Online-Bewerbung
Online-Bewerbung
Ich muss mich über ein Online-Formular bewerben, bei dem das Motivationsschreiben als pdf hochgeladen wird (also nicht in eine Mail geschrieben).
Gehört dann in den Briefkopf des Motivationsschreibens eine Empfängeradresse wie bei der klassischen Bewerbung, also die Postanschrift der Ansprechperson? Oder kann man das weglassen?
Eine Empfängeradresse ist in der Ausschreibung nicht angegeben und macht ja eigentlich auch keinen Sinn, da die Bewerbung direkt über ein Computersystem läuft.
Gehört dann in den Briefkopf des Motivationsschreibens eine Empfängeradresse wie bei der klassischen Bewerbung, also die Postanschrift der Ansprechperson? Oder kann man das weglassen?
Eine Empfängeradresse ist in der Ausschreibung nicht angegeben und macht ja eigentlich auch keinen Sinn, da die Bewerbung direkt über ein Computersystem läuft.
- Corpsegrinder
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Schnapp Dir mal die 20 Minuten von heute an. Da wird auf einer Seite genau dieses Thema beschrieben.Otze hat geschrieben:Ich muss mich über ein Online-Formular bewerben, bei dem das Motivationsschreiben als pdf hochgeladen wird (also nicht in eine Mail geschrieben).
Gehört dann in den Briefkopf des Motivationsschreibens eine Empfängeradresse wie bei der klassischen Bewerbung, also die Postanschrift der Ansprechperson? Oder kann man das weglassen?
Eine Empfängeradresse ist in der Ausschreibung nicht angegeben und macht ja eigentlich auch keinen Sinn, da die Bewerbung direkt über ein Computersystem läuft.
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- Sean Lionn
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Dito.andreas hat geschrieben:Ich schreibe eine Mail Bewerbung (mit PDF) jeweils genau gleich
wie bei einem Brief. Also mit allen Adresszeilen, Datum usw.
Die wollen dein Dokument ja vielleicht ausdrucken und mit anderen
vergleichen. Da macht es eine gute Falle, wenn es wie ein Brief
aussieht.
Ausserdem die Unterschrift nicht vergessen.
[RIGHT]«In den 1980er-Jahren war es noch ein Lebensziel, so viel zu arbeiten, dass man eines Tages nicht mehr arbeiten muss. Dieser Tag ist längst eingetreten, aber mit der Arbeit aufgehört hat niemand.»
Franzobel[/RIGHT]
Franzobel[/RIGHT]
Otze hat geschrieben:Ich muss mich über ein Online-Formular bewerben, bei dem das Motivationsschreiben als pdf hochgeladen wird (also nicht in eine Mail geschrieben).
Gehört dann in den Briefkopf des Motivationsschreibens eine Empfängeradresse wie bei der klassischen Bewerbung, also die Postanschrift der Ansprechperson?
Ja, wie bei einer klassischen Bewerbung
Oder kann man das weglassen? nein
Eine Empfängeradresse ist in der Ausschreibung nicht angegeben und macht ja eigentlich auch keinen Sinn, da die Bewerbung direkt über ein Computersystem läuft.
Re: Online-Bewerbung
Liebe Forümler
Ich habe keinen anderen, passenderen Thread gefunden, weshalb ich es mal hier reintue. In der Hoffnung, eine Diskussion anregen zu können oder zumindest verschiedene Perspektiven zu lesen.
Meine Freundin hatte sich bei einer Firma beworben und natürlich - wie es heute fast schon üblich ist - drei Runden überstehen müssen. Für die dritte Runde musste sie einen Case Study lösen und vor Ort beim potentieller Arbeitgeber präsentieren. Der Task nahm gut eine Woche in Anspruch und es musste eine umfassende Strategie präsentiert werden für ein realistisches Szenario (also keine fiktive/hypothetische Situation). D.h., die Präsentation und ihre Lösung kann grundsätzlich sofort so übernommen werden.
