Käppelijoch hat geschrieben:Gemäss Deiner Definition ist das Gastwirtegesetz verfassungswiedrig. Denn das schreibt vor, wie ein beizer seine Beiz zu führen hat etc. Darum ist eine beiz sicher nicht privat.
Deine Argumentation ist schlicht Blödsinn.
Nur weil es ein Gastgewerbegesetz gibt sind doch die Betriebe nicht automatisch öffentlich.
Es gibt für jedes private Geschäft/Firma Gesetze, die dieses zu beachten hat ....
Der Autogarage wird auch vorgeschrieben wieviele und welche Oelauffangwannen er installieren muss, ist es deswegen etwa öffentliches Areal ?
Der Metzger muss Hygienevorschriften einhalten, eine Arztpraxis kann auch nicht jeder eröffnen etc. etc., alles also öffentliches Areal ?
Käppelijoch hat geschrieben:Wenn Du so darauf pochst, dass Beizen nicht öffentlich sind, dann sollen sie bittesehr ganz schnell ihre Bestuhlung, mit der sie die öffentlich zugängliche Allmend pflastern verschwinden lassen.
So ein Blödsinn, die Beizer bezahlen dafür, genau so wie der Glaceverkäufer ... Beides sind private Betriebe.