Repression im Schweizer Fussball
Der Chefredaktor von 20min hat doch einen Artikel (nicht in der 20min) geschrieben, wo er hinterfrägt ob die Delikte welche Fussballfans verursachen wirklich diesen Medienhype und Aufmerksamkeit der Politik etc. rechtfertigen. Finde leider nicht mehr wo darüber Diskutiert wurde...
Scheinbar lässt er auch langsam Taten folgen. Auch wenn es nicht explizit so steht, kann man schlussfolgern dass für ihn die Schlägerei vor dem Schalkespiel kein Internetpranger rechtfertigt. 20min verzichtet auf die veröffentlichung der unverpixelten Bildern. http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/-Es-ist-wirklich-ein-Pranger--25849247
Ist das einfach ne Ausnahme oder könnte da tatsächlich jemand bei einer grösseren Zeitung am Ruder sein der anfängt zu Differenzieren?
Scheinbar lässt er auch langsam Taten folgen. Auch wenn es nicht explizit so steht, kann man schlussfolgern dass für ihn die Schlägerei vor dem Schalkespiel kein Internetpranger rechtfertigt. 20min verzichtet auf die veröffentlichung der unverpixelten Bildern. http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/-Es-ist-wirklich-ein-Pranger--25849247
Ist das einfach ne Ausnahme oder könnte da tatsächlich jemand bei einer grösseren Zeitung am Ruder sein der anfängt zu Differenzieren?
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Falls es noch nicht gepostet wurde...das von team17 erwähnte Artikel:
Fan-Gewalt und die vierte Gewalt
http://www.joggeli.ch/presseschau.cfm?c ... l&id=29573
Fan-Gewalt und die vierte Gewalt
http://www.joggeli.ch/presseschau.cfm?c ... l&id=29573
Es wäre schön und wünschenswert, wenn eine Differenzierung stattfindet. Wenn man sich aber umhört, so habe ich das Gefühl, dass ein Grossteil der Menschen es gutheisst, dass solche Bilder veröffentlicht werden. Aber wen wundert es, wenn von den Medien und den Politikern seit Jahren eine Stimmung gegen Fussballfans gemacht wird. Ein Lesekommentar im Baz-Artikel fand ich noch recht gut, wo einer geschrieben hat, dass halt von den Menschen gefordert wurde, dass jetzt etwas passieren soll und diese Menschen jetzt halt als Versuchskaninchen herhalten mussten.team17 hat geschrieben:Der Chefredaktor von 20min hat doch einen Artikel (nicht in der 20min) geschrieben, wo er hinterfrägt ob die Delikte welche Fussballfans verursachen wirklich diesen Medienhype und Aufmerksamkeit der Politik etc. rechtfertigen. Finde leider nicht mehr wo darüber Diskutiert wurde...
Scheinbar lässt er auch langsam Taten folgen. Auch wenn es nicht explizit so steht, kann man schlussfolgern dass für ihn die Schlägerei vor dem Schalkespiel kein Internetpranger rechtfertigt. 20min verzichtet auf die veröffentlichung der unverpixelten Bildern. http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/-Es-ist-wirklich-ein-Pranger--25849247
Ist das einfach ne Ausnahme oder könnte da tatsächlich jemand bei einer grösseren Zeitung am Ruder sein der anfängt zu Differenzieren?
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"FC Basel Fans schreien Kinder an in Aarau".Konter hat geschrieben:Es wäre schön und wünschenswert, wenn eine Differenzierung stattfindet. Wenn man sich aber umhört, so habe ich das Gefühl, dass ein Grossteil der Menschen es gutheisst, dass solche Bilder veröffentlicht werden. Aber wen wundert es, wenn von den Medien und den Politikern seit Jahren eine Stimmung gegen Fussballfans gemacht wird. Ein Lesekommentar im Baz-Artikel fand ich noch recht gut, wo einer geschrieben hat, dass halt von den Menschen gefordert wurde, dass jetzt etwas passieren soll und diese Menschen jetzt halt als Versuchskaninchen herhalten mussten.
Sowas vor dem Match Online zu stellen ist einfach Stupid und hat mit Journalismus nun mehr sehr wenig zu tun. Uns geht es wirklich allen zu gut habe ich so das Gefühl wenn ich solche Headlines lese..