Heute hat meine Freundin eine Absage erhalten (obwohl man ihr gesagt hat, dass sie in der Woche vom Pfingstmontag Bescheid bekommen würde..). Die Absage ist natürlich diese gequirlte 0815-Scheisse; man habe einen noch geeigneteren Kandidaten gefunden und man bedanke sich für die Zeit und das Interesse blabla.
Nun stellen sich einige (rechtliche) Fragen:
Ich habe keinen anderen, passenderen Thread gefunden, weshalb ich es mal hier reintue. In der Hoffnung, eine Diskussion anregen zu können oder zumindest verschiedene Perspektiven zu lesen.
Meine Freundin hatte sich bei einer Firma beworben und natürlich - wie es heute fast schon üblich ist - drei Runden überstehen müssen. Für die dritte Runde musste sie einen Case Study lösen und vor Ort beim potentieller Arbeitgeber präsentieren. Der Task nahm gut eine Woche in Anspruch und es musste eine umfassende Strategie präsentiert werden für ein realistisches Szenario (also keine fiktive/hypothetische Situation). D.h., die Präsentation und ihre Lösung kann grundsätzlich sofort so übernommen werden.
Heute hat meine Freundin eine Absage erhalten (obwohl man ihr gesagt hat, dass sie in der Woche vom Pfingstmontag Bescheid bekommen würde..). Die Absage ist natürlich diese gequirlte 0815-Scheisse; man habe einen noch geeigneteren Kandidaten gefunden und man bedanke sich für die Zeit und das Interesse blabla.
Nun stellen sich einige (rechtliche) Fragen:
- Darf ein potentieller Arbeitgeber nach der Absage die Arbeit der Kandidaten übernehmen? Kann man das überhaupt verhindern?
- Muss der potentieller Arbeitgeber die Zeit und den Arbeitsaufwand vergüten, auch wenn vorab nichts abgemacht wurde? Schliesslich handelt es sich um kein Gefallen, sondern um einen spezifischen, echten Auftrag...
- Gibt es jemand, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Wie würdet ihr in Zukunft mit unentgeltlichen Case Studies umgehen? Meine Freundin ist natürlich überhaupt nicht erfreut (schliesslich ist es nicht das erste mal) und der Verdacht, im Bewerbungsgesprächen bloss ausgenützt zu werden für gratis Ideen, scheint sich zu erhärten...

Wie seht ihr das?
- Aficionado
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Re: Online-Bewerbung
Kassensturz/espresso
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... beitsrecht
Siehe unter Arbeitsrecht.
Aber die passende Antwort wirst du wohl nicht finden. Aber frag doch die Gabi:
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... echtsfrage
Ich bin der Meinung, dass das Unternehmen die Arbeit deiner Freundin nicht verwenden darf. Aber wie willst du das beweisen, dass die Bude die Arbeit verwendet?
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... beitsrecht
Siehe unter Arbeitsrecht.
Aber die passende Antwort wirst du wohl nicht finden. Aber frag doch die Gabi:
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... echtsfrage
Ich bin der Meinung, dass das Unternehmen die Arbeit deiner Freundin nicht verwenden darf. Aber wie willst du das beweisen, dass die Bude die Arbeit verwendet?
Re: Online-Bewerbung
@ fixi - Sie hat die Urheberrechte. Die Firma darf ihre Lösung der Fallstudie nur zur Beurteilung der Eignung verwenden. Nach dem Bewerbungsprozess ist Ende Gelände. Copyright Hinweis auf dem Dokument wäre hilfreich, aber nicht notwendig.
Vergütung der Arbeit? Nein. Ausser das wäre schriftlich so vereinbart worden.
