Das "Ausnahmsweise" hat mich auf die palme gebracht. Ich werde mein Abo künden und den Rest meines Geldes zurückfordern. Die Leistung ist seit Abokauf massiv reduziert worden, vor allem wenn einem nur den Sport interessiert.Rule Britannia hat geschrieben:Ich wäre möglicherweise sogar bereit gewesen, die Sonntagsausgabe zu abonnieren. Eigentlich habe ich ja sowieso am Sonntag am meisten Zeit zu lesen. Habe also mal ein Probeabo gelöst.
Die Sonntagsausgabe hatte ich dann zusammen mit der Montagsausgabe erst am Montag im Briefkasten... Nun gut, ich wohne zwar im Aargau, aber sie hätten mir ja auch sagen können, dass sie mir am Sonntag keine Zeitung liefern können/wollen.
Jedenfalls haben sie damit das Fass endgültig zum Überlaufen gebracht. Auch ich werde mein Abo nicht mehr verlängern.
Übrigens scheint da einiges an Kritik zusammenzukommen. Jedenfalls haben sie letzten Montag die FCB Berichterstattung vom Sonntag nochmals abgedruckt. Und für den 14. Mai haben sie es auch angekündigt. Aber sie schreiben auch, dass sie dies "Ausnahmsweise" tun.
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- AllTheLittlePunanis
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rückwärtsfahren gilt als manöver... manöver sind dem ordentlichen strassenverkehr immer untergeordnet...Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Ist wirklich eine interessante Frage, ich weiss es auch nicht. Ausgenommen vom Vortrittsrecht, darf man überhaupt rückwärts eine Kreuzung befahren? Die vorgeschriebene Übersicht beim Rückwärtsfahren ist ja nicht wirklich gegeben (bis ich die Kreuzung überblicken kann, stehe ich ja schon mitten drauf), das geht für mich schon in Richtung fahrlässiges Verhalten.
Bier ist ein Grundnahrungsmittel
Gibt es Multimedia-Geschäfte in denen man Video-Kameras nicht testen darf???AllTheLittlePunanis hat geschrieben:Gibt es Multimedia-Geschäfte, in welchen man Video-Kameras und ihre Funktionen nicht nur lesen, sondern auch gleich selbst am Gerät ausprobieren kann?

[CENTER] [CENTER][CENTER]Um ein vollständiges Mitglied einer Schafherde zu sein, muss man vor allem ein Schaf sein.
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Laptop's beispielsweise stehen dort, an das Stromnetz angeschlossen, um getestet und erforscht zu werden.crypto hat geschrieben:Gibt es Multimedia-Geschäfte in denen man Video-Kameras nicht testen darf???![]()
(ich zumindest) habe noch keinerlei Video-Kameras angetroffen, welche funktionsfähig bereitstehen, um getestet zu werden.
übersehe ich etwas?
<<If you're gonna be dumb, you gotta be tough..>>
In einigen Geschäften sind sie angeschlossen. In den Anderen kannst du danach fragen.AllTheLittlePunanis hat geschrieben:Laptop's beispielsweise stehen dort, an das Stromnetz angeschlossen, um getestet und erforscht zu werden.
(ich zumindest) habe noch keinerlei Video-Kameras angetroffen, welche funktionsfähig bereitstehen, um getestet zu werden.
übersehe ich etwas?
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Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Ist wirklich eine interessante Frage, ich weiss es auch nicht. Ausgenommen vom Vortrittsrecht, darf man überhaupt rückwärts eine Kreuzung befahren? Die vorgeschriebene Übersicht beim Rückwärtsfahren ist ja nicht wirklich gegeben (bis ich die Kreuzung überblicken kann, stehe ich ja schon mitten drauf), das geht für mich schon in Richtung fahrlässiges Verhalten.
Aha, den isch also doch s'andere Bacheli schuld gsi und hät miesste ahhalteMindl hat geschrieben:rückwärtsfahren gilt als manöver... manöver sind dem ordentlichen strassenverkehr immer untergeordnet...

Merci vielmol für's Feedback

Alles für BS
Wie sieht es aus, wenn ein Fahrzeuglenker verkehrt (also links herum und nichts rechts herum) durch den Kreisel fährt und einen anderen Fahrzeuglenker abschiesst, der Rückwärt aber korrekt durch den Kreisel fährt?Laufi hat geschrieben:Aha, den isch also doch s'andere Bacheli schuld gsi und hät miesste ahhalte!!
Merci vielmol für's Feedback![]()
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Ich würd sage...am beschte hoggsch ins Auto und findisch's usseBlutengel hat geschrieben:Wie sieht es aus, wenn ein Fahrzeuglenker verkehrt (also links herum und nichts rechts herum) durch den Kreisel fährt und einen anderen Fahrzeuglenker abschiesst, der Rückwärt aber korrekt durch den Kreisel fährt?


