesetzt hat oder sogar tatsächlich in der öffentlichkeit schaden zugefügt hat. das beweisst genau die these, die wir gegner solcher suchen immer wieder anbringen. es ist sau gefährlich und die ganze hexenjagd geht auf kosten von unschuldigen.
Nach dem Boykott in Luzern wird es am Samstag wohl gleich einen weiteren der St. Galler geben:
Für das Spiel vom Samstag in Aarau präsentiert sich die Ausgangslage leider ähnliche wie in Luzern. Der Eintrittspreis ist mit Fr. 27.- (ohne Abstufungen!) ebenfalls zu hoch. Die Verantwortlichen des FC Aarau haben sich zwar auf unsere Einwände gemeldet, zeigen aber keinerlei Anstalten, sich zu bewegen. Der DV1879 wird deshalb auf den Ticketverkauf verzichten. Nach Aarau geht‘s natürlich trotzdem. Wir schauen dann vor Ort an den Tageskassen ob sich was geändert hat.
dv1879.ch
Für das Spiel vom Samstag in Aarau präsentiert sich die Ausgangslage leider ähnliche wie in Luzern. Der Eintrittspreis ist mit Fr. 27.- (ohne Abstufungen!) ebenfalls zu hoch. Die Verantwortlichen des FC Aarau haben sich zwar auf unsere Einwände gemeldet, zeigen aber keinerlei Anstalten, sich zu bewegen. Der DV1879 wird deshalb auf den Ticketverkauf verzichten. Nach Aarau geht‘s natürlich trotzdem. Wir schauen dann vor Ort an den Tageskassen ob sich was geändert hat.
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Ach, das kommt den meisten wahrscheinlich ganz gelegen und dient als guter Grund, mit ruhigem Gewissen in der Ostschweiz bleiben zu können: Ist ja schliesslich Olma...Petric_10 hat geschrieben:Nach dem Boykott in Luzern wird es am Samstag wohl gleich einen weiteren der St. Galler geben: ...
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Y kenn mi jo nid mit Stadtpolitik uss, aber ka do wirklig jede Gloon go Frögeli stelle?Gone to Mac hat geschrieben:wiedermol e anfrog bezg Fangwalt im Grossrot: http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/1 ... 378563.pdf
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jap, kann jedes Grossratsmitgliedandreas hat geschrieben:Y kenn mi jo nid mit Stadtpolitik uss, aber ka do wirklig jede Gloon go Frögeli stelle?
(isch denn eher die Frage, was wir für Clown's wählen)
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http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/schlappe-fuer-st-galler-behoerden-yb-randalierer-war-gar-nicht-am-match-id3204431.html
dr Hansjakob blitzt scho wieder bi sämtliche Instanze ab... piinlig, e Rücktritt isch überfällig!Angeklagter war gar nicht am Match
Im krassesten Fall wurde der Angeklagte gleich ganz freigesprochen, wie die «NZZ» berichtet. Peinlich für die Staatsanwaltschaft: Er konnte beweisen, dass er überhaupt nicht am Match war.
In Thun wird das Konkordat mit sehr viel Augenmass umgesetzt: Der Sicherheitsvorsteher der Stadt Thun verbietet beim Derby Fahnen und Transparente. "Siegenthaler stützt die Zusatzauflagen auf das sogenannte Hooligan-Konkordat. Die Massnahmen gelten vorerst nur für das Spiel vom kommenden Sonntag. Danach zieht die Stadt Bilanz. Bleiben Zwischenfälle aus, will Siegenthaler die Auflagen wieder lockern. Andernfalls stellt er weitere Verschärfungen in Aussicht."
http://www.bernerzeitung.ch/region/thun ... y/12491243
http://www.bernerzeitung.ch/region/thun ... y/12491243
- tommasino
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gilt nur für den thuner-"fan"-sektor, nicht für die auswärtsfans.... wenn ihr euch halt nicht benehmen könnt...Fulehung hat geschrieben:In Thun wird das Konkordat mit sehr viel Augenmass umgesetzt: Der Sicherheitsvorsteher der Stadt Thun verbietet beim Derby Fahnen und Transparente. "Siegenthaler stützt die Zusatzauflagen auf das sogenannte Hooligan-Konkordat. Die Massnahmen gelten vorerst nur für das Spiel vom kommenden Sonntag. Danach zieht die Stadt Bilanz. Bleiben Zwischenfälle aus, will Siegenthaler die Auflagen wieder lockern. Andernfalls stellt er weitere Verschärfungen in Aussicht."
