Die Souveränität der Schweiz und die Menschenrechte
Ja und was wäre schlimm daran. Die Menschenrechte sind in der Bundesverfassung genug geregelt und sie werden in keinem anderen Land besser eingehalten. Trotzdem zeigt man lieber mit dem Finger auf die Schweiz als auf Länder wo die Regierung nicht einmal weiß wie man Menschenrechte schreibt. Warum sollen wir an einem solchen Schizophrenen Zirkus wie in Strassburg teilnehmen???
In der Verfassung steht auch, dass in der Schweiz keine Minarette gebaut werden dürfen...Gauer hat geschrieben:Ja und was wäre schlimm daran. Die Menschenrechte sind in der Bundesverfassung genug geregelt und sie werden in keinem anderen Land besser eingehalten. Trotzdem zeigt man lieber mit dem Finger auf die Schweiz als auf Länder wo die Regierung nicht einmal weiß wie man Menschenrechte schreibt. Warum sollen wir an einem solchen Schizophrenen Zirkus wie in Strassburg teilnehmen???
Das ist kein schizophrener Zirkus. Was die SVP resp. Marionette Maurer hier tut ist äusserst peinlich. Mit einer solchen Argumentation kann man a) sowieso alle Gerichte in Frage stellen und b) den Eindruck erwecken, es gäbe nur Menschenrecht oder Souveränität.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
Es ist eher peinlich wenn man den noch intakten Rechtsstaat Schweiz ausnutzt. Die SVP freut sich seit Jahren immer wieder auf die Weltfremden Urteile aus Strassburg denn daraus kann sie Kapital schlagen.Master hat geschrieben:In der Verfassung steht auch, dass in der Schweiz keine Minarette gebaut werden dürfen...
Das ist kein schizophrener Zirkus. Was die SVP resp. Marionette Maurer hier tut ist äusserst peinlich. Mit einer solchen Argumentation kann man a) sowieso alle Gerichte in Frage stellen und b) den Eindruck erwecken, es gäbe nur Menschenrecht oder Souveränität.
Kannst du mir bitte 3 weltfremde Urteile aus Strassburg aufzählen?Gauer hat geschrieben:Es ist eher peinlich wenn man den noch intakten Rechtsstaat Schweiz ausnutzt. Die SVP freut sich seit Jahren immer wieder auf die Weltfremden Urteile aus Strassburg denn daraus kann sie Kapital schlagen.
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LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Also ich glaube den Fall vor ein paar Wochen mit der Afghanischen Familie hat jeder mitbekommen. Geht mir weniger um die Familie, die darf gerne hierbleiben aber das dieser Gerichtshof lieber die Schweiz öffentlich an den Pranger stellt, statt Italien mal richtig zur Sau zu machen, damit die auch mal merken das es nicht nur reicht die Leute gut zu betreuen wenn eine Kamera es filmt, sagt eigentlich alles über diesen Verein aus.Konter hat geschrieben:Kannst du mir bitte 3 weltfremde Urteile aus Strassburg aufzählen?
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... ch-faelle/
Und hier noch alle Fälle aufgelistet mit oder ohne Rechtsverletzung, ganz grosses Kino sag ich nur, auch die wo die Schweiz sich nichts zu schulde gemacht hat. Was für ein Hur...... muss man eigentlich sein wen man sich auf die Menschenrechte beruft obwohl man selber hochkriminell ist. Von diesen Fällen hat es einige. Das sich da diese Hochbezahlten Richter überhaupt für sowas zu Verfügung stellen sagt doch alles. Schizophrene Scheisse.........
Hast du dazu das Urteil gelesen oder nur die Blick Schlagzeile? Wenn ich mich richtig erinnere was das Urteil keine Anprangerung der Schweiz, sondern vo Italien. Denn da in Italien die Bedinungen so katastrophal seien, wäre es nicht zumutbar die Familie zurück zu schicken. Klar das bringt der Schweiz nichts, aber von einer Anprangerung der Schweiz war da nichts zu finden. Das war eher ein "Sorry aber die Nachbarn sind unfähig, also müsst ihr den Mist ausbaden".Gauer hat geschrieben:Also ich glaube den Fall vor ein paar Wochen mit der Afghanischen Familie hat jeder mitbekommen. Geht mir weniger um die Familie, die darf gerne hierbleiben aber das dieser Gerichtshof lieber die Schweiz öffentlich an den Pranger stellt, statt Italien mal richtig zur Sau zu machen, damit die auch mal merken das es nicht nur reicht die Leute gut zu betreuen wenn eine Kamera es filmt, sagt eigentlich alles über diesen Verein aus.
