Zürcher Polizeiaktion gegen Basler Fussballfans Strafuntersuchung eröffnet
- Diggi_Eier
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Soviel ich weiss, wird das mit der Namenskundgabe kantonal geregelt. Wenn das kantonale Gesetz sagt "unsere Polizei trägt Namensschilder" dann muss das auch so gehandhabt werden... bei Westen ist das allerdings schwierig, da diese keine Felder für die Namensschilder haben. Nichtsdestotrotz muss ein Polizist, wenn er dich anhält erstens Grund der Festnahme sagen und bei Anfrage auch seinen Namen, da er zu dieser Zeit in Konflikt mit deinen Grundrechten steht. Es gibt unter den Grundrechten auch eine Polizeiklausel (d.h. bei dringenden Fällen), aber ob das bei Zürich Altstetten bei einer 400- Mann Kontrolle verhältnismässig war ist fraglich, genau wie die ganze Aktion schlechthin, denn ich bin sicher, dass es ein weniger radikales Mittel zur Sicherung gegeben hätte ... also Fazit: Name oder Beschwerde an nächster Instanz, schon alleine weil er dich festhält.
In der Praxis wird dann aber der Polizist sagen, dass er dir laut und deutlich den Namen gesagt hat. Traurig aber wahr.
In der Praxis wird dann aber der Polizist sagen, dass er dir laut und deutlich den Namen gesagt hat. Traurig aber wahr.
A*schelo hat geschrieben:Ha ha, da beklagt sich jemand der mehrere Pseudos hat. Armselig.
Wem's nicht passt, kann gehen....
Antwort Eierli, wenn der Thread nicht gerade gesperrt worden wäre hat geschrieben:Armselig ist, wer nicht mit gleichen Ellen messen kann. Machs gut, Spaghetti.
Das Polizisten mit Namensschildern rumlaufen ist nichts als Schwachsinn.
Zudem ist es auch völlig legal wenn dieser seine Personalie zu seinem Schutz verheimlicht. Vielleicht gäbe es von ein paar bösen Baslern ein paar Telefonanrufe. Aber man erinnere das einem Tessiner Zollbeamten sein Namensschild zum Verhängnis wurde und dafür seine abgeschlachtete schwangere Frau beerdigen musste.
(Drohungen gegen Leib und Seele sind keine Seltenheit für Polizisten)
jedoch totgeschwiegen
Daher ist auch völlig egal ob anonym oder gegen einen Bullen ermittelt wird.
Auch in Altstetten war nicht ein aussergewöhnliches Verhalten der Polizei festzustellen. Das ein einzelner Bulle grossartig aus dem Rahmen fiel ist auch nicht bekannt.
Es ist schwer anzunehmen das in erster Distanz die Klagen abgeschmettert werden. Darum ist es wichtig wie ernst die Klagen sind, denn in den meisten heiklen Fällen bekommt man nicht gleich Recht.
Vielmehr stellt sich die Frage, war dieser Einsatz gerechtfertigt?
War es richtig mit einem solchen aggressiven Verhalten vorzugehen?
Das mal einer beim Tanken von einer Spezialeinheit eingepackt wird und blaue Flecken davon trägt, dass kann passieren und war halt Pech!
Aber: Kann man 400 Leute verwechseln? Können 400 bunt gemischte Leute eine organisierte gefährliche Organisation sein?
Das sind die Fragen die beurteilt werden müsste.
Zudem ist es auch völlig legal wenn dieser seine Personalie zu seinem Schutz verheimlicht. Vielleicht gäbe es von ein paar bösen Baslern ein paar Telefonanrufe. Aber man erinnere das einem Tessiner Zollbeamten sein Namensschild zum Verhängnis wurde und dafür seine abgeschlachtete schwangere Frau beerdigen musste.
(Drohungen gegen Leib und Seele sind keine Seltenheit für Polizisten)
jedoch totgeschwiegen
Daher ist auch völlig egal ob anonym oder gegen einen Bullen ermittelt wird.
Auch in Altstetten war nicht ein aussergewöhnliches Verhalten der Polizei festzustellen. Das ein einzelner Bulle grossartig aus dem Rahmen fiel ist auch nicht bekannt.
Es ist schwer anzunehmen das in erster Distanz die Klagen abgeschmettert werden. Darum ist es wichtig wie ernst die Klagen sind, denn in den meisten heiklen Fällen bekommt man nicht gleich Recht.
Vielmehr stellt sich die Frage, war dieser Einsatz gerechtfertigt?
War es richtig mit einem solchen aggressiven Verhalten vorzugehen?
Das mal einer beim Tanken von einer Spezialeinheit eingepackt wird und blaue Flecken davon trägt, dass kann passieren und war halt Pech!
Aber: Kann man 400 Leute verwechseln? Können 400 bunt gemischte Leute eine organisierte gefährliche Organisation sein?
Das sind die Fragen die beurteilt werden müsste.
- BloodMagic
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Dann sollen sie halt Nummern Tragen ... ist mir doch egal ... nur ist es einfach Scheisse, wenn ich bei der Anzeige sagen muss: "Ja, ein Polizist hat mich "Dreck Basler Hooligan" genannt ....Limo hat geschrieben:Das Polizisten mit Namensschildern rumlaufen ist nichts als Schwachsinn.
Zudem ist es auch völlig legal wenn dieser seine Personalie zu seinem Schutz verheimlicht. Vielleicht gäbe es von ein paar bösen Baslern ein paar Telefonanrufe. Aber man erinnere das einem Tessiner Zollbeamten sein Namensschild zum Verhängnis wurde und dafür seine abgeschlachtete schwangere Frau beerdigen musste.