http://www.bernerzeitung.ch/region/thun ... y/12491243

- stacheldraht
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jede Stadt bekommt was sie verdient, Bern hat Nause und Thun nun den Siegenthaler.
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http://www.bzbasel.ch/schweiz/daten-eines-fussballfans-muessen-geloescht-werden-128597838
Daten eines Fussballfans müssen gelöscht werden
Das Bundesamt für Polizei muss den Eintrag über einen Mann im Informationssystem Hoogan löschen, weil eine Strafuntersuchung gegen ihn eingestellt worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.
Das Sicherheitspersonal hatte die Petarden im Jahr 2012 anlässlich eines Spiels im Zürcher Station Letzigrund entdeckt. Dem Fussballfan wurde durch die Sicherheitsverantwortlichen des betroffenen Clubs ein zweijähriges nationales Stadionverbot auferlegt.
Verfahren eingestellt
Darüber hinaus sprach die Stadtpolizei Zürich ein zehnmonatiges Rayonverbot aus. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eröffnete eine Strafuntersuchung wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Und das fedpol registrierte den Mann im elektronischen Informationssystem Hoogan.
Mangels Beweisen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Juni 2013 ein. Der Fussballfan hatte ausgesagt, dass der besagte Rucksack einer Gruppierung gehöre. Darin würden die Fahnen aufbewahrt, die jeweils von einem Mitglied an die Spiele mitgebracht würden.
Er habe den Inhalt des Rucksacks nicht überprüft und sei deshalb davon ausgegangen, dass sich darin nur Fanmaterial befinde. Weil der fahrlässige Besitz von pyrotechnischen Gegenständen nicht strafbar ist, wurde das Verfahren eingestellt.
Aus diesem Grund forderte der Mann unter anderem die Löschung seiner Daten im Infosystem Hoogan. Das fedpol wies sein Begehren ab. Es begründete den Entscheid damit, dass der Fussballfan nicht freigesprochen, sondern das Verfahren eingestellt worden sei. Der strafrechtliche Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" komme in Bezug auf Hoogan nicht zum Tragen.
Eintrag nach Polizeimeldung möglich
Tatsächlich dürfen Einträge in das Infosystem Hoogan allein aufgrund von Meldungen durch die Polizei gemacht werden. Lässt sich ein Verdacht eines strafbaren Verhaltens im Strafverfahren aber nicht erhärten, muss ein entsprechender Eintrag wieder gelöscht werden.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festhält, dürfen Verwaltungsbehörden nicht ohne ernsten Grund von den Tatsachenfeststellungen von Strafbehörden abweichen.
Kann ein Tatverdacht nicht soweit erhärtet werden, dass eine Anklage erhoben werden kann, ist ein Verfahren gemäss Strafprozessordnung einzustellen. Dabei gilt jedoch der Grundsatz "im Zweifel für die Anklageerhebung".
Danach ist zumindest dann Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Und es ist auch dann Anklage zu erheben, wenn sich die beiden Wahrscheinlichkeiten die Waage halten.
"Entsprechend wird eine rechtskräftige Einstellungsverfügung einem freisprechenden Endentscheid gleichgestellt", schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Deshalb muss das Rayonverbot definitiv aus Hoogan gelöscht werden.
Daten eines Fussballfans müssen gelöscht werden
Das Bundesamt für Polizei muss den Eintrag über einen Mann im Informationssystem Hoogan löschen, weil eine Strafuntersuchung gegen ihn eingestellt worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.
Das Sicherheitspersonal hatte die Petarden im Jahr 2012 anlässlich eines Spiels im Zürcher Station Letzigrund entdeckt. Dem Fussballfan wurde durch die Sicherheitsverantwortlichen des betroffenen Clubs ein zweijähriges nationales Stadionverbot auferlegt.