In Aarau - 1-2 Wochen vor dem Match wiederum auch genügend gesehen die sich gegenseitig heiss gemacht haben auf den "Kampf". Und dies wegen solchen Artikeln. Völlig verblödete - Mediengesteuerte mediengeile Hypster auf Anabolika.
Wissen schon wer ich meine von "Aarau".. hätte es doch fast Tote gegeben(aufgeregt). Aber nein, ich will mich nicht auf dieses Niveau herunter ziehen lassen und mit Ladys unterwegs schon gar nicht. Obwohl die einte auch recht angepisst war vom Verhalten dieser Typen

Edit:
Haben doch alle Iphons und die neusten Samsungs etc.. können sich die nicht im Wald treffen diskret? Schlimm......
Isch scho unglaublich, kum stigt die öffentlichi Stimmigsmachi gege Fuessballfans und scho ka d Behörde (in mine Auge) rächtstaatlichi Prinzipe missachte in dr Strofverfolgig. Alles verdammti Opportuniste....und wo blibe die kritische Stimme in de Medie?????tango hat geschrieben:Auch Baselbiet droht mit Internet-Pranger
ich denke weltweit? bzw mit SIcherheit fokussiert auf Europa. Habs nur vorhin hurti im "Trailer" gesehenKonter hat geschrieben:Weisst du in Bezug auf welches Land?
lue da, has gfunge:
http://www.n-tv.de/mediathek/tvprogramm/
ergo weltweit, um deine Frage zu beantworten
Übrigens: Thomas Gander klinkt sich aus.
http://www.onlinereports.ch/News.117+M5 ... 1a6.0.html
http://www.onlinereports.ch/News.117+M5 ... 1a6.0.html
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Bundesgericht gibt FCZ-Fackelwerfer recht:
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 20947.html
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 20947.html
Naja. Nur insofern als dass der Depp nicht noch schwerer bestraft werden darf, da die Staatsanwaltschaft zufrieden war. Typischer Fall von "moralisch falsch aber rechtlich nicht anders möglich".Larry hat geschrieben:Bundesgericht gibt FCZ-Fackelwerfer recht:
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 20947.html
Jetzt gehts zurück ans Obergericht, die werden seine Strafe aus der Ursprungsverhandlung bestätigen und wenn er doof genug ist es nochmal ans Bundesgericht weiter zu ziehen, dann kann ja die Staatsanwaltschaft auch weiter ziehen und das Bundesgericht kann ihm die 3000 direkt wieder wegnehmen

Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
Darf die Staatsanwaltschaft ein Urteil, das sie Erstinstanzlich nicht weiter gezogen hat, zweitinstanzlich überhaupt weiter ziehen?Asmodeus hat geschrieben:Naja. Nur insofern als dass der Depp nicht noch schwerer bestraft werden darf, da die Staatsanwaltschaft zufrieden war. Typischer Fall von "moralisch falsch aber rechtlich nicht anders möglich".
Jetzt gehts zurück ans Obergericht, die werden seine Strafe aus der Ursprungsverhandlung bestätigen und wenn er doof genug ist es nochmal ans Bundesgericht weiter zu ziehen, dann kann ja die Staatsanwaltschaft auch weiter ziehen und das Bundesgericht kann ihm die 3000 direkt wieder wegnehmen![]()
Falsch. Die Strafe war viel zu hoch, weil der Vorwurf "Gefährdung des Lebens" für einen Fackelwurf absolut läppisch ist.Asmodeus hat geschrieben:Naja. Nur insofern als dass der Depp nicht noch schwerer bestraft werden darf, da die Staatsanwaltschaft zufrieden war. Typischer Fall von "moralisch falsch aber rechtlich nicht anders möglich".
Jetzt gehts zurück ans Obergericht, die werden seine Strafe aus der Ursprungsverhandlung bestätigen und wenn er doof genug ist es nochmal ans Bundesgericht weiter zu ziehen, dann kann ja die Staatsanwaltschaft auch weiter ziehen und das Bundesgericht kann ihm die 3000 direkt wieder wegnehmen![]()
Klar kann das Obergericht den Fackelwerfer jetzt lediglich wegen versuchter einfacher Körperverletzung zu zwei Jahren bedingt und einer Busse von 500 Franken verurteilen, dann geht es einfach wieder ans Bundesgericht. Die Strafe muss massiv tiefer ausfallen.