@Aficionado - zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Beweisführung müsste man Einsicht haben. Ist so nicht möglich. Das grosse Thema ist in jedem Fall die Bemessung des Streitwerts. Ich kenne keinen Fall, in welchem jemand Urheberrechte aus dem Bewerbungsprozess auf dem Rechtsweg geltend gemacht hat. Aus meiner Sicht Zeitverschwendung.
Vergütung der Arbeit? Nein. Ausser das wäre schriftlich so vereinbart worden.
@Aficionado - zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Beweisführung müsste man Einsicht haben. Ist so nicht möglich. Das grosse Thema ist in jedem Fall die Bemessung des Streitwerts. Ich kenne keinen Fall, in welchem jemand Urheberrechte aus dem Bewerbungsprozess auf dem Rechtsweg geltend gemacht hat. Aus meiner Sicht Zeitverschwendung.
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badandugly
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- Registriert: 13.05.2014, 16:16
Re: Online-Bewerbung
Aficionado hat geschrieben: 08.06.2026, 17:09 Kassensturz/espresso
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... beitsrecht
Siehe unter Arbeitsrecht.
Aber die passende Antwort wirst du wohl nicht finden. Aber frag doch die Gabi:
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... echtsfrage
Ich bin der Meinung, dass das Unternehmen die Arbeit deiner Freundin nicht verwenden darf. Aber wie willst du das beweisen, dass die Bude die Arbeit verwendet?
Bei uns erhalten Bewerber die Spesen vergütet, bei Probearbeiten die Zeit theoretisch auch (theoretisch weil wir das nicht verlangen). Auskunft über die aktuelle Rechssprechung würde sicherlich das Centre Patronal erteilen, sofern man Abonnent ist. Oder es gibt einen Verein genannt "Adlatus", der kann auch seehr viele Fragen beantworten.
Sinngemäss hätte sie meiner Meinung nach auf eine Vergütung der aufgewendeten Zeit. ist aber nur meine Meinung....
Re: Online-Bewerbung
badandugly hat geschrieben: 08.06.2026, 17:31Aficionado hat geschrieben: 08.06.2026, 17:09 Kassensturz/espresso
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... beitsrecht
Siehe unter Arbeitsrecht.
Aber die passende Antwort wirst du wohl nicht finden. Aber frag doch die Gabi:
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... echtsfrage
Ich bin der Meinung, dass das Unternehmen die Arbeit deiner Freundin nicht verwenden darf. Aber wie willst du das beweisen, dass die Bude die Arbeit verwendet?
Sinngemäss hätte sie meiner Meinung nach auf eine Vergütung der aufgewendeten Zeit.
Nope. Das hätte schriftlich vereinbart werden müssen. Es stellt sich ja nur schon die Frage nach dem Nachweis des Aufwandes und nach der Höhe der Vergütung (Stundenansatz). Keine Chance.
Re: Online-Bewerbung
Juristisch kann ich nichts dazu sagen, aber wenn es nicht das erste Mal war: Vielleicht in Zukunft einfach mal dummdreist fragen? Wobei es ja weder dumm noch dreist wäre, sondern absolut legitim.fixi hat geschrieben: 08.06.2026, 16:44 [...] Wie würdet ihr in Zukunft mit unentgeltlichen Case Studies umgehen? Meine Freundin ist natürlich überhaupt nicht erfreut (schliesslich ist es nicht das erste mal) und der Verdacht, im Bewerbungsgesprächen bloss ausgenützt zu werden für gratis Ideen, scheint sich zu erhärten...
Potentieller AG: "Bitte lösen Sie diese Case Study und präsentieren Sie uns Ihre Lösung beim nächsten Termin".
Deine Freundin: "Okay, gerne. Wie wird denn das bei Ihnen gehandhabt im hypothetischen Fall, dass Sie mich wider Erwarten dann doch nicht anstellen würden?".