Das natürlich Italien ganz andere Probleme mit Asylbewerbern hat mit ihrer Küste ist ein anderes Thema und daher auch nicht 1:1 mit der Schweiz zu vergleichen.
Weisst du was in Italien läuft? Nur mal so gefragt...Gauer hat geschrieben:Also ich glaube den Fall vor ein paar Wochen mit der Afghanischen Familie hat jeder mitbekommen. Geht mir weniger um die Familie, die darf gerne hierbleiben aber das dieser Gerichtshof lieber die Schweiz öffentlich an den Pranger stellt, statt Italien mal richtig zur Sau zu machen, damit die auch mal merken das es nicht nur reicht die Leute gut zu betreuen wenn eine Kamera es filmt, sagt eigentlich alles über diesen Verein aus.
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Und hier noch alle Fälle aufgelistet mit oder ohne Rechtsverletzung, ganz grosses Kino sag ich nur, auch die wo die Schweiz sich nichts zu schulde gemacht hat. Was für ein Hur...... muss man eigentlich sein wen man sich auf die Menschenrechte beruft obwohl man selber hochkriminell ist. Von diesen Fällen hat es einige. Das sich da diese Hochbezahlten Richter überhaupt für sowas zu Verfügung stellen sagt doch alles. Schizophrene Scheisse.........
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
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Wir erleben hier - und das schon seit einiger Zeit - eine rechtsnationale Revolte, wenn nicht gar Revolution. Ich denke, das Schlimmste wird erst noch kommen. So wie der Zeitgeist des Durchschnitts-Schweizers, der abstimmen geht, zur Zeit sich präsentiert, gehen wir dunklen Zeiten entgegen.SubComandante hat geschrieben:Das ist sehr bedenklich. Die Menschenrechtskonvention gehört zu den grossen Errungenschaften des letzten Jahrhunderts. Aber natürlich, die Schweiz soll da raus. Ab in den Kreis von Länder wie Nordkorea. Was ist nur aus dem Land geworden...
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Ach hör doch auf! Die Menschenrechte werden in der Schweiz immer eingehalten! Mittlerweile haben die Ausländer in der Schweiz mehr zu sagen, als die Schweizer... ps. das Antirassismus-Gesetz gilt nur für die Schweizer!SubComandante hat geschrieben:Das ist sehr bedenklich. Die Menschenrechtskonvention gehört zu den grossen Errungenschaften des letzten Jahrhunderts. Aber natürlich, die Schweiz soll da raus. Ab in den Kreis von Länder wie Nordkorea. Was ist nur aus dem Land geworden...

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Die Ausländer haben mehr zu sagen als die Schweizer? Mkay.... 2+2=3 .... Das Antirassismus-Gesetz sollte kein Problem darstellen, ausser man trägt seinen Rassismus öffentlich zur Schau. Tut mir leid für alle Rassisten.... NICHT.Agent Orange hat geschrieben:Ach hör doch auf! Die Menschenrechte werden in der Schweiz immer eingehalten! Mittlerweile haben die Ausländer in der Schweiz mehr zu sagen, als die Schweizer... ps. das Antirassismus-Gesetz gilt nur für die Schweizer!![]()
Es geht nicht darum, ob die Schweiz per Verfassung die Menschenrechte schon einhaltet. Sondern, dass alle Staaten dabei sind. Und wenn ein Staat austreten will, wirft das viele Fragen auf. Wieso will er da raus? Was geschieht dort grad zur Zeit? Goldinitiative. Ecopop. Menschenrechtskonventions-Austritt. Ja, dann lass uns mal gemeinsam das Grab für die moderne Schweiz schaufeln.
Ausländer, die hier Steuern bezahlen, dürfen weder abstimmen noch wählen.Agent Orange hat geschrieben:Ach hör doch auf! Die Menschenrechte werden in der Schweiz immer eingehalten! Mittlerweile haben die Ausländer in der Schweiz mehr zu sagen, als die Schweizer... ps. das Antirassismus-Gesetz gilt nur für die Schweizer!![]()
Soviel dazu.
...reden Sie nur weiter, es wird schon noch etwas intelligentes dabei sein.