Ja, aber nur im Rahmen des neuen Urteils, welches das Obergericht jetzt zu fällen hat, d. h. es könnte lediglich das Strafmass bemängelt werden, aber nicht mehr die Tatbestände, die sind jetzt fix.Delgado hat geschrieben:Darf die Staatsanwaltschaft ein Urteil, das sie Erstinstanzlich nicht weiter gezogen hat, zweitinstanzlich überhaupt weiter ziehen?
Glaube eher, dass die schon vorher in die Tasche des Anwalts wandern (Anwaltskosten), welcher den Fall vors Bundesgericht gezogen hat, oder denkt Ihr dieses Zürcher Opfer hat das alleine durchgezogenAsmodeus hat geschrieben:Naja. Nur insofern als dass der Depp nicht noch schwerer bestraft werden darf, da die Staatsanwaltschaft zufrieden war. Typischer Fall von "moralisch falsch aber rechtlich nicht anders möglich".
Jetzt gehts zurück ans Obergericht, die werden seine Strafe aus der Ursprungsverhandlung bestätigen und wenn er doof genug ist es nochmal ans Bundesgericht weiter zu ziehen, dann kann ja die Staatsanwaltschaft auch weiter ziehen und das Bundesgericht kann ihm die 3000 direkt wieder wegnehmen![]()

Nid füre Lohn, für d'Region
LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Ich hoffe mal für ihn, dass er einen Rechtsschutz hat der das abdeckt. Sonst wäre er ziemlich dämlich das überhaupt weiter zu ziehen bei diesen Anwaltskosten..... handkehrum muss man schon ein ziemlicher Vollhorst sein um Fackeln in Zuschauerränge zu werfen.Konter hat geschrieben:Glaube eher, dass die schon vorher in die Tasche des Anwalts wandern (Anwaltskosten), welcher den Fall vors Bundesgericht gezogen hat, oder denkt Ihr dieses Zürcher Opfer hat das alleine durchgezogen?!
Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
Wie bereits erwähnt kann einer, der eine Fackel in eine Menge wirft, nicht gerade über sehr viel Intelligenz verfügen...Django hat geschrieben:Wieso vermummt man sich wenn man damach sich so offentsichtlich und unversteckt wieder entmummt?
Edit: Was auch sein könnte, dass er von jemanden entmummt wurde. Bei den Ausschreitungen in Zürich vom 11. Mai 2011 hat auch irgend so ein Idiot eine Fackel von ausserhalb des Gästesektors in den Sektor geschossen. Danach sind etwa fünf auf ihn losgegangen und haben ihm die Sturmmaske vom Kopf gerissen.
Nid füre Lohn, für d'Region
LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
muss nicht seinKonter hat geschrieben:Glaube eher, dass die schon vorher in die Tasche des Anwalts wandern (Anwaltskosten), welcher den Fall vors Bundesgericht gezogen hat, oder denkt Ihr dieses Zürcher Opfer hat das alleine durchgezogen?!
dafür haben die meisten leute (autofahrer sowieso) eine rechtsschutzversicherung, und die würde auch solche kosten decken
Und dann merkst du dass deine Rechtsschutzversicherung solche Fälle nicht abdeckt.tanner hat geschrieben:muss nicht sein
dafür haben die meisten leute (autofahrer sowieso) eine rechtsschutzversicherung, und die würde auch solche kosten decken
Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
Internet-PrangerSt. Galler Polizei stellt YB-Hooligans Ultimatum
ST. GALLEN - 1 Woche haben zehn Hooligans Zeit, sich zu stellen. Sonst veröffentlicht die St. Galler Polizei ihre Bilder auf dem Internet. Die «Fans» haben am 4. Mai beim Spiel FC St. Gallen gegen die Young Boys in St. Gallen randaliert.
