Wehrpflichtersatzabgabe
Wehrpflichtersatzabgabe
Was passiert, wenn ich keine 400 CHF habe, um die Ersatzabgabe zu bezahlen?
Edit: Habe kein Einkommen und auch keine 400 CHF auf den Konten. Die können also keine Lohnpfändung durchführen. Werde ich jetzt betrieben?! Lebe noch bei den Eltern. Die Möbel etc. gehören also nicht wirklich mir. Was jetzt?
Edit: Habe kein Einkommen und auch keine 400 CHF auf den Konten. Die können also keine Lohnpfändung durchführen. Werde ich jetzt betrieben?! Lebe noch bei den Eltern. Die Möbel etc. gehören also nicht wirklich mir. Was jetzt?
lüt ah und frog ob de kasch rotezahlig mache. 8 mol 50, 4 mol 100, das isch dene im normalfall so lang wie breit. abr zahle muesches... und wenn au rotezahlig nid goht, denn lüt trotzdäm ah, das ischs wichtigschti. suscht wirsch denn zimlig schnäll betriebe.Masato hat geschrieben:Was passiert, wenn ich keine 400 CHF habe, um die Ersatzabgabe zu bezahlen?
unbedingt bei der entsprechenden behörde einen antrag auf erlass oder teilerlass stellen. je nach situation wird dir die wehrpflichersatzabgabe teilweise oder sogar ganz erlassen - will heissen, dass du ev. keinen rappen bezahlen musst. die zuständige behörde weiss mehr. diese schriftlich nach dem vorgehen anfragen. telefonisch ist bequem. du läufst aber gefahr, dass du mit jemandem verbunden wirst, der keine ahnung hat, dass diese möglichkeit gegeben ist.Masato hat geschrieben:Was passiert, wenn ich keine 400 CHF habe, um die Ersatzabgabe zu bezahlen?
Edit: Habe kein Einkommen und auch keine 400 CHF auf den Konten. Die können also keine Lohnpfändung durchführen. Werde ich jetzt betrieben?! Lebe noch bei den Eltern. Die Möbel etc. gehören also nicht wirklich mir. Was jetzt?
und ratschläge, halbwahrheiten oder sogar unwahrheiten, wie sie zb. user wie cantona immer mal wieder vom besten geben, einfach ignorieren. es gibt halt menschen, die müssen auch dann ratschläge erteilen, wenn sie von tuten und blasen keine spur von ahnung haben.
ich wünsch dir viel erfolg.
Weshalb keine Ahnung? Vielleicht hatte ich ja mal ein ähnliches Problem mit der Wehrpflichtersatzabgabe, welches ich so lösen konnte?Joker59 hat geschrieben: und ratschläge, halbwahrheiten und sogar unwahrheiten wie sie zb. user wie cantona immer mal wieder vom besten geben einfach ignorieren. es gibt halt menschen, die müssen auch dann ratschläge erteilen, wenn sie von tuten und blasen keine spur von ahnung haben.
Komm mir nicht so frech von der Seite.
Edit: vorallem habe ich seinen edit noch nicht gesehen, also wusste ich nicht, dass er gar kein Einkommen hat. Hätte ja möglich sein können, dass er einen Lehrlingslohn hat und dementsprechend nicht einfach 400 CHF auf einmal bezahlen kann.
wieso soll er, obwohl er kein vermögen oder einkommen hat die schuld in raten bezahlen, wenn der gesetzgeber für solche notlagen entsprechende gesetze verfasst hat?cantona hat geschrieben:Weshalb keine Ahnung? Vielleicht hatte ich ja mal ein ähnliches Problem mit der Wehrpflichtersatzabgabe, welches ich so lösen konnte?
Komm mir nicht so frech von der Seite.
ja klar du hast ahnung - in etwa soviel wie ich titten habe.

Entweder du hast mein Edit nicht verstanden, oder du hast 7 Minuten gebraucht um deinen Beitrag zu schreiben.Joker59 hat geschrieben:wieso soll er, obwohl er kein vermögen oder einkommen hat die schuld in raten bezahlen, wenn der gesetzgeber für solche notlagen entsprechende gesetze verfasst hat?
ja klar du hast ahnung - in etwa soviel wie ich titten habe.![]()
Aber einmal mehr, Joker - dumm wie Brot.