(Drohungen gegen Leib und Seele sind keine Seltenheit für Polizisten)
jedoch totgeschwiegen
Es chund sehr guet © C. Sfoza 2021, LG Dave
Auch ich wurde als "kleiner Scheissbasler" bezeichnet und ich "müsse büssen für alles was ich getan habe", aber wegen etwas verbalem einen Bullen anzuzeigen kannst du vergessen. Bei den angezeigten delikten gehts um andere Sachen, für die es wohl auch einige Beweise gibt. (sonst wäre kaum geklagt worden, wenn die Aussichten auf erfolg sooo schlecht wären)BloodMagic hat geschrieben:Dann sollen sie halt Nummern Tragen ... ist mir doch egal ... nur ist es einfach Scheisse, wenn ich bei der Anzeige sagen muss: "Ja, ein Polizist hat mich "Dreck Basler Hooligan" genannt ....
Ja die Bullen in ZH müssen übrigens nicht angeschrieben sein eine Kennzeichnung (Symbol, Nummer, etc.) hätten sie auch haben müssen, wie die die den Max hinter den Gummischrotflinten machten. Auch bei einer Vehaftung muss der Grund gesagt werden warum, was in ZH nicht passierte, auch über die rechte wurde man nur im Nachhinein (wenn überhaupt) Aufgeklärt. Naja wie gesagt in Altstetten galten keine Gesetze, aber ich denke dass sämtliche Anklagepunkte in irgend einer Art und Weise untermauert werden können...
- LaFamigliaCrew
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Ich bin ja nicht Jurist aber ich sehe das ein wenig anders.
Sollten die Polizisten verpflichtet sein ihren Namen oder ihre Nummer zu nennen, wuerde es auf jeden Fall Sinn machen:
A) sich die Zeit der Vernehmung zu notieren
B) sich den Ort der Vernehmung zu notieren
So kann es, auch wen man vom Ordnungshueter ausgelacht wurde, leicht nachgewiesen werden welche Polizisten gerade im Dienst waren. Sollte die selbe Einheit oder der gleiche Polizist/Nummer mehrfach von verschiedenen Opfer beschuldigt werden, denke ich doch, dass dies vor Gericht beruecksichtig wird. Schliesslich hat er sich nicht an die Dienstregeln gehalten...
...also ich wuerde darauf bestehen, dass mir ein Cop Name u/o Nummer gibt. Ansonsten wuerde ich mir notieren wo und wann das Verhoer stattgefunden hat. Die Augen wurden ja keinem verbunden, oder?
Ich denke dass die schuldigen Polizisten, die leider so die ganze Polizei in Verruf bringen, durch gleiche Aussagen von verschiedenen Opfer schon mit Konsequenzen zu rechnen haetten.
Man darf nicht vergessen: Wir sind der Staat - die Polizisten nur unsere "Diener"..
Sollten die Polizisten verpflichtet sein ihren Namen oder ihre Nummer zu nennen, wuerde es auf jeden Fall Sinn machen:
A) sich die Zeit der Vernehmung zu notieren
B) sich den Ort der Vernehmung zu notieren
So kann es, auch wen man vom Ordnungshueter ausgelacht wurde, leicht nachgewiesen werden welche Polizisten gerade im Dienst waren. Sollte die selbe Einheit oder der gleiche Polizist/Nummer mehrfach von verschiedenen Opfer beschuldigt werden, denke ich doch, dass dies vor Gericht beruecksichtig wird. Schliesslich hat er sich nicht an die Dienstregeln gehalten...
...also ich wuerde darauf bestehen, dass mir ein Cop Name u/o Nummer gibt. Ansonsten wuerde ich mir notieren wo und wann das Verhoer stattgefunden hat. Die Augen wurden ja keinem verbunden, oder?
Ich denke dass die schuldigen Polizisten, die leider so die ganze Polizei in Verruf bringen, durch gleiche Aussagen von verschiedenen Opfer schon mit Konsequenzen zu rechnen haetten.
Man darf nicht vergessen: Wir sind der Staat - die Polizisten nur unsere "Diener"..
"Die Fans, vor allem die fanatischsten, sind keineswegs - man kann es nicht deutlich genug sagen - die Perversen, allenfalls die Sektierer des Fussballs: Sie sind seine Orthodoxen und Traditionalisten, seine Fundamentalisten."
Leseempfehlung: "Ein Tor, in Gottes Namen!"
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- Diggi_Eier
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Es gibt über das "Namenschild tragen" einen Bundesgerichtsentscheid, in dem man ähnliche Argumente wie du aufführt.Limo hat geschrieben:Das Polizisten mit Namensschildern rumlaufen ist nichts als Schwachsinn.
Zudem ist es auch völlig legal wenn dieser seine Personalie zu seinem Schutz verheimlicht. Vielleicht gäbe es von ein paar bösen Baslern ein paar Telefonanrufe. Aber man erinnere das einem Tessiner Zollbeamten sein Namensschild zum Verhängnis wurde und dafür seine abgeschlachtete schwangere Frau beerdigen musste.
(Drohungen gegen Leib und Seele sind keine Seltenheit für Polizisten)
jedoch totgeschwiegen
Daher ist auch völlig egal ob anonym oder gegen einen Bullen ermittelt wird.
Auch in Altstetten war nicht ein aussergewöhnliches Verhalten der Polizei festzustellen. Das ein einzelner Bulle grossartig aus dem Rahmen fiel ist auch nicht bekannt.