- Aficionado
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Re: Online-Bewerbung
Ja, die Kosten und der Aufwand wären viel zu gross.footbâle hat geschrieben: 08.06.2026, 17:24 @ fixi - Sie hat die Urheberrechte. Die Firma darf ihre Lösung der Fallstudie nur zur Beurteilung der Eignung verwenden. Nach dem Bewerbungsprozess ist Ende Gelände. Copyright Hinweis auf dem Dokument wäre hilfreich, aber nicht notwendig.
Vergütung der Arbeit? Nein. Ausser das wäre schriftlich so vereinbart worden.
@Aficionado - zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Beweisführung müsste man Einsicht haben. Ist so nicht möglich. Das grosse Thema ist in jedem Fall die Bemessung des Streitwerts. Ich kenne keinen Fall, in welchem jemand Urheberrechte aus dem Bewerbungsprozess auf dem Rechtsweg geltend gemacht hat. Aus meiner Sicht Zeitverschwendung.
Aber er/sie könnte ja mal bei der Rechtsabteilung vom SRF nachfragen. Die Chancen, berücksichtigt zu werden, sind gross, da seltene aber wichtige Frage. Copy/paste braucht er nur zu machen + seine Adresse. Der Zeitaufwand hält sich in Grenzen. Ee könnte anonym bleiben.
Den Rechtschutz (falls er einen hat?) einschalten wäre auch noch eine Option.
Aber vielleicht wäre es besser, die Zeit in eine neue Bewerbung zu investieren. Im nachhinein wird sie froh sein, die Stelle nicht bekommen zu haben.
- SubComandante
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Re: Online-Bewerbung
Gute Jobs findet man sozusagen unter der Hand. Sie sollte die Hände davon lassen, auf ausgeschriebene Jobs sich zu bewerben.
Das ist meistens einfach Scheisse. Weil die Jobs nur ausgeschrieben werden, da man niemand sonst finden konnte. Und das kann eben auch sein, weil Idioten am Werk sind. Linkedin ist ein Weg. Kontakte herstellen, sich bekannt machen bei Firmen. Bevor Jobs ausgeschrieben werden, was nebenbei teuer und aufwändig ist, schaut man doch zuerst, ob man jemanden kennt. Einfach mal schauen, welche Firmen passen könnten. Wo es passt, kann man sich auch leichter vorstellen. Auf Linkedin die für die Personalrekrutierung relevanten Personen finden. Sonstige aus dem Fach. Weil wie gesagt oder geschrieben: eine Ausschreibung kostet Geld und Zeit.
Ich habe fast alle Jobs durch Connections gefunden. Das war vor Linkedin. Und noch was: nicht erwähnen, dass man dringend einen neuen Job braucht. Dann wirkt alles einfach entspannter. Es ist am Anfang nicht leicht. Aber man lernt dabei und kommt auf längere Zeit zum Erfolg.
Das ist meistens einfach Scheisse. Weil die Jobs nur ausgeschrieben werden, da man niemand sonst finden konnte. Und das kann eben auch sein, weil Idioten am Werk sind. Linkedin ist ein Weg. Kontakte herstellen, sich bekannt machen bei Firmen. Bevor Jobs ausgeschrieben werden, was nebenbei teuer und aufwändig ist, schaut man doch zuerst, ob man jemanden kennt. Einfach mal schauen, welche Firmen passen könnten. Wo es passt, kann man sich auch leichter vorstellen. Auf Linkedin die für die Personalrekrutierung relevanten Personen finden. Sonstige aus dem Fach. Weil wie gesagt oder geschrieben: eine Ausschreibung kostet Geld und Zeit.
Ich habe fast alle Jobs durch Connections gefunden. Das war vor Linkedin. Und noch was: nicht erwähnen, dass man dringend einen neuen Job braucht. Dann wirkt alles einfach entspannter. Es ist am Anfang nicht leicht. Aber man lernt dabei und kommt auf längere Zeit zum Erfolg.