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i meld mich, wenn de mir dis auto heschBlutengel hat geschrieben:I bruch aber no öber![]()

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Nachmieter
Kurze Frage:
Wenn MIR gekündigt worden ist auf den 30.6.2012, bin ich dann auch verpflichtet einen Nachmieter zu suchen wenn ich früher zügeln würde ? und vorallem wenn kein Nachmieter, bin ich verpflichtet die Miete bis zum 30.6. zu zahlen wenn ja mir gekündigt worden ist ?
bei Kündigung meinerseits ist der Fall ja klar
Wenn MIR gekündigt worden ist auf den 30.6.2012, bin ich dann auch verpflichtet einen Nachmieter zu suchen wenn ich früher zügeln würde ? und vorallem wenn kein Nachmieter, bin ich verpflichtet die Miete bis zum 30.6. zu zahlen wenn ja mir gekündigt worden ist ?

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Grundsätzlich sind bei einem Mietverhältnis beide Parteien an die vertraglichen Abmachungen gebunden. Ist das Mietverhältnis vom Vermieter rechtsgültig gekündigt worden, so ist eine vorzeitige Rückgabe praktisch nicht mehr möglich. Du wirst nämlich kaum jemanden finden, der bereit ist, die Mietsache noch bis zum Ablauf des Mietverhältnisses (30.06.) zu übernehmen. Denn nur darauf und nicht auf eine längere Vertragsdauer hat der Nachfolgemieter Anspruch. Er muss ja nach Art. 264 OR bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die für Dich als bisherigen Mieter im Zeitpunkt der Übernahme gegolten haben. Das ist ein auf einen bestimmten Termin gekündigtes, also ein befristetes Mietverhältnis. Eine Erstreckung zu verlangen ist dem Nachfolgemieter ebenfalls verwehrt. Du kannst in einem solchen Fall versuchen, die Mietsache bis zum Ablauf der Vertragsdauer (30.06.) unterzuvermieten. Dies bedarf allerdings der Zustimmung des Vermieters (Art. 262 OR), welche dieser verweigern kann, wenn der Untermieter nicht hinreichend Gewähr bietet, sich rücksichtsvoll und angepasst zu verhalten.RotblauAmbassador hat geschrieben:Kurze Frage:
Wenn MIR gekündigt worden ist auf den 30.6.2012, bin ich dann auch verpflichtet einen Nachmieter zu suchen wenn ich früher zügeln würde ? und vorallem wenn kein Nachmieter, bin ich verpflichtet die Miete bis zum 30.6. zu zahlen wenn ja mir gekündigt worden ist ?
bei Kündigung meinerseits ist der Fall ja klar![]()
Einen Nachmieter musst Du nicht suchen, aber die Miete bis zum Schluss bezahlen. Keine Ahnung wie es rechtlich aussieht. Aus meiner Sicht spielt es keine Rolle welche Seite kündigt. Der Mietvertrag dauert bis zu diesem 30.06.2012 und dann musst Du auch die Miete dafür bezahlen.RotblauAmbassador hat geschrieben:Kurze Frage:
Wenn MIR gekündigt worden ist auf den 30.6.2012, bin ich dann auch verpflichtet einen Nachmieter zu suchen wenn ich früher zügeln würde ? und vorallem wenn kein Nachmieter, bin ich verpflichtet die Miete bis zum 30.6. zu zahlen wenn ja mir gekündigt worden ist ?
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Und wenn Dir gekündigt wurde werden sie wohl bereits einen Mieter haben, daher wird es schwer einen Nachmieter zu finden. Warum wurde Dir den gekündigt?
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RotblauAmbassador hat geschrieben:Kurze Frage:
Wenn MIR gekündigt worden ist auf den 30.6.2012, bin ich dann auch verpflichtet einen Nachmieter zu suchen wenn ich früher zügeln würde ? und vorallem wenn kein Nachmieter, bin ich verpflichtet die Miete bis zum 30.6. zu zahlen wenn ja mir gekündigt worden ist ?
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Keine Ahnung warum Dir gekündigt wurde. Aber falls Du noch mit deinem Vermieter redest, kannst Du mal versuchen einen Monat rauszuhandeln. Also vorschlagen, dass Du schon Ende Mai gehst damit er genug Zeit hat die Wohnung instand zu stellen, dafür zahlst nur noch bis zum 31.05 Miete. Du kannst das aber nicht erzwingen.komposchti hat geschrieben:Grundsätzlich sind bei einem Mietverhältnis beide Parteien an die vertraglichen Abmachungen gebunden. Ist das Mietverhältnis vom Vermieter rechtsgültig gekündigt worden, so ist eine vorzeitige Rückgabe praktisch nicht mehr möglich. Du wirst nämlich kaum jemanden finden, der bereit ist, die Mietsache noch bis zum Ablauf des Mietverhältnisses (30.06.) zu übernehmen. Denn nur darauf und nicht auf eine längere Vertragsdauer hat der Nachfolgemieter Anspruch. Er muss ja nach Art. 264 OR bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die für Dich als bisherigen Mieter im Zeitpunkt der Übernahme gegolten haben. Das ist ein auf einen bestimmten Termin gekündigtes, also ein befristetes Mietverhältnis. Eine Erstreckung zu verlangen ist dem Nachfolgemieter ebenfalls verwehrt. Du kannst in einem solchen Fall versuchen, die Mietsache bis zum Ablauf der Vertragsdauer (30.06.) unterzuvermieten. Dies bedarf allerdings der Zustimmung des Vermieters (Art. 262 OR), welche dieser verweigern kann, wenn der Untermieter nicht hinreichend Gewähr bietet, sich rücksichtsvoll und angepasst zu verhalten.
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Danke vielmals für die ausführlichen Berichte ! dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als auf den 30.6 zu zügeln (hätte so wie es aussieht die Möglichkeit, am anderen Ort früher einzuziehen). Reden mit dem Vermieter ist kein Problem, haben immernoch ein normales Verhältnis.Blutengel hat geschrieben:Keine Ahnung warum Dir gekündigt wurde. Aber falls Du noch mit deinem Vermieter redest, kannst Du mal versuchen einen Monat rauszuhandeln. Also vorschlagen, dass Du schon Ende Mai gehst damit er genug Zeit hat die Wohnung instand zu stellen, dafür zahlst nur noch bis zum 31.05 Miete. Du kannst das aber nicht erzwingen.