Es ist schwer anzunehmen das in erster Distanz die Klagen abgeschmettert werden. Darum ist es wichtig wie ernst die Klagen sind, denn in den meisten heiklen Fällen bekommt man nicht gleich Recht.
Vielmehr stellt sich die Frage, war dieser Einsatz gerechtfertigt?
War es richtig mit einem solchen aggressiven Verhalten vorzugehen?
Das mal einer beim Tanken von einer Spezialeinheit eingepackt wird und blaue Flecken davon trägt, dass kann passieren und war halt Pech!
Aber: Kann man 400 Leute verwechseln? Können 400 bunt gemischte Leute eine organisierte gefährliche Organisation sein?
Das sind die Fragen die beurteilt werden müsste.
Du hast Recht, was die Frage betrifft, was die Rechtfertigung anbelangt, Viele Juristen sind der Meinung, dass dieser Eingriff in der Verhältnismässigkeit seinen Knackpunkt hat, was Altstetten anbelangt.... so habe ich es zumindest gelesen.
A*schelo hat geschrieben:Ha ha, da beklagt sich jemand der mehrere Pseudos hat. Armselig.
Wem's nicht passt, kann gehen....
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- schnauz
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100 Strafanzeigen von Basler Fans
Die Zürcher Justiz hat eine Strafuntersuchung gegen Zürcher Stadt- und Kantonspolizisten wegen der grossflächigen Verhaftungsaktion vor dem Fussballspiel zwischen dem Grasshopper-Club Zürich und dem FC Basel am 8. Dezember eingeleitet. Basler Fussballfans reichten rund 100 Strafanzeigen ein.
sda
Wie der Zürcher Regierungsrat auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat schreibt, hat die Anklagekammer des Obergerichts die Strafuntersuchung am 11. Februar eröffnet. Ermittelt wird wegen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung, Tätlichkeiten und Unterlassung der Nothilfe.
Inhaltlich wollte der Regierungsrat zum Polizeieinsatz nicht Stellung nehmen, da dieser nicht von der Kantons-, sondern von der Stadtpolizei geleitet worden und eine Strafuntersuchung im Gange sei. Die Staatsanwaltschaft beschaffe derzeit die notwendigen Akten wie Einsatzpläne und Einsatzbefehle. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens bestehe keine Notwendigkeit, eine polizeiinterne Untersuchung zu eröffnen.
Unterstützt von Kantonspolizisten hatte die Zürcher Stadtpolizei vor dem Spiel GC - FCB einen Extrazug aus Basel in Zürich-Altstetten angehalten und sämtliche Passagiere kontrolliert. 427 Basler Fussballfans wurden festgenommen und teilweise erst in der Nacht auf Montag wieder auf freien Fuss gesetzt.
Die Fussballfans wurden mit Kabelbindern aus Plasitik gefesselt und im Keller der Militärkaserne befragt. Laut Regierungsrat wurden einige Verhaftete mit Handfesseln arretiert. Dies lasse auf renitentes Verhalten der Gefesselten oder auf eine unsachgemässige Fesselung schliessen, hiess es. Eine Person sei bei der Abnahme der Fesseln leicht verletzt und unverzüglich ärztlich behandelt worden.
quelle: http://www.winti-guide.ch/News/Aktuelle ... kel=477131
Die Zürcher Justiz hat eine Strafuntersuchung gegen Zürcher Stadt- und Kantonspolizisten wegen der grossflächigen Verhaftungsaktion vor dem Fussballspiel zwischen dem Grasshopper-Club Zürich und dem FC Basel am 8. Dezember eingeleitet. Basler Fussballfans reichten rund 100 Strafanzeigen ein.
sda
Wie der Zürcher Regierungsrat auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat schreibt, hat die Anklagekammer des Obergerichts die Strafuntersuchung am 11. Februar eröffnet. Ermittelt wird wegen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung, Tätlichkeiten und Unterlassung der Nothilfe.
Inhaltlich wollte der Regierungsrat zum Polizeieinsatz nicht Stellung nehmen, da dieser nicht von der Kantons-, sondern von der Stadtpolizei geleitet worden und eine Strafuntersuchung im Gange sei. Die Staatsanwaltschaft beschaffe derzeit die notwendigen Akten wie Einsatzpläne und Einsatzbefehle. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens bestehe keine Notwendigkeit, eine polizeiinterne Untersuchung zu eröffnen.
Unterstützt von Kantonspolizisten hatte die Zürcher Stadtpolizei vor dem Spiel GC - FCB einen Extrazug aus Basel in Zürich-Altstetten angehalten und sämtliche Passagiere kontrolliert. 427 Basler Fussballfans wurden festgenommen und teilweise erst in der Nacht auf Montag wieder auf freien Fuss gesetzt.
Die Fussballfans wurden mit Kabelbindern aus Plasitik gefesselt und im Keller der Militärkaserne befragt. Laut Regierungsrat wurden einige Verhaftete mit Handfesseln arretiert. Dies lasse auf renitentes Verhalten der Gefesselten oder auf eine unsachgemässige Fesselung schliessen, hiess es. Eine Person sei bei der Abnahme der Fesseln leicht verletzt und unverzüglich ärztlich behandelt worden.
quelle: http://www.winti-guide.ch/News/Aktuelle ... kel=477131
es git nit scheeners uf dr Welt ,
als dr FCB und schwizer Geld !
als dr FCB und schwizer Geld !