Und jetzt noch etwas sinnvolles für Masato:
"Allein die Tatsache, dass ein Ersatzpflichtiger vorübergehend auf Fürsorgeleistungen angewiesen ist, vermag für sich allein gesehen aber nicht einen grundsätzlichen Erlass zu bewirken, zumal eine Herabsetzung auf die Mindestabgabe von 400 Franken in der Regel angezeigt erscheint. Diese Mindestabgabe haben nämlich auch ersatzpflichtige Studenten (ohne oder geringes Erwerbseinkommen) – vom Gesetzgeber gewollt – zu entrichten. Allgemein geht man davon aus, dass die Bezahlung der Mindestabgabe zumutbar sei."
Quelle: http://www.rettung.bs.ch/merkblatt_erlass_stundung.pdf
http://www.rettung.bs.ch/wehrpflichtersatz_2/ersatzpflicht3-4.htm
"Allein die Tatsache, dass ein Ersatzpflichtiger vorübergehend auf Fürsorgeleistungen angewiesen ist, vermag für sich allein gesehen aber nicht einen grundsätzlichen Erlass zu bewirken, zumal eine Herabsetzung auf die Mindestabgabe von 400 Franken in der Regel angezeigt erscheint. Diese Mindestabgabe haben nämlich auch ersatzpflichtige Studenten (ohne oder geringes Erwerbseinkommen) – vom Gesetzgeber gewollt – zu entrichten. Allgemein geht man davon aus, dass die Bezahlung der Mindestabgabe zumutbar sei."
Quelle: http://www.rettung.bs.ch/merkblatt_erlass_stundung.pdf
http://www.rettung.bs.ch/wehrpflichtersatz_2/ersatzpflicht3-4.htm
krass, die haben den mindestbetrag auf 400.- angehoben?!? anscheinend auf 2010, vorhar wars noch 150.-...
grundsätzlich gibt es, wie ja auch schon erwähnt wurde, Stundung, Ratenzahlung oder Erlassmöglichkeiten.
wenn du wirklich kein einkommen hast, denke ich dass ein erlass oder teilerlass möglich sein wird. das und alles ander hier:
http://www.rettung.bs.ch/wehrpflichters ... cht3-4.htm
grundsätzlich gibt es, wie ja auch schon erwähnt wurde, Stundung, Ratenzahlung oder Erlassmöglichkeiten.
wenn du wirklich kein einkommen hast, denke ich dass ein erlass oder teilerlass möglich sein wird. das und alles ander hier:
http://www.rettung.bs.ch/wehrpflichters ... cht3-4.htm
Es sollte verboten werden zu Verbieten!
da haben wir ja dasselbe gefunden:cantona hat geschrieben: "Allein die Tatsache, dass ein Ersatzpflichtiger vorübergehend auf Fürsorgeleistungen angewiesen ist, vermag für sich allein gesehen aber nicht einen grundsätzlichen Erlass zu bewirken, zumal eine Herabsetzung auf die Mindestabgabe von 400 Franken in der Regel angezeigt erscheint. Diese Mindestabgabe haben nämlich auch ersatzpflichtige Studenten (ohne oder geringes Erwerbseinkommen) – vom Gesetzgeber gewollt – zu entrichten. Allgemein geht man davon aus, dass die Bezahlung der Mindestabgabe zumutbar sei."
obiges zitat habe ich auch mal vorgelesen bekommen - den erlass hatten sie mir schlussendlich trotzdem gewährt
Es sollte verboten werden zu Verbieten!
Okay, schon möglich. Ich bin im Militär und muss einfach zahlen wenn ich den WK verschiebe. Aber kommt da halt sehr auf die persönliche Situation an, ich konnte die CHF 400 in Raten ohne Problem auftreiben.Rhykurve hat geschrieben:da haben wir ja dasselbe gefunden:
obiges zitat habe ich auch mal vorgelesen bekommen - den erlass hatten sie mir schlussendlich trotzdem gewährt
Hier noch was:
Da verdienst du CHF 35.- pro Stunde, hast also je nach dem die Möglichkeit an einem Wahlwochenende locker CHF 400.- zu verdienen. Oder auch abgesehen von deinem Problem mit der Wehrpflichtersatzabgabe ein guter Zukunft für Lehrlinge, Studenten oder was du auch immer machst.
http://www.regierungsrat.bs.ch/anmeldung-wahlhelfer.htm
wenn du um erlass bittest, würde ich gleich noch kontoauszüge, steuerbescheinigung, einkommensbelege (lohn, alv, sozhilfe - falls gar nix, irgendwie aufzeigen dass da gar nix rein kommt) mitschicken.Masato hat geschrieben:Vielen Dank für die Hilfe
Werde mal eine Mail schreiben und um einen Erlass bitten.
viel erfolg!
