Und dann?heimweh basler hat geschrieben:ab vors bundesgericht![]()
In der Schweiz darf man Gesetze erlassen die gegen die Verfassung verstossen. Bei uns gibt es leider es kein Bundesverfassungsgericht wie in Deutschland?
aber wenn ich das richtig verstanden habe, wird das konkordat ja auf kantonaler ebene individuell ausgearbeitet und implementiert. und kantonales gesetz wiederum kann das bundesgericht sehr wohl kassieren, wenn sie gegen die verfassung verstossen. wäre es also nicht denkbar, gegen kantonale aspekte der vorlage anzugehen?König Fussball hat geschrieben:Da hat der Admin Recht. Eine Verfassungsgerichtbarkeit gibts in der Eidgenossenschaft nicht, da die Bundesgesetzgebung dem fakultativen Referendum unterliegt (sprich es kann per Volksabstimmung über eine im Parlament beschlossene Vorlage entschieden werden, falls hierfür ausreichend Unterschriften gesammelt werden können). Auch das Bundesgericht kann somit keine Bundesgesetze ändern, sondern sie höchstens kritisieren und hoffen, dass dies das Parlament zum Anlass nimmt, um unter Umständen bestehende Gesetze zu ändern. Kurz: Die Aufgabe eines Verfassungsgerichtes hat hierzulande (in letzter Instanz) das Stimmvolk selber zu erfüllen.
Aber meh kah sie defür vor'em Bundesgericht ahfechte! G'setz mien au z'erscht ratifiziert wärde, bevor sie wirksam wärde...oder lieg ich jetzt völlig falsch mit mine AhnahmeAdmin hat geschrieben:Und dann?
In der Schweiz darf man Gesetze erlassen die die Verfassung verstossen. Bei uns gibt es leider es kein Bundesverfassungsgericht wie in Deutschland?
Das ist korrekt, verfassungsmässige Rechte auf kantonaler Ebene könnten vor dem Bundesgericht eingeklagt werden. Je nach Kanton ist die Verfassungsgerichtbarkeit aber unterschiedlich ausgestaltet. Basel-Stadt hat ja mit dem Appelationsgericht z.B. ein eigenes Kantonsverfassungsgericht, das somit eigentlich kantonale Gesetze aufheben dürfte.rethabile hat geschrieben:aber wenn ich das richtig verstanden habe, wird das konkordat ja auf kantonaler ebene individuell ausgearbeitet und implementiert. und kantonales gesetz wiederum kann das bundesgericht sehr wohl kassieren, wenn sie gegen die verfassung verstossen. wäre es also nicht denkbar, gegen kantonale aspekte der vorlage anzugehen?
wenn man noch die kosten in die gleichung aufnimmt wird es wohl wirklich einfacher, wir verhindern das ganze auf der strasse respektive im stadion... ist auch lustiger.König Fussball hat geschrieben:Das ist korrekt, verfassungsmässige Rechte auf kantonaler Ebene könnten vor dem Bundesgericht eingeklagt werden. Je nach Kanton ist die Verfassungsgerichtbarkeit aber unterschiedlich ausgestaltet. Basel-Stadt hat ja mit dem Appelationsgericht z.B. ein eigenes Kantonsverfassungsgericht, das somit eigentlich kantonale Gesetze aufheben dürfte.
Aber ich bin kein Staatsrechtler o.ä., von dem her müsste sich da jemand äussern, der sich damit auskennt. Und wie lange sowas dauern würde, will ich mir gar nicht ausmalen... Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam - ausser wohl bei Schnellverfahren gegen Fussballfans.
Richtig. Wir - zumindest die Stimmberechtigten unter uns - sind schliesslich der Souverän, von dem her ist das nicht nur unser Recht, sondern sogar unsere Pflicht.rethabile hat geschrieben:wenn man noch die kosten in die gleichung aufnimmt wird es wohl wirklich einfacher, wir verhindern das ganze auf der strasse respektive im stadion... ist auch lustiger.
(vorweg: Ich werde nicht mehr Beiträge zum Thema schreiben, da Offtopic)König Fussball hat geschrieben:Natürlich hat das Ganze eine unterhaltsame Komponente, wenn man an die diversen Umgehungsmöglichkeiten, das daraus resultierende Chaos und die sicherlich einmal mehr kreativen Erklärungsversuche von Sicherheitskräften und Politikern denkt. Es sollte jedem volljährigen Bürger dieses unseren Staates allerdings Anlass zur Sorge bereiten, wenn jener weltfremde und in Ansätzen verfassungswidrige Massnahmenkatalog ernsthaft die schlauste Lösung darstellen soll, die unsere mit Steuergeldern entlöhnten Politiker auszuarbeiten im Stande waren...
Admin hat geschrieben:Und dann?
In der Schweiz darf man Gesetze erlassen die gegen die Verfassung verstossen. Bei uns gibt es leider es kein Bundesverfassungsgericht wie in Deutschland?
Ja und Nein.König Fussball hat geschrieben:Da hat der Admin Recht. Eine Verfassungsgerichtbarkeit gibts in der Eidgenossenschaft nicht, da die Bundesgesetzgebung dem fakultativen Referendum unterliegt (sprich es kann per Volksabstimmung über eine im Parlament beschlossene Vorlage entschieden werden, falls hierfür ausreichend Unterschriften gesammelt werden können). Auch das Bundesgericht kann somit keine Bundesgesetze ändern, sondern sie höchstens kritisieren und hoffen, dass dies das Parlament zum Anlass nimmt, um unter Umständen bestehende Gesetze zu ändern. Kurz: Die Aufgabe eines Verfassungsgerichtes hat hierzulande (in letzter Instanz) das Stimmvolk selber zu erfüllen.
