Dazu ein Auszug aus einem Interview mit B.Heusler (2006, http://www.fcb.ch/news/show/byItemID/-/10256/17737)Blutengel hat geschrieben:Wer bitte war für den Verkauf der Tickets im Gästesektor zuständig?
Wann wird der erste Verein einen Zivilprozess bezüglich von Sanktionen eines Fussballverbandes anstrengen und wie stufen Sie dessen Aussichten ein? Für einen Nicht-Juristen ist es nicht nachvollziehbar, weshalb ein Verein in einem fremden Stadion allenfalls sogar im Ausland für Zuschauer verantwortlich zu sein?
Der sog. Kausalhaftung haben sich die Fussballvereine mittels Statuten unterworfen, es handelt sich somit um eine Vereinsstrafe. Die Liga ist ja selber ein Verein und wir als FCB sind dort Mitglied. Kern dieser Kausalhaftung ist eben, dass man für Fehlverhalten seiner Fans zu Hause oder auswärts auch ohne eigenes Verschulden haftet. Die "Strafen", welche das Verbandsgericht verhängen kann, variieren von Bussen, Sperren, Geisterspieles bis hin zum Zwangsabstieg.
Ein angerufenes Zivilgericht würde sich wohl die Statuten anschauen und dann entscheiden, ob die Statutenbestimmung, welche dem Verbandsgericht ein grosses Ermessen einräumt, richtig angewandt wurde. Dass dann ein Zivilrichter in das Urteil wirklich eingreifen würde oder wie auch oft behauptet, die Statutenbestimmungen als ungültig deklarieren würde, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
Für mich gibt es im Verhältnis zur Liga und zum Verband ohnehin weit wichtigere Dinge im Interesse des FCB zu tun, als über die Führung von Prozessen vor staatlichen Gerichten nachzudenken.