Verfahren eingestellt
Darüber hinaus sprach die Stadtpolizei Zürich ein zehnmonatiges Rayonverbot aus. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eröffnete eine Strafuntersuchung wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Und das fedpol registrierte den Mann im elektronischen Informationssystem Hoogan.
Mangels Beweisen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Juni 2013 ein. Der Fussballfan hatte ausgesagt, dass der besagte Rucksack einer Gruppierung gehöre. Darin würden die Fahnen aufbewahrt, die jeweils von einem Mitglied an die Spiele mitgebracht würden.
Er habe den Inhalt des Rucksacks nicht überprüft und sei deshalb davon ausgegangen, dass sich darin nur Fanmaterial befinde. Weil der fahrlässige Besitz von pyrotechnischen Gegenständen nicht strafbar ist, wurde das Verfahren eingestellt.
Aus diesem Grund forderte der Mann unter anderem die Löschung seiner Daten im Infosystem Hoogan. Das fedpol wies sein Begehren ab. Es begründete den Entscheid damit, dass der Fussballfan nicht freigesprochen, sondern das Verfahren eingestellt worden sei. Der strafrechtliche Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" komme in Bezug auf Hoogan nicht zum Tragen.
Eintrag nach Polizeimeldung möglich
Tatsächlich dürfen Einträge in das Infosystem Hoogan allein aufgrund von Meldungen durch die Polizei gemacht werden. Lässt sich ein Verdacht eines strafbaren Verhaltens im Strafverfahren aber nicht erhärten, muss ein entsprechender Eintrag wieder gelöscht werden.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festhält, dürfen Verwaltungsbehörden nicht ohne ernsten Grund von den Tatsachenfeststellungen von Strafbehörden abweichen.
Kann ein Tatverdacht nicht soweit erhärtet werden, dass eine Anklage erhoben werden kann, ist ein Verfahren gemäss Strafprozessordnung einzustellen. Dabei gilt jedoch der Grundsatz "im Zweifel für die Anklageerhebung".
Danach ist zumindest dann Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Und es ist auch dann Anklage zu erheben, wenn sich die beiden Wahrscheinlichkeiten die Waage halten.
"Entsprechend wird eine rechtskräftige Einstellungsverfügung einem freisprechenden Endentscheid gleichgestellt", schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Deshalb muss das Rayonverbot definitiv aus Hoogan gelöscht werden.
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Interessante Rechtslage. umso mehr als in anderen Gebieten anders gewichtet wird. Ein Lastwagenfahrer haftet für seine Fracht, egal ob er als Angestellter fährt oder in eigener Regie. Ein Drogenschmuggler kann sich auch nicht darauf berufen, dass es nicht sein persönliches Gepäckstück ist. Es wäre interessant zu wissen, wie diese Andersbehandlung entstanden ist und ob dieses Urteil nicht eine Korrektur in die oben erwähnte Richtung bewirken wird.Bafana Bafana hat geschrieben:http://www.bzbasel.ch/schweiz/daten-eines-fussballfans-muessen-geloescht-werden-128597838
Daten eines Fussballfans müssen gelöscht werden
Das Bundesamt für Polizei muss den Eintrag über einen Mann im Informationssystem Hoogan löschen, weil eine Strafuntersuchung gegen ihn eingestellt worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.
Das Sicherheitspersonal hatte die Petarden im Jahr 2012 anlässlich eines Spiels im Zürcher Station Letzigrund entdeckt. Dem Fussballfan wurde durch die Sicherheitsverantwortlichen des betroffenen Clubs ein zweijähriges nationales Stadionverbot auferlegt.
Verfahren eingestellt
Darüber hinaus sprach die Stadtpolizei Zürich ein zehnmonatiges Rayonverbot aus. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eröffnete eine Strafuntersuchung wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Und das fedpol registrierte den Mann im elektronischen Informationssystem Hoogan.
