Nein das ist nicht so... !Somnium hat geschrieben:du kannst das Autobillet verlieren, wenn du betrunken Velo fährst.
Hass thread!
natürlich ist das möglich!Idefix hat geschrieben:Nein das ist nicht so... !
In Schweden gabs mal sogar einen Fall, wo einer stockbesoffen mit seinem fahrbaren Rasenmäher durchs Dorf getuckert ist. Autobillet weg. So stands zumindest in der Zeitung. Schweden ist zwar nicht gleich Schweiz, aber eben: das ist auch bei uns möglich
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Taratonga hat geschrieben:natürlich ist das möglich!
In Schweden gabs mal sogar einen Fall, wo einer stockbesoffen mit seinem fahrbaren Rasenmäher durchs Dorf getuckert ist. Autobillet weg. So stands zumindest in der Zeitung. Schweden ist zwar nicht gleich Schweiz, aber eben: das ist auch bei uns möglich
und nochmals Nein... ist nicht möglich , ok... ausser bei schweeeeeeren Fällen... meintest Du das Kawa, dann präzisiere Deine Aussage.Kawa hat geschrieben:Sorry, ob du's glaubst oder nicht aber es ist definitiv so ....
Klar ist die Meinung weitverbreitet, das bei besoffen Velo Fahren der Ausweis weg ist... ich habe aber erst letztlich einen Bericht bei Radio Drs3 über das Thema gehört und da würde explizit darauf hingewiesen, dass dies bei uns NICHT so ist...
Nein. Wer in alkoholisiertem Zustand Velo fährt, muss mit Busse oder Haft rechnen - zudem kann ihm das Radfahren für eine gewisse Zeit untersagt werden. Die Mindestdauer eines solchen Verbots beträgt einen Monat. In der Regel wird das Fahrverbot aber nicht auf andere Kategorien ausgedehnt. In schweren Fällen kann aber ein Entzug des Führerscheins drohen - etwa wenn während der Strafuntersuchung festgestellt wird, dass ein Velofahrer alkoholabhängig ist.
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http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... n-bluehen/
http://www.ktipp.ch/beratung/1060977/10 ... rausweises
Wird in der Praxis aber leider viel zu wenig konsequent durchgesetztFür das Fahrradfahren braucht es zwar keinen Ausweis. Wer aber auf dem Velo andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährdet, dem kann tatsächlich der Führerschein fürs Auto entzogen werden.

Das hingegen scheint kaum einer der Velorfahrer zu wissen ....Auch für das Radfahren gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
http://www.ktipp.ch/beratung/1060977/10 ... rausweises
Darf einem der Auto-Führerausweis ent*zogen werden, wenn man in alko*holisiertem Zustand ein Velo lenkt?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Wenn andere *Verkehrsteilnehmer durch einen betrunkenen Velofahrer schwerwiegend gefährdet werden, kann dies unter Umständen zum Entzug des Auto-Führerausweises führen.
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oder man mit dem velo einen besoffen einen schweren unfall baut, und ja ich kenne so einen fallIdefix hat geschrieben:und nochmals Nein... ist nicht möglich.
Klar ist die Meinung weitverbreitet, das bei besoffen Velo Fahren der Ausweis weg ist... ich habe aber erst letztlich einen Bericht bei Radio Drs3 über das Thema gehört und da würde explizit darauf hingewiesen, dass dies bei uns NICHT so ist...
Nein. Wer in alkoholisiertem Zustand Velo fährt, muss mit Busse oder Haft rechnen - zudem kann ihm das Radfahren für eine gewisse Zeit untersagt werden. Die Mindestdauer eines solchen Verbots beträgt einen Monat. In der Regel wird das Fahrverbot aber nicht auf andere Kategorien ausgedehnt. In schweren Fällen kann aber ein Entzug des Führerscheins drohen - etwa wenn während der Strafuntersuchung festgestellt wird, dass ein Velofahrer alkoholabhängig ist.
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logisch, hab ja geschrieben schwer...heimweh basler hat geschrieben:oder man mit dem velo einen besoffen einen schweren unfall baut, und ja ich kenne so einen fall
nur grundsätzlich wenn ich dicht mit dem velo heimfahre und ich werde angehalten, dann ist nicht der ausweis weg... das war die grundaussage...
klar kann man es jetzt auseinandernehmen, doch grundsätzlich ist meine aussage richtig, billet ist nicht weg basta