Jeder der verhört wird protokolliert. Deine Forderung ist schon mehr als erfüllt. Ein Entscheid 400 Leute zu verhaften ist nicht die Entscheidung eines "normalen" Polizisten.LaFamigliaCrew hat geschrieben:Sollten die Polizisten verpflichtet sein ihren Namen oder ihre Nummer zu nennen, wuerde es auf jeden Fall Sinn machen:
A) sich die Zeit der Vernehmung zu notieren
B) sich den Ort der Vernehmung zu notieren
Was die Polizisten betrifft ist zu 99% davon auszugehen das sie sich korrekt verhalten haben.
Schuldig sind diejenigen die diesen Einsatz geplant haben, die Missstände sind darauf zurückzuführen.
Fan-Klagen ohne grosse Chancen
FCB-ANHÄNGER MÜSSEN SICH IN GEDULD ÜBEN - DAS VERFAHREN GEGEN DIE ZÜRCHER POLIZEI HARZT
markus kocher
Vier Monate nach der Massenverhaftung von FCB-Fans hat sich das Verfahren gegen Zürcher Polizeibeamte kaum von der Stelle bewegt. Das Amtsgeheimnis bremst den Prozess.
Es ist ein komplizierter und langwieriger Prozess. Drei Wochen nachdem am 5. Dezember vergangenen Jahres 427 FCB-Fans in Altstetten aus dem Zug geholt und in Polizeigewahrsam genommen wurden, erstattete die Zürcher Anwältin Manuela Schiller im Namen von über 200 Fans Strafanzeige. Damit wurde die Strafuntersuchung eröffnet. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist derzeit dabei, die notwendigen Akten zu beschaffen.
«Die Arbeit stockt», berichtet nun Georg Lechleiter, der die Zürcher Anwältin während ihrer Ferienabwesenheit vertritt, «es hat sich seit gut drei Monaten nichts mehr bewegt.» Damit der zuständige Staatsanwalt nämlich zur Vernehmung schreiten kann, müssen die Involvierten zuerst von ihrem Amtsgeheimnis entbunden werden. «Die Gesuche dafür liegen seit geraumer Zeit beim Statthalter», gibt Lechleiter zu verstehen.
Bruno Graf, Zürcher Statthalter, bestätigt, dass das Verfahren wegen der unübersichtlich grossen Zahl von Gesuchstellern und betroffenen Polizisten aus Stadt und Kanton sehr kompliziert sei. Erschwerend kommt hinzu, dass die Angestellten der Stadt- und Kantonspolizei nun doch nicht gesamthaft, wie ursprünglich beabsichtigt, sondern als Geheimnisträger einzeln von ihrer Schweigepflicht entbunden werden müssen.
kaum chancen. Lechleiter befürchtet, dass eine Aussicht auf Erfolg ohnehin verschwindend klein ist. «Es würde mich schwer wundern, wenn es überhaupt zu einer Anklage gegen die Polizei käme», sagt der Anwalt und verweist auf seine langjährige Praxiserfahrung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung. Einzig der Schadenersatzforderung räumt der Anwalt eine halbwegs realistische Chance ein. «Aber das kann lange dauern», schätzt er.
Stephan Kohler vom Dachverband Muttenzerkurve macht sich keine falschen Hoffnungen. «Wir erwarten nicht allzu viel», sagt er. Ihm ist in erster Linie wichtig, dass man sich in Zürich endlich zu einer offiziellen Entschuldigung aufrafft
(BaZ vom 29.4)
FCB-ANHÄNGER MÜSSEN SICH IN GEDULD ÜBEN - DAS VERFAHREN GEGEN DIE ZÜRCHER POLIZEI HARZT
markus kocher
Vier Monate nach der Massenverhaftung von FCB-Fans hat sich das Verfahren gegen Zürcher Polizeibeamte kaum von der Stelle bewegt. Das Amtsgeheimnis bremst den Prozess.
Es ist ein komplizierter und langwieriger Prozess. Drei Wochen nachdem am 5. Dezember vergangenen Jahres 427 FCB-Fans in Altstetten aus dem Zug geholt und in Polizeigewahrsam genommen wurden, erstattete die Zürcher Anwältin Manuela Schiller im Namen von über 200 Fans Strafanzeige. Damit wurde die Strafuntersuchung eröffnet. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist derzeit dabei, die notwendigen Akten zu beschaffen.
«Die Arbeit stockt», berichtet nun Georg Lechleiter, der die Zürcher Anwältin während ihrer Ferienabwesenheit vertritt, «es hat sich seit gut drei Monaten nichts mehr bewegt.» Damit der zuständige Staatsanwalt nämlich zur Vernehmung schreiten kann, müssen die Involvierten zuerst von ihrem Amtsgeheimnis entbunden werden. «Die Gesuche dafür liegen seit geraumer Zeit beim Statthalter», gibt Lechleiter zu verstehen.
Bruno Graf, Zürcher Statthalter, bestätigt, dass das Verfahren wegen der unübersichtlich grossen Zahl von Gesuchstellern und betroffenen Polizisten aus Stadt und Kanton sehr kompliziert sei. Erschwerend kommt hinzu, dass die Angestellten der Stadt- und Kantonspolizei nun doch nicht gesamthaft, wie ursprünglich beabsichtigt, sondern als Geheimnisträger einzeln von ihrer Schweigepflicht entbunden werden müssen.
kaum chancen. Lechleiter befürchtet, dass eine Aussicht auf Erfolg ohnehin verschwindend klein ist. «Es würde mich schwer wundern, wenn es überhaupt zu einer Anklage gegen die Polizei käme», sagt der Anwalt und verweist auf seine langjährige Praxiserfahrung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung. Einzig der Schadenersatzforderung räumt der Anwalt eine halbwegs realistische Chance ein. «Aber das kann lange dauern», schätzt er.
