Arbeitsrechtliche Frage
- Agent Orange
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Arbeitsrechtliche Frage
Hallo Zusammen, hier kurz das Problem< meine Schwester arbeitet bei der Post, da in der Sommerzeit zuwenig Arbeit vorhanden war, wurden die Angestellten immer früher nach Hause geschickt, was sich natürlich negativ auf das Stundenkonto auswirkte. Da sich das Minus nun trotz Ueberzeit nicht mehr ausgleichen lässt, wollen nun die Chefs die fehlenden Stunden mit dem 13. Monatslohn verrechnen!, das ist doch meiner Meinung nach nicht erlaubt, oder? Andererseits können doch die Angestellten nichts dafür wenn es im Sommer zuwenig Arbeit hatte. An wen kann man sich da wenden?>
Bauer, ledig, sucht FCB-Spieler zum auspfeifen!
- C4-Joggeli
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Sofern der 13. Monatslohn vertraglich festgeschrieben ist, halte ich diese Vorgehensweise für absolut nicht OK.
Ich würde zuerst nochmals mit dem Chef reden und dann gibt es zum Beispiel KV Schweiz (wenn sie im Büro arbeitet) die sich um solche Angelegenheiten kümmern.
Ist sie Mitglied, machen die das sogar gratis!
Ich würde zuerst nochmals mit dem Chef reden und dann gibt es zum Beispiel KV Schweiz (wenn sie im Büro arbeitet) die sich um solche Angelegenheiten kümmern.
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Die machen's für alle gratis, ein Tel. sollte genügen (Arbeitsvertrag bereitlegen) :C4-Joggeli hat geschrieben:Ist sie Mitglied, machen die das sogar gratis!
http://www.awa.bs.ch/rechtsberatungavr
Zu deiner Frage : ist wie immer im Arbeitsrecht sehr kompliziert, was steht im Vertrag, im GAV (hat die Post sicher), hat sie Gleitzeit etc....
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Zuerst muss geklärt werden ob der 13. Monatslohn explizit als solcher erwähnt ist oder ob es sich um eine Gratifikation zum Ende des Jahres handelt. Wenn es sich um einen im Arbeitsvertrag erwähnten 13. Monatslohn handelt kommt
OR Art. 324 zum tragen welcher besagt:
Kann die Arbeit infolge Verschulden des Arbeitgebers nicht geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der Annahme der Arbeitsleitung in Verzug, so bleibt er zur Entrichtung des Lohnes verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist.
Demensprechend kann Die Post Ihr den 13. Monatslohn nicht kürzen, ausser es handelt sich um eine Gratifikation, da ist die Sachlage wieder anders.
OR Art. 324 zum tragen welcher besagt:
Kann die Arbeit infolge Verschulden des Arbeitgebers nicht geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der Annahme der Arbeitsleitung in Verzug, so bleibt er zur Entrichtung des Lohnes verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist.
Demensprechend kann Die Post Ihr den 13. Monatslohn nicht kürzen, ausser es handelt sich um eine Gratifikation, da ist die Sachlage wieder anders.
- Agent Orange
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- C4-Joggeli
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absolut richtig. Drum ist es wichtig das 13. Monatslohn steht.BaselGunner hat geschrieben:Zuerst muss geklärt werden ob der 13. Monatslohn explizit als solcher erwähnt ist oder ob es sich um eine Gratifikation zum Ende des Jahres handelt. Wenn es sich um einen im Arbeitsvertrag erwähnten 13. Monatslohn handelt kommt
OR Art. 324 zum tragen welcher besagt:
Kann die Arbeit infolge Verschulden des Arbeitgebers nicht geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der Annahme der Arbeitsleitung in Verzug, so bleibt er zur Entrichtung des Lohnes verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist.
Demensprechend kann Die Post Ihr den 13. Monatslohn nicht kürzen, ausser es handelt sich um eine Gratifikation, da ist die Sachlage wieder anders.
Gratifikation kann jederzeit gestrichen werden mit Begründung: schlechtes Geschäftsjahr oder was auch immer.
Darum wechseln auch immer mehr Betriebe das im Gesamtarbeitsvertrag aus, um diesen Spielraum auszunutzen!