Mangels Beweisen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Juni 2013 ein. Der Fussballfan hatte ausgesagt, dass der besagte Rucksack einer Gruppierung gehöre. Darin würden die Fahnen aufbewahrt, die jeweils von einem Mitglied an die Spiele mitgebracht würden.
Er habe den Inhalt des Rucksacks nicht überprüft und sei deshalb davon ausgegangen, dass sich darin nur Fanmaterial befinde. Weil der fahrlässige Besitz von pyrotechnischen Gegenständen nicht strafbar ist, wurde das Verfahren eingestellt.
Aus diesem Grund forderte der Mann unter anderem die Löschung seiner Daten im Infosystem Hoogan. Das fedpol wies sein Begehren ab. Es begründete den Entscheid damit, dass der Fussballfan nicht freigesprochen, sondern das Verfahren eingestellt worden sei. Der strafrechtliche Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" komme in Bezug auf Hoogan nicht zum Tragen.
Eintrag nach Polizeimeldung möglich
Tatsächlich dürfen Einträge in das Infosystem Hoogan allein aufgrund von Meldungen durch die Polizei gemacht werden. Lässt sich ein Verdacht eines strafbaren Verhaltens im Strafverfahren aber nicht erhärten, muss ein entsprechender Eintrag wieder gelöscht werden.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festhält, dürfen Verwaltungsbehörden nicht ohne ernsten Grund von den Tatsachenfeststellungen von Strafbehörden abweichen.
Kann ein Tatverdacht nicht soweit erhärtet werden, dass eine Anklage erhoben werden kann, ist ein Verfahren gemäss Strafprozessordnung einzustellen. Dabei gilt jedoch der Grundsatz "im Zweifel für die Anklageerhebung".
Danach ist zumindest dann Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Und es ist auch dann Anklage zu erheben, wenn sich die beiden Wahrscheinlichkeiten die Waage halten.
"Entsprechend wird eine rechtskräftige Einstellungsverfügung einem freisprechenden Endentscheid gleichgestellt", schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Deshalb muss das Rayonverbot definitiv aus Hoogan gelöscht werden.
bin gespannt.
Steht doch da: "der fahrlässige Besitz von pyrotechnischem Material ist nicht strafbar".badandugly hat geschrieben:Interessante Rechtslage. umso mehr als in anderen Gebieten anders gewichtet wird. Ein Lastwagenfahrer haftet für seine Fracht, egal ob er als Angestellter fährt oder in eigener Regie. Ein Drogenschmuggler kann sich auch nicht darauf berufen, dass es nicht sein persönliches Gepäckstück ist. Es wäre interessant zu wissen, wie diese Andersbehandlung entstanden ist und ob dieses Urteil nicht eine Korrektur in die oben erwähnte Richtung bewirken wird.
bin gespannt.
Hätte er Drogen in der Tasche gehabt, sähe der Fall anders aus. Hier hätten sie ihn schon beim Zünden erwischen müssen. So versteh ich das zumindest.
Und das in der Schweiz...Bafana Bafana hat geschrieben:[url=http://www.bzbasel.ch/schweiz/daten-ein ... -128597838]Der strafrechtliche Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" komme in Bezug auf Hoogan nicht zum Tragen.
Wichtiges Urteil. Eigentlich schon unglaublich, dass sowas in der Schweiz ausgehebelt wird.
Und natürlich stellt die Staatsanwaltschaft spätestens im Juni 2013 das Verfahren ein - dann ist nämlich auch das Rayonverbot abgelaufen. Mir wäre nicht bekannt, dass man dafür in irgendeiner Art und Weise entschädigt wird, auch wenn man freigesprochen (=Verfahren eingestellt) wird.
Und natürlich stellt die Staatsanwaltschaft spätestens im Juni 2013 das Verfahren ein - dann ist nämlich auch das Rayonverbot abgelaufen. Mir wäre nicht bekannt, dass man dafür in irgendeiner Art und Weise entschädigt wird, auch wenn man freigesprochen (=Verfahren eingestellt) wird.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
- Sean Lionn
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kann man ja nicht ernst nehmen....ganze 32 Gefällt mir auf der Seite.
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
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