Es sollte verboten werden zu Verbieten!
Bist du sicher, dass du Fr. 400.- zahlen musst? Als Student habe ich jeweils Fr. 40.- gezahlt.Rhykurve hat geschrieben:wenn du um erlass bittest, würde ich gleich noch kontoauszüge, steuerbescheinigung, einkommensbelege (lohn, alv, sozhilfe - falls gar nix, irgendwie aufzeigen dass da gar nix rein kommt) mitschicken.
viel erfolg!
wieso soll er bitten?Rhykurve hat geschrieben:wenn du um erlass bittest, würde ich gleich noch kontoauszüge, steuerbescheinigung, einkommensbelege (lohn, alv, sozhilfe - falls gar nix, irgendwie aufzeigen dass da gar nix rein kommt) mitschicken.
viel erfolg!
er hat bei entsprechender finanzieller situation anspruch auf den erlass.
also erlass in form eines antrages verlangen. basta
und zwar mittels eingeschriebener schnecken-post, damit er auch anrecht auf eine rekursfähige verfügung inkl. rechtsmittelbelehrung seitens der behörde hat.
Ja, 2011 auf 400 (von 200)Rhykurve hat geschrieben:krass, die haben den mindestbetrag auf 400.- angehoben?!? anscheinend auf 2010, vorhar wars noch 150.-...
grundsätzlich gibt es, wie ja auch schon erwähnt wurde, Stundung, Ratenzahlung oder Erlassmöglichkeiten.
wenn du wirklich kein einkommen hast, denke ich dass ein erlass oder teilerlass möglich sein wird. das und alles ander hier:
http://www.rettung.bs.ch/wehrpflichters ... cht3-4.htm
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
Hauptsache einen auf dicke Hose machen, aber trotzdem null Hilfeleistung bieten...Joker59 hat geschrieben:wieso soll er bitten?
er hat bei entsprechender finanzieller situation anspruch auf den erlass.
also erlass in form eines antrages verlangen. basta
und zwar mittels eingeschriebener schnecken-post, damit er auch anrecht auf eine rekursfähige verfügung inkl. rechtsmittelbelehrung seitens der behörde hat.
Alles zum Thema Ratenzahlung, Stundung oder Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe findet man hier auf der Homepage des Kantons. Da kann auch das entsprechende Gesuchsformular (als Word-Dokument) heruntergeladen werden.
Reden ist Silber, Schreiben ist Gold.
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ev. muss er ja gar nicht, so wie unterbelichtete typen wie du einer bist, an der hand auf die behörde begleitet werden.Ernesto hat geschrieben:Hauptsache einen auf dicke Hose machen, aber trotzdem null Hilfeleistung bieten...
Alles zum Thema Ratenzahlung, Stundung oder Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe findet man hier auf der Homepage des Kantons. Da kann auch das entsprechende Gesuchsformular (als Word-Dokument) heruntergeladen werden.

Saubere Sache! So sieht echte Hilfe aus.Ernesto hat geschrieben:Hauptsache einen auf dicke Hose machen, aber trotzdem null Hilfeleistung bieten...
Alles zum Thema Ratenzahlung, Stundung oder Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe findet man hier auf der Homepage des Kantons. Da kann auch das entsprechende Gesuchsformular (als Word-Dokument) heruntergeladen werden.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13 ** #MED_10**
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Wehrpflichtersatzabgabe
War auch eine Bemerkung zum ewigen Provokateurcantona hat geschrieben:Der Link wurde schon zwei Mal gepostet. Aber die Nebengeräusche waren anscheinend zu laut.
@Joker: Es soll sogar solche geben, die nicht in die Armee kommen weil sie zu dumm sind. Kann ich mir bei dir sehr gut vorstellen.

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Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen... mit diesen Wehrpflichtersatzheinis kann man in der Regel gut sprechen. Sie sind meistens sehr verständnisvoll und versuchen mit Dir gemeinsam eine Lösung zu finden. Sofern man gewollt ist zu zahlen. Ich zahle dieses Jahr zum 9. mal Wehrfplichtersatz und hatte noch jedesmal eine Ratenzahlung bekommen.