Re: Online-Bewerbung
Vielen Dank für die Rückmeldungen 
@ Aficionado: Danke für den Espresso Tipp. Tatsächlich lese ich deren Artikel auch des Öfteren. Ich werde die mal anschreiben. Und ja das mit dem Beweisproblem stellt sich tatsächlich. Meiner Meinung nach kommt man viel zu einfach damit weg oder kann die Urheberrechtsgeschichte viel zu einfach umgehen. Während der Präsentationen haben sie Notizen gemacht und können natürlich das schnell als eigene Idee verkaufen (im Streitfall).
@ footbâle: Stimme die grundsätzlich zu. Betreffend der Vergütung sehe ich das ein wenig anders. Auch wenn keine (schriftliche) Abmachung über die Vergütung erfolgte, finde ich es stossend, Kandidierenden einen solchen Aufwand aufzubürgen, um danach eine 0815-Absage zu erteilen. Für die Höhe des Stundenansatzes könnte man einen Vergleichswert heranziehen. Und der Aufwand wäre wohl durchschnittliche Arbeitswoche in Stunden.. Klar, man kann argumentieren, dass die Arbeitgeber am längeren Hebel sitzen, aber man kann genau so gut einfach die Probezeit abwarten und in erster Hand beurteilen, ob jemand sich nur gut verkaufen kann oder tatsächlich performed.
@ badandugly: Ich find das sympathisch, dass dein AG mit den Spesen das so handhabt. Vielen Dank für die Organisationen; ich schaue dort sicher mal rein. Und ja ich teile deine Meinung
@SubComandante: Halt einfacher gesagt, als getan. Sie findet gleichwohl die meisten passenden Positionen in ausgeschriebenen Stellen. Aber ich hatte diese Diskussion mit ihr auch schon betreffend Kontakte herstellen und so ggf. an eine unausgeschriebene Position zu kommen. Interessanter Ansatz mit der Dringlichkeit. Wie stellst du dir das genau vor? Einfach sagen, dass man im Monat X anfangen kann, weil keine Eile herrscht oder die Kündigungsfrist X Monate läuft?
@ Aficionado: Danke für den Espresso Tipp. Tatsächlich lese ich deren Artikel auch des Öfteren. Ich werde die mal anschreiben. Und ja das mit dem Beweisproblem stellt sich tatsächlich. Meiner Meinung nach kommt man viel zu einfach damit weg oder kann die Urheberrechtsgeschichte viel zu einfach umgehen. Während der Präsentationen haben sie Notizen gemacht und können natürlich das schnell als eigene Idee verkaufen (im Streitfall).
@ footbâle: Stimme die grundsätzlich zu. Betreffend der Vergütung sehe ich das ein wenig anders. Auch wenn keine (schriftliche) Abmachung über die Vergütung erfolgte, finde ich es stossend, Kandidierenden einen solchen Aufwand aufzubürgen, um danach eine 0815-Absage zu erteilen. Für die Höhe des Stundenansatzes könnte man einen Vergleichswert heranziehen. Und der Aufwand wäre wohl durchschnittliche Arbeitswoche in Stunden.. Klar, man kann argumentieren, dass die Arbeitgeber am längeren Hebel sitzen, aber man kann genau so gut einfach die Probezeit abwarten und in erster Hand beurteilen, ob jemand sich nur gut verkaufen kann oder tatsächlich performed.
@ badandugly: Ich find das sympathisch, dass dein AG mit den Spesen das so handhabt. Vielen Dank für die Organisationen; ich schaue dort sicher mal rein. Und ja ich teile deine Meinung
@SubComandante: Halt einfacher gesagt, als getan. Sie findet gleichwohl die meisten passenden Positionen in ausgeschriebenen Stellen. Aber ich hatte diese Diskussion mit ihr auch schon betreffend Kontakte herstellen und so ggf. an eine unausgeschriebene Position zu kommen. Interessanter Ansatz mit der Dringlichkeit. Wie stellst du dir das genau vor? Einfach sagen, dass man im Monat X anfangen kann, weil keine Eile herrscht oder die Kündigungsfrist X Monate läuft?
