@ forumsjuristen - ungereichtfertigte Betreibungsandrohung

Der Rest...
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rhykurve hat geschrieben:aber der eintzrag besteht ja nur in ihrer datenbank - wenn ich irgendwo was per rechnung bestelle (mach ich eh nur bei exlibris.ch), oder eine kreditkarte beantragen würde (was ich nicht vorhabe), müsste die entsprehcne firma ja zuerst eine anfrage in intrium stellen.. weshalb sollten sie das tun?
Das läuft alles automatisch ab.
Bsp.: eine grosse Immobilienfirma schliesst einen Vetrag mit Intrium ab (für xy.- soundsoviele Anfragen pro Jahr oder z.- pro Anfrage) und sie können dann direkt Online deine Daten abfragen.
Daraus ergibt sich aber ein grösseres und im Prinzip unlösbares Problem : diese Imm.firma sagt sich ev. geben wir ja Rhykurve die Wohnung nicht und 2 Monate später fragt er wegen einer andern an, dann wollen wir nicht nochmals Intrium zahlen. Also speichern sie sicherheitshalber mal einfach beim 1. Mal deine Daten auf ihren PC's ab. So verbreiten sie sich immer mehr, niemand weiss genau wo überall und löschen kannst du es dann sowieso nicht mehr ....

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Idefix
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Beitrag von Idefix »

Kawa hat geschrieben:Das läuft alles automatisch ab.
Bsp.: eine grosse Immobilienfirma schliesst einen Vetrag mit Intrium ab (für xy.- soundsoviele Anfragen pro Jahr oder z.- pro Anfrage) und sie können dann direkt Online deine Daten abfragen.
Daraus ergibt sich aber ein grösseres und im Prinzip unlösbares Problem : diese Imm.firma sagt sich ev. geben wir ja Rhykurve die Wohnung nicht und 2 Monate später fragt er wegen einer andern an, dann wollen wir nicht nochmals Intrium zahlen. Also speichern sie sicherheitshalber mal einfach beim 1. Mal deine Daten auf ihren PC's ab. So verbreiten sie sich immer mehr, niemand weiss genau wo überall und löschen kannst du es dann sowieso nicht mehr ....
genau das Problem habe ich mit Deltavista gehabt... nun langsam ist alles gelöst , nur wie Du richtig sagst, viele Firmen speichern die erste Auskunft ab und verzichten darauf zu aktualisieren, und Auskunft woher die Daten kommen geben solche Firmen eh nicht
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Rhykurve
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Beitrag von Rhykurve »

jetz bin ich doch etwas überfordert..

also einerseits die schreiben ignorieren,
anderseits aber nochmals schreiben und sie zur löschung der daten bewegen?

hab ich überhaupt eine chance dass die eventuell gespeicherten daten gelöscht werden?
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rhykurve hat geschrieben:hab ich überhaupt eine chance dass die eventuell gespeicherten daten gelöscht werden?
Eventuell kannst du streichen, die speichern immer alles ... Bonitätsauskünfte erteilen ist ja Teil ihres Geschäftsmodells.
Deine Chancen die daten zu löschen sind in der Realität leider auch sehr gering :mad: )und wenn schon dauert es lange und braucht einiges an Aufwand deinerseits).

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Idefix hat geschrieben:genau das Problem habe ich mit Deltavista gehabt... nun langsam ist alles gelöst , nur wie Du richtig sagst, viele Firmen speichern die erste Auskunft ab und verzichten darauf zu aktualisieren, und Auskunft woher die Daten kommen geben solche Firmen eh nicht
Die sagen nicht mal, dass sie Daten überhaupt haben. Du bekommst ja die Wohnung nicht wegen ungenügender Bonität sondern du bekommst eine völlig nichtsaussagende Absage (leider konnten wir Sie diesmal nicht berücksichtigen) ...

