Sali zämme
Vor 1.5 Jahren habe ich eine Liegenschaft erworben welche ich fremdvermietet habe.
Gestern flaterte mir eine Rechnung für Service und Funktionskontrolle ins Haus, ohne dass ich mit der ausführenden Firma je einen Vertrag abgeschlossen habe und auch keinen Auftrag erteilt habe, auch wurde ich von den Mietern nicht informiert.
Auf der Rechnung steht weiter: "Service und Funktionskontrolle ausgeführt gemäss bestehendem Vertrag".
Vermutlich lautete der Vertrag auf den vorherigen Besitzer der Liegenschaft.
Ich habe nun bei der betreffenden Firma den Vertrag verlangt.
Darf die Firma aber solche Arbeiten ausführen, resp. ist ein solcher Vertrag automatisch übergehend vom Verkäufer an mich als Käufer?
Besten Dank für eure Hilfe.
Grüsse
Gaucho
Frage an Juristen
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Wenn es so in keinem Vertrag steht ist es aus meiner Sicht nicht haltbar. Schliesslich wurde der Vertrag nicht von Dir unterschrieben. Anders sieht es aus, wenn im Kaufvertrag der Liegenschaft etwas dazu stehen würde (betreffend Übernahme von Wartungs, - Serviceverträgen usw.).
Bin kein Jurist
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Re: Frage an Juristen
Um nicht einen neuen Fred zu eröffnen, schreib ich hier rein, auch wenn es ein ganz anderes Thema ist.
Ich bin an Überlegungen dran, eine eigene kleine Firma zu gründen. Es geht um ein Angebot für Schulen, die dann bei mir Experimentiermaterial für den Naturkundeunterricht ausleihen/mieten/kaufen können. Das Konzept wäre, dass man die in den Lehrmittel beschriebenen Versuche bei mir finden und direkt Material bestellen könnte.
Nun meine Frage dazu:::; Ist dies rechtlich so möglich, auf die Lehrmittel einen Bezug zu machen? Für die ist es sozusagen ja etwas Werbung, jedoch verwende ich trotzdem ihre Inhalte, bzw. verweise darauf.
Oder falls man dies nicht so schnell beantworten kann:, dann die Frage, wie ich mit dieser Fragestellung weiterkommen könnte?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der sich im Urheberrecht gut auskennt :
vielen Dank
Ich bin an Überlegungen dran, eine eigene kleine Firma zu gründen. Es geht um ein Angebot für Schulen, die dann bei mir Experimentiermaterial für den Naturkundeunterricht ausleihen/mieten/kaufen können. Das Konzept wäre, dass man die in den Lehrmittel beschriebenen Versuche bei mir finden und direkt Material bestellen könnte.
Nun meine Frage dazu:::; Ist dies rechtlich so möglich, auf die Lehrmittel einen Bezug zu machen? Für die ist es sozusagen ja etwas Werbung, jedoch verwende ich trotzdem ihre Inhalte, bzw. verweise darauf.
Oder falls man dies nicht so schnell beantworten kann:, dann die Frage, wie ich mit dieser Fragestellung weiterkommen könnte?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der sich im Urheberrecht gut auskennt :
vielen Dank