Habe mich ein wenig durch die Liste geklickt (bei mehr als der Hälfte der Fälle liegt ja meist keine Verletzung vor, so viel zum Mythos, Strassburg prangere die Schweiz an) und habe bei besten Willen keine "weltfremden Urteile" (bei ca. 20 Fällen wurde es mir dann allerdings zu blöd).Gauer hat geschrieben:Also ich glaube den Fall vor ein paar Wochen mit der Afghanischen Familie hat jeder mitbekommen. Geht mir weniger um die Familie, die darf gerne hierbleiben aber das dieser Gerichtshof lieber die Schweiz öffentlich an den Pranger stellt, statt Italien mal richtig zur Sau zu machen, damit die auch mal merken das es nicht nur reicht die Leute gut zu betreuen wenn eine Kamera es filmt, sagt eigentlich alles über diesen Verein aus.
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... ch-faelle/
Und hier noch alle Fälle aufgelistet mit oder ohne Rechtsverletzung, ganz grosses Kino sag ich nur, auch die wo die Schweiz sich nichts zu schulde gemacht hat. Was für ein Hur...... muss man eigentlich sein wen man sich auf die Menschenrechte beruft obwohl man selber hochkriminell ist. Von diesen Fällen hat es einige. Das sich da diese Hochbezahlten Richter überhaupt für sowas zu Verfügung stellen sagt doch alles. Schizophrene Scheisse.........
Bezüglich den Afghanischen Familie wurde bereits alles gesagt.
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LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Wenn man...
a) nur ganz wenige Urteile "kennt"
b) diese in reisserischen Blättern gelesen hat
c) sich sonst nicht mit der Institution auseinandergesetzt hat
kann man getrost annehmen, dass man da gewaltig sich hinters Ohr führen lassen hat (oder das gar wollte) und die kritisierte Institution ihren Job wohl gar nicht so schlecht macht, da es gar nicht nötig ist, die "guten" Ergebnisse zu erwähnen.
a) nur ganz wenige Urteile "kennt"
b) diese in reisserischen Blättern gelesen hat
c) sich sonst nicht mit der Institution auseinandergesetzt hat
kann man getrost annehmen, dass man da gewaltig sich hinters Ohr führen lassen hat (oder das gar wollte) und die kritisierte Institution ihren Job wohl gar nicht so schlecht macht, da es gar nicht nötig ist, die "guten" Ergebnisse zu erwähnen.
und wo ist hier die Logik? Nur weil sie angeblich immer eingehalten wird, heisst das ja noch lange nicht, dass man dann austreten muss bzw. sie nicht mehr nötig hat...Agent Orange hat geschrieben:Ach hör doch auf! Die Menschenrechte werden in der Schweiz immer eingehalten!
Eine Krankenkasse brauch ich auch erst, wenn mir etwas passiert ist. Na und?
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Deutsche Kinderschänder haben eine Entschädigung in 6 stelliger Höhe erhalten, weil die Verwahrung angeblich gegen die Menschenrechte verstosse.Konter hat geschrieben:Kannst du mir bitte 3 weltfremde Urteile aus Strassburg aufzählen?
Ist jetzt zwar nur ein Urteil, aber das hab ich grad so noch im Kopf.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
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Glaubst du, wenn die Schweiz nicht mehr dabei ist, dass sie dann das Foltern und die Todesstrafe einführt?Feanor hat geschrieben:und wo ist hier die Logik? Nur weil sie angeblich immer eingehalten wird, heisst das ja noch lange nicht, dass man dann austreten muss
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Wenn du mal aufs RAV, zum SozAmt oder zur IV-Stelle musst, werden dir dann die Augen aufgehen, wenn du erleben darfst, wie du als Schweizer behandelt wirst! Kenne durch meinen Job unzählige Beispiele!hanfueli hat geschrieben:Ausländer, die hier Steuern bezahlen, dürfen weder abstimmen noch wählen.
Soviel dazu.
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Solche Verträge beruhen auf gegenseitiger Anerkennung. Es geht um Garantien, Absichtserklärungen usw. Klar werden wir uns weiterhin an solche Standards halten, aber umgekehrt garantieren wir, welche Standards wir meinen und dass es uns Ernst ist mit der Sache. Genau so wie die Ratifikation durch Deutschland und Italien uns garantiert, dass sie die Menschenrechte einhalten wollen.Agent Orange hat geschrieben:Glaubst du, wenn die Schweiz nicht mehr dabei ist, dass sie dann das Foltern und die Todesstrafe einführt?