habe nur gedacht dass es einen Unterschied macht betreffend Verpflichtungen ob ich kündige oder er mir !
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Glaube nicht. Ich kenne nur die Doktorarbeit "Dialogorientierter Journalismus. Leserbriefe in der deutschen Tagespresse" von Andrea Mlitz, die aber kaum auf die Autoren eingeht. Hier die Einleitung: http://www.uvk.de/uploads/tx_gbuvkbooks ... 0503_L.pdfRhykurve hat geschrieben:kann mir jemand helfen?
suche eine studie über menschen die leserbriefe schreiben... gibt es sowas überhaupt?
Deutschlandradio-Beitrag über den "Leserbrief im Wandel der Jahrhunderte": http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/ ... en/1295322
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LordTamtam hat geschrieben:seit wann ist die videoqualität auf sf.tv so schlecht?
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- Sean Lionn
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Wie kann ich auf Facebook unterdrücken markiert zu werden?
Und zwar nicht auf Fotos, sondern an Orten.
Also diese Beiträge à la "manu3l ist hier: fcbforum.ch mit 3 weiteren Personen"
Es soll also meinem geschätzten Freundeskreis gar nicht mehr möglich sein, mich zu markieren.
Und zwar nicht auf Fotos, sondern an Orten.
Also diese Beiträge à la "manu3l ist hier: fcbforum.ch mit 3 weiteren Personen"
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[RIGHT]«In den 1980er-Jahren war es noch ein Lebensziel, so viel zu arbeiten, dass man eines Tages nicht mehr arbeiten muss. Dieser Tag ist längst eingetreten, aber mit der Arbeit aufgehört hat niemand.»
Franzobel[/RIGHT]
Franzobel[/RIGHT]
hab hier was gefunden, hoffe hilft dir: http://blog.gilly.ws/2010/08/19/so-deak ... en-koennen 

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- Registriert: 14.11.2005, 20:20
- Wohnort: irgendwo
Ich möchte eine Domain erweben bei welcher je nach Endung steht " Inklusiv Local presence-Service". Was heisst dies?
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- joggeliwurst
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http://www.netland.ch/domains/2/index.htmlargentinogaucho10 hat geschrieben:Ich möchte eine Domain erweben bei welcher je nach Endung steht " Inklusiv Local presence-Service". Was heisst dies?
...grüner Kasten unten.
Es steht ja drin:
Zur Registrierung bestimmter Domain-Endungen ist es in einigen Ländern notwendig, eine eigene Präsenz in diesem Land nachzuweisen. Für alle Kunden, die in den gewünschten Ländern keinen Standort haben, bietet Netland ein Local presence-Service (LpS) an, um Domains trotzdem registrieren zu können.
Du musst kein eigenes Büro in diesem Land eröffnen, du hat einen Vertreter mit einer Adresse und allem was es braucht. Diese Leistung kostet halt noch etwas, in D z. B. 18 Fr. pro Jahr, wovon 9 Fr. für LpS. Wenn du selbst in D eine Adresse hast, bezahlst du nur 9 Fr.
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Free PDF (XP) installieren, dann die Bilder via Windows-Viewer und via FreePDF drucken (einfach die gewünschten auswählen). Dann solltest du deine Seiten als schönes PDF haben. Ev. vorher die jpg's ein wenig komprimieren, sonst vermailst du Riesen-Dateien...
S Edith meint no: (gescannte) Dokumente als jpg speichern ist nicht so toll... (zu grosse Dateien usw.)
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