Die Polizei koennte also ohne irgendwelche Absprache mit dem Klub etc. in einen Sektor stuermen und und versuchen einen, sagen wir mal Becherwerfer, fest zu nehmen...Die Behörde gewährleistet die Sicherheit im öffentlichen
Raum. Sie schreitet auf dem privaten Gelände im Umfeld des
Stadions X sowie im Stadion selbst ein, wenn
- dies mit dem Klub abgesprochen ist;
- eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit vorliegt (beispielsweise
Angriffe auf die körperliche Integrität); oder
- ein Polizeieinsatz aus ermittlungstechnischen Gründen
notwendig ist.
Yeah, Geisterspiele ohne nach Wuenschen der Polizei, interessanterweise nur bei den gelben, nicht aber bei den roten SpielenDie Behörde behält sich vor,
für einzelne Sektoren des Stadions X Einschränkungen oder
ein Verbot des Ticketverkaufs anzuordnen, wenn dies aus Sicherheitsgründen
oder als Sanktion gegenüber Fangruppierungen
sinnvoll erscheint, die sich in der Vergangenheit gewalttätig
verhalten haben.
Wie sie dass wohl machen wollenDer Klub führt den Verkauf der
Eintrittskarten so durch, dass ausserhalb des Gästesektors
nirgends im Stadion eine Gruppenbildung von Gästefans entsteht.
Ein Zusammenschluss der Fanarbeiter (Fanprojekt) aus Fussball und Eishockey wäre eher was. Die wären auch glaubhaft. Die könnten gut so was vor dem Bundesgericht anfechten. Jeder Club bezahlt ein bisschen was oder Bernhard übernimmt den Part des Juristen vor Gericht gleich selberReacher hat geschrieben:Wäre es nicht an der Zeit dass es einen zusammenschluss gibt unter den Fans?
So ein Dachverband organisieren/gründen wie die KKJP?
Fanarbeit Schweiz als Dachorganisation der Fanarbeitern aus Fussball und Eishockey gibt es bereits, Thomas Gander ist Geschäftsführer dabei.Bobadischa hat geschrieben:Ein Zusammenschluss der Fanarbeiter (Fanprojekt) aus Fussball und Eishockey wäre eher was. Die wären auch glaubhaft. Die könnten gut so was vor dem Bundesgericht anfechten. Jeder Club bezahlt ein bisschen was oder Bernhard übernimmt den Part des Juristen vor Gericht gleich selber
Nein mal erhlich - in der Schweiz gibt es sicher 25-35 Fanarbeiter. Die könnten sich doch mal gegen sowas wehren und zwar nicht nur mit einem Communiqué
Ehrlich gesagt fühle ich mich nicht vertreten durch eine Fanarbeit.Bobadischa hat geschrieben:Ein Zusammenschluss der Fanarbeiter (Fanprojekt) aus Fussball und Eishockey wäre eher was. Die wären auch glaubhaft. Die könnten gut so was vor dem Bundesgericht anfechten. Jeder Club bezahlt ein bisschen was oder Bernhard übernimmt den Part des Juristen vor Gericht gleich selber
Nein mal erhlich - in der Schweiz gibt es sicher 25-35 Fanarbeiter. Die könnten sich doch mal gegen sowas wehren und zwar nicht nur mit einem Communiqué
Wirklich sehenswert, obwohl Schwobe am Werk gsi sinEine Fußball-Nation voller Widersprüche: Obwohl Italien als eines der fußballverrücktesten Länder der Welt gilt, sind die Stadien leer und auch noch marode. Drei fußballbegeisterte deutsche Fans begeben sich auf eine Reise durch die Fankurven Italiens, "dem schönsten Teil des Spektakels Fußball". Ihr Lohn: ein bleibender Eindruck von den sprichwörtlichen "Italienischen Verhältnissen"
Du bisch glaub de erscht wo de Clip g'luegt het, oder schlimmer, de erscht wo ebefalls so e düschters Fazit (Zuekunftsszenario) zieht wie ich, dorum Daumen hoch für dini Wortrepplyfire hat geschrieben:http://info.zdf.de/ZDF/zdfportal/web...h-Fußball.html
Interessant, dass ebendiese Massnahmen, welche nun in der Schweiz durch die KKJPD Vorgeschlagen werden, die im Bericht am häufigst kritisierten sind.
Ebenfalls interessant, dass in Italien die Medien in der Thematik über Fussballfans ebenfalls gleichgeschaltet worden sind und dementsprechend einseitig berichteten, auch wenn bewust Falschmeldungen veröffentlicht wurden. Dies kann man auch in der Schweiz immer öfter beobachten (zurzeit vermehrt in Zürich).
Ich hoffe der CH-Szene steht nich derselbe Untergang bevor. Aus meiner Sicht kann nur eine Dialogbereitschaft beider Seiten helfen (auch die Ultras müssen ein Interesse am Dialog mit Verein und Staat haben). Je mehr die Gewalt wieder aufflammen wird, je höher die Zustimmung der Bevölkerung für schwachsinnige Repressionsvorschläge.