Und falls es dir weniger um MEnschenrechte, sondern das europäische Asylwesen geht, können wir gerne darüber reden. Da gibt's nämlich einige Punkte gerade in Bezug auf Italien, die zu diskutieren sind. Es geht hier aber vor allem um politische Fragen, Kostenverteilungen und eine europäische Dimension im allgemeinen. Die "Menschenrechte" sind nur das Symptom, dass sich öffentlich zeigt. Die Probleme liegen im Asylwesen hingegen tiefer/anders.
EDIT: Die Erkenntnis trifft übrigens auch auf's RAV, SozAmt, IV-Stelle (Arbeitspolitik, Sozialpolitik) oder Integration (Migration, Bildung, Sozialpolitik...) zu.
Zum Beispiel "musste" das BGer das Urteil betreffend Übernahme der Kosten einer Geschlechtsumwandlung durch die Krankenkasse revidieren.Konter hat geschrieben:Kannst du mir bitte 3 weltfremde Urteile aus Strassburg aufzählen?
Dass EGMR führte unter anderem aus,dass das in Art. 8 EMRK enthaltene Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch das Recht auf Geschlechtsumwandung beinhaltet.

und was ist daran jetzt weltfremd?Anonymus hat geschrieben:Zum Beispiel "musste" das BGer das Urteil betreffend Übernahme der Kosten einer Geschlechtsumwandlung durch die Krankenkasse revidieren.
Dass EGMR führte unter anderem aus,dass das in Art. 8 EMRK enthaltene Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch das Recht auf Geschlechtsumwandung beinhaltet.![]()
Richtig. Und da geht es nicht um die Schweiz, sondern um die übergeordnete Rechtsprechung, insbesondere auch für Nationen, in denen Menschenrechte vielleicht nicht ganz so gleich gesehen werden wie bei uns. Das mag vielleicht den einen oder anderen nicht kümmern, was da im "Rest von Europa geschieht, schliesslich geht es mir nur um die Schweiz". Gleichzeitig ist das aber eine Haltung, die heute einfach nicht mehr vertretbar ist und schon längst keine Realität mehr ist. Kein Land funktioniert ohne Zusammenarbeit mit den anderen. Und ein gemeinsames Gericht in Sachen Menschenrechte (die sowieso nicht von der Schweiz selber festgelegt werden/wurden) ist jetzt sicher nichts, was die Souveränität des Landes in Frage stellt.Echo hat geschrieben:Es geht darum, wer über die Anwendung der Menschenrechte entscheidet. Wo ist das Gericht und wer bestimmt die Richter.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
Nun meines Erachtens widerspiegelt dieses Urteil die idealistische Strömung der Rechtssprechung bezüglich der Menschenrechte/Grundrechte sehr treffend. Menschenrechte sind in ihrere ursprünglichen Funktion v. a. Abwehrrechte des Privaten gegenüber dem Staat. Der Leviathan soll eingebunden und gezähmt werden. Aber das Grundkonzept hat sich längst aus diesem engen Schema befreit. Ich will nun nicht den ganzen Entwicklungsprozess schildern, der zur heutigen Rechtssprechung geführt hat. Aber inzwischen sind wir soweit, dass der Staat respektive die Gerichte mit Argusaugen gesellschaftliche "Fehlentwicklungen" feststellen, um korriegernd einzugreifen und diese zurecht rücken. Diese Ausdehnung der Menschenrechte sollte aus demokratischer Sicht vermehrt hinterfragt werden. Dieser dialektische Wandel der Menschenrechte vom Schutz des Bürgers vor dem Staat hin zum Schutz des Staates vor dem Volk ist in vollem Gange und die wenigen einsamen Rufer in der Wüste, die vor diesem Wandel warnen, sollte man in ihrer Kritik ernster nehmen. Umso mehr da die Kritik besonders stark von der alten Garde geäussert wird, die an der Konzeption der Menschenrechte massgeblich beteiligt waren.schlarpi hat geschrieben:und was ist daran jetzt weltfremd?