Die St. Galler Polizei und die Staatsanwaltschaft machen erstmals von einem neuen, dreistufigen Fahndungskonzept Gebrauch, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Die gesuchten YB-Fans haben eine Woche Zeit, um sich bei der St. Galler Polizei zu melden.
Danach werden zuerst Bilder mit verpixelten (unkenntlich gemachten) Gesichtern der Randalierer veröffentlicht. Wenn dies keinen Erfolg bringt, werden eine Woche später unverpixelte Bilder publiziert.
Den zehn Gesuchten werden Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Verstösse gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen. 28 weitere Randalierer sind schon identifiziert und zum Teil mit Strafbefehlen abgeurteilt.
Ein Haupttäter erhielt rechtskräftig eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen sowie eine Busse von 1300 Franken, wie die Sprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft, Natalie Häusler, auf Anfrage sagte. Gegen vier weitere Personen wurden Bussen zwischen 500 und 800 Franken ausgesprochen.
Zehn weitere Strafbefehle gegen YB-Fans sind laut Häusler noch nicht rechtskräftig. Einzelne weitere Fälle sind entweder noch pendent, oder die Verfahren wurden eingestellt, weil dem Betroffenen keine Straftaten nachgewiesen werden konnten. (SDA)
http://www.blick.ch/news/schweiz/ostsch ... 29972.html
Man bedenke die bisherig ausgesprochenen Strafmasse.
Für eine Busse zwischen 500 respektive 800 Franken wird also der Internet-Pranger als Gerechtfertig beurteilt, wenn es um "Hooligans" geht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die noch Gesuchten, bisher nicht gefundenen mit höheren Bussen belegt werden, da ja der Hauptverantwortliche mit 1300 auch nicht sonderlich tief in die Tasche greiffen musste.
Versteht mich nicht falsch, ich finde NICHT, dass die Bussen erhöht werden sollen, aber das augenmass "öffentliche Fandung" versus "drohendes Strafmass" ist absolut in keinster Weise im Verhältniss.
ST. GALLEN - 1 Woche haben zehn Hooligans Zeit, sich zu stellen. Sonst veröffentlicht die St. Galler Polizei ihre Bilder auf dem Internet. Die «Fans» haben am 4. Mai beim Spiel FC St. Gallen gegen die Young Boys in St. Gallen randaliert.
Die St. Galler Polizei und die Staatsanwaltschaft machen erstmals von einem neuen, dreistufigen Fahndungskonzept Gebrauch, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Die gesuchten YB-Fans haben eine Woche Zeit, um sich bei der St. Galler Polizei zu melden.
Danach werden zuerst Bilder mit verpixelten (unkenntlich gemachten) Gesichtern der Randalierer veröffentlicht. Wenn dies keinen Erfolg bringt, werden eine Woche später unverpixelte Bilder publiziert.
Den zehn Gesuchten werden Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Verstösse gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen. 28 weitere Randalierer sind schon identifiziert und zum Teil mit Strafbefehlen abgeurteilt.
Ein Haupttäter erhielt rechtskräftig eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen sowie eine Busse von 1300 Franken, wie die Sprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft, Natalie Häusler, auf Anfrage sagte. Gegen vier weitere Personen wurden Bussen zwischen 500 und 800 Franken ausgesprochen.
Zehn weitere Strafbefehle gegen YB-Fans sind laut Häusler noch nicht rechtskräftig. Einzelne weitere Fälle sind entweder noch pendent, oder die Verfahren wurden eingestellt, weil dem Betroffenen keine Straftaten nachgewiesen werden konnten. (SDA)
http://www.blick.ch/news/schweiz/ostsch ... 29972.html
Man bedenke die bisherig ausgesprochenen Strafmasse.
Für eine Busse zwischen 500 respektive 800 Franken wird also der Internet-Pranger als Gerechtfertig beurteilt, wenn es um "Hooligans" geht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die noch Gesuchten, bisher nicht gefundenen mit höheren Bussen belegt werden, da ja der Hauptverantwortliche mit 1300 auch nicht sonderlich tief in die Tasche greiffen musste.
Versteht mich nicht falsch, ich finde NICHT, dass die Bussen erhöht werden sollen, aber das augenmass "öffentliche Fandung" versus "drohendes Strafmass" ist absolut in keinster Weise im Verhältniss.