- C4-Joggeli
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als Grund wird meistens "schlechtes Geschäftsjahr" angegeben. Der Grund kann aber auch ein anderer sein, das meinte ich mit "was auch immer".Kawa hat geschrieben:Sooo einfach ist es auch nicht, "was auch immer" genügt kaum ...
PS : bei der Chemie ist die Grati schon allein durchs Gewohnheitsrecht gesichert![]()
Natürlich kannst du das deinen Mitarbeitern nicht so mitteilen...
- Mundharmonika
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hat denn die post etwas dafür?Agent Orange hat geschrieben:Andererseits können doch die Angestellten nichts dafür wenn es im Sommer zuwenig Arbeit hatte.

ich weiss nicht, wie es rechtlich aussieht, aber du und die meisten anderen in diesem thread sehen das nur aus der perspektive des (armen) angestellten.
wäre es deiner schwester denn lieber, wenn ihr nächstes mal gekündigt wird? das wäre ja eigentlich die logische konsequenz, denn ein betrieb, der zuwenig arbeit sprich zu wenig einnahmen hat, muss leute entlassen.
wie gesagt, ich weiss nicht, wie es rechtlich aussieht. das einzige, was mich vermutlich stören würde, ist, dass man mir dies mit der abrechnung via 13. monatslohn nicht vorher angekündigt hätte. ansonsten kann ich aber auch ein wenig den arbeitsgeber verstehen.
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Sollte es eine Gratifikation sein, kommt es noch drauf an seit wievielen Jahren Deine Schwester bei der Post arbeitet und seit wann Sie diese Gratifikation erhält. Hier spricht man von einem Gewohnheitsrecht das nach dem zweiten, spätestens aber nach dem dritten Dienstjahr zum tragen kommt.
Einen fester Anspruch auf eine Gratifikation besteht in folgenden Fällen: verbindliche Zusicherung im schriftlichen Arbeitsvertrag oder eine entsprechende Bestimmung in einem Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag oder ein mündliches oder schriftliches Versprechen des Arbeitgebers und regelmässige und vorbehaltlose Auszahlung während mindestens drei Jahren (Gewohnheitsrecht). Richtet ein Arbeitgeber seiner gesamten Belegschaft eine Gratifikation aus, so darf er einzelne Angestellte nicht willkürlich davon ausschliessen. Dies ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäss Art. 328 OR.
Einen fester Anspruch auf eine Gratifikation besteht in folgenden Fällen: verbindliche Zusicherung im schriftlichen Arbeitsvertrag oder eine entsprechende Bestimmung in einem Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag oder ein mündliches oder schriftliches Versprechen des Arbeitgebers und regelmässige und vorbehaltlose Auszahlung während mindestens drei Jahren (Gewohnheitsrecht). Richtet ein Arbeitgeber seiner gesamten Belegschaft eine Gratifikation aus, so darf er einzelne Angestellte nicht willkürlich davon ausschliessen. Dies ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäss Art. 328 OR.
13. Monatslohn ist vertraglich (wohl auch GAV!) in aller Regel garantiert. Abzug daher nicht zulässig (unter der Voraussetzung, 13. ML ist im EAV/GAV fixiert).
Allerdings muss man bei der Post aufpassen, als ehem. Staatsbetrieb könnten die noch Spezialregeln haben.
Allerdings muss man bei der Post aufpassen, als ehem. Staatsbetrieb könnten die noch Spezialregeln haben.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
- Millenstein
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Die Argumentationen sind schon korrekt so! Die Post kann nichts dafür, das ist richtig! Sie ist jedoch verpflichtet, den Angestellten Arbeit zu beschaffen. Kann sie dies nicht, darf der AG nicht einfach den Lohn streichen! Hier geht es nicht um den armen AN, sondern um die rechtliche Situation!Mundharmonika hat geschrieben:hat denn die post etwas dafür?
ich weiss nicht, wie es rechtlich aussieht, aber du und die meisten anderen in diesem thread sehen das nur aus der perspektive des (armen) angestellten.
wäre es deiner schwester denn lieber, wenn ihr nächstes mal gekündigt wird? das wäre ja eigentlich die logische konsequenz, denn ein betrieb, der zuwenig arbeit sprich zu wenig einnahmen hat, muss leute entlassen.
wie gesagt, ich weiss nicht, wie es rechtlich aussieht. das einzige, was mich vermutlich stören würde, ist, dass man mir dies mit der abrechnung via 13. monatslohn nicht vorher angekündigt hätte. ansonsten kann ich aber auch ein wenig den arbeitsgeber verstehen.