Da wäre ich mir nicht so sicher. Nehmen wir zum Beispiel das jüngste Beispiel, mit dem iranischen Asylbewerber, der nun nicht ausgeschafft werden darf, da ihm im Iran Folter drohen. Ich habe mich in den letzten Tagen ein wenig durch die Onlineforen geklickt sowie auch mit diversen Menschen über dieses Urteil gesprochen und habe für mich 2 Positionen ausgemacht, welche Mühe hatten mit dem Urteil.Echo hat geschrieben:Die aktuelle Diskussion geht nicht um die Menschenrechte. So weit ich sehe, gibt es niemanden, der sie aufheben möchte. Es geht darum, wer über die Anwendung der Menschenrechte entscheidet. Wo ist das Gericht und wer bestimmt die Richter.
Dies zur Versachlichung!
Zum einen und dies würde deiner Meinung entsprechen, hatte man Mühe, dass das Urteil halt aus Strassburg kam und unser BG überstimmte.
Zum anderen, und das ist die für mich um einiges problematischere Position, war die Andohung auf Folter für sie halt Pech für den Iraner und kein Grund nicht ausgeschafft zu werden, da er sich ja selber in die "Scheisse" geritten hat. Sprich lieber ein Flüchtling weniger hier, auch wenn er dort gefolter wird.
Und wenn man eine (natürlich anonyme) Umfrage machen würde über den Art. 25 Abs. 3 unserer Bundesverfassung, welcher besagt,
Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.
wäre ich mir nicht so sicher, ob effektiv niemand dem zustimmen würde.
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LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
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Versachlichung. Witz des Tages. Wenn die Menschenrechte überall gleich sind ist der Richter auch egal. Alles dummes Geschwätz. Wer aus der Menschenrechtskonvention austreten will ist mit ihr nicht mehr einverstanden. Alles andere ist Lüge und dummes Geschwätz rundum...Echo hat geschrieben:Die aktuelle Diskussion geht nicht um die Menschenrechte. So weit ich sehe, gibt es niemanden, der sie aufheben möchte. Es geht darum, wer über die Anwendung der Menschenrechte entscheidet. Wo ist das Gericht und wer bestimmt die Richter.
Dies zur Versachlichung!
schön geschrieben, jetzt aber noch bitte in einer Sprache die ein einfacher Büezer wie ich auch verstehe...Anonymus hat geschrieben:Nun meines Erachtens widerspiegelt dieses Urteil die idealistische Strömung der Rechtssprechung bezüglich der Menschenrechte/Grundrechte sehr treffend. Menschenrechte sind in ihrere ursprünglichen Funktion v. a. Abwehrrechte des Privaten gegenüber dem Staat. Der Leviathan soll eingebunden und gezähmt werden. Aber das Grundkonzept hat sich längst aus diesem engen Schema befreit. Ich will nun nicht den ganzen Entwicklungsprozess schildern, der zur heutigen Rechtssprechung geführt hat. Aber inzwischen sind wir soweit, dass der Staat respektive die Gerichte mit Argusaugen gesellschaftliche "Fehlentwicklungen" feststellen, um korriegernd einzugreifen und diese zurecht rücken. Diese Ausdehnung der Menschenrechte sollte aus demokratischer Sicht vermehrt hinterfragt werden. Dieser dialektische Wandel der Menschenrechte vom Schutz des Bürgers vor dem Staat hin zum Schutz des Staates vor dem Volk ist in vollem Gange und die wenigen einsamen Rufer in der Wüste, die vor diesem Wandel warnen, sollte man in ihrer Kritik ernster nehmen. Umso mehr da die Kritik besonders stark von der alten Garde geäussert wird, die an der Konzeption der Menschenrechte massgeblich beteiligt waren.
In Anbetracht der gravierenden Konsequenzen einer operativen Geschlechtsumwandlung (ich kenn mich überhaupt nicht aus, aber so etwas ist ein massiver Eingriff) kannst du dir sicher sein, dass niemand eine solche Operation zum Spass unternimmt.Anonymus hat geschrieben:Zum Beispiel "musste" das BGer das Urteil betreffend Übernahme der Kosten einer Geschlechtsumwandlung durch die Krankenkasse revidieren.
Dass EGMR führte unter anderem aus,dass das in Art. 8 EMRK enthaltene Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch das Recht auf Geschlechtsumwandung beinhaltet.![]()
Völlig unangebracht das hier ins Lächerliche zu ziehen und sogar noch die Menschenrechte damit zu diskreditieren.
...reden Sie nur weiter, es wird schon noch etwas intelligentes dabei sein.