Stephan Kohler vom Dachverband Muttenzerkurve macht sich keine falschen Hoffnungen. «Wir erwarten nicht allzu viel», sagt er. Ihm ist in erster Linie wichtig, dass man sich in Zürich endlich zu einer offiziellen Entschuldigung aufrafft
(BaZ vom 29.4)
es geht ja in erster linie um die schadensersatzforderung....Hobbes hat geschrieben:Fan-Klagen ohne grosse Chancen
FCB-ANHÄNGER MÜSSEN SICH IN GEDULD ÜBEN - DAS VERFAHREN GEGEN DIE ZÜRCHER POLIZEI HARZT
markus kocher
Vier Monate nach der Massenverhaftung von FCB-Fans hat sich das Verfahren gegen Zürcher Polizeibeamte kaum von der Stelle bewegt. Das Amtsgeheimnis bremst den Prozess.
Es ist ein komplizierter und langwieriger Prozess. Drei Wochen nachdem am 5. Dezember vergangenen Jahres 427 FCB-Fans in Altstetten aus dem Zug geholt und in Polizeigewahrsam genommen wurden, erstattete die Zürcher Anwältin Manuela Schiller im Namen von über 200 Fans Strafanzeige. Damit wurde die Strafuntersuchung eröffnet. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist derzeit dabei, die notwendigen Akten zu beschaffen.
«Die Arbeit stockt», berichtet nun Georg Lechleiter, der die Zürcher Anwältin während ihrer Ferienabwesenheit vertritt, «es hat sich seit gut drei Monaten nichts mehr bewegt.» Damit der zuständige Staatsanwalt nämlich zur Vernehmung schreiten kann, müssen die Involvierten zuerst von ihrem Amtsgeheimnis entbunden werden. «Die Gesuche dafür liegen seit geraumer Zeit beim Statthalter», gibt Lechleiter zu verstehen.
Bruno Graf, Zürcher Statthalter, bestätigt, dass das Verfahren wegen der unübersichtlich grossen Zahl von Gesuchstellern und betroffenen Polizisten aus Stadt und Kanton sehr kompliziert sei. Erschwerend kommt hinzu, dass die Angestellten der Stadt- und Kantonspolizei nun doch nicht gesamthaft, wie ursprünglich beabsichtigt, sondern als Geheimnisträger einzeln von ihrer Schweigepflicht entbunden werden müssen.
kaum chancen. Lechleiter befürchtet, dass eine Aussicht auf Erfolg ohnehin verschwindend klein ist. «Es würde mich schwer wundern, wenn es überhaupt zu einer Anklage gegen die Polizei käme», sagt der Anwalt und verweist auf seine langjährige Praxiserfahrung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung. Einzig der Schadenersatzforderung räumt der Anwalt eine halbwegs realistische Chance ein. «Aber das kann lange dauern», schätzt er.
Stephan Kohler vom Dachverband Muttenzerkurve macht sich keine falschen Hoffnungen. «Wir erwarten nicht allzu viel», sagt er. Ihm ist in erster Linie wichtig, dass man sich in Zürich endlich zu einer offiziellen Entschuldigung aufrafft
(BaZ vom 29.4)


keiner glaubt, dass das ganze polizeikorps verurteilt wird...
Näi aber sie müenn defür zahle, sie müenn nögschtmol Angscht ha so öbbis z'mache...könig hat geschrieben:es geht ja in erster linie um die schadensersatzforderung....![]()
![]()
keiner glaubt, dass das ganze polizeikorps verurteilt wird...
[CENTER]***************************IN MEMORIAM*************************
*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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nur isch sie in letster Zit gar nüm indr Schusslinie gsi, es isch immer nume um d Bulle gange, die luege wahrschinlig scho, dass sie druss ghalte wird. Und das het die Schlampe doch scho vo Afang a gwüsst, dassere nüd wird passiere...solo hat geschrieben:jo gibder recht.. aber ei Schlampe darf nid ungstroft drvo kho..

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FCB-Fans gegen Zürcher Polizei
In der Staatsmühle
Die Strafuntersuchung ist eröffnet u2013 was nicht viel heisst.
Polizeiaktion gegen Fans im Dezember 2004 in Zürich-Altstetten.
Gegen Angehörige der Stadt- und Kantonspolizei Zürich ist eine Strafuntersuchung eröffnet worden. Ermittelt wird gegen unbekannte Beamte wegen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung, Tätlichkeiten und Unterlassung der Nothilfe. Das hat der Zürcher Regierungsrat auf eine Anfrage im Kantonsrat bestätigt.
«Positiv überrascht» darüber ist Stefan Kohler vom Dachverband Muttenzerkurve. Rechtsanwalt Georg Lechleiter dämpft diese Freude aber wieder. «Das heisst nur, dass alles seinen normalen Gang geht», sagt der Kanzleikollege von Manuela Schiller, der die FCB-Fans vertritt. Der zuständige Untersuchungsbeamte habe beim Statthalteramt die Forderung deponiert, die Beamten vom Amtsgeheimnis zu entbinden. «Aber hier in Zürich hat es in diesem Fall niemand eilig», erklärt Lechleiter. Er wäre gar verwundert, wenn überhaupt etwas Greifbares herauskäme. Immerhin geht der Jurist davon aus, dass die Dateien über die aufgehaltenen Fans früher oder später gelöscht werden müssen. «Vielleicht wird irgendwann auch Schadenersatz geleistet», so Lechleiter.