OR Artikel siehe weiter oben!
Zur Grati: Diese kann ebenfalls nicht einfach gestrichen werden! Nach 1-2 Jahren ausbezahlter Grati kommt das Gewohnheitsrecht zur Anwendung! Dies kann der AG aber leicht umgehen, indem der AG bei der Auszahlung der Grati dazu schreibt, dass dies eine einmalige Zahlung, aufgrund des guten Geschäftsjahres, oder was auch immer, ist!
Dies ist jedoch eher ein heikleres Thema und kann von Fall zu Fall und Richter anders aussehen.
- JohnHolmes
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ein weiterer Aspekt:
Was die Chefs sagen (Linie) ist die eine Sache,
was die Personaler sagen ist die andere.
Da ist denke ich mir nicht das letzte Wort gesprochen. Jeder Vorgesetzte
welcher solche Aussagen tätigt (kürzung 13. Monatslohn) ohne sich vorher
zu vergewissern ob er das überhaupt kann sollte in meinen Augen sofort
zum Arbeiter "degradiert" werden.
Aus Unwissen bewusst Mitarbeiter unsicher machen sind für mich sehr schlechte Eigenschaften resp Handlungen für einen Chef.
Was die Chefs sagen (Linie) ist die eine Sache,
was die Personaler sagen ist die andere.
Da ist denke ich mir nicht das letzte Wort gesprochen. Jeder Vorgesetzte
welcher solche Aussagen tätigt (kürzung 13. Monatslohn) ohne sich vorher
zu vergewissern ob er das überhaupt kann sollte in meinen Augen sofort
zum Arbeiter "degradiert" werden.
Aus Unwissen bewusst Mitarbeiter unsicher machen sind für mich sehr schlechte Eigenschaften resp Handlungen für einen Chef.
Lauf nid dr Vergangeheit nooche und verlier di nid in dr Zuekunft. d'Vergangeheit isch nümi und d'Zuekunft isch noni koh. s'Lääbe isch do und jetzt!
Johnholmes, 1975 - ....
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Und wenn ein AG wie die Roche seit 30 (?) Jahren Grati bezahlt und jedesmal diesen Spruch dazuschreibtMillenstein hat geschrieben:Zur Grati: Diese kann ebenfalls nicht einfach gestrichen werden! Nach 1-2 Jahren ausbezahlter Grati kommt das Gewohnheitsrecht zur Anwendung! Dies kann der AG aber leicht umgehen, indem der AG bei der Auszahlung der Grati dazu schreibt, dass dies eine einmalige Zahlung, aufgrund des guten Geschäftsjahres, oder was auch immer, ist!


- Millenstein
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Wie bereits geschrieben, ist die Gratizahlung ein heikles Thema, welches von Fall zu Fall beurteilt werden muss!Kawa hat geschrieben:Und wenn ein AG wie die Roche seit 30 (?) Jahren Grati bezahlt und jedesmal diesen Spruch dazuschreibt![]()
![]()

Zumindest sollten bei Gratizahlung solche Sprüche vorhanden sein, ansonsten steht der AG in den meisten Fällen schon im Voraus mit schlechten Karten da.
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Jaja, "Dienstjahr" ..... Also hast du du 12.000001 Monate gearbeitest und dann wurdest 2 Monate krank, wahrsch. ein Burnout wegen Ueberlastung ....Pascilicious hat geschrieben:Situation: 2 Monate Krank, diese 2 Monate 90% Lohn erhalten (im 2. Dienstjahr). Ist das rechtlich in Ordnung?
