Alles klar. Auf den Scheiterhaufen mit dem Rechtstaat.Blutengel hat geschrieben:Kehren wir das Ganze um:
- ein Erwachsener wir wegen Kinderpornographie und sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Weil er die Tat bereut und eine Therapie macht, darf er nach 10 Jahren wieder mit Kinder arbeiten. Dort vergreift er sich wieder an Kindern. Ein Kind fühlt sich dabei so schlecht, dass es Selbsmord begeht bzw. er bringt eines um, weil es sich jemandem anvertrauen will.
Ziemlich grosses Risiko, wenn es das eigene Kind sein könnte oder? Daher stimme ich ja.
Und wie schon erwähnt, nehme ich die von Dir aufgezählten Fälle in Kauf, wenn ich dafür unschuldige Kinder schützen kann. Zumal die Leute ja nicht einfach keinen Job mehr ausüben dürfen, sondern einfach keinen mit Kindern. Zumal ein Volljähriger weiss, dass er nichts sexuelles mit einer Minderjährigen anfangen darf. Zählt auch für den Vater und das Kindermädchen!
Mag sich eigentlich noch jemand an den Skandal erinnern, bei dem junge Nachwuchsfussballer knapp über bzw. knapp unter 20 die Schändung eines Kindes vorgewurfen wurde? Die Realität sah so aus:
P.S. Der Spieler bestreitet bis heute die Tat.Drittes Urteil in der Affäre um den FC Thun
Zungenküsse als sexuelle Handlung
22. November 2008
Thun, 21. Nov. (sda) In der Sexaffäre rund um den FC Thun hat eine Strafeinzelrichterin am Freitag das dritte Urteil gegen einen Spieler der ersten Mannschaft gefällt. Wegen Zungenküssen verhängte sie eine bedingte Geldstrafe von drei Tagessätzen à 140 Franken. Der Spieler wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind auch zu einer Busse von 350 Franken und zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt. Zungenküsse gälten in der aktuellen Rechtslehre als sexuelle Handlungen, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung. Sie sah es als erwiesen an, dass sich das damals 14-jährige Opfer mit einer Freundin in die Wohnung des Spielers begeben hatte und dort von ihm geküsst worden war.