"Als am 09.02.2014 die Berner Bevölkerung das verschärfte "Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportanlässen" mit einer vernichtenden Mehrheit von 78,2 % Ja-Stimmen annahm, durfte man gespannt sein, wie sich dies an den Spielen auswirken würde.
Mit einer Anlaufphase von ein bis zwei Monaten wurden diese Massnahmen dann so an den Anlässen ausgeführt. Ausser dass nun (noch) willkürlich(er) Rayon-, sowie auch Stadionverbote ausgesprochen werden, ist alles beim Alten geblieben. Ausserdem durfte der FCZ sein Testspiel Anfang Jahr nicht durchführen, da sowohl im Kanton Zürich, wo es der Verein zuerst durchführen wollte, wie auch im Aargau das verschärfte Konkordat gilt.
Vor allem die Möglichkeit, welche im Konkordat verankert ist, dass einem Besucher einer Sportveranstaltung Auflagen betreffend Anreise gemacht werden können oder dass ein jeder unter Generalverdacht steht und somit ein Rayon- oder Stadionverbot bekommen kann, sorgt für rote Köpfe.
Dass jedoch gegen die Grundrechte verstossen werden, da in der Schweiz immer noch die Unschuldsvermutung gilt, interessiert den Durchschnittsbürger nicht. Trotz einer eher geringen Anzahl an Vorfällen sind Fussball- und Eishockeyfans zuerst einmal Bürger, die es zu beobachten gilt.
Ebenfalls wurde der schon so genannte "Durchschnittsbürger" geblendet. In den Medien wurde pure Hetze betrieben, um das blauäugige Volk hinter sich zu bringen. Es ist natürlich leicht, Ereignisse wie sie aber auch jedes Wochenende in einer Innenstadt oder Disco passieren, aufzubauschen und damit auszusagen, dies sei der Normalzustand.
Da dieser Text eher kritisch zum "Hooligankonkordat" steht, will der Verfasser hier nicht verleugnen, dass gewisse Aktionen, wie das Plündern von Geschäften oder das Provozieren vor dem Heimsektor nach dem Gewinn der Meisterschaft, einfach nur dumm sind. Worin sich aber alle einig sind ist, dass dies immer nur Einzelpersonen sind. Daher NEIN ZU KOLLEKTIVSTRAFEN!
Die Diskussion kann noch sehr breit geführt werden und es ist wohl klar, dass beide Seiten daran arbeiten müssen, sich zu finden. Es wird wohl nie ganz gelingen, aber Einsicht braucht es von beiden Parteien."
Mit einer Anlaufphase von ein bis zwei Monaten wurden diese Massnahmen dann so an den Anlässen ausgeführt. Ausser dass nun (noch) willkürlich(er) Rayon-, sowie auch Stadionverbote ausgesprochen werden, ist alles beim Alten geblieben. Ausserdem durfte der FCZ sein Testspiel Anfang Jahr nicht durchführen, da sowohl im Kanton Zürich, wo es der Verein zuerst durchführen wollte, wie auch im Aargau das verschärfte Konkordat gilt.
Vor allem die Möglichkeit, welche im Konkordat verankert ist, dass einem Besucher einer Sportveranstaltung Auflagen betreffend Anreise gemacht werden können oder dass ein jeder unter Generalverdacht steht und somit ein Rayon- oder Stadionverbot bekommen kann, sorgt für rote Köpfe.
Dass jedoch gegen die Grundrechte verstossen werden, da in der Schweiz immer noch die Unschuldsvermutung gilt, interessiert den Durchschnittsbürger nicht. Trotz einer eher geringen Anzahl an Vorfällen sind Fussball- und Eishockeyfans zuerst einmal Bürger, die es zu beobachten gilt.
Ebenfalls wurde der schon so genannte "Durchschnittsbürger" geblendet. In den Medien wurde pure Hetze betrieben, um das blauäugige Volk hinter sich zu bringen. Es ist natürlich leicht, Ereignisse wie sie aber auch jedes Wochenende in einer Innenstadt oder Disco passieren, aufzubauschen und damit auszusagen, dies sei der Normalzustand.