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Rhykurve
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Beitrag von Rhykurve »

Kawa hat geschrieben:Eventuell kannst du streichen, die speichern immer alles ... Bonitätsauskünfte erteilen ist ja Teil ihres Geschäftsmodells.
Deine Chancen die daten zu löschen sind in der Realität leider auch sehr gering :mad: )und wenn schon dauert es lange und braucht einiges an Aufwand deinerseits).
also kann ich das gerade so gut bleiben lassen. :confused:
Kann das bei der Wohnungssuche wirklich ein hinderniss sein? Was steht denn in dieser Datenbak; dass ich den Verzugsschaden nicht bezahlt habe?
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rhykurve hat geschrieben:Kann das bei der Wohnungssuche wirklich ein hinderniss sein? Was steht denn in dieser Datenbak; dass ich den Verzugsschaden nicht bezahlt habe?
Verzugsschaden wird kaum drinstehen da alleine den zu verlangen ja halbe Betrügerei ist ;) Es wird wohl detailliert auifgeführt sein, welche Rechnung du wieviel zu spät / nach wievielen Mahnungen etc. bezahlt hast.

Was genau drin steht weiss ich aber nicht. Wir holen manchmal Firmenauskünfte ein und zwar meist nur die billigste Variante. Das ist dann nur ein simples Ampelsystem (grün, gelb, rot). Rote Firmen können dann bei uns nur (wenn überhaupt) gegen vollst. Vorauszahlung bestellen.


Wohnung : Realistisch gesehen dürfte alleine die Tatsache, dass du einmal in deinem Leben eine doch sehr kleine Rechnung zu spät bezahlt hast keinen grossen Einfluss haben. Wenn jetzt aber ein Vermieter auf eine sehr günstige Wohnung 100 Bewerbungen bekommt (in ZH 500 !) dann wirst du ev. schon nur aufgrund der "negativen" Bonität im 1. Schritt aussortiert (irgendwie müssen die ja selektieren, sie können die Wohnung ja nur einmal vermieten).

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Rhykurve
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Beitrag von Rhykurve »

Kawa hat geschrieben:Es wird wohl detailliert auifgeführt sein, welche Rechnung du wieviel zu spät / nach wievielen Mahnungen etc. bezahlt hast.


Wohnung : Realistisch gesehen dürfte alleine die Tatsache, dass du einmal in deinem Leben eine doch sehr kleine Rechnung zu spät bezahlt hast keinen grossen Einfluss haben. Wenn jetzt aber ein Vermieter auf eine sehr günstige Wohnung 100 Bewerbungen bekommt (in ZH 500 !) dann wirst du ev. schon nur aufgrund der "negativen" Bonität im 1. Schritt aussortiert (irgendwie müssen die ja selektieren, sie können die Wohnung ja nur einmal vermieten).
okay, danns steht dort (sofern wahrheitsgetreu) dass ich nach der zweiten Mahnung bezahlt habe - das dürfte niemanden gross kratzen.
Da ich vorhabe bald eine neue Wohnung zu finden (selbstverständlich nicht in zürich:cool :) , hol ich wohl am Besten diese Woche noch einen Betreibungsauszug:

vielen dank an alle für die hilfe!
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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Das ganze Betreibungsrecht in der Schweiz gehört sowieso geändert. Wieso kann jeder jeden einfach so betreiben und erst dann wird über Schuld oder eben nicht Schuld entschieden? Und auch wenn man eindeutig als unschuldig taxiert wird, muss man anschliessend mühsam irgendwelche Einträge löschen lassen... Unmöglich! Betreibung nur nach Anzeige (mit angemessenem Kostendepot), dann hört diese Schweinerei vielleicht einmal auf. Heute wird je nach dem fast auf Vorrat betrieben, das kann es nicht sein!
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

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macau
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Beitrag von macau »

wie man schnell bei DeltaVista landet:

http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/ ... y/17840449

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Laufi
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Beitrag von Laufi »

macau hat geschrieben:wie man schnell bei DeltaVista landet:

http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/ ... y/17840449
Mit de übliche Floskel: "Es handelt sich um einen Einzelfall, bei dem es unsererseits zu einem Fehler kam. Wir bedauern dies sehr und möchten uns dafür in aller Form entschuldigen." :mad:
...Grossfirme (Google, Microsoft, Generali, UPC u.v.m) sin die zuekünftige Herrscher,wie d'Könige und Kaiser im Mittelalter und d'Politiker hützutags (i hoff, ich wird die Zyt nüme aktiv miterläbe...so à la "Running Man" oder "Terminator" :D )
Alles für BS

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Rhykurve
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Beitrag von Rhykurve »

es geht weiter...

kaum tage vergangen, es hätte nicht mal gereicht zum reagieren und schon hab ich das nächste schreiben im kasten - naja, zumindest sind sie disemal kreativ:

""Sie haben mit einer Teilzahlung Ihre Bereitschaft zur gütlichen Regeleung des oben erwähnten Inkassomandates gezeigt. Besten Dank""

Muahahah: weder hab ich "bereitschaft zur gütlichen Regelung" gezeicht und schon gar nicht habe ich eine Teilzahlung geleistet. Ist gleich doppelt stinkfrech gelogen :mad:

""Leider mussten wir aber bei der Durchsicht der Akten feststellen, dass sie auf unsere Schlussabrechn ung bisher nicht reagiert haben. (Hallo, ich hab einen eingeschriebenen geschickt - schon wieder gelogen!!). Damit der Fall definitiv abgeschlossen werden kann, muss der gesamte Forderungsbetrag bezahlt sein - inklusive der Zinsen und der Kosten für die Umtriebe, die dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug entstanden sind.

Wir fordern Sie deshalb auf, den ausstehenden Betrag innert den nächsten 5 Tagen zu begleichen. Anderfalls werden wir rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.""



Neu ist unten auf dem Schreiben ein Informationskästchen über den Verzugsschaden. Sie verweisen dort auf OR 106 und dass man zahlen müsse blablabal.



so was meint Ihr - geht langsam zu weit, nicht?
Weiterhin nicht reagieren oder Konsumentenschutz eisnschalten?

Der letzte Breif war datiert mit 28.5, dieser mit 01.06. Die haben doch nen Knall!!
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Kawa
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Schuldnerjagd im Internet

Beitrag von Kawa »

Soziale Netzwerke wie Facebook werden in Deutschland jetzt auch als Spionagewerkzeug von Schuldeneintreibern genutzt. Greift dieser Trend auch auf die Schweiz über?

Wer seine Schulden nicht zahlt, muss damit rechnen, von den Betreiberfirmen über Facebook ausspioniert zu werden. Das plant der grösste deutsche Auskunftsdienst Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) einem Bericht des Radiosenders NDR zufolge. Die Schufa, die massgeblich am Bad Homburger Inkassobüro beteiligt ist, wollte mit der Universität Potsdam in einem Projekt Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook analysieren, um so viele Informationen wie möglich über «Kunden» zu erlangen. Das heikle Thema wurde der Universität zu heiss, die Kooperation wurde umgehend beendet. An den Absichten der Schufa ändert das bis dato nichts.

http://bazonline.ch/wirtschaft/unterneh ... y/14417944

-------------------------------------------------------------------

Facebook und Konsorten wird ja bekanntlicherweise schon länger von Personalern / Headhuntern verwendet. Jetzt kommen halt immer mehr auf den Geschmack.

Schlussendlich ist ja wirklich jeder selber Schuld (resp. dumm) der zuviele oder die "falschen" pers. Daten ins Internet stellt.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Rhykurve hat geschrieben:es geht weiter...

kaum tage vergangen, es hätte nicht mal gereicht zum reagieren und schon hab ich das nächste schreiben im kasten - naja, zumindest sind sie disemal kreativ:

""Sie haben mit einer Teilzahlung Ihre Bereitschaft zur gütlichen Regeleung des oben erwähnten Inkassomandates gezeigt. Besten Dank""

Muahahah: weder hab ich "bereitschaft zur gütlichen Regelung" gezeicht und schon gar nicht habe ich eine Teilzahlung geleistet. Ist gleich doppelt stinkfrech gelogen :mad:

""Leider mussten wir aber bei der Durchsicht der Akten feststellen, dass sie auf unsere Schlussabrechn ung bisher nicht reagiert haben. (Hallo, ich hab einen eingeschriebenen geschickt - schon wieder gelogen!!). Damit der Fall definitiv abgeschlossen werden kann, muss der gesamte Forderungsbetrag bezahlt sein - inklusive der Zinsen und der Kosten für die Umtriebe, die dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug entstanden sind.

Wir fordern Sie deshalb auf, den ausstehenden Betrag innert den nächsten 5 Tagen zu begleichen. Anderfalls werden wir rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.""



Neu ist unten auf dem Schreiben ein Informationskästchen über den Verzugsschaden. Sie verweisen dort auf OR 106 und dass man zahlen müsse blablabal.



so was meint Ihr - geht langsam zu weit, nicht?
Weiterhin nicht reagieren oder Konsumentenschutz eisnschalten?

