Schenkkreis

Der Rest...
Benutzeravatar
BloodMagic
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7984
Registriert: 06.12.2004, 19:29
Wohnort: nicht mehr BS

Beitrag von BloodMagic »

Taratonga hat geschrieben:effektiv? dachte immer es wären 20... deine Rechnung kann im besten Fall (für die Angeklagten...) aufgehen und dann wären 8 Jahre für so einen kaltblütigen Mord aus niederen Beweggründen einfach lächerlich
Nee das stimmt schon wie Agent Orange das schreibt und ist absolut möglich wenn die sich gut benehmen in der Haft ...

.. Schweizer Kuschelstaat halt...
Es chund sehr guet © C. Sfoza 2021, LG Dave

Benutzeravatar
Taratonga
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6076
Registriert: 08.12.2004, 10:01
Wohnort: BE

Beitrag von Taratonga »

BloodMagic hat geschrieben:Nee das stimmt schon wie Agent Orange das schreibt und ist absolut möglich wenn die sich gut benehmen in der Haft ...

.. Schweizer Kuschelstaat halt...
aus dem "Blick" :o :o

Den drei Verurteilten wird die bereits abgesessene Zeit angerechnet. Lebenslänglich heisst: Frühestens nach 15 Jahren ist eine bedingte Entlassung möglich.

Benutzeravatar
BloodMagic
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7984
Registriert: 06.12.2004, 19:29
Wohnort: nicht mehr BS

Beitrag von BloodMagic »

Taratonga hat geschrieben:aus dem "Blick" :o :o

Den drei Verurteilten wird die bereits abgesessene Zeit angerechnet. Lebenslänglich heisst: Frühestens nach 15 Jahren ist eine bedingte Entlassung möglich.
15 Jahre ist Lebenslänglich. 3 Jahre davon haben sie in der U-Haft abgesessen und 1/3 Früher können sie gehen wenn sie sich benehmen. Das ist so - nur weil der Blick es sich einfach macht und einfach die 15 Jahre hinschreibt ist es noch lange nicht richtig
Es chund sehr guet © C. Sfoza 2021, LG Dave

Otze
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: 10.08.2011, 20:39

Beitrag von Otze »

BloodMagic hat geschrieben:15 Jahre ist Lebenslänglich. 3 Jahre davon haben sie in der U-Haft abgesessen und 1/3 Früher können sie gehen wenn sie sich benehmen. Das ist so - nur weil der Blick es sich einfach macht und einfach die 15 Jahre hinschreibt ist es noch lange nicht richtig
Das ist ein Märchen. Lebenslänglich ist nicht gleich 15 Jahre, sondern es darf nach 15 (abgesessenen!) Jahren erstmals geprüft werden, ob eine bedingte Entlassung möglich ist (Art. 86 Abs. 5 StGB), und sehr oft wird die auch nicht gewährt. Und auf diese 15 Jahre gibt es keinen 1/3-Erlass, das gilt nur bei zeitigen Freiheitsstrafen. Die U-Haft wird aber natürlich angerechnet.
15 Jahre sitzt also jeder auch tatsächlich ab.

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1655
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

Otze hat geschrieben:Das ist ein Märchen. Lebenslänglich ist nicht gleich 15 Jahre, sondern es darf nach 15 (abgesessenen!) Jahren erstmals geprüft werden, ob eine bedingte Entlassung möglich ist (Art. 86 Abs. 5 StGB), und sehr oft wird die auch nicht gewährt. Und auf diese 15 Jahre gibt es keinen 1/3-Erlass, das gilt nur bei zeitigen Freiheitsstrafen. Die U-Haft wird aber natürlich angerechnet.
15 Jahre sitzt also jeder auch tatsächlich ab.
Den 1/3-Erlass gibts schon, allerdings 1/3 von lebenslänglich. Und das Ergebnis ist nach Gesetz dann immer 15 (lebenslänglich : 3 x 2 = 15)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Otze
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: 10.08.2011, 20:39

Beitrag von Otze »

Rankhof hat geschrieben:Den 1/3-Erlass gibts schon, allerdings 1/3 von lebenslänglich. Und das Ergebnis ist nach Gesetz dann immer 15 (lebenslänglich : 3 x 2 = 15)
Sag ich ja, kein Erlass mehr auf die 15 Jahre. ;) Und ausserdem ist die Entlassung nach 15 Jahren - im Gegensatz zur früheren, liberalen Vollzugspraxis - auch längst kein Selbstläufer mehr, es sitzen viele deutlich länger.

dasto
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2837
Registriert: 06.12.2004, 21:26
Wohnort: Brunnen
Kontaktdaten:

Beitrag von dasto »

BloodMagic hat geschrieben:Nee das stimmt schon wie Agent Orange das schreibt und ist absolut möglich wenn die sich gut benehmen in der Haft ...

.. Schweizer Kuschelstaat halt...
Ich finde es aber komisch, dass ihr in euren Rechnungen 3 Jahre U-Haft abzieht. Das ist schlicht und egreifend nicht richtig. In diesen 3 Jahren waren die Betroffenen bereits im Gefängnis. Und U-Haft Zellen sind in der Regel sogar weniger "komfortabel" als normale Zellen...
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Agent Orange hat geschrieben:Lebenslänglich in der Schweiz 15 Jahre - 3 Jahre U-Haft= 12 Jahre- 1/3 wegen guter Führung = 8 Jahre...
Stimmt schlicht nicht, lebenslänglich ist immer mind. 15 Jahre ...

Antworten