Und jaaa ich war in der RS (die ersten 5 Wochen) und nein ich habe nicht simuliert, die sagten mir 1 Tag nachdem sie mich zum weitermachen zwingen wollten, dass ich aus gesundheitlichen Gründen die RS nicht beenden darf. Zeigt wie die keine Ahnung von nichts haben
Und jaaa ich war in der RS (die ersten 5 Wochen) und nein ich habe nicht simuliert, die sagten mir 1 Tag nachdem sie mich zum weitermachen zwingen wollten, dass ich aus gesundheitlichen Gründen die RS nicht beenden darf. Zeigt wie die keine Ahnung von nichts haben

HEIKO VOGEL - «An guten Tagen macht er den rein»
es soll tatsächlich menschen geben, die getrauen sich das telefon ungeniert zu jeder zeit abzunehmen. aber dass das deine vorstellungskraft übersteigt, ist mir schon klar.cantona hat geschrieben:Entweder du hast mein Edit nicht verstanden, oder du hast 7 Minuten gebraucht um deinen Beitrag zu schreiben.
Aber einmal mehr, Joker - dumm wie Brot.
wieso willst du einen auf bittsteller machen? du hast anspruch auf den erlass oder teilerlass.Masato hat geschrieben:Vielen Dank für die Hilfe
Werde mal eine Mail schreiben und um einen Erlass bitten.
ja dieser satz macht ja sowas von extrem viel sinn. aber andere als dumm bezeichnen. offensichtlich das einzige, dass du packst. jetzt hab ich effektiv etwas mitleid - welche baumschule hast denn du besuchen müssen?cantona hat geschrieben:Oder auch abgesehen von deinem Problem mit der Wehrpflichtersatzabgabe ein guter Zukunft für Lehrlinge, Studenten oder was du auch immer machst.
wie es um deine vorstellungskraft steht, wissen wir ja inzwischen. wirst dich wohl nächstens bei mike shiva bewerben. der redet auch nur stuss. ich muss dich enttäuschen - ich habe meine dienstpflicht erfüllt. Pz Hb Abt 15 - und du schnösel - dich kann man doch sicher nur bei der infantrie gebrauchen. ich wünsch dir noch ne schöne dienstzeit. stundenlange märsche und immer mal wieder im dreck kriechen steht dir bestimmt gut und überfordert dich auch nicht. wobei ich mir da nicht wirklich sicher bin.cantona hat geschrieben:Der Link wurde schon zwei Mal gepostet. Aber die Nebengeräusche waren anscheinend zu laut.
@Joker: Es soll sogar solche geben, die nicht in die Armee kommen weil sie zu dumm sind. Kann ich mir bei dir sehr gut vorstellen.

Joker eben: dem hat man in seiner kindheit nie Respekt gegenüber seinen mitmenschen beigebracht. Immer eine riesenfresse, grossgekotzt, arrogant und herablassend anderen Usern gegenüber. Du bist echt der Letzte hier drin.cantona hat geschrieben:Entweder du hast mein Edit nicht verstanden, oder du hast 7 Minuten gebraucht um deinen Beitrag zu schreiben.
Aber einmal mehr, Joker - dumm wie Brot.
P.s und das will was heissen bei über 6000 Usern...
hmm - eigenartig. wenn das ne young-boys-schnalle so sagt, dann hört sich das für mich wie ein riesiges lob an. thxTaratonga hat geschrieben:Joker eben: dem hat man in seiner kindheit nie Respekt gegenüber seinen mitmenschen beigebracht. Immer eine riesenfresse, grossgekotzt, arrogant und herablassend anderen Usern gegenüber. Du bist echt der Letzte hier drin.
P.s und das will was heissen bei über 6000 Usern...
und von wegen respekt - den kann man nicht verlangen, den muss man sich verdienen.
aber ob du das je kapieren wirst?

Jo das stimmt scho dass mini meinig antiquitiert isch. Nichtdestotrotz hets im Militär au geili erlebnisse ka wome immer wieder verzelle ha. Bi mir überwiegt positive im Militär. Die wo sich als untauglich gmeldet hän, die verstöh t das nit. I gang lieber e wuche im wald go Biwakiere als e wuche im Spital go schaffe.Taratonga hat geschrieben:Ich habe militär gemacht, aber deine meinung ist wohl antiquitiert, oder?