Der letzte Breif war datiert mit 28.5, dieser mit 01.06. Die haben doch nen Knall!!
ich hab gesagt, dass sie lästig werden - et voilà

was du tun sollst hab ich dir auch schon gesagt - gar nichts

Du kannst schon an den Konsumentenschutz gehen, nur nützt das nichts. Intrum & Co. werden sich davon nämlich nicht beeindrucken lassen, denn das Geschäft mit erfundenem Verzugsschaden ist ein gutes Geschäft...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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Beitrag von Lusti »

Rankhof hat geschrieben:Du kannst schon an den Konsumentenschutz gehen, nur nützt das nichts. Intrum & Co. werden sich davon nämlich nicht beeindrucken lassen, denn das Geschäft mit erfundenem Verzugsschaden ist ein gutes Geschäft...
Ist nicht ganz richtig. Es wird wohl für Rhykurve keinen Unterschied machen ob der Konsumentenschutz eigeschaltet ist, aber in der Summe der Meldungen kann der Konsumentenschutz trotzdem reagieren, da er ja auf eine Statistik mit mehreren Fällen verweisen kann.
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canon
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Beitrag von canon »

Eigentlich söt me doch e Gsetz erlo, wo klipp und klar dine stoht, dass s ifordere vo däm verzugsschade nid gsetzeskonform isch und sich sötigi firmene strofbar mache!
eigentlich isch das nämlig e riise verarschig! do tribe so firmene gäld bi "arme lüt" i und die wüsse dass nid und zahle grad nomole e riise batze druf.

ha grad googlet und no folgendes gfunde!

http://www.mbagsba.ch/or106/creditreform_001.htm

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Lusti hat geschrieben:Ist nicht ganz richtig. Es wird wohl für Rhykurve keinen Unterschied machen ob der Konsumentenschutz eigeschaltet ist, aber in der Summe der Meldungen kann der Konsumentenschutz trotzdem reagieren, da er ja auf eine Statistik mit mehreren Fällen verweisen kann.
Und was will der Konsumentenschutz machen, wenn ihm nun sagen wir 10'000 Fälle gemeldet werden?

Solange kein Gericht verbindlich festgestellt hat, dass die Praktiken von Intrum & Co strafbar sind, kann der Konsumentenschutz auch nichts tun. Dass es ein Problem gibt, weiss der Konsumentenschutz eh schon...
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

@Canon Das einfordern von echtem Verzugsschaden des Gläubigers ist absolut legitim und gerechtfertigt, nur ist der Aufwand des Inkassobüros eben kein Verzugsschaden.

Art. 106
3. Weiterer Schaden
1 Hat der Gläubiger einen grösseren Schaden erlitten, als ihm durch die Verzugszinse vergütet wird, so ist der Schuldner zum Ersatze auch dieses Schadens verpflichtet, wenn er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.

PS: Bitte entferne die Tabelle aus deinem Beitrag oder schreib wenigstens klar dazu, dass diese vom Verband der Geldeintreiber kommt und völlig irrelevant ist (d.h. niemand muss diese Beträge zahlen).

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canon
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Beitrag von canon »

Kawa hat geschrieben:@Canon Das einfordern von echtem Verzugsschaden des Gläubigers ist absolut legitim und gerechtfertigt, nur ist der Aufwand des Inkassobüros eben kein Verzugsschaden.

Art. 106
3. Weiterer Schaden
1 Hat der Gläubiger einen grösseren Schaden erlitten, als ihm durch die Verzugszinse vergütet wird, so ist der Schuldner zum Ersatze auch dieses Schadens verpflichtet, wenn er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.

PS: Bitte entferne die Tabelle aus deinem Beitrag oder schreib wenigstens klar dazu, dass diese vom Verband der Geldeintreiber kommt und völlig irrelevant ist (d.h. niemand muss diese Beträge zahlen).
mir rede do jo nid vom "richtige" verzugsschade sondern vo däm wo d inkassobüros eifach so ohni irgend e grund drufpacke! i ha mit däre tabälle nur wölle zeige, wie hoch sötigi beträg sin! das cha also si, dass de e forderig vo 20.- hesch und die dien grad nomole s dopplete druf!!! krank isch so öbis und ghört bestroft! die berichere sich ohni e grund eifach so an lüt und ihrem unwüsse! schweinerei! und denn bisch no registriert in dr datebank binene und hesch dr nid mol gross öbis z schulde cho lo!

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