Geduldige Fans
Der Fall ist auch nicht ganz einfach, weil beide Polizeien involviert sind. Für die Behandlung der über 400 Fussballfans am Bahnhof Zürich-Altstetten war die Stadtpolizei zuständig. Die Kantonspolizei stellte die Infrastruktur zur Verfügung.
Am liebsten wäre den Anwälten eine politische Lösung. Aber darauf werden die Fans wohl ewig warten müssen. Damit kann sich Stefan Kohler jedoch abfinden: «Wir haben gewonnen, nachdem wir die Medien auf unserer Seite hatten.» Und Lechleiter ist überzeugt: «Der Boykott der Basler ist sicher das effektivste Mittel.»
Stéphanie Erni
---------------------------------------------------------
das no dr entsprächendi artikel ussem baslerstab!
in mine auge bitz unnötig, dass dr herr lechleiter so uff d brämsi druckt. bitz optimismus wär agsait. so gwünnt eh me nüt...
In der Staatsmühle
Die Strafuntersuchung ist eröffnet u2013 was nicht viel heisst.
Polizeiaktion gegen Fans im Dezember 2004 in Zürich-Altstetten.
Gegen Angehörige der Stadt- und Kantonspolizei Zürich ist eine Strafuntersuchung eröffnet worden. Ermittelt wird gegen unbekannte Beamte wegen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung, Tätlichkeiten und Unterlassung der Nothilfe. Das hat der Zürcher Regierungsrat auf eine Anfrage im Kantonsrat bestätigt.
«Positiv überrascht» darüber ist Stefan Kohler vom Dachverband Muttenzerkurve. Rechtsanwalt Georg Lechleiter dämpft diese Freude aber wieder. «Das heisst nur, dass alles seinen normalen Gang geht», sagt der Kanzleikollege von Manuela Schiller, der die FCB-Fans vertritt. Der zuständige Untersuchungsbeamte habe beim Statthalteramt die Forderung deponiert, die Beamten vom Amtsgeheimnis zu entbinden. «Aber hier in Zürich hat es in diesem Fall niemand eilig», erklärt Lechleiter. Er wäre gar verwundert, wenn überhaupt etwas Greifbares herauskäme. Immerhin geht der Jurist davon aus, dass die Dateien über die aufgehaltenen Fans früher oder später gelöscht werden müssen. «Vielleicht wird irgendwann auch Schadenersatz geleistet», so Lechleiter.
Geduldige Fans
Der Fall ist auch nicht ganz einfach, weil beide Polizeien involviert sind. Für die Behandlung der über 400 Fussballfans am Bahnhof Zürich-Altstetten war die Stadtpolizei zuständig. Die Kantonspolizei stellte die Infrastruktur zur Verfügung.
Am liebsten wäre den Anwälten eine politische Lösung. Aber darauf werden die Fans wohl ewig warten müssen. Damit kann sich Stefan Kohler jedoch abfinden: «Wir haben gewonnen, nachdem wir die Medien auf unserer Seite hatten.» Und Lechleiter ist überzeugt: «Der Boykott der Basler ist sicher das effektivste Mittel.»
Stéphanie Erni

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das no dr entsprächendi artikel ussem baslerstab!
in mine auge bitz unnötig, dass dr herr lechleiter so uff d brämsi druckt. bitz optimismus wär agsait. so gwünnt eh me nüt...
Der Satz ist ganz schlecht, ich hoffe kaum das dieser so gesagt wurde.könig hat geschrieben: Damit kann sich Stefan Kohler jedoch abfinden: «Wir haben gewonnen, nachdem wir die Medien auf unserer Seite hatten.» Und Lechleiter ist überzeugt: «Der Boykott der Basler ist sicher das effektivste Mittel.»
Die Medien haben selten bis nie Recht. Dafür gibt es Richter die entscheiden und wer sich mit Medienberichten zufriedenstellen lässt der ist Fehl am Platz.
Die Zürchermedien stehen der Untersuchung einiges kritischer Gegenüber, schliesslich wird nicht umsonst ermittelt.
Nur wenn die ganze Aktion der Polizei als Fehlverhalten taxiert wird, kann und wird der Druck auf politischer Ebene erzeugt.
Die Strafuntersuchung wird viel Geld kosten und viel Arbeit mit sich bringen.
In Zukunft müssen solche Aktionen besser überdenkt werden und Schnellschüsse werden vermieden.
Für jeden Verhafteten ist es bestimmt eine Genugtuung wenn er durch Schadenersatz entschädigt wird und so auch klar der moralische Sieger ist.
- schnauz
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FCB-Fan-Klagen: Kritik an Verzögerung durch Behörden
Zürich. SDA/baz. Die Anwältin der FCB-Fans, die gegen die Zürcher Stadtpolizei Klagen eingereicht haben, kritisiert, dass die Strafuntersuchung durch die Behörden verzögert werde. Fast sechs Monate nach den Festnahmen sei noch kein Polizist befragt worden. Offensichtlich war bisher unklar, wie Polizeibeamte vom Amtsgeheimnis entbunden werden können.
Gemäss dem am Dienstagabend veröffentlichten Rundschreiben der Anwältin an ihre Klienten wollte der zuständige Staatsanwalt alle Angehörigen der Stadtpolizei und des Polizeidepartements Zürich vom Amtsgeheimnis entbinden lassen. Mit einer globalen Entbindung hätte vor allem erreicht werden sollen, dass alle Akten im Zusammenhang mit der Verhaftungsaktion vom 5. Dezember 2004 in Zürich-Altstetten herausgegeben werden.