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Re: Online-Bewerbung
Nichts von neuem Job suchen sagen. Sondern einfach eine Connection herstellen. Also nicht im Sinne von "da kann ich jetzt auch mal anschreiben", sondern schlichtweg nachforschen, welche Firma denn cool wäre. Und dann Hintergrundwissen über die Firma holen und einfach mal die richtige Person anschreiben. Das mit dem Nachforschen finde ich noch ein wichtiger Punkt - wenn eine Firma gefällt, ist die Motivation auch eine andere. Es gibt Leute, die können es mit Anschreiben und andere dürfen dabei lernen. Aber am Ende des Tages ist es ja auch ein Suchen nach "wo würde ich denn gerne sein". Und nicht nach "oh, der Job wäre okay, also schreibe ich halt mal an und mache den üblichen Bullshit durch".fixi hat geschrieben: 09.06.2026, 22:14 @SubComandante: Halt einfacher gesagt, als getan. Sie findet gleichwohl die meisten passenden Positionen in ausgeschriebenen Stellen. Aber ich hatte diese Diskussion mit ihr auch schon betreffend Kontakte herstellen und so ggf. an eine unausgeschriebene Position zu kommen. Interessanter Ansatz mit der Dringlichkeit. Wie stellst du dir das genau vor? Einfach sagen, dass man im Monat X anfangen kann, weil keine Eile herrscht oder die Kündigungsfrist X Monate läuft?
Bewerben in der Schweiz kann ziemlich übel sein.
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badandugly
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Re: Online-Bewerbung
fixi hat geschrieben: 09.06.2026, 22:14 Vielen Dank für die Rückmeldungen
@ Aficionado: Danke für den Espresso Tipp. Tatsächlich lese ich deren Artikel auch des Öfteren. Ich werde die mal anschreiben. Und ja das mit dem Beweisproblem stellt sich tatsächlich. Meiner Meinung nach kommt man viel zu einfach damit weg oder kann die Urheberrechtsgeschichte viel zu einfach umgehen. Während der Präsentationen haben sie Notizen gemacht und können natürlich das schnell als eigene Idee verkaufen (im Streitfall).
@ footbâle: Stimme die grundsätzlich zu. Betreffend der Vergütung sehe ich das ein wenig anders. Auch wenn keine (schriftliche) Abmachung über die Vergütung erfolgte, finde ich es stossend, Kandidierenden einen solchen Aufwand aufzubürgen, um danach eine 0815-Absage zu erteilen. Für die Höhe des Stundenansatzes könnte man einen Vergleichswert heranziehen. Und der Aufwand wäre wohl durchschnittliche Arbeitswoche in Stunden.. Klar, man kann argumentieren, dass die Arbeitgeber am längeren Hebel sitzen, aber man kann genau so gut einfach die Probezeit abwarten und in erster Hand beurteilen, ob jemand sich nur gut verkaufen kann oder tatsächlich performed.
@ badandugly: Ich find das sympathisch, dass dein AG mit den Spesen das so handhabt. Vielen Dank für die Organisationen; ich schaue dort sicher mal rein. Und ja ich teile deine Meinung
@SubComandante: Halt einfacher gesagt, als getan. Sie findet gleichwohl die meisten passenden Positionen in ausgeschriebenen Stellen. Aber ich hatte diese Diskussion mit ihr auch schon betreffend Kontakte herstellen und so ggf. an eine unausgeschriebene Position zu kommen. Interessanter Ansatz mit der Dringlichkeit. Wie stellst du dir das genau vor? Einfach sagen, dass man im Monat X anfangen kann, weil keine Eile herrscht oder die Kündigungsfrist X Monate läuft?
Nur so der Info halber: Ich bin der AG...