Da dieser Text eher kritisch zum "Hooligankonkordat" steht, will der Verfasser hier nicht verleugnen, dass gewisse Aktionen, wie das Plündern von Geschäften oder das Provozieren vor dem Heimsektor nach dem Gewinn der Meisterschaft, einfach nur dumm sind. Worin sich aber alle einig sind ist, dass dies immer nur Einzelpersonen sind. Daher NEIN ZU KOLLEKTIVSTRAFEN!
Die Diskussion kann noch sehr breit geführt werden und es ist wohl klar, dass beide Seiten daran arbeiten müssen, sich zu finden. Es wird wohl nie ganz gelingen, aber Einsicht braucht es von beiden Parteien."
Unfassbar.....Fulehung hat geschrieben:Ich habe mich vor ein paar Tagen von einem Journalisten belehren lassen, dass in seinen Augen Mörder ein grösseres Anrecht auf Datenschutz und das Recht auf Vergessen hätten als Fussballfans.
Als ich Delgados Post gelesen habe, dachte ich auch: Mittlerweile haben gewalttätige Fussballfans, weniger Rechte als Mörder. Und diese Aussage zeichnet in meinen Augen ein verbreitetes Bild, welches mittlerweile viele Menschen in der Schweiz haben. Das grösste Übel der Schweiz neben Asylanten sind mittlerweile die Fussballfans. Unglaublich wie durch die mediale Hetze und Populisten seit Jahren eine Stimmung gegen Fans gemacht wird. Bedenklich wie sich dadurch das Rechtsverständnis in einem Rechtsstaat bei einigen verändert hat.
Auffallend ist auch, dass im oben erwähnten Blick-Artikel wieder ein Bild von einer Fankurve mit Pyros zu sehen ist, obwohl die Delikte, weswegen die Verdächtigen gesucht werden wie folgt lauten:
Aber jeder, wirklich jeder Artikel, bei denen es eigentlich gar nicht um einen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz geht, sondern eben um die oben genannten Delikte, wird mit einem Bild einer Fankurve unterlegt, welche gerade am Zünden ist (Manchmal sogar eine andere Kurve, als die von denen die vermeintlichen Täter kommen, oder manchmal auch von einem völlig anderem Spiel).Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Verstösse gegen das Vermummungsverbot
Das Einzige, was die Heuchler und Populisten hinter den Schreibtischen, sowie am Rednerpult bewirken, wenn sie Fans wie Tiere behandeln und ihnen Grundechte, durch fragwürdige Beschlüsse entziehen, ist eine Radikalisierung der Fanszene. Und die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies nicht wirklich zu einer Besserung der Lage geführt hat. An Lösungen sind diese Menschen garantiert nicht interessiert, sondern primär an Wählerstimmen und hohen Auflagen.
Nid füre Lohn, für d'Region
LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Wenigstens war derjenige Journalist ehrlich. Ging darum, ob wirklich ein öffentliches Interesse darin bestehe, einen Artikel unverändert im Netz zu lassen (Antwort: Ja. Bei Fussballfans überwiegt das öffentliche Interesse...) und ob er sich den selben laschen Umgang mit Daten auch bei Artikeln über Mordfälle vorstellen könne (Antwort: Nein, Mörder gilt es vor der Gesellschaft zu schützen.)Konter hat geschrieben:Unfassbar.....
Als ich Delgados Post gelesen habe, dachte ich auch: Mittlerweile haben gewalttätige Fussballfans, weniger Rechte als Mörder. Und diese Aussage zeichnet in meinen Augen ein verbreitetes Bild, welches mittlerweile viele Menschen in der Schweiz haben. Das grösste Übel der Schweiz neben Asylanten sind mittlerweile die Fussballfans. Unglaublich wie durch die mediale Hetze und Populisten seit Jahren eine Stimmung gegen Fans gemacht wird. Bedenklich wie sich dadurch das Rechtsverständnis in einem Rechtsstaat bei einigen verändert hat.
Beim Blick heisst dagegen jeweils nur, dass man als Journalist keinen Einfluss auf die Bilderauswahl habe - und prompt landet dann wieder ein Kollege dank Archivbild aus der Vor-vor-Vorsaison klar erkennbar als vermeintlicher Schwulenhasser in der Zeitung.