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Eben... mein Kollege ist besoffen auf ne Kreuzung gefahren und das bei Rot und ein Auto hat ihn angefahren. 1.9 Promille und sein Billet war weg. Das kann dir besoffen halt immer passieren...
P.S: Den Schaden am Auto musste er übrigens auch bezahlen und seine Haftpflicht will das Geld zurück
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kommt sicher auch immer auf die Situation und auch auf den Polizisten drauf an...Idefix hat geschrieben:logisch, hab ja geschrieben schwer...
nur grundsätzlich wenn ich dicht mit dem velo heimfahre und ich werde angehalten, dann ist nicht der ausweis weg... das war die grundaussage...
klar kann man es jetzt auseinandernehmen, doch grundsätzlich ist meine aussage richtig, billet ist nicht weg basta![]()
Normalerweise lässt man sein Auto zuhause und geht extra mit dem Velo weg, damit man eben auch was trinken kann. Wie die REgelung genau ist, weiss ja eben niemand so genau...
Ich habe mal vor längere Zeit gehört, dass man ab 1,6 Pormille nicht mehr Velo fahren darf und einem Kollegen nach einer Kontrolle mit über 1,6 Promille ein Velofahrverbot verhängt wurde. Gut, der hatte auch kein Autobillet, darum weiss ich nicht wie dann gewesen wäre.
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
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Wie geschrieben nur wenn du "andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährdest".Idefix hat geschrieben:nur grundsätzlich wenn ich dicht mit dem velo heimfahre und ich werde angehalten, dann ist nicht der ausweis weg... das war die grundaussage...
Leider wird das aber eben nicht richtig durchgesetzt. Prinzipiell gefährdet ja jeder der hagelvoll rumfährt andere schwer ...
PS: auch wenn du mehrmals dicht auf dem Velo erwischt wirst kann es dir passieren, dass du als Alk-Abhängiger verdächtigst wirst und mit Konsequenzen rechnen musst.
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Ab 1.5 Promille wirst du gebüst mit dem Fahrrad ... wird wie schon geschrieben, viel zu wenig durchgesetzt .... wenn ich so viel saufen möchte, dann geh ich nicht mit dem Fahrrad in die Stadt, sondern mit dem ÖV und nach Hause halt wenn keine ÖV fahren mit dem Taxi ... ich war schon einige Male in der Situation, dass ich definitiv kein Fahrrad mehr gefahren wäre und froh war, hatte ich keines zur Hand (denn dann wäre ich in dem Zustand sicher gefahren und hätte mein Leben stark gefährdet, ev. auch das anderer)
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klingt zwar paradox, aber ich finde besoffen velofahren beinahe schlimmer als wenn du dich ins Auto setzt. Schliesslich hat das 4 Räder und lässt sich viel einfacher steuern.BloodMagic hat geschrieben:Ab 1.5 Promille wirst du gebüst mit dem Fahrrad ... wird wie schon geschrieben, viel zu wenig durchgesetzt .... wenn ich so viel saufen möchte, dann geh ich nicht mit dem Fahrrad in die Stadt, sondern mit dem ÖV und nach Hause halt wenn keine ÖV fahren mit dem Taxi ... ich war schon einige Male in der Situation, dass ich definitiv kein Fahrrad mehr gefahren wäre und froh war, hatte ich keines zur Hand (denn dann wäre ich in dem Zustand sicher gefahren und hätte mein Leben stark gefährdet, ev. auch das anderer)
Was lernen wir daraus? Wenn Ihr schon besoffen rumfahrt, dann nehmt das Auto
Also in Südafrika sind die besoffenen Fussgänger das ProblemKawa hat geschrieben:Wie geschrieben nur wenn du "andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährdest".
Leider wird das aber eben nicht richtig durchgesetzt. Prinzipiell gefährdet ja jeder der hagelvoll rumfährt andere schwer ...
PS: auch wenn du mehrmals dicht auf dem Velo erwischt wirst kann es dir passieren, dass du als Alk-Abhängiger verdächtigst wirst und mit Konsequenzen rechnen musst.