Soweit ich gelesen habe, kommen diese 90% im 1 und 2. Dienstjahr (Kanton BS) erst nach Ablauf der 2 Monaten Krankheitsfall zum zuge.
Scheissbeamtenmentalität

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Ist überall unterschiedlich..das bestimmt wahrscheinlich die Firma, in der du arbeitest.tommasino hat geschrieben:wann beginnt die arbeitszeit im büro? beim betreten des büros oder sobald der pc gestartet ist und man arbeitsbereit ist?
Da du im Büro arbeitest, nehme ich an, dass die Arbeitszeit mit dem PC Hochfahren beginnt..bin aber nicht sicher.
Nordstern Basel
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Die Arbeitszeit beginnt, wenn der Arbeitnehmer leistungsbereit am Arbeitsplatz erscheint sprich wenn du das Büro betrittst. Der Arbeitsweg von zu Hause zum Arbeitsplatz gehört nicht dazu sowie das umkleiden. Per Gesetz sind Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitsstunden der Belegschaft verpflichtet.
Die Arbeitszeitregelung darf aber zu Gunsten der Arbeitnehmenden per Gesamt- oder Einzelarbeitsvertrag abgeändert werden.
Die Arbeitszeitregelung darf aber zu Gunsten der Arbeitnehmenden per Gesamt- oder Einzelarbeitsvertrag abgeändert werden.
Ein Kanton Basel!
- tommasino
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habe ich auch gefunden, doch was bedeutet "leistungsbereit erscheinen"? im büro ankommen oder loslegen können sprich pc läuft?BaseI_Ost hat geschrieben:Die Arbeitszeit beginnt, wenn der Arbeitnehmer leistungsbereit am Arbeitsplatz erscheint sprich wenn du das Büro betrittst. Der Arbeitsweg von zu Hause zum Arbeitsplatz gehört nicht dazu sowie das umkleiden. Per Gesetz sind Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitsstunden der Belegschaft verpflichtet.
Die Arbeitszeitregelung darf aber zu Gunsten der Arbeitnehmenden per Gesamt- oder Einzelarbeitsvertrag abgeändert werden.
http://content.jobwinner.ch/b2c/ratgeber/2-arbeitswelt/5-arbeitsrecht/arbeitszeiten-so-werden-sie-im-gesetz-geregelt/tommasino hat geschrieben:habe ich auch gefunden, doch was bedeutet "leistungsbereit erscheinen"? im büro ankommen oder loslegen können sprich pc läuft?
Meines Erachtens beginnt die Arbeitszeit also, wenn du den PC hochgefahren hast..Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat;(...)
Nordstern Basel
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dr Kawa würd das jetzt wüsse...
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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"Leistungsbereit erscheinen" heisst für mich ganz klar im Büro ankommen oder ab da wo du angestempelt hast.tommasino hat geschrieben:habe ich auch gefunden, doch was bedeutet "leistungsbereit erscheinen"? im büro ankommen oder loslegen können sprich pc läuft?
Der PC ist ja eigentlich nicht dein Arbeitsplatz sondern nur ein Arbeitsgerät das du verwendest.
Ein Kanton Basel!
Ganz klar im Büro ankommen, gab vor einigen Monaten auch einen Kassensturzbericht darüber (in einem Callcenter galt Arbeitszeit erst ab Einloggen im PC, nur dauerte das Hochstarten täglich gut 10 min, also pro Woche eine Stunde unbezahlte Arbeit).
Viele Unternehmen sehen das zwar anders resp. foutieren sich darum, trotzdem ist es klar: Ab Erscheinen im Büro.
Viele Unternehmen sehen das zwar anders resp. foutieren sich darum, trotzdem ist es klar: Ab Erscheinen im Büro.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
- tommasino
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danke!Rankhof hat geschrieben:Ganz klar im Büro ankommen, gab vor einigen Monaten auch einen Kassensturzbericht darüber (in einem Callcenter galt Arbeitszeit erst ab Einloggen im PC, nur dauerte das Hochstarten täglich gut 10 min, also pro Woche eine Stunde unbezahlte Arbeit).
Viele Unternehmen sehen das zwar anders resp. foutieren sich darum, trotzdem ist es klar: Ab Erscheinen im Büro.