Forderung von Staatsanwalt abgelehnt
Die Begehren des Staatsanwalts lehnte aber der Statthalter des Bezirks Zürich ab. Jeder Beamte müsse bei seinem direkten Vorgesetzten um eine Entbindung vom Amtsgeheimnis nachsuchen. Und für die Herausgabe von Akten sei der Zürcher Stadtrat zuständig. Die Anwältin der FCB-Fans hat bei den zuständigen Stellen interveniert und auf eine Beschleunigung der Strafuntersuchung gedrängt. In ihrem Schreiben äusserte sie die Befürchtung, dass es eher unwahrscheinlich sei, dass einer der an der Verhaftungsaktion beteiligten Polizeibeamten zur Rechenschaft gezogen werde.
Einsprache beim Zürcher Stadtrat
Noch offen ist auch, was mit den Daten der festgenommenen Fans des FC Basel passiert. Die Kläger verlangen, dass alle Daten gelöscht werden, was aber vom Kommando der Stadtpolizei Zürich abgelehnt wurde. Jetzt ist eine Einsprache beim Stadtrat hängig. Die Rechtsvertreterin der FCB-Fans vertritt die Interessen von insgesamt 214 Personen. Diese klagen gegen die Zürcher Stadtpolizei, die im vergangenen Dezember vor einem Fussballspiel mehr als 400 vor allem jugendliche Fans festgenommen hatte.
Zürich. SDA/baz. Die Anwältin der FCB-Fans, die gegen die Zürcher Stadtpolizei Klagen eingereicht haben, kritisiert, dass die Strafuntersuchung durch die Behörden verzögert werde. Fast sechs Monate nach den Festnahmen sei noch kein Polizist befragt worden. Offensichtlich war bisher unklar, wie Polizeibeamte vom Amtsgeheimnis entbunden werden können.
Gemäss dem am Dienstagabend veröffentlichten Rundschreiben der Anwältin an ihre Klienten wollte der zuständige Staatsanwalt alle Angehörigen der Stadtpolizei und des Polizeidepartements Zürich vom Amtsgeheimnis entbinden lassen. Mit einer globalen Entbindung hätte vor allem erreicht werden sollen, dass alle Akten im Zusammenhang mit der Verhaftungsaktion vom 5. Dezember 2004 in Zürich-Altstetten herausgegeben werden.
Forderung von Staatsanwalt abgelehnt
Die Begehren des Staatsanwalts lehnte aber der Statthalter des Bezirks Zürich ab. Jeder Beamte müsse bei seinem direkten Vorgesetzten um eine Entbindung vom Amtsgeheimnis nachsuchen. Und für die Herausgabe von Akten sei der Zürcher Stadtrat zuständig. Die Anwältin der FCB-Fans hat bei den zuständigen Stellen interveniert und auf eine Beschleunigung der Strafuntersuchung gedrängt. In ihrem Schreiben äusserte sie die Befürchtung, dass es eher unwahrscheinlich sei, dass einer der an der Verhaftungsaktion beteiligten Polizeibeamten zur Rechenschaft gezogen werde.
Einsprache beim Zürcher Stadtrat
Noch offen ist auch, was mit den Daten der festgenommenen Fans des FC Basel passiert. Die Kläger verlangen, dass alle Daten gelöscht werden, was aber vom Kommando der Stadtpolizei Zürich abgelehnt wurde. Jetzt ist eine Einsprache beim Stadtrat hängig. Die Rechtsvertreterin der FCB-Fans vertritt die Interessen von insgesamt 214 Personen. Diese klagen gegen die Zürcher Stadtpolizei, die im vergangenen Dezember vor einem Fussballspiel mehr als 400 vor allem jugendliche Fans festgenommen hatte.
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- Snowy
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[quote="LaFamigliaCrew"]Eine allgemeine Frage an die Juristen im Forum:
Es heisst "die Ermittlung gegen unbekannte Beamten"....
Sind Polizisten dazu verpflichtet, auf Anfrage, Ihre Namen zu kommunizieren?
Ich meine, angenommen ein Polizist schlägt mich oder beleidigt mich (z.B. als Scheiss-Basler und Hooligan..)]
Rein theoretisch müsste er dies.... aber eben.
An Demos und sonstigen gefährlichen einsätzen braucht (bräuchte..)er Dir aber nur seine Dienstnummer mitzuteilen. Natürlich wird er dies aber niemals tun. Erst recht nicht, wenn er Dich zuvor mit scheiss Basler betitelt hat....
Ich habe in Altstetten mehrere Polizisten, die ich bei Verfehlungen beobachtete, äusserst freundlich und zurückhaltend nach ihrer Einsatznummer gefragt. Das Resultat waren wüsteste Beleidigungen: "Verreis Du scheiss Basler Hoooooligan" Du derckiger Pisser"
Als ich dann ein Foto von dem Polizisten machen wollte (ich stand ausserhalb des Kessels und hatte keine FCB Utensilien an..) stürzte sich der Polizist auf mich und wollte mich verhaften. Was ihm zum Glück nicht gelang... *run forest run...*
Ich war mir auch schon vor dem 5.12.04 bewusst, dass es auch in der Schweiz einige fehlbare Polizisten gibt. Jedoch war ich fest überzeugt von unserem Rechtssystem und hielt Polizeiwillkür für Einzelfälle. Nun sehe ich die Dinge anders.
Die Zürcher Polizisten waren richtig geil auf die ankommenden Basler.