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und wenn Du besoffen nach Hause läufst ?BloodMagic hat geschrieben:Eben... mein Kollege ist besoffen auf ne Kreuzung gefahren und das bei Rot und ein Auto hat ihn angefahren. 1.9 Promille und sein Billet war weg. Das kann dir besoffen halt immer passieren...
P.S: Den Schaden am Auto musste er übrigens auch bezahlen und seine Haftpflicht will das Geld zurück
Gut...
bei mir wars 1.6 promille und ne anzeige wegen öffentlicher Trunkenheit

1000 Franken Busse , aber immerhin konnte ich diese gemeinnützig abarbeiten
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was, bim laufe?Idefix hat geschrieben:und wenn Du besoffen nach Hause läufst ?
Gut...
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Habe noch nie gehört, dass das bei Fussgängern durchgezogen wirst ... ausser du läufst auf der Strasse rum und gefährdest Autos oder so.
Hier der Artikel aus dem Beobachter:
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... n-bluehen/
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Für das Fahrradfahren braucht es zwar keinen Ausweis. Wer aber auf dem Velo andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährdet, dem kann tatsächlich der Führerschein fürs Auto entzogen werden.
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Öffentliche Trunkenheit ?Idefix hat geschrieben:und wenn Du besoffen nach Hause läufst ?
Gut...
bei mir wars 1.6 promille und ne anzeige wegen öffentlicher Trunkenheit
1000 Franken Busse , aber immerhin konnte ich diese gemeinnützig abarbeiten
Gibts das Delikt in der Schweiz überhaupt? Kenne das nur aus den Staaten und Singapur.
Das Gerücht wegen den 1.6 stammt aus Deutschland, dort ist ja alles und jedes geregelt.BloodMagic hat geschrieben:ohne Scheiss? Ich dachte auch es waren 1.5 ... gut es wird dich wohl niemand mit 0.6 büssen
Hierzulande musst du (ohne Unfall natürlich) meist nicht mal blasen, sie lassen dich einfach nicht weiterfahren ...
Wir haben mal in einer Boulevardbeiz sehr amüsiert zugesehen wie ein total besoffener 3 mal schon beim aufsteigen gelich wieder von seinem Velo flog. Polizei lief zufällig vorbei, die haben ihn gezwungen sein Velo abzuschliessen und den Schlüssel mitgenommen, das war aber auch alles.
Schade, man sollte denen den Fahrzeugausweis auch entziehen. Besoffene Radfahrer fahren in der Regel auch besoffen Auto. Wenn ich solch einen besoffenen oder bekifften Deppen überfahre ist mein Billet auch weg.Idefix hat geschrieben:logisch, hab ja geschrieben schwer...
nur grundsätzlich wenn ich dicht mit dem velo heimfahre und ich werde angehalten, dann ist nicht der ausweis weg... das war die grundaussage...
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naja - so einfach ists schon nicht ... für mich gilt z.B. im Normalfall folgendes:Cocolores hat geschrieben:Schade, man sollte denen den Fahrzeugausweis auch entziehen. Besoffene Radfahrer fahren in der Regel auch besoffen Auto. Wenn ich solch einen besoffenen oder bekifften Deppen überfahre ist mein Billet auch weg.
1 Grosses = Ich fahr noch Auto
2 Grosse (vielleicht auch 3 Grosse) = Ich fahr noch Velo
Alles Drüber = ÖV
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Stand so in der Anzeige... musste auch schmunzeln, beim Bussenbetrag verging mir das Schmunzeln wieder...Kawa hat geschrieben:Öffentliche Trunkenheit ?
Gibts das Delikt in der Schweiz überhaupt? Kenne das nur aus den Staaten und Singapur.
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Und das dümmste Volk der Welt, bezahlt auch das... 
http://www.blick.ch/news/schweiz/wer-st ... 62796.html

http://www.blick.ch/news/schweiz/wer-st ... 62796.html
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