Die Beweislast hat sich für mich jedenfalls seither verschoben.... Polizisten müssen bei nun zuerst beweisen, dass sie anders (--->normal) sind!
HASSSSS auf die Zürcher Polizei!
Es heisst "die Ermittlung gegen unbekannte Beamten"....
Sind Polizisten dazu verpflichtet, auf Anfrage, Ihre Namen zu kommunizieren?
Ich meine, angenommen ein Polizist schlägt mich oder beleidigt mich (z.B. als Scheiss-Basler und Hooligan..)]
Rein theoretisch müsste er dies.... aber eben.
An Demos und sonstigen gefährlichen einsätzen braucht (bräuchte..)er Dir aber nur seine Dienstnummer mitzuteilen. Natürlich wird er dies aber niemals tun. Erst recht nicht, wenn er Dich zuvor mit scheiss Basler betitelt hat....
Ich habe in Altstetten mehrere Polizisten, die ich bei Verfehlungen beobachtete, äusserst freundlich und zurückhaltend nach ihrer Einsatznummer gefragt. Das Resultat waren wüsteste Beleidigungen: "Verreis Du scheiss Basler Hoooooligan" Du derckiger Pisser"
Als ich dann ein Foto von dem Polizisten machen wollte (ich stand ausserhalb des Kessels und hatte keine FCB Utensilien an..) stürzte sich der Polizist auf mich und wollte mich verhaften. Was ihm zum Glück nicht gelang... *run forest run...*
Ich war mir auch schon vor dem 5.12.04 bewusst, dass es auch in der Schweiz einige fehlbare Polizisten gibt. Jedoch war ich fest überzeugt von unserem Rechtssystem und hielt Polizeiwillkür für Einzelfälle. Nun sehe ich die Dinge anders.
Die Zürcher Polizisten waren richtig geil auf die ankommenden Basler.
Die Beweislast hat sich für mich jedenfalls seither verschoben.... Polizisten müssen bei nun zuerst beweisen, dass sie anders (--->normal) sind!
HASSSSS auf die Zürcher Polizei!
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
FINDIS VERDAMMT BEDÄNKLIG, DASS ME DIE GANZ SACH SO VERSCHLEPPT. ES KANN EIFACH NID SY, DASS DIE DATE NID GLÖSCHT WÄRDE. DAS ISCH E GLAINE FICHE SKANDAL SO WAS.
ÖB ICH SCHADEERSATZ BEKUM ODER NID, ISCH EIGENTLIG WURSCHT. ICH WOTT, DASS E OFFIZIELLI UNTERSUECHIG ZEM ERGEBNIS KUNNT, DASS DIE GANZ AKTION NID GSETZESKONFORM ABGLOFFE ISCH UND DIE VERANTWORTLIGE PERSONE FALSCH GHANDLET HÄND. USSERDÄM MUESS DR POLITISCHI DRUCK UF DESTHER WITER UFRÄCHT ERHALTE WÄRDE.
Findis unglaublig, wenn me zschäll Autifahrt het me innert Wuche dVerhandlig, wenn me nume dBulle vo ihre Schwiegepflicht wott enthebe über 6 Mönet.....
. Worum stützt me sich vo däre ihre Site so uf das, wenn me nüt zberfürchte het? Die Nasene wüsse ganz genau, dass Fehler gmacht worde sind, sie sölle drzue stoh und sich vo witere sonige Aktione distanziere!
ÖB ICH SCHADEERSATZ BEKUM ODER NID, ISCH EIGENTLIG WURSCHT. ICH WOTT, DASS E OFFIZIELLI UNTERSUECHIG ZEM ERGEBNIS KUNNT, DASS DIE GANZ AKTION NID GSETZESKONFORM ABGLOFFE ISCH UND DIE VERANTWORTLIGE PERSONE FALSCH GHANDLET HÄND. USSERDÄM MUESS DR POLITISCHI DRUCK UF DESTHER WITER UFRÄCHT ERHALTE WÄRDE.
Findis unglaublig, wenn me zschäll Autifahrt het me innert Wuche dVerhandlig, wenn me nume dBulle vo ihre Schwiegepflicht wott enthebe über 6 Mönet.....

- bombaclock
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Bananenrebuplik Zürich.schnauz hat geschrieben:FCB-Fan-Klagen: Kritik an Verzögerung durch Behörden
Zürich. SDA/baz. Die Anwältin der FCB-Fans, die gegen die Zürcher Stadtpolizei Klagen eingereicht haben, kritisiert, dass die Strafuntersuchung durch die Behörden verzögert werde. Fast sechs Monate nach den Festnahmen sei noch kein Polizist befragt worden. ...
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Aus 20 Minuten, Ausgabe Zürich vom 26.05.05
Maurer befragt
Zürich - Die Polizeibefragung nach der umstrittenen Verhaftungsaktion beim Bahnhof Zürich Altstetten kann beginnen. Wie Radio Zürisee berichtete, hat der Zürcher Stadtrat Polizeivorsteherin Esther Maurer des Amtsgeheimnisses enthoben, womit sie selber und auch die an der Aktion beteiligten Beamten von der Staatsanwaltschaft befragt werden können.
Maurer befragt
Zürich - Die Polizeibefragung nach der umstrittenen Verhaftungsaktion beim Bahnhof Zürich Altstetten kann beginnen. Wie Radio Zürisee berichtete, hat der Zürcher Stadtrat Polizeivorsteherin Esther Maurer des Amtsgeheimnisses enthoben, womit sie selber und auch die an der Aktion beteiligten Beamten von der Staatsanwaltschaft befragt werden können.
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